Luftwärmepumpe 10% Abweichung von Baubeschreibung

Diskutiere Luftwärmepumpe 10% Abweichung von Baubeschreibung im Heizung 2 Forum im Bereich Haustechnik; Hallo Zusammen, unser Bauvorhaben ist kurz vor Fertigstellung - alles wirklich super, allerdings gab es in der Planung wie dann in der...

  1. #1 Mango1980, 22.10.2014
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    Hallo Zusammen,

    unser Bauvorhaben ist kurz vor Fertigstellung - alles wirklich super, allerdings gab es in der Planung wie dann in der tatsächlichen Umsetzungen einige Probleme mit der Heizung.

    Am Ende wurde uns von unserem Bauträger eine Luftwärmepumpenheizung eingebaut, soweit wir das recherchieren konnten, wohl auch eine sehr Gute, allerdings haben wir jetzt festgestellt, dass nicht, wie in der Baubeschreibung angekündigt, 200l in den Warmwasserspeicher passen, sondern nur 180l. Hierbei handelt es sich um eine Abweichung von 10%!
    Das finden wir doch sehr gravierend und fragen uns, wie hoch wohl eine Ausgleichszahlung ausfallen müsste, sollte der Bauträger den Mangel nicht beheben wollen/können.

    Könnt Ihr mir hier möglichst zeitnah helfen? Die letzte Begehung und Abnahme steht schon sehr bald an!

    Danke für Eure Hilfe.
     
  2. nolu13

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    Beispiel aus einer Bauleistungsbeschreibung:
    WW-Speicher mit bis zu 200l Brauchwasser .

    Wie hoch ist der tätsächliche Bedarf? Berechnung aushändigen lassen!
    Was kann die WP leistungsmäßig bereitstellen?
    Warum wurde der WW-Speicher reduziert

    Diese Fragen vor der Begehung abklären !
     
  3. #3 mastehr, 23.10.2014
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    Mir wäre diese geringe Volumensänderung egal. Werden denn die spezifizierten Bereitstellungsverluste eingehalten? Eine Stimme sagt mir allerdings, dass die Verluste wahrscheinlich gar nicht angegeben wurden und niemand darauf geachtet hat.

    War denn die LWP von an Anfang festgeschrieben?
     
  4. Jan81

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    Ich persönlich kann mir vorstellen, dass der WW Speicher in dem Gerät integriert ist und gibt halt mit 180l. Da hat der Hersteller einfach neues Gerät rausgebracht und vorher hatte halt 200l und jetzt 180l. Oder euer Auftragnehmer hat das Gerät gewechselt, weil günstiger oder besser ist.
    Oft steht in diesen Verträgen, dass der Auftragnehmer solche Sachen ändern darf, wenn nicht zum Nachteil für euch ist.

    So ein Vertragtext kann z.B. sein:
    Technische Änderungen bleiben dem AN vorbehalten, sofern für die Änderung ein triftiger Grund vorliegt, die technische
    Änderung für den AG zumutbar oder unwesentlich ist und Wertgleichheit besteht.


    Wenn es mein Bau wäre, dann hätte ich mir Enev ausweis, Heizlastberechnung, FBH Berechnung und benötige WW angeschaut und dann geguckt ob die LWP überhaupt ausreicht oder sogar zu groß dimensioniert ist.
    Solche kleinigkeit wie 200l oder 180l sind schon fast egal. Es kommt doch drauf an wieviel WW ihr verbraucht und wie schnell diese 180l erwärmt werden. Vielleicht ist für euch sogar besser wenn 140l der WW Speicher hat, weil dann ihr deutlich weniger Energie verbraucht um WW aufzubereiten.

    Ausgleichzahlung? Kommt auf euer Vertrag an und ob der Auftragnehmer überhaupt was zahlen will.
     
