Nachmieter-Probleme

Diskutiere Nachmieter-Probleme im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo, an alle, die mir weiterhelfen können: Wir sind Besitzer einer Gewerbeimmobilie in einem Haus, in dem noch mehrere Arzt-Praxen usw. sind....

  1. #1 Newcomer, 06.02.2006
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    Hallo, an alle, die mir weiterhelfen können:

    Wir sind Besitzer einer Gewerbeimmobilie in einem Haus, in dem noch mehrere Arzt-Praxen usw. sind. Nachdem unser voriger Mieter, die Filiale einer Krankenkasse, ausgezogen ist, will der Nachmieter dort eine Physiolog.Praxis eröffnen.
    Da kommt das Ordnungsamt und sagt, man muss eine Nutzungsänderung beantragen. Ferner, lt. unserem Makler, müssen wir ein Schallschutzgutachten
    sowie ein Brandschutzgutachten beibringen, alles natürlich gebührenpflichtig.
    Frage: Wieso plötzlich Schallschutz- und Brandgutachten und wer muss das beibringen, der Hausbesitzer - also nicht wir - oder wir, der Vermieter der Immobilie?? Wir blicken nicht mehr durch, möchten es aber gerne richtig machen.
    Kann da einer helfen?
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 06.02.2006
    Ralf Dühlmeyer

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    Ob die Gutachten...

    nötig sind, naja, mal mit der Baordnungsbehörde klären.
    Ob Sie oder der Vermieter den in jedem Fallle notwendigen Antag auf Nutzungsänderung erstellen und bezahlen müssen, hängt an Ihrem Mietvertrag. Mal ein Beispiel vom jur. Laien:
    * Vermietet werden ..... zur Nutzung als PT-Praxis.... - Der Mieter ist für den Antrag verantwortlich, der Vermieter hat nur der Nutzung grundsätzlich zugestimmt
    * Vermietet werden .... einer PT-Praxis.... - Der Vermieter ist verantwortlich, weil er Ihnen sozusagen eine Eigenschaft der Mietsache (PT-Praxis) zugesichert hat.
    MfG
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 06.02.2006
    Ralf Dühlmeyer

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    Moment mal...

    noch eine Nachfrage...
    Irgendwie steig ich nicht durch?
    Es gibt einen Hausbesitzer, einen Vermieter und einen Mieter? Wie geht das?
    Normalerweise ist doch der Eigentümer der Vermieter und der Nutzer der Mieter.
    Oder gehts um ein Untermietverhältniss?
    MfG
     
  4. #4 MichaelG, 06.02.2006
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    Öhm Ralf?

    Du hast das Rätsel gelöst wer hier was besitzt?
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 06.02.2006
    Ralf Dühlmeyer

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    Nö...

    nur beim ersten lesen ab bissel gehudelt :o
    MfG
     
  6. #6 Gast360547, 06.02.2006
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    ähh, vielleicht so?

    Moin,

    Hauseigentümer = Investor. Hat Immobilie gekauft.

    Hausbesitzer = Evtl. vorhandene Nießbrauchrechte, auch durch Erbschaft, kann dann je nach Vertrag weiter- und untervermieten.

    Makler = Derjenige, der für Besitzer die Verträge der Weiter- / Untervermietung vermittelt.

    Mieter = haben ausschließlich Vertrag mit Hausbesitzer, nicht aber mit Eigentümer.

    Schallschutzgutachten = hmm, bei beiden Nutzungen ist doch Publikumsverkehr vorhanden.

    Brandschutzgutachten = auch das ist mir nicht ganz klar, denn es ist nach wie vor ein Gebäude mit Publikumsverkehr, daran hat sich ja ncihts geändert.

    Ich könnte mir lediglich vorstellen, dass es sich um ein älteres Gebäude handelt, bei dem anläßlich einer Nutzungsänderung/Neuvermietung die Anforderungen überprüft werden müssen.

    Grüße
    stefan ibold
     
  7. #7 susannede, 06.02.2006
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    Nutzungsänderung kann imho nur durch den Eigentümer beantragt werden.
    Es liegt eine Nutzungsänderung vor.
    Wie ist das vertraglich zwischen Ihnen und dem Eigentümer geregelt - d.h. welche Nutzung wurde an Sie vermietet?
    Gewerbenutzung?
    Nutzung der einzelnen Flächen genauer ausgewiesen?
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 06.02.2006
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    Äh..

    @susanne
    Wieso kann eine Nutzungsänderung nur vom Eigentümer beantragt werden?
    Ist doch öffentl. Baurecht - und das fragt nicht nach Eigentumsverhältnissen, sondern nach Konformität mit LBO.
    MfG
     
  9. #9 Harald W., 06.02.2006
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    Richtig Ralf..

    ...stellen kann die geplante Nutzungsänderung jeder, nur die Umsetzung der Genehmigung kann nur mit Zustimmung des Eigentümer erfolgen.
     
  10. #10 Harald W., 06.02.2006
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    Newcomer...

    wie geht das? :confused: :confused: :confused:
     
  11. Eric

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    Newcomers Thread heißt: Nachmieter Probleme.

    Also wird es so sein, daß er als Arzt gemietet hat, der Mietvertrag befristet ist und er vorzeitig mit " Nachmieter " aus dem Vertrag raus möchte. Als potentiellen Nachmieter hat er gefunden einen Psychologen, der gerne rein möchte.

    Ergo muß geklärt werden: 1. Baurechtliche Neunutzung durch Psycholgenpraxis. 2. Zustimmung des Eigentümers und Vermieters mit der neuen Mietgestaltung, wobei Untervermietung oder Neuvermietung in Betracht kommen.

    Newcomer: Ist es so?

