Was ist/sind bauliche Anlage(n)?

Diskutiere Was ist/sind bauliche Anlage(n)? im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Was versteht man unter "baulichen Anlagen"??? Ist ein Haus mit Terrasse, Carport/Garage als "ganzes" eine bauliche Anlage? Also alle Dinge die...

  1. #1 Siddy74, 30.10.2014
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    Was versteht man unter "baulichen Anlagen"???

    Ist ein Haus mit Terrasse, Carport/Garage als "ganzes" eine bauliche Anlage? Also alle Dinge die im Zusammenhang mit dem Haus stehen als eine bauliche Anlage zu sehen? Ich finde nicht so wirklich eine Erklärung was darunter zu verstehen ist? Wer kann für Aufklärung sorgen?

    Viele Grüße
    S.
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 30.10.2014
    Ralf Dühlmeyer

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    Du, indem Du erstemal erläuterst, um was es genau geht!
     
  3. #3 Siddy74, 30.10.2014
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    Na um den Begriff von "baulichen Anlagen" geht es mir und wie das definiert ist?

    Die Frage bezieht sich auf den anderen Thread bezüglich der Aufschüttung. Nun bin ich auf folgendes gestoßen:

    "Flächenhafte Anhebungen und Abgrabungen ganzer Grundstücke oder größerer Teile sind bis zu 40% zulässig. Bei diesem Maß ist die Grundfläche der Baugrube für die zu er-richtenden baulichen Anlagen nicht mit einzurechnen."

    Was ist in diesem Kontext eine "bauliche Anlagen", es ist ja von mehreren die Rede? Das Haus ist klar, aber was ist mit Garage, Terrassen, Wintergarten etc? Gehört das alles mit zu den baulichen Anlagen?
     
  4. #4 Baufuchs, 30.10.2014
    Baufuchs

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    Der von Dir zitierte Text steht so in keiner mir bekannten Bauordnung.

    Es wird sich dabei um eine textl. Festsetzung aus einem Bebauungsplan handeln.


    Frag den Ersteller des B.-Plans.
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 30.10.2014
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    Oder ließ die Begründung zum B-Plan.
     
  6. #6 Siddy74, 30.10.2014
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    Das habe ich nur dazu auf die schnelle gefunden, aber Hilft auch nicht wirklich. Glaube das ist wieder ein Thema zum "Streiten" was eine bauliche Anlage ist und was nicht ;-).

    Bauliche Anlagen im Sinne der Landesbauordnungen sind mit dem Erdboden verbundene, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen (§ 2 Abs. 1 HBO, Art. 2 Abs. 1 BayBO, § 2 Abs. 1 NBauO usw.).

    Das BauGB (Bundesrecht) kennt auch den Begriff der baulichen Anlage, definiert ihn aber nicht. Ein Rückgriff auf die Landesgesetze ist nicht möglich, da der Landesgesetzgeber nicht Kompetenz hat, Begriffe von Bundesnormen zu definieren und zudem der Begriff hier in anderem (bodenrechtlichen) Zusammenhang verwandt wird.

    Eine bauliche Anlage im Sinne des BauGB ist daher eine auf Dauer gedachte künstliche Verbindung mit dem Erdboden, die bodenrechtliche Relevanz hat, d.h. das Bedürfnis nach einer Regelung durch verbindliche Bauleitplanung weckt.
     
  7. #7 Baufuchs, 30.10.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Du zitiert schon wieder ohne Kennzeichnung des Zitats.

    Dein letzter Satz ist 1:1 aus "lexexakt" herauskopiert.

    Weitere Zitate ohne Quellenangabe werden gelöscht.
     
  8. #8 Ralf Wortmann, 30.10.2014
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    Ich vermute:

    Sofern es sich um einen Text aus deinem B-Plan handelt ist wohl damit gemeint, dass neben einer etwaigen Abgrabung („Baugrube“), die erfolgt ist, um darauf das geplante Haus zu errichten, auch noch maximal weitere 40 % der Grundstückfläche aufgeschüttet oder abgegraben werden dürfen. (Übrigens, nebenbei: das das erlaubt ist, bedeutet natürlich nicht, dass diese max. 40 % nicht fachgerecht zu sichern wären!)

    Dann wäre das Ganze aber grottenschlecht formuliert, denn gem. § 2 Absatz 1 Ziff. 1 LBauO Rheinland-Pfalz gelten auch Aufschüttungen und Abgrabungen selbst als bauliche Anlagen.

    Eigentlich also ein Zirkelschluss. Allenfalls die Verwendung des Wortes „Baugrube“ lässt den Sinn der Regelung erahnen.
     
  9. #9 Siddy74, 31.10.2014
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    Also "verstehen" tue ich das auch nicht wirklich und auch der Begriff der "baulichen Anlagen" ist mir nicht schlüssig. Wenn ich bei einem 600qm Grundstück eine bauliche Anlage von 300qm hätte (also Haus, Garage & Terrassen) so "dürfte" man dann noch 300qm * 0,4% = 120qm Abgraben oder Aufschütten!? Wenn die Abgrabung/Aufschüttung dann selbst wieder eine "bauliche Anlage" ist hätte man also 0% :wow. Das ist ja wieder ein gefundenes Fressen für die Juristen, damit kann man Geld verdienen :mega_lol:
     
  10. #10 ralph12345, 31.10.2014
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    Bauliche Anlagen sind alles, was irgendwie gebaut wird, auch Aufschüttungen und dergleichen.

    Für die maximalen Anteil an bebauter Fläche nach Bebauungsplan gilt die Baunutzungsverordnung §19.
    http://www.gesetze-im-internet.de/baunvo/BJNR004290962.html#BJNR004290962BJNG000201307
    Fläche aller Häuser etc. Die Terrasse zählt glaube ich voll dazu (??)
    Diese Fläche kann (je nach B-Plan einschränkbar) um 50% überschritten werden durch Garagen und Stellplätze.

    Daß eine Aufschüttung bei dieser Flächenberechnung eine Anwendung findet, wäre mir neu.
    Auch wenn das hier (BauNVO §19)
    Aufschüttungen wohl mit einschliessen würde. Dann greift aber vermutlich das hier:
     
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