Haftung Kenntnisgabeverfahren

Diskutiere Haftung Kenntnisgabeverfahren im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo miteinander, wir streben für unseren Neubau eines EFH (in BaWü) das Kenntnisgabeverfahren an. Unser Architekt hat es uns so empfohlen...

  1. Kickex

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    Hallo miteinander,

    wir streben für unseren Neubau eines EFH (in BaWü) das Kenntnisgabeverfahren an. Unser Architekt hat es uns so empfohlen (schneller, günstiger), da ein qualifizierter B-Plan aus 2010 vorliegt.

    Sollte unser Archi nun ein Fehler unterlaufen sein, z. B. Dachneigung falsch, und die Baubehörde beanstandet das im Nachhinein, wer haftet für den Fehler? Wir, die Bauherrschaft, oder der Planverfasser, unser Archi?

    Gruß
    Kickex
     
  2. #2 Baufuchs, 31.10.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Das Bauamt hält sich an den Bauherren.

    Der wiederum kann den Architekten in die Haftung nehmen.
     
  3. rose24

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    ...nein, das Bauamt kann sich an beide halten - zumindest, wenn auch ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird.
    Wenn rückgebaut werden muss, ist allerdings erstmal der Bauherr dran.
     
  4. #4 Thomas B, 02.11.2014
    Thomas B

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    B-Plan-konform zu planen (zu bauen) ist ja nun wirklich nicht schwierig (idR).

    Was kann da schiefgehen?
     
  5. #5 Bauliesl, 03.11.2014
    Bauliesl

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    Thomas hat Recht: was soll da schiefgehen? Wenn man keine größeren Befreiungen erwirken möchte, ist das kein Problem.
    Eigentlich könntet Ihr Eurem Architekten dankbar sein: er will die Sache für Euch beschleunigen, übernimmt als Planer eine viel größere Verantwortung, da der Antrag ja von der Gemeinde nicht geprüft wird und bekommt dafür keinen Cent mehr Honorar. Das Verfahren ist kürzer und die Gebühren dafür sind etwas geringer.
    Ich kenne Kollegen, die das aus diesem Grund gar nie machen....
    Gruß,
    Liesl
     
  6. #6 ultra79, 03.11.2014
    ultra79

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    Irgendwas kann immer schief gehen - und nach Murphy wird es das dann auch. Weiss man doch... :winken

    Es kann ja immer was übersehen werden oder sich verrechnet oder oder oder. Aber ich war immer davon ausgegangen das der Planer entsprechend dafür haftet - dafür hab ich ihn ja...
     
  7. #7 Thomas B, 04.11.2014
    Thomas B

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    Tut er ja auch. Egal ob normales Genehmigungsverfahren oder Freisteller.
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 04.11.2014
    Ralf Dühlmeyer

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    Was da schiefgehen kann? Nun - zum Beispiel kann man versäumen, eine Befreiung für die Garagen-/Stellplatzufahrt im nicht bebaubaren Bereich zwischen Strasse und Baufenster zu beantragen.
    Ja, es klingt absolut schwachsinnig, aber spitz betrachtet braucht man die.
    Im normalen Genehmigungsverfahren wird die "nebenbei" mit erteilt.

    Grosser Blödsinn, aber ..........
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 04.11.2014
    Ralf Dühlmeyer

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    Nur ist im normalen Genehmigungsverfahren halt der Sachbearbeiter der Behörde involviert.
    Zum einen kann dem der Fehler auffallen, so daß er nicht erst gebaute Realität wird (was nützt die Haftpflichtversicherung - den Ärger hat man)
    Zum anderen ist bei grösseren Fehlern die Behörde mit im Boot und wird im eigenen Interesse eher bereit sein, eine kooperative Lösung zu finden als im Kenntnisgabeverfahren, bei dem sie sich als unbeteiligter Dritter (beim Fehler) zurücklehnen und fordern kann.
     
  10. #10 Thomas B, 04.11.2014
    Thomas B

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    Ja gut (etwas sehr an den Haaren herbeigezogen...aber sei's drum...) und was passiert dann?

    Der Architekt muß halt nachbessern. Kostenfrei. So what...?
     
  11. #11 Baufuchs, 04.11.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wenn eine Befreiung nötig wird, ist es in NRW nix mit Genehmigungsfreistellung. Dann Baugenehmigungsverfahren.

    Abhilfe: Buantrag für Garage, Genehmigungsfreistellung für´s Haus.
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 04.11.2014
    Ralf Dühlmeyer

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    In Nds musste die Befreiung vorher einholen und kannst dann (weil ja wieder baurechtskonform) das Kenntnisgabeverfahren betreiben.
    Dabei ists egal, obs um die Überfahrt oder 3 Vollgeschoße mehr geht.
     
  13. Kickex

    Kickex

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    Vielen Dank für die Antworten.

    Wie immer, alles hat zwei Seiten.
     
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