Versteckter Mangel -- Heizung falscher Gas-Typ

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  1. jordy

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    Hallo Zusammen,

    wir hatten kürzlich eine andere Firma zur Heizungswartung da, als bisher.
    Dieser Monteur hat nun nach 6 Jahren einen versteckten Mangel festgestellt.

    Der Fehler liegt darin, dass die Heizung für den Gas-Typ “L” konfiguriert wurde, jedoch der Gas-Typ “H” es hätte sein müssen.

    Wir haben sehr großes Glück, dass der Schornsteinfeger bei seinen Messungen unsere Heizung noch nicht stillgelegt hat.
    Durch diesen Fehler liegen bestimmte Werte sehr weit über dem Normal-Wert.

    Heizung Typ: Buderus Logamax plus GB152

    Der damals vom Bauträger beauftragte Heizungsinstallateur existiert nicht mehr (Rente).

    Ich habe den Bauträger informiert und sie nehmen sich dieser Sache nun an. In der kommenden Woche schicken Sie jemanden, der das Umrüsten auf den Gastyp H vornimmt.

    Wie ist Eure Meinung dazu ? Folgeschäden ?
    Gibt es etwas worauf ich den Monteur hinweisen soll ?

    Danke Euch !!
    VG
     
  2. Lebski

    Lebski Gast

    Die Gewährleistung dürfte abgelaufen sein. Andere Ansprüche gibt es nicht.

    Im Gegenteil, bei Wartungen hätte das auffallen müssen.
     
  3. jordy

    jordy

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    Bei versteckten Mängeln gilt die Gewährleistungsfrist (hier fünf Jahre) nicht. Der Bauträger hat das ja auch bereits akzeptiert.

    Richtig, leider war dem nicht so. Ich schrieb doch, dass es jetzt erst aufgefallen war ... weil ein scheinbar kompetenterer Kollege eines anderen Unternehmens die Wartung durchgeführt hat.


    Kann jemand was zu eventuellen Folgeschäden sagen?
    Also was heißt es technisch, dass 6 Jahre lang ein falscher Gastyp konfiguriert war?!
     
  4. #4 Gast943916, 26.10.2014
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    wenn ich mich recht erinnere gibt es im Gesetz keinen "versteckten Mangel"
    aber wart mal ob sich Ralf Wortmann meldet
     
  5. #5 Gast036816, 26.10.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    dann freu dich, wenn er den mangel ohne wenn und aber reguliert - ich kann mir das nicht vorstellen! wenn, dann ist es kulanz!
     
  6. #6 wasweissich, 26.10.2014
    wasweissich

    wasweissich Gast

    und die möglichkeit , dass der gaslieferant die sorte gewechselt hat kannst du ausschliessen ??
     
  7. #7 neoplan, 27.10.2014
    neoplan

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    auch wenn es im gesetz keinen "..versteckten mangel.." gäbe, ändert das nichts an der Existenz tatsächlich verdeckter mängel ( siehe def. mangel aao ) in der tatsachen-welt; alternative subsumptions-ansätze ( zb schadenersatz, mangel in Wartung, oa ) sind zu prüfen.
     
  8. #8 Ralf Wortmann, 27.10.2014
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    Versteckter Mangel?

    Der Einfachheit halber hier noch mal (leicht abgewandelt) die Wiederholung eines Beitrags von mir wieder vom 14.09.2014 aus diesem thread:

    http://www.bauexpertenforum.de/show...i-Fenstern-(festverglast)&p=943749#post943749

    -----------------------------------------------------------------------------------

    Nichts für ungut, aber das ist ein populärer Rechtsirrtum, der sich anscheinend auch über Generationen hinweg nicht ausmerzen lässt. Das Internet ist zwar voll von juristischen Beiträgen, die mit dem ”Märchen der 30-jährigen Haftung” bei verdeckten Mängeln aufräumen, aber es hat sich trotzdem noch nicht herumgesprochen.

    Zum Trost: du befindest dich auf jeden Fall in guter Gesellschaft. In meinem Mandantenkreis vergeht kein Vierteljahr, in dem nicht ein Mandant mal mit "versteckten Mängeln" und dieser angeblichen 30-jährigen Verjährung kommt. Wenn deine Baufirma demselben Irrtum unterliegt - gut für dich.

