Gasleitung des Nachbarn verläuft auf unserem Grundstück (keine Grunddienstbarkeit)

Diskutiere Gasleitung des Nachbarn verläuft auf unserem Grundstück (keine Grunddienstbarkeit) im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wie erwähnt, haben wir ein altes Haus erworben und saniert; als wir nun die Leitungsübersicht der Stadtwerke angefordert haben...

  1. #1 BlackFlag, 02.11.2014
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    Hallo zusammen,

    wie erwähnt, haben wir ein altes Haus erworben und saniert; als wir nun die Leitungsübersicht der Stadtwerke angefordert haben war ersichtlich, dass die Gasleitung des Nachbarn (Leitung von 1975) über unser Grundstück verläuft. Im Grundbuch ist keine Grunddienstbarkeit eingetragen.
    Diese Leitung stellt ein Problem dar, denn sie verhindert den Bau eines Carports. Wenn wir auch ein sehr großes Grundstück haben, bin ich auf diese Stelle festgelegt, da sie vollkommen versteckt liegt und den Gesamteindruck des Grundstücks nicht stört.
    Könnt Ihr mir sagen, wie in einer solchen Sache verfahren wird?

    Herzliche Grüße und vielen Dank
     
  2. Julius

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    Was wohl:
    Man fordert den Nachbarn schriftlich auf, die Leitung binnen einer angemessenen Frist fachgerecht entfernen zu lassen.

    Vorher vielleicht beim Versorger vorsprechen, welche alternative Zuführung über öffentlichen Grund sich anbietet.
     
  3. #3 BlackFlag, 02.11.2014
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    Das hört sich eher undezent an - ist also der Nachbar zuständig, sich eine Leitung legen zu lassen? Ich hätte vermutet, hier muss der Versorger nachbessern.
     
  4. #4 lastdrop, 02.11.2014
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    Nee, Du hast nix mit dem Versorger Deines Nachbarns am Hut.

    Allerdings: Die Lösung wird sich unter Euch Dreien finden.
     
  5. Julius

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    Nicht ganz, denn üblicherweise stehen Hausanschlußleitungen im Eigentum des Verteilnetzbetreibers.

    Aber da der Nachbar ihren Nutzen hat, würde ich ihn zuerst kontaktieren.
    Vielleicht auch zuerst in Form eines Gesprächs.
    Weiß er denn überhaupt von der Situation?

    Zeig doch mal den Plan (anonymisiert).
    Vielleicht kann man erkennen, warum damals jener Weg gewählt wurde.

    Sollte Euer Grundstück AUCH über einen Gasanschluß verfügen, wäre vorab zu prüfen, ob damit eine Gestattung der Versorgung von Nachbarn über Euer Grundstück verbunden ist!
    Wenn dem so ist, kann man aber i.d.R. zumindest eine Verlegung der Leitung aus dem störenden Bereich verlangen.
     
  6. #6 BlackFlag, 02.11.2014
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    Das wird definitiv in einem Gespräch erfolgen, aber ich starte morgen mit den Stadtwerken; dort sollte man einen solchen Fall eigentlich kennen, ich bin gespannt, was sie sagen. Der Grund für den Weg über unser Grundstück ist klar, es ist der einfachste Weg. Wir liegen schon recht ordentlich abgeschieden, mein Nachbar aber noch mehr, er wohnt quasi im Stadtpark. Unsere beiden Leitungen verlaufen parallel, irgendwann zweigt seine Leitung dann ab und verläuft über einen Privatweg zu ihm. Ich berichte, was die Stadtwerke sagen...
     
  7. Einmal

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    Berichte mal, es würde mich nicht wundern, wenn du einen Vertrag mit den Stadtwerken hast, das sie Deinen Grund mit nutzen dürfen, wenn ein Grundstück in zweiter Reihe versorgt werden soll. Also halte deine Verträge mit den Stadtwerken schon mal bereit. Das ist ziemlich üblich.

    So eine Klausel hat übrigens z.B. auch jeder, der einen ganz normalen Telekom-Anschluss hat (und die Klausel nicht bei Unterschrift gestrichen hat).
     
