Betondecken ausschalen, wann?

Diskutiere Betondecken ausschalen, wann? im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Hallo, guten Morgen ich bin zum ersten Mal in diesem Forum. U.a. habe ich auch den Bericht von Herrn Thalhammer gelesen, allerdings habe ich mich...

  1. #1 Hermann, 05.02.2006
    Hermann

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    Hallo, guten Morgen
    ich bin zum ersten Mal in diesem Forum. U.a. habe ich auch den Bericht von Herrn Thalhammer gelesen, allerdings habe ich mich gefragt, wann er die Decken ausgeschalt hat? Bei meinem Bau (anno 2000) haben wir die (Not)-Stützen 4 Wochen lang stehen lassen. Ermöglicht die neue DIN neue Ausschalfristen, oder sind kürzere Ausschalzeiten nur mit einem Beton einer besonderen Expositionsklasse möglich? Fragen über Fragen meinerseits.

    MfG Hermann
     
  2. damy

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    Ausshalfristen

    Schau mal hier : Schalung für Beton
    Hier findest du eine Tabelle mit Anhaltswerten.
    Es kommt jdoch auch noch auf die nachfolgenden Bauzustände an.
    z.B. Belastungen aus darüberliegenden Deckenschalungen oder Belastungen aus Steinpaketen die auf der Decke gelagert werden.

    Gruß
    damy
     
  3. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    "mmmh"

    .
    des war Organisation :) ... die verblieben natürlich die geforderten 28 Tage ... danach wurde von nem hießigen ausgeschalt und per PkW-Hänger zurück geliefert ... die Doka´s dabei waren allesamt "nur" 2.45m lang :)
    .
    .
    "Nein" es bleibt bei den 28 Tagesfrist ... der Beton iss "ja" noch der selbe ... "nur" die Bezeichnungen (Gewährleistungsfristen) wurden geändert.
    .
     
  4. #4 Hermann, 05.02.2006
    Hermann

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    Herzlichen Dank für die Antworten.
    MfG :winken
     
  5. #5 Carden. Mark, 05.02.2006
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    Was haben die 28 Tage mit den Schalfristen zu tun - Josef?
     
  6. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    "wir" haben gelernt den Beton

    für tragende Deckenbauteile etc. solange in der Deckenschalung zu belassen bis die Mindestdruckfestigkeit des Beton´s erreicht ist = 28 Tage (!)
    .
     
  7. #7 Carden. Mark, 05.02.2006
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    Über Ausschalfristen kann man Bücher schreiben.
    Ich mache mal kurz.

    Was Du hier meinst ist die Mindestdruckfestigkeit, welcher der Beton nach 28 Tagen haben muss. In der alten 1045 wurden noch Ausschalfristen in Tagen (Abhängig vom Bauteil = Weitgespannte Decken, Seitenschalung von Betonbalken, Tragschalung von Balken usw.) benannt
    In der Neuen Norm 1045-3 steht folgendes
    5.6 Ausrüsten und Ausschalen
    5.6.1 Ausschalfristen
    (1) Gerüste und Schalungen dürfen erst entfernt werden, wenn der Beton eine ausreichende Festigkeit erreicht hat,
    • . um die auf das Betonbauteil aufgebrachten Lasten aufnehmen zu können;
    • . um ungewollte Verformungen aus elastischem und plastischem Verhalten des Betons gering zu halten;
    • . um eine Beschädigung der Oberflächen und Kanten durch das Ausschalen zu vermeiden.
    Dazu kann eine Erhärtungsprüfung oder eine Reifegradprüfung sinnvoll sein. Bei den ermittelten Ausschalfristen sind zusätzlich aufgebrachte Lasten, z. B. aus dem Arbeitsbetrieb, zu berücksichtigen. Wenn diese nicht durch das Bauteil abgetragen werden können, sind Hilfsstützen nach 5.6.2 anzuordnen.
    (2) Besondere Vorsicht ist geboten bei Bauteilen, die unmittelbar nach dem Ausrüsten hoch belastet werden (z. B. bei Dachdecken oder bei Geschossdecken, die durch noch nicht erhärtete, darüber liegende Decken belastet sind).
    (3) Gehört das Belassen in der Schalung zur Nachbehandlung, sind für das Ausschalen die Bedingungen von 8.7 zu berücksichtigen.
    (4) Stützen, Pfeiler und Wände sollten vor den von ihnen gestützten Tragteilen ausgeschalt werden. Traggerüste, Schalungsstützen und freitragende Deckenschalungen (Schalungsträger) sind vorsichtig durch Lösen der Ausrüstvorrichtungen abzusenken. Es ist unzulässig, diese ruckartig wegzuschlagen oder abzuzwängen. Erschütterungen sind zu vermeiden.

