Brandschutzgefahr?

Diskutiere Brandschutzgefahr? im Außenanlagen Forum im Bereich Rund um den Garten; Hallo Forum, sind solche Feuerschalen im Garten erlaubt? [IMG] (Quelle: miaVill.de) Oder zählt das schon als Lagerfeuer? Wie sieht das...

  1. #1 Bau1971, 22.10.2014
    Bau1971

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    Hallo Forum,

    sind solche Feuerschalen im Garten erlaubt?
    [​IMG]
    (Quelle: miaVill.de)
    Oder zählt das schon als Lagerfeuer? Wie sieht das gesetzlich aus?
     
  2. #2 SirSydom, 22.10.2014
    SirSydom

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    Zwischen der Schale und einem Feuer auf dem Boden sehe ich keinen Unterschied, beides "offenes Feuer".
     
  3. Taipan

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    Es geht IHMO bei den Feuern um feste Feuerstelle oder nicht. Und DAS ist eine feste Feuerstelle. Ob hier Gefahr vor Brandschutz besteht, kann allerdings keiner sagen. Hängt von der direkten Umgebung und der Dame des Hauses ab.
     
  4. #4 wasweissich, 22.10.2014
    wasweissich

    wasweissich Gast

    Ich würde sagen ,das brandschutz eher nicht gefährlich ist .:D

    gefährlich wirds ,wenn dieser ausser acht gelassen wird .

    solche feuerschalen halte ich ,wenn sie richtig aufgestellt sind für recht sicher....
     
  5. R.B.

    R.B.

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    Dann muss man nur noch aufpassen, was man in die Feuerschale wirft. ;)
     
  6. #6 eyallagerd, 26.10.2014
    eyallagerd

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    Warum sollte das nicht erlaubt sein? Was ist der Unterschied zu einem Grill?
    Auf dem Balkon würde ich das aber nicht sagen, dass das geht. Aber schick ist das Gerät, finde ich.
     
  7. R.B.

    R.B.

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    Auch ein Grillfreuer ist nicht überall erlaubt. Das gilt dann, man glaubt es kaum, auch für einen normalen Holzkohlegrill.

    Normalerweise kann man aber davon ausgehen, dass eine kleine Feuerschale im eigenen Garten benutzt werden kann. Im Zweifelsfall bei der Gemeinde/Stadt (Ordnungsamt) nachfragen, ob es anderslautende Regelungen gibt. Gibt es keine derartigen Regelungen, dann darf man die Feuerschale auch betreiben. Dabei wird vorausgesetzt, dass die Feuerschale nach EN1860 gefertigt wurde, und auch nur das verbrannt wird, was gem. Anleitung erlaubt ist (echtes Brennholz, Holzbriketts, aber keine Gartenabfälle o.ä.).

    Achtung, sollten trotz Einhaltung der o.g. Vorgaben die Nachbarn durch Rauch und Gestank belästigt werden, dann kann das zu einem Verbot führen und (wenn ich mich richtig erinnere) als Ordnungswidrigkeit behandelt werden.
     
  8. #8 ralph12345, 27.10.2014
    ralph12345

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    Wo ist das geregelt? (Mal angenommen, in der Gemeinde gibt es nicht spezifisches...)
     
  9. R.B.

    R.B.

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    Wo ist was geregelt? Die Prüfung nach der EN1860 oder das Verbrennen von Holz?
     
  10. #10 ralph12345, 27.10.2014
    ralph12345

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    Beides. Wo steht geschrieben, wie ein Feuer im Garten aussehen darf, wo, daß das nur in einer EN1860 Schale passieren darf?
    (reine Neugier, ich hab auch so eine Schale, daher.)
     
  11. Taipan

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    ....

    überall ein bissl davon
     
  12. R.B.

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    Die EN1860 ergibt sich aus der Notwendigkeit der CE Kennzeichnung, und mangels Produktnorm für "Feuerschalen" wird hier hilfsweise die 1860 herangezogen (welcher Teil genau, das müsste ich jetzt nachlesen).

    Ich habe nicht behauptet, dass man so ein Feuer ausschließlich in einer Feuerschale machen darf. Wenn es keine lokale Verordnung gibt, dann spricht auch nichts gegen ein Lagerfeuer im Garten. Man darf aber nicht alles verbrennen was man so in die Hände kriegt, sonst könnte das als Verstoß gegen die BImSchV geahndet werden.
    Es gibt Gemeinden in denen zu bestimmten Zeiten auch das Verbrennen von Reisig etc. gestattet wird. So lange das nicht zu einem Großfeuer mutiert, wird es auch keine Probleme geben. Schwierig wird´s wenn die ganze Nachbarschaft in Rauch gehüllt wird. Dann muss das Ordnungsamt einschreiten.