  8. #8 BlackFlag, 02.11.2014
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    Hallo Einmal,

    das hört sich abenteuerlich an - wie kann so ein Vertrag möglich sein, wenn ich doch einfach den Gasversorger wechseln kann? Ich habe ohnehin nach dem Kauf einen neuen Vertrag geschlossen, daher ist doch irrelevant, was in den siebzigern bestanden hat, oder sehe ich das falsch? Weiterhin wäre die Grunddienstbarkeit fast schon hinfällig, wenn der Leitungsverlauf so einfach zu tricksen wäre.
    Mein Grundstück ist, das muss vielleicht noch gesagt werden, nicht in zweiter Reihe; es ist zwar abgelegen, aber eben auch groß, daher habe ich mein Eingangstor an einem Wendehammer, somit kann mein Grundstück sehr leicht versorgt werden, da dort die Verteiler liegen.

    Beste Grüße und vielen Dank für die Antworten
     
  9. #9 toxicmolotow, 02.11.2014
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    Du kannst nur den Lieferanten wechseln, aber nie den Netzeigentümer. Du zahlst die Lieferung von Gas und dein Lieferant drückt einen Teil des Geldes für die Nutzung des Gasnetzes vor deiner Haustüre ab.
     
  10. #10 BlackFlag, 02.11.2014
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    Ich verstehe, alles klar - dann bleibt nur die Frage, warum die Grunddienstbarkeit ein so großen Thema ist? Könnte das der Versorger durch eine einfach Klausel umsetzen, müsste diese Klausel faktisch jeder unterschreiben, da er sonst keine Versorgung bekommt. Die Nutzung eines Grundstückes wird dadurch enorm eingeschränkt, weil Gasleitungen bekanntlich nicht überbaut werden dürfen/sollen. Ich bin wirklich gespannt, was die Stadtwerke sagen...
     
  11. #11 Achim Kaiser, 03.11.2014
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    Was sollen die groß sagen wenn nach nem Eigentümerwechsel neue Ideen im Raum stehen ?

    Es gibt (k)eine Möglichkeit ... die Kosten betragen ... wer bezahlt ?

    Bei der vorhandenen Lösung (ungeachtet der Papierform) darf man ja mal grundsätzlich davon ausgehen, dass die Verlegung 1975 wie vorhanden geduldet wurde (somit vermutlich eine entsprechende Vertragsregelung gibt) und erst jetzt durch den Neubau in 2014 eines Car-Ports problematisch wird.

    Vermutlich wird das schon änderbar sein ... blos nicht kostenlos. Die Kosten bleiben meistens an dem hängen der ne Veränderung *verusacht* ...

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  12. #12 JanNPunkt, 03.11.2014
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    @Achim: Ganz so einfach scheint das nicht zu sein, z.B.:

    Stromleitung über Nachbargrundstück: Wenn nicht dinglich gesichert, kein Anspruch auf fortdauernde Duldung, schuldrechtliche Vereinbarungen treffen nicht den Neueigentümer, wenn nix explizit übernommen, Verjährung nur für Beseitigungsanspruch auf Kosten des Störers, BGH V ZR 181/13 (15.05.2014)
    dort auch zitiert: BGH V ZR 141/10 v. 28.01.2011: Verjährung für Beseitigungsanspruch einer Stützmauer nur was die Kosten der Beseitigung angeht, Neu-Abstützung auf Kosten des Störers

    Gruss,

    der Jan
     
  13. Markul

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    Wir hatten das gleiche Thema mit einer Stromleitung. Wurde von der EON ausgegraben und neu verlegt. Ohne Aufstand und Kosten. Weder für uns noch für den Nachbarn. Ärgerlich ist halt der Dreck und der zeitliche Aufwand. V.a. für den Nachbarn, da dieser seine Hofeinfahrt erst vor 2 Jahren hat neu machen lassen....
     