    Das zieht sich durch alle Bereiche: Geschäftsführer, Bauherren, Handwerker, Bauingenieure, ja sogar Bausachverständige sind darunter.

    Richtig ist:

    Niemand haftet für ”versteckte Mängel” 30 Jahre lang! Die Rechtsbegriffe ”verdeckter Mangel” und ”versteckter Mangel” gibt es weder im BGB, noch in der VOB oder an anderer Stelle und es gab sie auch früher nicht.

    Bis zur Schuldrechtsreform 2002 gab es zwar einmal eine maximal 30-jährige Haftung für arglistig verschwiegene Mängel und Organisitionsverschulden. Das hatte aber auch schon damals nichts damit zu tun, ob der Mangel ”verdeckt” war, sondern nur damit, ob Arglist vorlag.

    Diese 30-jährige Verjährungsfrist für arglistig verschwiegene Mängel und Organisationsverschulden gibt es nach der Schuldrechtsreform 2002 auch heute noch und zwar im
    -----------------------------------------------------------------------------
    § 634a Absatz 3 BGB:
    Abweichend von Absatz 1 Nr. 1 und 2 und Absatz 2 verjähren die Ansprüche in der regelmäßigen Verjährungsfrist, wenn der Unternehmer den Mangel arglistig verschwiegen hat.
    ------------------------------------------------------------------------------

    Soweit der Text. Bei Arglist beginnt diese regelmäßige Verjährungsfrist nach § 199 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Auftraggeber von dem Anspruch Kenntnis erlangt (also den Mangel entdeckt). Zudem gilt hierfür eine Verjährungs-Obergrenze von 10 Jahren nach § 199 Absatz 4 BGB.

    Fazit:
    keine Sonderregelungen für verdeckte Mängel. Keine 30-jährige Verjährung. Maximal 10-jährige Verjährung für arglistig verschwiegene Mängel und schweres Organisationsverschulden (sehr hohe Hürden und hohe Anforderungen).
     
  9. R.B.

    R.B.

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    Und warum fällt das jetzt erst auf? Der Schorni war doch nicht das erste Mal an der Therme, innerhalb von 6 Jahren muss es ja bereits einige Messungen gegeben haben. Wenn die Therme aufgrund der falschen Konfiguration völlig neben der Spur gelaufen wäre, hätte das schon längst auffallen müssen.

    Wann wurde(n) die letzte(n) Wartung(en) gemacht? Wer hat die Wartung durchgeführt?

    Durch die Konfiguration als Typ "L" war eine geringfügig größere Düse verbaut (10% größer), das würde im Betrieb mit Erdgas H zu einer höheren Heizleistung führen. Diese höhere Heizleistung kommt aber dem Gebäude zugute. Weiterhin hat dies zur Folge, dass die Abgaswerte nicht optimal sind, wobei nicht bekannt ist, ob das bei der Inbetriebnahme nicht am Gasdruck schon teilweise kompensiert wurde. Es wäre daher denkbar, dass die Abweichung vom Optimalwert überschaubar war. Das würde auch erklären, warum die Therme nach Inbetriebnahme abgenommen wurde.

    Nur damit das eindeutig klar ist, ich verteidige NICHT den Fehler der bei der Inbetriebnahme begangen wurde. Bei genauerer Betrachtung könnte man jedoch zu dem Ergebnis kommen, dass die Auswirkungen bei weitem nicht so drastisch sind wie oben vermutet.
     
  10. jordy

    jordy

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    Die Wartung hatte bislang die Firma gemacht, die seinerzeit auch die Heizung eingebaut hatte.

    Die Werte werden ja alle zwei Jahre von Schorni genommen und bis dato waren sie wohl noch im Rahmen.

    Die Heizung hat noch nie Probleme gemacht.

    Freitag wird das Gasart-Umrüstkit installiert. Hoffe dann ist alles gut für die Zukunft. :)
     
  11. R.B.

    R.B.

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    Denke ich auch. Die sollen die kleinere Düse einbauen, dann neu einmessen, und die Sache ist erledigt.
     
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