Ärger mit dem Auftraggeber

Diskutiere Ärger mit dem Auftraggeber im Trockenbau Forum im Bereich Neubau; Moin an alle aus dem hohen Norden. Mein Auftraggeber zieht mich ab. Waagerechter Dachausbau 200ter Dämmung .Dampfbremse,Schalung,Gipskarton....

  1. #1 sven b e, 22.10.2014
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    Moin an alle aus dem hohen Norden.
    Mein Auftraggeber zieht mich ab.
    Waagerechter Dachausbau 200ter Dämmung .Dampfbremse,Schalung,Gipskarton.
    Nur Arbeitslohn.Ausgemacht waren 17€ /qm.Gips fehlt (wir haben uns verzürnt).
    Jetzt behält der Sack 7,-€ /qm ein.7€ nur für Gips schrauben ist meiner Meinung nach viel zu viel.Gibt es irgendwo Richtpreise separat für :Dämmung ,Folie Schalung Gips?Ich hatte bei der Schlußrechnung Gips mit 5€ berechnet.Insgesamt geht es um 1430 qm.
     
  2. #2 Kalle88, 22.10.2014
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    Was denn jetzt, nur Arbeitslohn als Leistung oder auch Material?
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 22.10.2014
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    Erstmal wäre es nett, diesen Menschen nicht mit einem faltbaren Transportbehältnis zu vergleichen!

    Und dann ists der Fluch der billigen Tat!

    17€/min = 0,40 *60 Min = 24 Minuten für
    42 €/Std

    Dämmung,
    Dampfbrense samt kleben und Anschlüsse
    Unterkonstruktion ausrichten
    GK montieren und GK II spachteln

    in 24 Minuten je m² = :yikes :wow :mauer

    Wiederum
    ...7.. €.. = 0,16 *60 Min = 10 Minuten/m² für
    42 €/Std

    für GK montieren und GK II spachteln sind durchaus realistisch!!!

    Der AG zieht also nur den normalen Satz ab. Wenn Du Dich zu ostasiatischen Stundenlöhnen verkaufst, ist das Dein Problem!
     
  4. #4 sven b e, 22.10.2014
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    Nur Arbeitslohn,Material stellt Auftraggeber.
     
  5. #5 sven b e, 22.10.2014
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    Arbeit ist ohne Spachteln.
     
  6. #6 sven b e, 22.10.2014
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    Ich habe für mich mit 38,-€/Std,und zwei Subber (23,50€/Std+25,00€/Std)gerechnet und kam damit auch ganz gut hin.Lag sogar drüber.
     
  7. #7 Kalle88, 22.10.2014
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    Und es gab auch nie eine Aufschlüsselung über Einzelpreise der entsprechenden Leistungen?

    Ich glaube dass dir selbst Vergleichssätze ausm Trockenbauhandwerk helfen werden, was die Minutenwerte einzelnder Arbeitsschritte angeht. Zubuttern wirst du eh. Wie hast du kalkuliert? Das ist ja entscheidend für deine Preisbildung. Deine kalkulatorischen Schnitzer wirst du hier nicht ausgebügelt bekommen.

    Warum wurde dir der Vertrag überhaupt entzogen? Das kann man ja nicht mal eben so machen. Da du ja auch mit zu erwartendem Gewinn kalkulierst, langfristig gesehen, dieser dir hier aber fehlt. Das müsste wohl mal ein RA prüfen, ob da nicht Anspruch besteht.
     
  8. #8 sven b e, 22.10.2014
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    Auftraggeber ist ein alter Bekannter meiner Eltern.Er kennt mich seit 45 Jahren.Ich habe ihm vertraut und kein schriftlichen Vertag abgeschlossen.
     
  9. #9 Ralf Wortmann, 22.10.2014
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    Das klingt ja ziemlich, nun ja, hemdsärmelig.

    Nur, weil man sich verzürnt hat, liegt noch lange kein rechtlich tragfähiger Grund vor, die Erfüllung des vereinbarten Werkvertragsleistung als AN zu verweigern oder als AG nicht zuzulassen.
    Oder habt ihr einvernehmlich einen Aufhebungsvertrag vereinbart? Wenn ja, mit welchem Inhalt? Oder hat einer der Vertragsparteien wirksam gekündigt?

    Wenn nein, verlange von deinem AG doch einfach, es dir zu gestatten, die vereinbarte Restleistung (Anbringung der Gipskartonplatten) auszuführen und setze ihm hierfür per Einwurfeinschreiben eine Frist. Du kannst, falls keiner der Ausnahmefälle vorliegt, zudem auch schon mal vorab fristsetzend eine Erfüllungssicherheit nach § 648a BGB verlangen.

    Oder hat inzwischen die Gipskartonplatten jemand anderer angeschraubt?

    Wurde beim Werkvertrag die VOB/B vereinbart?

    Ach ja, da du eine Schlussrechnung erwähnst:
    hat eine Abnahme der von dir erbrachten Leistung zwischen dir und dem AG stattgefunden?
     
  10. #10 Gast943916, 22.10.2014
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    d.h. du müsstest pro Std. mehr als 2 m² fertigstellen, Donnerwetter!!!!!
    Da kannst du gar nichts über haben.....
     
