Allg. B-Plan fragen

Diskutiere Allg. B-Plan fragen im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, was bedeutet denn Anzahl der Vollgeschosse II (I-D) in einem Bebauungsplan iVm Satteldach 35-48 und Kniestock max 0,5m konkret?...

  1. #1 SirSydom, 23.10.2014
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    Hallo,

    was bedeutet denn Anzahl der Vollgeschosse II (I-D) in einem Bebauungsplan iVm Satteldach 35-48 und Kniestock max 0,5m konkret? (Bayern)?
    Ich muss das DG als Vollgeschoss bauen, oder? Also mind. 2/3 der Fläche höher als 2,30.

    Zweite Frage:
    Nehmen wir an es gibt zwei Grundstücke die nebeneinander liegen. Das Baufenster liegt ohne Unterbrechung auf mehreren Grundstücken.
    Kaufe ich beide, kann ich dann mein Haus auf beide GS bauen? (mittig) Wie ist das eigtl. mit Abstandsflächen wenn mir das Nachbargrundstück gehört?
     
  2. #2 Baufuchs, 24.10.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Du musst das DG nicht als Vollgeschoss bauen, es darf bei Einhaltung der Festsetzungen zu Kniestock und Dachneigung (ggf. mit Dachgauben) aber rechnerisch ein Vollgeschoss sein.

    Ein Haus auf 2 Grundstücken ist nur mit Vereinigungsbaulast möglich.
     
  3. #3 Geodesy, 24.10.2014
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    Vor Bauantrag ist dieses zu veranlassen

    http://dejure.org/gesetze/BGB/890.html

    Vorraussetzung:
    Beide Grundstücke sind im Grundbuch unter dem gleichen Eigentümer gebucht
    Beide Grundstücke sind in den Abt. II und III im Grundbuch unbelastet oder gleichmäßig belastet
     
  4. #4 SirSydom, 25.10.2014
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    OK, "Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß", das habe ich überlesen. Damit ist es klar.
    Aber was bedeutet das in in Klammern gesetzte I+D zusätzlich zum II ? Warum steht da nicht nur I+D ?

    Darf ich evtl doch zwei "normale" Vollgeschosse und darauf ein Dachgeschoss welches rechnerisch KEIN Vollgeschoss ist?

    Ob das bei der gewünschten Hausgröße und einer Dachneigung von mind. 35 realisierbar ist, muss man halt rechnen. Wenn nicht geht, wäre es dann möglich zwei Dachgeschosse als NICHT-Vollgeschosse zu realisieren?
     
  5. #5 SirSydom, 25.10.2014
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    Ich hänge hier nochmal an was ich zum BPlan habe:

    tektur.jpg
     
  6. #6 Baufuchs, 25.10.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Du kannst keine 2 Vollgeschosse + Dachgeschoss bauen.

    Das ergibt sich aus der Festsetzung I+D, das heisst 1-geschossig und Dachgeschoss darf Vollgeschoss sein.

    Kniestockhöhe muss eingehalten werden, DG wird z.B. dann Vollgeschoss, wenn je Dachseite Gauben mit der zulässigen Breite verbaut werden.
     
  7. #7 MoRüBe, 25.10.2014
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Ich werde nie begreifen, warum sich gewisse Planer-Schwachköpfe sowas ausdenken.

    Ich darf II VG bauen mit nem Kniestock von 50 cm, gemessen ab. Da bleiben tatsächlich dann so irgendwie gigantische 30-32 cm im DG über. Fazit, nicht nutzbar.

    Dafür kann ich mir dann Mördergauben da reinhämmern, bis der Statiker abwinkt.....:mauer
     
  8. #8 Baufuchs, 25.10.2014
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    Baufuchs Gast

    Stimmt, sind blödsinnige Festlegungen.
     
  9. #9 SirSydom, 25.10.2014
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    Ok, das heißt das (I+D) schränkt das II weiter ein?
    Dann verstehe ich einfach nicht, warum da nicht wie in so vielen anderen B-Plänen einfach I+D drin steht sondern II (I+D).

    Denn wenn das II stehen würde, dann dürfte ich doch 2 Vollgeschosse bauen und darauf ein Dach, welches kein Vollgeschoss ist. Richtig verstanden?

    Andere Frage: Man könnte ja ggf. über ein großes Zwerchhaus mehr nutzbare Fläche schaffen. Ist mit der Regelung zu Gauben auch ein Zwerchhaus erlaubt?
     
  10. #10 Baufuchs, 25.10.2014
    Baufuchs

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    Ganz einfach: Weil dann das D = Dachgeschoss kein Vollgeschoss gem. BauO sein dürfte.

    Anders gesagt, dann wären Dachgauben nur erheblich eingeschränkt möglich.

    Korrekt

    Zu andere Frage:

    Zwerchhaus ist möglich.
     