  5. #5 Achim Kaiser, 23.10.2014
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    Das muss keinen böse Absicht sein ... bei vielen Herstellern unterscheiden sich *Typ- oder Nenngroße* also z.B. Speicher 200 l und der tatsächliche Inhalt - je nach Hersteller 180 bis 190 l - regelmäßig da bei der Typ- oder Nenngröße der Brutto Speicherinhalt angegeben wird und die Einbauten wie Wärmetauscherwendel davon noch abgehen.

    Ob hier eine Abweichung vom Vertrag vorliegt ist ne Rechtsfrage die nur bei Kenntniss *aller* Informationen ggf. vom RA beantwortet werden kann. Vermutlich lohnt es sich nicht deswegen ein großes Fass aufzumachen.

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  6. howa

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    Ich würde sagen er muss euch die Heizung schenken!!!!!!:-(
     
  7. R.B.

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    Die da wären?

    und wo ist das Problem? Was war vertraglich vereinbart?( vor und nach der Änderung)

    10% die sich vermutlich in keinster Weise bemerkbar machen. oder wurde die Anlage so auf Kante genäht?

    Achim hat einen Punkt schon genannt, Brutto/Netto, und der Wärmetauscher. Es wäre denkbar, dass der neue Speicher einen größeren WT hat, was dem Betrieb mit einer WP nur entgegenkommen würde. In dem Fall wäre die jetzige Ausführung vielleicht sogar werthaltiger, als das was vereinbart war. Das wiederum würde bedeuten, dass Du eine Ausgleichszahlung an den BT leisten müsstest.

    Aus technischer Sicht kann ich erst einmal keinen Mangel erkennen, zumindest so weit man das Deinen bisherigen Infos entnehmen kann. Die 2 Eimerchen Wasser mehr oder weniger, spielen bei der normalen Nutzung durch eine Familie keine Rolle. Je nach geplanter Nutzung, Anzahl/Typ der Zapfstellen wäre vermutlich auch ein 150 Liter Speicher, oder noch kleiner, fachgerecht. Um das zu beurteilen müsste man nun die Planung kennen.

    Somit wäre die entscheidende Frage, was war wie vereinbart? Was war wie geplant? Warum wurde das Konzept geändert? Wie sah die geänderte Vereinbarung aus?
     
  8. #8 lastdrop, 23.10.2014
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    Sorry, aber ich kann Mango1980s Frage schon verstehen: Sonst wird hier darauf herumgeritten, dass das, was nicht vertraglich vereinbart wird, auch nicht verlangt werden kann.

    Wenn hier im Vertrag "200l" stehen, würde ich das auch erst mal haben wollen.
     
  9. #9 mastehr, 23.10.2014
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    Darum scheint es zu gehen. "Haben wollen" und "Rechnung kürzen". Was technisch sinnvoll ist, interessiert den TE scheinbar nicht. Manchmal glaube ich, dass könnte eine Berufskrankheit sein.
     
  10. R.B.

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    Woher wollen wir wissen, dass die 200 Liter im "gültigen" Vertrag stehen? Oben wurde doch beschrieben, dass der ursprüngliche Vertrag aus irgendwelchen (unbekannten) Gründen geändert wurde, und nun eine LWP eingebaut wurde. Je nachdem was für ein Wärmeerzeuger vorher geplant und vereinbart war, ergeben sich durch so eine Vertragsänderung auch nicht unerhebliche technische Änderungen. Dadurch kann es gut möglich sein, dass durch diese Änderung die 180Liter in´s Spiel kamen, und die dann auch so vereinbart waren.
    Mich würde das nicht wundern, wenn beispielsweise der Hersteller gewechselt wurde, oder vorher beispielsweise mit einer Gastherme gerechnet war (da reicht ein 1m2 WT) und jetzt eine WP eingebaut wurde (da sollte man schon einen größeren WT haben).

    Vielleicht geht´s auch um einen Kombispeicher oder was weiß ich.