    Lt. DBV-Mekblatt Fassung 05-1999 Betonschalungen, wurden die Ausschalfristen aus der alten DIN 1045-3 schon als nicht mehr zeitgemäß betrachtet.
    Die Zeitdauer bis zum Ausschalen hängt im wesentlichem von folgen Faktoren ab.
    - W/Z Wert
    - Zementart
    - Zusatzmittel (Stoffe)
    - Betontemperatur
    - Bauteildicke
    - Expositionsbedingungen
    - Bauteilart
    Kurz gesagt: Ausschalen ist bei 15N/mm² erlaubt. (oder statischer Nachweis wenn dieses unterschritten werden soll)
    Tipp: Beim Betonwerk die 2-, 7-, 28 Tagen Festigkeitsentwicklung abfragen, die Umweltbedingungen einfließen lassen, dass ganze in einen Diagram festhalten und ablesen.

    Oder – 28 Tage warten, wie Josef dieses tut = NIE verkehrt.
    Manchmal aber wegen Folgearbeiten nicht Möglich.
    Das ausschalen ist natürlich dem Bauteil anzupassen. Notstütze eventuell wieder zu setzen, Erschütterungen sind vom Beton fernzuhalten – Dieses ist aber sowieso Stand der Dinge.
     
  8. #8 Hermann, 05.02.2006
    Hermann

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    @ Herr Carden,
    ich habe es genauso gelernt wie Josef. Bei dem geschilderten Fall handelt es sich um mein eigenes Haus. Nach dem Betonieren der Decke über Keller fragten mich immer wieder Bekannte, Arbeitskollegen wann man denn ausschalen dürfe. Ich ließ die Notstützen also 4 Wochen stehen.
    Bei meinem BV damals spielte die Bauzeit keine Rolle.

    Als ich den Bericht über das Forumshaus gelesen hatte, fragte
    ich mich welche Voraussetzungen, und besonderen Anforderungen an den Beton gestellt werden müssen, damit eine derart kurze Bauzeit möglich wird.

    Mir war einfach nicht klar, ob Herr Thalhammer die Decken während der Bauzeit ausgeschalt hatte, oder nicht. Daher meine Frage hier im Forum.

    Nochmals herzlichen Dank für alle Antworten.
    MFG
     
  9. #9 Carden. Mark, 05.02.2006
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    Bei Notstützen kann es sogar sein, dass diese noch länger unter der Decke verbleiben müssen. Stellen Sie sich mal Mehrgeschossiges bauen vor. Hier wird dann solange durch die Geschosse gestützt (von oben nach unten gesehen) bis dann endlich eine Decke (oder ein Einzelbauteil) die Last aufnehmen kann ohne rechnerisch überfordert zu werden.
     
  10. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    "mmmh"

    da: http://www.bauexpertenforum.de/showthread.php?t=620
    hat der Bauherr 3 Zeugen benannt die mir unterstellten nach 21 Tagen (3 Wochen) bereits ausgeschalt zu haben ... ich konnte das Gegenteil "nicht" beweisen ... der Richter und der gerichtlich bestellte Gutachter nahmen daß mitunter als Anlass mich zu verknacken ... seitdem sind mir Folgegewerke wurscht ... ich schal seit diesem Zeitpunkt "KEINE" Decke mehr unter 28 Tagen aus ... ned mal auf schriftlich Gewährleistungsübernahme (!)
    .
    "klar" neue Din alte Din ... früher hieß es 28 Tage Mindestdruckfestigkeit = Ausschalfrist bei grösser gespannten Decken etc. (!) ... ich bin keiner der sich anzählen lässt ... die Mindestdruckfestigkeit bleibt in der neuen Din immer noch bei 28 Tagen also bleibt bei mir auch die Ausschalfrist von 28 Tagen bestehen ... der Beton iss mit der "neuen" DIN immer noch der gleiche ... "nur" die Gewährleistungenfristen sind verschärft ... und die Ausschalfristen verkürzt man ... iss ned pervers ??? :irre
    .
     
