mangelhafter Außenputz?

Diskutiere mangelhafter Außenputz? im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Leider haben wir wohl einen weiteren Mangel an unserem Haus entdeckt. Nachdem unser Nachbar nach dem selben System und mit dem selben GÜ gebaut...

  1. rose24

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    Leider haben wir wohl einen weiteren Mangel an unserem Haus entdeckt. Nachdem unser Nachbar nach dem selben System und mit dem selben GÜ gebaut hat und der KfW-Gutachter diesen Mangel bei ihm festgestellt hat, haben wir auch bei uns geschaut. Dort wo der Außenputz oberhalb des Sockels abschließt, kann man an mehreren Stellen sehen, dass die Holzkonstruktion von unten nicht vollständig von der Putzleiste verdeckt ist (wir haben ein Massivholzhaus gebaut). Hier einige Fotos, die ich mit Hilfe eines Spiegels gemacht habe (zeigt den Putzabschluss von unten):

    https://picasaweb.google.com/103444457473628629175/Putzmangel?authkey=Gv1sRgCN-Lro6Ir4H8EA

    Da wir uns von dem GÜ getrennt haben und die Sache auch schon gerichtshängig ist möchte ich hier fragen, wie man solch einen Schaden beheben kann. Wir würden dann erstmal versuchen, über die Putzerfirma etwas zu erreichen.

    Danke schonmal,

    rose24
     
  2. Shanau

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    Das geht ja noch, bei uns sieht das weit weit schlimmer aus. Leider hab ich nach 2 Jahren Suche nach einem Ersatzputzer feststellen müssen, daß keine Firma sowas machen will. Den Murks vom Vorgänger korrigieren - macht keiner. Entweder man reißt alles wieder runter inkl. Dämmung, das würde in die Tausende gehen, oder es bleibt so oder aber man lernt putzen und macht es selbst.
    Bei uns war es allerdings so, daß es die "Verursacherfirma" nicht mehr gibt. Ihr könntet evtl. noch etwas erreichen, da die Sache ja eh schon vor Gericht ist. Die Frage ist nur, ob eine Firma, die Murks produziert hat, beim zweiten Mal besser arbeitet? In jedem Fall würde sowas aber dauern und euch sollte derweil die Holzkonstruktion nicht weggammeln. Hier würde ich auf jeden Fall provisorisch abdecken, so eine Klage kann ein paar Jahre dauern.
     
  3. rose24

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    Naja, ganz so einfach ist das nicht - wir streiten ja mit dem GÜ und nicht mit der Putzerfirma. Wir hatten dem GÜ den Vertrag gekündigt, nachdem eine ganze Reihe schwerer Mängel aufgetreten ist. Mir ist klar, dass sich schwer eine Firma finden lässt, die solchen Murks korrigiert. Das hatte uns auch der SV schon gesagt.
    Aber ist es wirklich nötig, den gesamten Außenputz noch einmal machen zu lassen? Es muss doch eine Möglichkeit geben, hier nachzubessern. Und da würde ich zumindest versuchen, die Verursacherfirma bei der Ehre zu packen...
     
  4. rose24

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    Hallo - hat vielleicht noch jemand aus dem Kreis der Experten eine Einschätzung für mich, wie schwerwiegend der Mangel tatsächlich ist und wie man ihn beseitigt?
     
  5. #5 SteveMartok, 28.10.2014
    SteveMartok

    SteveMartok Gast

    Hat denn der GÜ die Mängel schriftlich von Euch angezeigt bekommen und Gelegenheit gehabt, diese zu beheben?
    Es ist immer ein Ritt auf Messers Schneide, Mängel gerichtlich durchzusetzen, aber gleichzeitig dem Verursacher keine Möglichkeit mehr zu geben, die Baustelle zu betreten.

    Wie schwerwiegend das Problem ist, müsste doch sowieso ein SV klären, wenn dieser Mangel schon bei Gericht anhängig ist. Wenn noch nicht geschehen, dann beauftragen. Anhand von ein paar Bildchen wird man das Ausmaß hier nicht feststellen können.
    Und dass keine Putz-Firma da ran will, kann ich gut verstehen. Denn diese würde ja quasi anflicken usw. Wenn nach den Flickarbeiten noch Schäden auftreten, wer war das dann? Wären das Schäden aus den vorherigen Mängeln oder aus dem Anflicken? Wer soll dass dann wissen? Welche Firma bürdet sich freiwillig so ein Risiko auf?
    Es weiß auch keiner, ob der Rest fachlich in Ordnung oder gleichfalls Murks Hoch 10 ist.
    Da ist es doch verständlich, dass Putz-Firmen lieber alles runterreißen und ihr System dann fachgerecht aufbauen, auf dass sie dann auch richtig Gewährleistung ohne Risiken von Vor-Pfuscher geben können.
     
  6. #6 neoplan, 30.10.2014
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    soweit zwischenzeitlich not-massnahmen notwendig sind, sind diese nicht nur zulässig, sondern du bist wegen schaden-minderungspflichten sogar, wie das wort schon sagt, verpflichtet ( ev mit deinen verfahrens-Partnern / gericht diesbez. kommunizieren; weitere stichworte: einstweilige verfügung; Feststellung; vorläufige kosten-Sicherung; oa ).
     
  7. rose24

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    update:

    Unser GÜ entwickelt neuerdings wieder Aktivitäten. Nachdem das Gericht in Sachen Heizung mitgeteilt hat, dass neue Mängel erst Gegenstand eines Beweisbeschlusses sein können, wenn der Unternehmer einen (erfolglosen) Nachbesserungsversucht gemacht hat und der Heizungsbauer dann prompt zum Nachbessern geschickt wurde, habe ich auch den Putzmangel gemeldet. :motz Daraufhin haben sich die Putzer für morgen oder übermorgen angekündigt. Bin mal gespannt, wie die das beheben wollen. Ist eine türkische Firma - die Leute waren eigentlich ganz o.k. und ich hoffe, sie haben eine passende Lösung für das Problem.
     
  8. rose24

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    So, nachdem die offenen Stellen nicht groß waren, hat der Putzer sie gestern mit Acryl verschlossen und überstrichen. Eigentlich sieht es jetzt ganz ordentlich aus - wobei Acryl wohl ebenso als "Wunderwaffe" verwendet wurde wie häufig an anderen Stellen Silikon. :shades

    Müsste jetzt der GÜ sich eigentlich vom Erfolg der Mängelbeseitigungsmaßnahme überzeugen? Er hat nur den Putzer geschickt und anschließend mitgeteilt, dass der jetzt die Arbeiten erledigt habe. Selbst war er weder vor noch nach der Nachbesserung vor Ort - er hat also eigentlich nur auf Fotos gesehen, wie es vorher aussah.
     
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