    Die Anwendung der BImSchV gilt normalerweise nicht für einen Holzkohlegrill im Freien, da davon ausgegangen wird, dass dieser nur sporadisch genutzt wird, es sich nur um eine kleine Feuerstelle handelt, und nichts verbrannt wird was nicht in ein Feuer gehört.

    d.h. Gegen ein Lagerfeuer oder die Nutzung eines Holzgrills (oder auch Feuerschale) im eigenen Garten ist nichts einzuwenden, so lange es keine lokale Verordnung gibt die das verbietet UND von diesem Feuer keine Gefahr oder Belästigung der Nachbarschaft ausgeht.
     
  13. #13 ralph12345, 27.10.2014
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    So, ne Weile gegoogelt.
    Bei uns gibt es eine Stadtverordnung dazu, die intensiv umgeht mit dem Thema offenes Feuer. So darf man das z.B: generell nicht bei Dunkelheit machen. Ausnahmen nur auf Antrag. Also nix mit "mal eben abends im Garten Feuer machen"
    https://www.norderstedt.de/PDF/Stad...jID=6222&ObjLa=1&Ext=PDF&WTR=1&_ts=1298379416

    Allerdings:
    Eine Regelung, was genau ein offenes Feuer ist, gibt es nicht. Ob eine Feuerschale nun dazu zählt oder nicht, ist nicht zu erfahren. Die Meinungen gehen auseinander. Eine rechtlich Verbindliche regelung scheint es nicht zu geben.
    Auch, ob das ein nich-offenes Feuer wird, wenn eine Gitterhaube drauf liegt...
     
  14. R.B.

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    Ich sagte ja, es kann lokale Verordnungen geben. So etwas mag in ländlichen Gebieten eher selten sein, aber auch da kann es passieren, dass die Gemeindeverwaltung solche Feuerstellen nicht erlaubt oder deren Nutzung einschränkt. In Städten ist das wohl eher anzutreffen, aber da fehlen mir die Erfahrungswerte.
     
  15. H.PF

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    Dann frag sie mal schriftlich an...
     
  16. Taipan

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    Ich würde die Suppenschüssel unter §3 Abs.1 der örtlichen Satzung einordnen. Also mit Menschenverstand und Abstand zu Brennbarem aufbauen und kein Feuer drin machen, bei dem der Nachbar im Bett noch die Zeitung lesen kann oder bei dem der Nachbar ein Nebelhorn mieten muss, um sein Fahrzeug wiederzufinden.

    Unter offenem Feuer ist in der Regel ein Feuer gemeint, welches ohne begrenzendes Bauteil (Steinreihe reicht nicht) auf dem Boden entfacht wird.
     
  17. Taipan

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  18. #18 eyallagerd, 27.10.2014
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    Hey scheint ja doch komplizierter zu sein, als ich dachte. Wobei ich das echt schick finde, und wenn das jetzt mal geklärt ist mit diesem brandschutz, überlege ich uns auch so teil zu holen. nur bei der quelle kommt nix, und ich weiss auch nicht wie die dinger heissen, deswegen auch nix google;))
     
  19. #19 Inkognito, 27.10.2014
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    Inkognito Gast

    "Feuerschale"

    Hätte ich auch gerne, aber ich belästige meine Nachbarn mit dem Grill schon genug - und grillen ist mir im Zweifel echt wichtiger. Für flackerndes Feuer setze ich mich halt vor den Kaminofen.
     
  20. #20 ralph12345, 28.10.2014
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    Ich habe gestern noch einiges im Internet gelesen zu dem Thema. Die Mehrheit der Seiten, darunter ein paar amtliche sind der Meinung: Feuerschalen sind KEIN offenes Feuer.

    Daß man die Nachbarn nicht mehr als nötig belästigen sollte, steht mal ausser Frage... Im Zweifelsfall wird der hier mit einem Marshmallow oder einem kühlen Bier ruhig gestellt. Wenn man trockenes Holz nimmt und abends in kühler Luft die heissen Abgase schön hoch steigen ist die Belästigung räumlich meist auf den eigenen Garten begrenzt.
     
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