  11. mls

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    wenn man die schalung (auch) als teil der nachbehandlung sieht, kann man sich ja mit 1045-3, tab. 2 vergnügen...
    das reicht aber nach meiner überzeugung nicht grundsätzlich und es soll sogar planstempel geben, die eine verdopplung der din-fristen beinhalten ;)
     
  12. #12 Carden. Mark, 06.02.2006
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    Das waren vorher auch keine 28 Tage.
    Ich habe leider die alte DIN nicht zur Hand.
     
  13. #13 VolkerKugel (†), 06.02.2006
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    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Da kann ich helfen ...

    ... in meinem Betonkalender von 1970 (1. Semester Statik an der THD) steht unter DIN 1045 § 13 - Schalungsfristen und Ausschalen - unterteilt in die verwendeten Zementarten als Ausschalfristen für
    a) Zement 275 und Traßzement / b) Zement 375 / c) Zement 475 :

    Für die seitliche Schalung der Balken und die Einschalung der Wände, Säulen oder Pfeiler
    bei a) = 3 Tage / b) = 2 Tage / c) = 1 Tag

    Für die Schalung der Deckenplatten
    bei a) = 8 Tage / b) = 4 Tage / c) = 3 Tage

    Für die Stützung der Balken und weitgespannten Deckenplatten
    bei a) = 3 Wochen / b = 8 Tage / c) = 6 Tage

    Ich war froh, als die 4 Semester rumwaren und denke heute noch: wozu habe ich einen Statiker (sorry: Tragwerksplaner).

    Freundliche Grüße . Volker
     
  14. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Ausschalfristen - Hilfsunterstützung - Nachbehandlung

    Das geht alles ineinander über.

    Ausschalen geht ab ca. 4 h (Fertigteilwerke mit Dampf und so)
    vor Ort etwas länger siehe DIN 1045 (alt oder neu). (-> alles < 28 Tage)

    Zur Nachbehandlung läßt man schon mal die Schalung dran oder bei Sichtbeton soll es auch direkt weg (Wände).

    Hilfsunterstützung die muß länger drunter. Da kommt die 28 Tage Festigkeit ins Spiel und die Verformungen. Da geht es auch mal bis 3 x 28 Tage.

    Ich kenne bisher keinen, der so viel Geld in die Hand nimmt, um 28 Tage eingeschalt zu lassen. :shades
     
  15. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    "mmmh"

    das würde "ja" meine Ausbildung komplett in Frage stellen ??? ... "aber" anscheinend bin ich da "nicht" allein (!)
    .
    http://de.wikipedia.org/wiki/Schalung
    .
    http://www.tools-portal.com/de/werkstoffe/stein.beton_2.asp
    .
    http://www.stb.rwth-aachen.de/lehre/umdrucke/vbbumdruck.pdf
    .
    http://www.bauwelt.at/bauhandbuch/027.htm
    .
    http://www.baukosten.com/blot007l.htm
    .
    ich mag gar ned mehr Suchen ... "aber" immer fällt auf daß stets von 28 Tagen bis zum Ausschalen die Rede iss ... liegen die alle daneben ??? ...
    "nochmal" die 28 Tage waren Bestandteil unserer Berufsausbildung ... und meine Decken bleiben diese 28 Tage auch eingeschalt (!)
    .
     
  16. #16 Carden. Mark, 07.02.2006
    Carden. Mark

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    Ich habe nur mal den letzten Link gelesen.

    Die Aussagekraft der Site mal genz nach hinten gestellt (ist halt für Laien - und die sollen besser garnicht erst Rechnen)
    Aber hier ist von Stützen die Rede - nicht von Schalung.
     
Thema: Betondecken ausschalen, wann?
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