Nach Kaufpreiseinigung ständig neue Überraschungen

Diskutiere Nach Kaufpreiseinigung ständig neue Überraschungen im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, hab kein passendes Unterforum gefunden, daher in "Baumurks in Wort und Bild". Nachdem ich mich mit den Verkäufern eines EFH über den...

  1. #1 peterwa, 25.10.2014
    peterwa

    peterwa

    Dabei seit:
    20.10.2014
    Beiträge:
    106
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Gesundheitssektor
    Ort:
    Hameln
    Hallo,
    hab kein passendes Unterforum gefunden, daher in "Baumurks in Wort und Bild".

    Nachdem ich mich mit den Verkäufern eines EFH über den Kaufpreis geeinigt habe, kamen anschließend folgende Punkte heraus:
    - Es existiert für ein Familienmitglied ein lebenslanges Wohnrecht, welches aber nicht im Grundbuch, sondern im Testament steht.
    Die Parteien sind dabei, sich zu einigen.

    - Das Grundstück ist zwar ein Eigentumsgrundstück, aber der Eigentümer des Grundstückes+Hauses hat ein Erbbaurecht auf das Grundstück.

    - Per Zufall erfuhr ich, dass es in dem Haus 2 x einen Wasserschaden im Keller gab, der von Firmen behoben wurde.

    Punkt 1 und 2 lassen sich klären, darin sehe ich keine Probleme.

    Punkt 3 würde ich gerne die Rechnungen einsehen, diese wurden mir aber vorenthalten mit der Begründung, dass der Schaden ja behoben wurde und
    damit kein Zusammenhang zum jetzigen Kauf besteht.

    Mich würden Eure Meinungen interessieren.
    Liebe Grüße
     
  2. #2 Gast943916, 25.10.2014
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    Dein Hauptaugenmerk sollte auf 1 + 2 liegen,
    3 kann man durch einen SV für relativ kleines Geld klären lassen
     
  3. Shanau

    Shanau

    Dabei seit:
    07.04.2011
    Beiträge:
    307
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.Biol.
    Ort:
    Bad Schwalbach
    Das lebenslange Wohnrecht braucht dich nicht zu interessieren, wenn es nicht im Grundbuch steht. Das ist dann eine Privatsache zwischen dem Verkäufer und dem Familienmitglied.
    Das Erbbaurecht würde ich aus dem Grundbuch löschen lassen. Zum Wasserschaden würde ich auf jeden Fall einen Sachverständigen hinzuziehen, der das beurteilt.

    Den Kauf würde ich davon abhängig machen, daß die Lasten aus dem Grundbuch entfernt werden, bevor der Notartermin stattfindet und für die fehlenden Rechnungen zum Wasserschaden würde ich einen Betrag abziehen, der den Kosten des selbst beauftragten SV entspricht. Vorher nix unterschreiben.
    Bei uns war es so, daß der Verkäufer von sich aus schon alle Belastungen aus dem Grundbuch hat löschen lassen (Wohnrecht für Vater, Grundschulden). Für die Entfernung der vorhandenen Nachtspeicheröfen durch uns haben wir uns auf einen geringeren Preis geeinigt.
     
  4. #4 peterwa, 25.10.2014
    peterwa

    peterwa

    Dabei seit:
    20.10.2014
    Beiträge:
    106
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Gesundheitssektor
    Ort:
    Hameln
    Hallo,
    vielen Dank für die Antworten.
    Ich werde das mit dem Notar besprechen und am Montag mit einem SV sprechen, der sich das ansieht. Die 400 Euro + MWST sind mir das wert, das werde ich nach Rücksprache mit den Eigentümern auch vom Preis abziehen.
    Ich finde es schade, das diese Dinge mir nicht gesagt worden sind vor der Verhandlung über den Kaufpreis, wobei Punkt 1 mich tatsächlich nichts angeht, solange es nicht im Grundbuch steht, theoretisch hätte ich es nie erfahren können. Wundere mich halt, warum sie mir die Rechnungen vom Wasserschaden nicht zeigen wollen, da hake ich nochmal nach.
     
  5. rose24

    rose24

    Dabei seit:
    15.09.2013
    Beiträge:
    745
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Beamtin
    Ort:
    Wasserburg am Inn
    Vielleicht gab es keine Rechnung? Soll ja auch steuerfreie Geschäfte geben...:sleeping
     
  6. #6 peterwa, 25.10.2014
    peterwa

    peterwa

    Dabei seit:
    20.10.2014
    Beiträge:
    106
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Gesundheitssektor
    Ort:
    Hameln
    Glaube ich nicht, das ganze lief über die Versicherung. Ich glaube eher, dass man mir das Ausmass des Schadens verheimlichen möchte.
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 25.10.2014
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

    Dabei seit:
    14.06.2005
    Beiträge:
    34.296
    Zustimmungen:
    22
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    Hannover
    Nun, dann würde ich mal klären, ob Dir die Versicherung nach der Eigentumsüberschreibung Auskunft dazu geben muss.
    Denn die übernimmst Du ja erstmal (4 Wochen Kündigungsfrist)

    Wenn ja, lass den genauen Umfang des Schadens im Kaufvertrag festhalten und einen Passus dazusetzen, dass bei Verschweigen eines grösseren Schadens ein Rücktrittsrecht besteht.