  11. #11 Kalle88, 22.10.2014
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    Sind deine 38 Euro der Kosten deckende Satz deiner Unternehmung? Wobei das eigentlich auch schon egal sein kann, weil du eh nichts schriftlich hast. Wie das bei mündliche Abreden gehandhabt wird, kann wohl nur Herr Wortmann beurteilen.
     
  12. #12 Gast943916, 22.10.2014
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    Gast943916 Gast

    ist ja etwas konfus
     
  13. #13 Ralf Wortmann, 22.10.2014
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    Ist eigentlich egal, ob mündlich oder schriftlicher Vertrag. Es gibt auch wirksame mündliche Werkverträge.

    Solange der Werkvertrag nicht wirksam gekündigt (Sven hat derzeit ohne Fristsetzungen und Nachfristsetzungen erstmal kein eigenes Kündigungsrecht), oder anderweitig einvernehmlich aufgehoben wurde, muss er erstmal weiter erfüllt werden.

    Solange kann Sven auch keine Schlussrechnung legen. So, wie es klingt, ist der Werkvertrag noch nicht beendet und wahrscheinlich sowieso noch keine Abnahme erfolgt.

    Eine Abnahme ist (nach vollständiger Fertigstellung der vereinbarten Leistung, natürlich) gem. § 641 Absatz 1 Satz 1 BGB die Voraussetzung für die Fälligkeit des Werklohns. Bis diese Weichen nicht gestellt sind, braucht man über die Frage, wie viel € Abzug für nicht erbrachte Teilleistungen angemessen wäre, gar nicht zu diskutieren, denn Sven hat bei schwebendem Werkvertrag und ohne Abnahme nach dem derzeitigen Erkenntnisstand aufgrund seiner Forumsbeiträge so oder so keinen Zahlungsanspruch aus seiner Schlussrechnung.

    Ich warte jetzt aber erstmal die Antwort auf meine Fragen ab, alles andere ist Spekulation.
     
  14. #14 Kalle88, 22.10.2014
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    Bleibts ja trotzdem bei 26 min/m². Wären an einem Tag mit 8 Std. 30m² fertig, pro Kopf. Bei 3 Leuten macht es 90 m² an einem Tag. Sind knapp 15 Tage zu 8 Std. und 1500 m² Trockenbau wären fertig. Das ist schon n steiler Zahn.
     
  15. #15 Gast943916, 22.10.2014
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    würde ich sofort einstellen.......
     
  16. #16 sven b e, 22.10.2014
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    Wir haben das in der Zeit geschafft.Wir reden hier die ganze Zeit von Dämmung,Folie, Schalung.Gips fehlt noch.Es konnten ganze Bahnen Dämmung von oben eingelegt werden.Ich werde auf Herrn Wortmann hören und auf Fertigstellung bestehen.
    Es hat mir hier aber trotzdem noch keiner hier helfen können ,was die prozentuale Aufteilung des ausgemachten Preises angeht.
    Wieviel Prozent sind Dämmung ,wieviel Folie ,wieviel Schalung und wieviel Gips?
     
  17. #17 Gast943916, 22.10.2014
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    Gast943916 Gast

    wenn du selbstständig bist, solltest du wissen wie du DEINE Preise kalkulierst,
     
  18. #18 Ralf Dühlmeyer, 22.10.2014
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    D U musst doch wissen, was Du dafür kalkuliert hast!!!

    Oder hast Du die 17 €/qm gewürfelt???

    An sonsten die Richtzeiten der Trockenbauhersteller heranziehen und skalieren!
     
  19. #19 Ralf Wortmann, 22.10.2014
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    und
    Das ist aber eine Erwartungshaltung, die nicht immer mit der Realität übereinstimmt. Viele Handwerker bieten pi mal Daumen irgendeinen Einheitspreis an, bei dem sie aus dem Bauch heraus der Meinung sind, dass er für sie auskömmlich ist, ohne zu kalkulieren. Gefährlich, aber es kommt in meinen Fällen häufig vor.

    Das scheint bei Sven hier der Fall gewesen zu sein.

    @Seven:
    Für deine Frage nach der prozentualen Aufteilung kommt es nicht in erster Linie darauf an, wie andere das berechnen. Wenn du später einmal in die Situation kommen solltest, einen gekündigten Werkvertrag abrechnen zu müssen, musst du (nachträglich) eine Kalkulation erstellen und diese vorlegen. Da es hier nur um reine Arbeitsleistung geht, würde es dafür ausreichen, wenn du dich mit einer Stoppuhr hinstellst und für einen m² Fläche die Zeit stoppst, wie viel Zeit du für Dämmung, Folie, Schalung und Gipskartonplatten, etc. jeweils brauchst.

    Die Summe der von dir für die Gesamtleistung auszuführenden Einzelzeiten sind 100 %. Dann kannst du ausrechnen, wie viel % die von dir genannten Teilleistungen ausmachen.
     
  20. #20 Gast943916, 22.10.2014
    Gast943916

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    ja leider, weil um sich selbstständig zu machen, keinerlei Voraussetzungen mehr erforderlich sind
     
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