    Deswegen hatte ich ja geschrieben, dass man aus technischer Sicht sehr wahrscheinlich keinen Mangel konstruieren kann. Der einzige Ansatzpunkt wäre die vertragliche Seite. Hier könnte sich allein aus der Größenänderung ein Mangel ergeben, dessen Behebung aber für den TE zum Nachteil werden kann. Wenn der Speicher nicht näher definiert ist, könnte er irgendeinen billigen 200 Liter Speicher an die Anlage hängen, deren performance dadurch in den Keller geht. Macht ja nix....performance ist ja nicht vereinbart.
     
  11. #11 Mango1980, 23.10.2014
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    Hallo Zusammen,

    als erstes möchte ich mich für Euer Interesse bedanken...

    Um die offenen Fragen zu beantworten...
    Der Bauträger hatte sich in der Baubeschreibung noch offen gehalten, ob er eine Solaranlage oder Wärmepumpe einbaut.
    Es wurde sich für eine Wärmepumpe entschieden - was für uns vollkommen okay war.
    Zu Beginn sollte die komplette Anlage mit Zu- und Abluftschacht im Keller verbaut werden, auf Grund einer Empfehlung der Energieberaterin - KFW70-relevant - wurde sich dann für eine andere Lösung entschieden - jetzt haben wir im Vorgarten so ein super schickes Außenmodul stehen.

    Unser Bauträger macht einen guten Job, lässt sich aber alles auch wirklich gut bezahlen.
    Daher denken wir schon, dass es umgekehrt auch legitim sein muss, wenn wir uns nicht-vollständig erbrachte Leistungen, wie eben auch eine Differenz von 10% zur zugesagten Heizung - der Vertrag wurde nicht geändert - ausgleichen zu lassen.


    Vielen Dank für Eure Unterstützung
     
  12. R.B.

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    und was willst Du dafür ansetzen? 50,- € Preisunterschied beim Speicher, wenn überhaupt.

    Trotzdem, wenn vertraglich der Speicher nicht genauer spezifiziert war, würde ich das Kleingedruckte lesen.
     
  13. #13 Bauliesl, 24.10.2014
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    .... und dann willst Du wegen eines etwas kleineren Speichers eine Kürzung vornehmen? Verstehe ich nicht.
    Dass ein guter Job auch gut bezahlt sein sollte, versteht sich eigentlich von selbst.
    Gruß,
    Liesl
     
  14. nolu13

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    Nochmal:Wenn 200l WW-Speicher xy... "gekauft " wurden und 180l geliefert wurden =Vertragspartner (BT)fragen,warum das so ist !
    Ist er freundlich und kundennah ,wird er es zumindest versuchen.
     
  15. nolu13

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    Jo Split-Anlage !
    Die einzigen die i.d.R. funzen !
    Satinierte Glasscheibe oder blickdichte Hecke rundum oder "einhausen" .
    Wo ist das Problem?
     
  16. nolu13

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    Eine Gutschrift ist weit weg und mit ein wenig Verhandlungs-Talent ist ein schöner Briefkasten oder die höherwertige Fliese im Bad inclusive ?:think
     
  17. nolu13

    nolu13

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    Wenn ich als Erbsen-Zähler und Krümel-Scheisser daher komme ::bef1019:
    Zitrone oder süßer Apfel?
    slepping very well !
     
  18. #18 feelfree, 26.10.2014
    feelfree

    feelfree Gast

    Was ist das eigentlich für ein Zeug, das Du jeden Abend nimmst?
     
  19. #19 Gast71313, 26.10.2014
    Gast71313

    Gast71313 Gast

    Beschränkt sich das auf abends?
     
  20. #20 Gast23627, 26.10.2014
    Gast23627

    Gast23627 Gast

    @nolu13, Erbsen-Zahler ectr. oder gleichwertige erkennen sich bei Verwendung dieser Formulierungen sehr oft wieder und beziehen die Beschreibungen dann auf sich und sind dann gereizt, macht aber nichts...
     
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