  14. #14 BlackFlag, 03.11.2014
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    Hallo zusammen,

    danke für Eure Antworten; wenn diese Angelegenheit nicht im Grundbuch gesichert wurde, besteht ganz sicher kein Anspruch, wie auch immer eine Regelung mit dem Vorbesitzer ausgesehen haben mag. Die Stadtwerke jedenfalls haben gleich angedeutet, dass die Kosten für den Nachbarn anfallen werden, da er eine neue Zuleitung benötigt. Es wird aber mit einer Ebene höher, sprich, mit dem Leiter, geklärt. Der Gasmeister jedenfalls hat mir sofort zugestimmt, dulden muss ich es nicht.
    Ich hätte eigentlich erwartet (und erwarte es noch), dass die Stadtwerke hier für eine Neuverlegung sorgen; es ist schon ein Witz, dass man von deren Seite ohne größere Skrupel gute 30 Meter durch ein fremdes Grundstück verlegt, ohne eine Sicherung im Grundbuch zu fordern. Der Nachbar ist ähnlich schmerzbefreit, es ist schon recht stümperhaft, wie hier vorgegangen wurde. Egal, es wird sich in den kommenden Tagen klären, ich bin gespannt, ob die Stadtwerke sich hier tatsächlich so einfach herausnehmen können. Ich war bisher der Meinung, die Zuleitungen werden immer durch die Stadt verlegt, es wird lediglich eine Pauschale verlangt?
     
  15. #15 wairwolf, 04.11.2014
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    Unabhängig von der rechtlichen Situation solltest du vielleicht auch im Hinterkopf halten, dass die Kosten für 30m neue Gasleitung für deinen Nachbarn eventuell zum wirtschaftlichen Problem werden könnten.
     
  16. Markul

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    Warum sollten den Nachbarn Kosten entstehen? Glaub ich nicht. Den schwarzen Peter hat meiner Meinung nach der Gasanbieter. Aber egal wie. Du wirst wohl nix zahlen müssen. Aber auf jeden Fall alles vor Beginn der Umlegung schriftlich bestätigen lässen.
     
  17. #17 Annette1968, 04.11.2014
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    Aber vielleicht sollte man potentielle Kosten für den Nachbarn trotzdem im Hinterkopf behalten. Wenn er sich die jetzige Summe, falls da was für ihn kommt, nicht selbst damals gespart hat, würde ich mir zumindest überlegen, ob der perfekte Standort für den Carport eine angeknackste Nachbarschaft wert ist. Zumindest würde ich nicht kompromisslos auf mein Recht bestehen sondern gemeinsam nach einer einvernehmlichen Lösung suchen wollen.
     
  18. #18 SvenBaut, 04.11.2014
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    Da kann ich Annette1968 nur zustimmen! Wenn dem Nachbarn kosten entstehen kann das durchaus in einem Nachbarschaftsstreit ändern. Bei der nächstbesten Gelegenheit bekommt man bestimmt eine Retourkutsche.
     
  19. #19 BlackFlag, 04.11.2014
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    Wird die Leitung nicht über mein Grundstück geführt, sprechen wir wahrscheinlich über 200 Meter - auch wenn es sicherlich zu keinem wirtschaftlichen Problem werden wird, so ist es doch mehr als ärgerlich für ihn, was ich absolut verstehen kann. Ich will dieses Gespräch nicht führen, ich habe den Stadtwerken heute schriftlich dargelegt, was ich an ihrem Vorgehen zu bemängeln habe. Ich finde es bedenklich, dass die Leitungen noch vor vier Jahren (vor unserem Erwerb) erneuert wurden; die Stadtwerke haben ohne zu zögern auch die Leitung des Nachbarn erneuert und dabei nicht auf eine Sicherung im Grundbuch bestanden oder auch nur danach gefragt. Eine Leitung über fremden Grund zu führen ist ein so heißes Eisen, so richtig verstehen kann man die Sache daher nicht.
    Ich bin der Meinung von Markul, ob hier wirklich der Nachbar zur Kasse gebeten wird, erscheint mir so sicher nicht. Ich habe aktuell ohnehin nur den Verlauf der Leitung bis zu meiner Grundstücksgrenze, ich weiß also nicht einmal genau, wer damit angeschlossen wird.
     
  20. Muppet

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    Also wenn das dann dein Nachbar bezahlen müsste kann das sehr wohl zu einem wirtschaftlichen Problem werden. Ich kenne die Preise bei deinem Versorger nicht, aber bei meinem Versorger würde das gute 11.000 Euro kosten. Solche Beträge hat nicht jeder auf der hohen Kante.
     
Thema: Gasleitung des Nachbarn verläuft auf unserem Grundstück (keine Grunddienstbarkeit)
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