Wer wird automatisch nach dem Abschluss des Hauskauf informiert?

Diskutiere Wer wird automatisch nach dem Abschluss des Hauskauf informiert? im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo, die Kaufpreiszahlung ist bei uns erfolgt und die Hausübergabe ebendso. Ich frage mich nun, wo muss ich "umgehend" aktiv werden und...

  1. OlliL

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    Hallo,

    die Kaufpreiszahlung ist bei uns erfolgt und die Hausübergabe ebendso.

    Ich frage mich nun, wo muss ich "umgehend" aktiv werden und die Übergabe aktiv mitteilen?
    - Strom/Gas/Wasser - ok - das ist klar, Haken dran
    - Grundsteuer - bekommt das FA hier autom. von irgendwem die Mitteilung, muss ich dies dem FA mitteilen? Bekommt es die Mitteilung autom. bei der Anmeldung des Wohnsitzes?
    - Regenwasser, Schmutzwasser, Müllentsorgungsgebühren - wird von uns über die Stadt zusammen mit der Grundsteuer (aber extra Bescheid) abgerechnet.... bekomme die Stadt das autom. gemeldet oder muss ich hier aktiv werden?

    Grüße!
     
  2. #2 lastdrop, 05.11.2014
    lastdrop

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    Ach, der der Geld von Dir will sich schon bei Dir melden ...

    Denk noch an Deine Versicherungen.
     
  3. #3 toxicmolotow, 05.11.2014
    toxicmolotow

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    Das FA bekommt es vom Notar gesteckt.

    Wichtig ist die bestehende Feuer-/Wohngebäudeversicherung
     
  4. BenLuc

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    Auch wichtig die bestehende Hausrat Vers. Auf alle rel. Räume auszuweiten und Versicherung ssumme anzupassen
     
  5. #5 Baufuchs, 05.11.2014
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    Baufuchs Gast

    Die bestehende Gebäudeversicherung geht beim Kauf automatisch auf den Erwerber über.

    Fall man diese nicht übernehmen möchte, besteht ein Sonderkündigungsrecht. m.W. muss dann innerhalb von 4 Wochen nach Eigentumsumschreibung gekündigt werden.
     
  6. OlliL

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    Jo - Versicherungen usw. ist mir klar - Da habe ich auch schon Schlachtpläne, genauso wie Adressänderungen allen möglichen Leuten mitteilen usw.

    Die Gebäudeversicherung wird aber erst "aktiv" wenn auch die Grundbucheintragung erfolgt ist. Wann dies der Fall ist, weiss ich nicht - Grunderwerbssteuer ist bezahlt, aber k.A. wann das FA die Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellt.

    Mir geht es hier jetzt mehr um die Sachen die aktuell noch auf den Alt-Eigentümer laufen.
    Im Januar kommen in der Regel die Zahlungsaufstellungen für die o.G. Gebühren, und wäre doof wenn die beim Noch-Eigentümer (in meinem Fall schon seit Jahren mit abweichender Rechnungsadresse!) ankämen und nicht bei mir...
     
  7. #7 toxicmolotow, 05.11.2014
    toxicmolotow

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    Und es hat schon Fälle gegeben, wo ein Haus 2 Wochen nach Eigentumsübergang abgebrannt ist, die Versicherung vom Eigentumswechsel nix wusste und desshalb erstmal an niemanden irgendetwas ausgezahlt hat und sich dann darauf berufen hat, dass der neue VN seiner Informationspflicht nicht nachgekomnen ist.

    Der Rechtstreit dauerte knapp 3 Jahre.

    So viel zu Recht haben und Recht bekommen.
    So viel zu automatisch.

    Also schriftlich informieren.
     
  8. OlliL

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    OK, guter Hinweis - habe mal eben bei der Versicherung durchgeklingelt und für nächste Woche mal einen Termin gemacht...
     
  9. #9 rotstift68, 05.11.2014
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    Hausratversicherung hat Dich nicht zu interessieren

    Die Hausratversicherung deckt den Hausrat, also den Inhalt eines Gebäudes. Die Hausratversicherung des Voreigentümers hat Dich nicht zu interessieren, die zieht mit dem alten Hausrat des Voreigentümers mit in seine neuen Räume um.

    Deine Hausratversicherung deckt Deinen Hausrat, zeiht also mit DIR in deine neues Haus um. Du mußt dann nur die neue Adresse angeben und die Risikodaten (Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus, Wohnfläche etc.) angeben.
     
  10. #10 lastdrop, 05.11.2014
    lastdrop

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    @rotstift: Genau das sagt doch BenLuc?!
     
  11. BenLuc

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    Genau ich spreche aus Erfahrung bei mir stand nämlich eine unterversicherung zu buche.Umzug ins Haus der Hausrat mitgeteilt aber nicht das aus 70 140 qm wurden und damit die vers erhöht werden musste
     
  12. OlliL

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    Nochmal - Hausratvers. ist kein Problem. Alles was heute schon auf mich/meine Frau läuft habe ich auf dem Schirm.

    Ich habe in der Zwischenzeit mit der Stadt telefoniert bzgl. Grundbesitzabgaben. In der Regel bekommen Sie vom Finanzamt die Mitteilung wenn die Grundbuchänderung erfolgt ist.
    Ich kann aber im "Vorfeld" unabhängig von der FA-Meldung ein Einverständniserklärung abgeben die Grundbesitzabgaben ab den 01.MM.YYYY zu übernehmen.

    Das werde ich nun auch machen.
     
  13. #13 Manfred Abt, 05.11.2014
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    du bekommst auch vollautomatisch die öffentlichen Rechnungen, die dein Voreigentümer nicht mehr bezahlen kann.
    so sind wir in den Genuss gekommen, die Löschungsgebühren seiner Grundschuldaustragung bezahlen zu dürfen.
     
  14. #14 neoplan, 06.11.2014
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    ? gibt's ( wo ) in DE eine allg.regelung des übergangs "..öffentlicher Rechnungen.." mit dem grund / haus auf den jeweiligen ( hier noch nicht vergrundbücherten ) Eigentümer, oder ist das eine spezielle Sache hier "..löschungsgebühren..grundschuldaustrgg.."? zusammenhang insolvenz-recht ("..nicht mehr bezahlen kann..")?
     
  15. #15 Manfred Abt, 06.11.2014
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