Baugenehmigung bei erwartetem Denkmal auf dem Grundstück

Diskutiere Baugenehmigung bei erwartetem Denkmal auf dem Grundstück im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich bin neu hier und hoffe ihr könnt mir bei weiterhelfen: Nach langer Suche haben wir diese Woche einen sehr schönen...

  1. #1 Peter203, 26.10.2014
    Peter203

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    Hallo zusammen,

    ich bin neu hier und hoffe ihr könnt mir bei weiterhelfen:

    Nach langer Suche haben wir diese Woche einen sehr schönen Bauplatz besichtigt. Hier die Details die uns bisher bekannt sind:
    • Der Flächennutzungsplan sieht das Grundstück zur Überbauung vor
    • Die (obere) Denkmalschutzbehörde "erwartet", dass sich unter dem Bauplatz ein mittelalterlicher Graben (zugeschüttet) befindet und hat die Bedenken, dass durch die Bebauung dieser zerstört wird. Beweise gibt es scheinbar nicht.

    Nun zu meinen Fragen:
    • Wie sollen wir weiter vorgehen, um die rechtliche Lage zu prüfen? Wir wollen natürlich kein Bauplatz kaufen auf dem wir später nicht bauen dürfen... Macht es Sinn eine Bauvorranfrage zu stellen und was sollte diese beinhalten?
    • Kann das Denkmalschutzamt einen Denkmalschutz verhängen ohne Beweise? Wer ist hier in der Beweispflicht?
    • Kann wirklich jegliche Art von Bebauung verweigert werden, wegen eines Verdachts oder muss eine Bebauung genehmigt werden, dann aber voraussichtlich mit bestimmten Auflagen (z.B. Abgrabung unter denkmalschutztechnischer Aufsicht)? Mit welchen Mehrkosten wäre dabei zu rechnen?
    • Was kann im schlimmsten Fall passieren, wenn wir das Grundstück kaufen, eine Baugenehmigung bekommen, anfangen zu Bauen und beim Aushub wird wirklich was gefunden?

    Vielen Dank vorab!

    Grüße
    Peter
     
  2. rose24

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    Gibt es auch schon einen Bebauungsplan oder nur den Flächennutzungsplan?
    I.d.R. (wenn es einen B-Plan gibt) ist es so, dass archäologische Sicherungsmaßnahmen erforderlich werden, die der Bauherr zu bezahlen hat. Diese müssen durchgeführt werden, bevor mit dem Bau begonnen wird, sonst ist das eine Ordnungswidrigkeit, die ziemlich empfindlich bestraft werden kann. Erst nach der Sicherung des Bodendenkmals darf dann gebaut werden. Am besten, Sie informieren sich zur genauen Vorgehensweise beim zuständigen Landesamt für Denkmalpflege. Ein Vorbescheindsantrag wird hier nicht weiterhelfen, weil erst gegraben werden muss, um festzustellen ob das vermutete Denkmal auch existiert.
     
  3. #3 Peter203, 26.10.2014
    Peter203

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    Vielen Dank für die schnelle Antwort.
    Ein Bebauungsplan gibt es laut bisherigen Besitzern nicht. Der Bauplatz befindet sich im Innenbereich.
     
  4. rose24

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    Also gut, dann besteht zumindest Baurecht. Es ist nicht wahrscheinlich, dass das Denkmal die Bebauung vollständig verhindert - aber mit Verzögerungen muss gerechnet werden.
     
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