    Mal sehen, ob dann kein Scharbowski um die Ecke kommt.
     
  8. #8 peterwa, 26.10.2014
    peterwa

    peterwa

    Dabei seit:
    20.10.2014
    Beiträge:
    106
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Gesundheitssektor
    Ort:
    Hameln
    Hallo Ralf,

    danke für Deine Nachricht.
    Ich muss mal schauen, was üblich ist und wer die Kosten dafür übernimmt, das das Erbbaurecht aus dem Grundbuch gelöscht wird.
    Ganz simpel gefragt: Wenn das Grundstück belastet ist und der Verkäufer nicht das Geld für die Auszahlung an die Bank hat vor Erhalt des KP,
    wie kann er dann den Eintrag aus dem GB löschen lassen ?
    Diese Heimlichtuerei mit dem Wasserschaden macht mich stutzig. Die Rohre sind alle über Putz verlegt und mit einem Kasten verdeckt (Wasserschaden war im Soutterain).
    Sind wohl alle erneuert worden nach dem Wasserschaden.
     
  9. Shanau

    Shanau

    Dabei seit:
    07.04.2011
    Beiträge:
    307
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Dipl.Biol.
    Ort:
    Bad Schwalbach
    Der Verkäufer übernimmt natürlich die Kosten dafür, daß das Grundbuch sauber ist, bevor man unterschreibt. Oder anders gesagt würde ich solange keinen Notartermin machen, wie der Grundbuchauszug noch irgendwelche merkwürdigen Einträge zeigt. Einträge, die nicht gelöscht werden können wie Leitungsrechte, Wegerechte, Baulasten (Haus des Nachbars überschreitet Mindestabstand o.ä.) mindern den Kaufpreis.
    Ich würde auch nicht das Risiko eingehen, die Versicherung erst nach dem Kauf zu befragen, im Zweifelsfall rennt man dem Geld dann hinterher. Sowas muß vor dem Kauf geklärt werden (SV).
     
  10. #10 neoplan, 27.10.2014
    neoplan

    neoplan

    Dabei seit:
    15.09.2014
    Beiträge:
    110
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    projekt-controller
    Ort:
    wien
    Benutzertitelzusatz:
    HEAB hoch-effizient/autark bau
    Details zu bestimmter vertrags-Situation bekommst du vom diesbez. Spezialisten, aber worauf wir hinweisen wollen: du solltest darauf achten, dir nicht ev ausserbücherliche Verpflichtungen einzuhandeln, wenn du nur auf den grundbuch-stand schaust; solange wesentliche Bestandteile des vertrages nicht geklärt sind, ist allenfalls ein vor-vertrag aber kein haupt-vertrag zustande gekommen.
     
Thema: Nach Kaufpreiseinigung ständig neue Überraschungen
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. kaufpreiseinigung

Die Seite wird geladen...

Nach Kaufpreiseinigung ständig neue Überraschungen - Ähnliche Themen

  1. ständiger Piepton im ganzen Haus

    ständiger Piepton im ganzen Haus: Hallo zusammen, wir leben in einem Mehrparteienhaus und haben seit Tagen ein Problem, nämlich dass es im ganzen Haus piept. Es ist ein ständiger...
  2. Wasserdruck in Therme fällt ständig

    Wasserdruck in Therme fällt ständig: Wir bewohnen ein Einfamilienhaus (Doppelhaushälfte) aus dem Baujahr 1977. Seit einigen Monaten beobachte ich, wie der Wasserdruck in meiner...
  3. Kleines schwarzes Rädchen in der Wasseruhr dreht sich ständig

    Kleines schwarzes Rädchen in der Wasseruhr dreht sich ständig: Seit einiger Zeit dreht sich das kleine schwarze Rädchen in der Wasseruhr ständig. Einen Grund bzw. eine Ursache dafür kann ich nicht entdecken....
  4. Hörmann Tor Guss-Scharniere brechen ständig

    Hörmann Tor Guss-Scharniere brechen ständig: Hallo zusammen! Ich bin neu hier und habe gleich eine Frage zu einem Problem: Beim elektrischen Hörmann Sektionaltor meiner Schwiegereltern...
  5. Heizungsrohre ständig heiß

    Heizungsrohre ständig heiß: Hallo, in unserem Abstellraum wo die Steuerung der Fußbodenheizung untergebracht ist, ist es immer relativ warm. Ich habe dann mal die Abdeckung...