    Warum haben sich Probleme mit der Nutzung des Gewerbeobjekts für einen Psychologen unter dem Gesichtpunkt Brand- und Schallschutz sowie Nutzungsänderung ( wieso das denn ? ) ergeben?

    Wenn Sie Antworten haben wollen, dann können Sie nicht ein " Rätsel " eröffnen. Also: Butter bei die Fische!
     
  12. #12 MichaelG, 06.02.2006
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    Halloooo

    Ich lach nu doch noch heute :respekt
     
  13. Eric

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    Michael: Versteh ich nicht!
     
  14. #14 MichaelG, 06.02.2006
    MichaelG

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    Wen geöööhrt dat Teil?

    Besitzer, Ärzte, Sparkassen, Hausbesitzer, Physiologe, Nachmieter, Psychologen.... :winken
     
  15. Bruno

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    Ist doch alles klar:
    das Ordnungsamt sagt:
    man muss eine Nutzungsänderung beantragen

    der Makler sagt:
    wir müssen ein Schallschutzgutachten sowie ein Brandschutzgutachten beibringen

    Dass das Ordnungsamt was vorschreibt ist klar, aber dass der Makler das auch darf erstaunt mich.

    Ein Antrag auf Nutzungsänderung darf jeder stellen, auch beliebige Dritte. Selbst ich könnte einen solchen für Ihre Immobilie stellen. Deshalb sagt das Ordnungsamt auch: man. Stellen wird den Antrag aber doch der, der den wirtschaftlichen und rechtlichen Nutzen hat und vor allem der, der die Kosten der Maßnahme tragen will. Der Makler will nicht zahlen, deshalb sagt er auch nicht ich sondern zeigt von sich weg auf Sie. Oder hat er sich unter wir subsumiert?
     
  16. #16 susannede, 06.02.2006
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    Ich glaub, nochmal lesen hilft - scheint Modell "vermietete Eigentumswohnung" sozusagen zu sein, Gewerbeimmobilie à la Ärztehaus - Praxen usw. werden vermietet.

    Insofern muss unser Fragesteller selbst, nicht als Besitzer, sondern als Eigentümer eine Nutzungsänderung beantragen.

    Nachtrag: klären als "was" die Nutzung im Kaufvertrag bezeichnet war!

    Nachtrag 2 (@ Bruno)

    ja klar, stellen kann den Antrag jeder, aber im Auftrag des Eigentümers.

    Und warum nicht die entstehenden Kosten auf den Mieter abwälzen? :D
     
  17. #17 Ralf Dühlmeyer, 06.02.2006
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    Nö Susanne...

    Ich bin heut hartnäckig. :)
    Den Antrag kann der Besitzer, der Eigentümer oder der zukünftige Mieter stellen, er wird beschieden unabhängig von den Eigentumsverhältnissen.
    Ob der Bescheid dann privatrechtlich umsetzbar ist, steht auf nem anderen Blatt :D
    MfG
     
  18. Bruno

    Bruno

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    Nein, stellen kann ich den Antrag auch ohne Auftrag des Eigentümers. Zeige mir Abweichendes in der Bauordnung oder auf dem Antragsformular :)

    Kostenschuldner ist der Antragsteller. Kostenschuldner für Gutachten ist der Auftraggeber. Interessiert mich als Mieter alles nicht. Wer mir eine Arztpraxis vermieten will muss erst mal eine haben.
     
  19. #19 susannede, 06.02.2006
    susannede

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    Also könnte auch der Mieter den Antrag stellen? (und latzen... :D )
    Fragt denn keiner, ob der Eigentümer auch damit einverstanden ist? :confused:

    http://www.stadt-koeln.de/imperia/md/content/pdfdateien/pdf/formulare/7.pdf

    @ Ralf : ja bitte ! :winken :D

    Nachtrag @ Bruno

    ...würde ich als Mieter auch so sehen, aber bei Ärzten weiß man nie... :irre
     
  20. Eric

    Eric

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    Susanne, logisch denken.

    Unser Fragesteller ist Mieter und will mittels eines Nachmieters vorzeitig aus dem Vertrag raus. Der Psychologe würde gern als Nachmieter rein ( Ärztehaus ! ), will aber vorher geklärt haben, ob er die Räume statt ( bisher ) Arztpraxis als Psychologenpraxis nutzen kann. Beim Psychologen liegen die Patienten aufm Bett und erzählen dem Dönekes. Also braucht der Nachmieter ( Psycholge ) besonders ruhige Räume; der will insbesondere keine Schreierei aus den Arztpraxen hören. Deshalb wird von ihm vermutlich der Schallschutz besonders angefragt.

    Der Makler ist bei der Nachmieter-Suche entweder tätig für unseren Herrn Doktor oder den Psychologen. Wie das bei Maklern nunmal so ist, bringt der dann erst richtig alles durcheinander.

    Den Bauantrag kann jeder stellen:

    ........... ergeht unbeschadet Rechter Dritter ( hier: des Eigentümers/Vermieters ). Ob der schon über die Nachmieter-Suche unterrichtet ist???

    Fraglich ist also nach der Erteilung nur die Umsetzung der Baugenehmigung, sofern sie denn für diese belanglose Änderung der Nutzung überhaupt erforderlich ist, was ich bezweifele. Nur zur Umsetzung bedürfte es der zivilrechtlichen Zustimmung des Eigentümers/Vermieters.

    Aber lassen wir den Fragesteller doch erst mal auf sein " Rätsel " antworten. Oder gibts den schon nicht mehr??

    Denn vor der Antwort steht die Klärung des Sachverhalts.

    Sonst siehste den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr!! Klar die Chaostheorie machts umgekehrt.
     
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