  11. #11 SirSydom, 25.10.2014
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    Danke für die Antworten. Aber sorry wenn ich so penetrant nachfrage, so ganz wird für mich noch kein Bild draus.

    Aber D bedeutet eben genau "Dachgeschoss als Vollgeschoss" (so steht in den Festsetzungen).
    Ansonsten wäre doch I das gleiche wie I+D, oder?
     
  12. #12 Baufuchs, 25.10.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Sieh das I+D mal als Ergänzung zu II geschossig an.

    Stände da nur II, dann könnte man 2 Vollgeschosse + DG (DG als Nichtvollgeschoss) bauen.

    Das ist aber nicht gewollt.

    Man will ein 1-geschossiges Haus + DG als Vollgeschoss ermöglichen, aber eben kein "echtes" 2-geschossiges Haus. (Also 2. Geschoss ohne Schrägen)

    Stände da nur I, dürfte man zwar EG+ DG bauen, das DG dürfte dann aber kein Vollgeschoss sein.
     
  13. #13 MoRüBe, 25.10.2014
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Oder ein 1 3/4-Haus, also Haus mit erhöhtem Kniestock welches auch wieder ein II VG wäre, um die Verwirrung komplett zu machen :D
     
  14. #14 Baufuchs, 25.10.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Nö, Kniestockhöhe ist ja auch eingeschränkt.
     
  15. #15 MoRüBe, 25.10.2014
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Ebend :D aber als II VG zulässig. Und mit vielleicht 35 Grad Dachneigung auch i.O. Aber halt nicht, wegen der eingeschränkten Kniestockhöhe.

    Ende des Verwirrungmodus :mega_lol:
     
  16. #16 SirSydom, 26.10.2014
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    Eh Leute ihr bringt mich um den Verstand :confused:

    Der Bebauungsplan definiert die Anzahl der Vollgeschosse als Höchstmaß.
    => alles, was kein Vollgeschoss ist, bleibt außer betracht (z.B. ein Dachgeschoss mit weniger als 2/3 der Fläche mit lichter Höhe von 230cm)

    Also ist auch logisch, das D (wie ja auch im Bebauungsplan beschrieben) ein Dachgeschoss als Vollgeschoss meint. Und nicht etwa ein Dachgeschoss als NICHT-Vollgeschoss.

    Ihr habt mir hier jetzt einheitlich gesagt II ( I+D) bedeutet "ein Vollgeschoss und ein Dachgeschoss als Vollgeschoss".

    Ich habe immer nocht nicht kapiert, was der Unterschied zwischen II (I+D) und I+D.

    Denn I+D bedeutet doch auch nichts anderes als "ein Vollgeschoss und ein Dachgeschoss als Vollgeschoss".

    Fazit: II (I+D) = I+D ?
     
  17. #17 Baufuchs, 26.10.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Sieh den Vermerk im B.-Plan I+D als zusätzlichen Hinweis darauf, dass mit der Festsetzung II in Verbindung mit der begrenzten Kniestockhöhe kein "echtes 2. Vollgeschoss" gebaut werden darf.

    Allein I+D könnte zu Problemen führen, weil der Begriff "D" für Dachgeschoss in der Bayr.Bauordnung nicht existiert.
     
  18. #18 MoRüBe, 26.10.2014
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Bilder sagen manchmal mehr als Worte:

    das darfste nicht:

    http://www.google.de/imgres?imgurl=...sFMVJW8C4yqPPGzgPgB&ved=0CDQQ9QEwAw&dur=10533

    das darfste:

    http://www.rejnasvillan.se/galleri.php#

    oberste Reihe linkes Bild

    wobei ich jetzt mal bestimmt habe, dass der Kniestock nur 50 cm hoch ist

    :D

    und natürlich die jeweilige Dachneigung den B-Plan-Vorgaben entspricht.

    Keiner von denen liefert nach Deutschland, demzufolge mögen man mir den Werbehinweis der kein Werbehinweis ist, verzeihen... :-)
     
  19. #19 ManfredH, 26.10.2014
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Die Kommune (oder ihr Stadtplaner) will max. 2 Vollgeschosse zulassen, wobei aber das 2. Vollgeschoss das Dachgeschoss sein soll... oder anders ausgedrückt: ein ("echtes", "richtiges", "volles" oder wie auch immer) Vollgeschoss und ein Dachgeschoss, bei dem egal ist, ob es ein VG ist oder nicht.

    Würde es im B-Plan heissen
    II > dann wären 2 VG + DG als Nicht-VG zulässig, was nicht der gewünschten B-Plan-Festsetzung entspräche

    I > dann wäre 1 VG + DG möglich, aber das DG dürfte kein VG sein (was aber zulässig sein soll)

    I+D > dann wüsste man nicht, ob das DG ein VG sein darf oder nicht, weil - siehe Baufuchs - es in der Bauordnung keine Definition von Dachgeschoss gibt.
     
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