Nachmieter-Probleme

Diskutiere Nachmieter-Probleme im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Genau, mal abwarten was da kommt. Aber: Wir sind Besitzer einer Gewerbeimmobilie in einem Haus, in dem noch mehrere Arzt-Praxen usw. sind....

  1. #21 Baufuchs, 06.02.2006
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Genau,

    mal abwarten was da kommt.

    Aber:

    Liest sich das nicht eher so:

    "gehört uns, hatten vermietet, Nachmieter unseres bisherigen Mieters"?
     
  2. #22 Newcomer, 07.02.2006
    Zuletzt bearbeitet: 07.02.2006
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    Hallo, Blaufuchs,
    genau so ist es. Uns gehören die Räume, der bisherige Mieter ist ausgezogen, (Filiale der Krankenkasse mit Publikumsverkehr), und nun möchte unser Nachmieter dort eine physiologische Praxis (Krankengymnastik usw. ) eröffnen.
    Im Haus selbst sind noch mehrere Praxen, ein Notar sowie eine Bankfiliale angesiedelt, Eigentümer sind verschiedene Leute,Bauherr des ganzen war die Bank.Wir vermieteten zuerst als normale Gewerberäume, nie als Privaträume.
    Wenn das weiterhilft, habe beim Ordnungsamt angefragt w/Nutzungsänderung und warum, da sagte man mir: vorher Büro - jetzt Praxis!= deshalb NÄ.
    Für mich sind das Haarspaltereien, denn es kostet ja nur Geld, ändert aber doch nix am Zweck.(Ist für mich nicht so wie :vorher Wohnung- jetzt Büro oder umgekehrt.)Was wir wissen: beantragen kann das jeder, entweder der Mieter oder der Vermieter, das ist jetzt klar.
    Unklar ist noch folgendes:
    Schallschutzgutachten, Brandschutzugutachten - wieso denn das ?
    Für uns ist die Nutzung der Räume nicht beeinträchtigt, nur weil da jetzt ein anderer Mieter drin ist, weder macht der mehr Krach als der Vormieter noch hat sich an den äusseren gegebenheiten etwas geändert.
    Brandschutzgutachten: wieso hat sich da was geändert, nur weil der Mieter gewechselt hat, das Haus ist dadurch doch nicht gefährdeter als vorher geworden und der Publikumsverkehr hat sich auch nicht geändert, das treppenhaus ist unverändert und der Aufzug ebenfalls.Warum soll man hier also so ein Gutachten beibringen?
    (Der Makler hat uns nur darauf hingewiesen, dass dies wohl angeblich neuerdings erforderlich ist bei Vermietung./Neu-Vermietung..???)Hier wollte ich gerne wissen, ob das so stimmt.
    Vielen Dank für Eure Überlegungen.
     
  3. #23 susannede, 07.02.2006
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    Morgen Newcomer,

    so hatte ich es auch vermutet - der Grund warum man sich so quer stellt, ist, dass Praxen andere Anforderungen haben als Büros oder Banken (z.B. Patienten-Wc etc. und alles, was nach Arbeitstätten-Richtlinien so anstehen könnte). Auch wird in einigen Praxen mit gefährlichen Stoffen gearbeitet, deren Entsorgung zu klären ist.

    Das trifft für Krankengymnastik-Praxen allerdings nicht zu. Hier ist eher der Schall-/Brandschutz relevant (Turnübungen, Arbeit mit Bällen etc. ggf. Schwingboden / Lagerung von Arbeitsgeräten in einem Lagerraum mit F90-Wänden und T30RS-Tür etc.).

    D.h. entweder durch Sachkundigen prüfen lassen, welche Anforderungen gestellt werden, oder mal vorhören beim Amt, welche Anforderungen die unbedingt sehen wollen.

    Wer nun den Antrag stellt, ist ja anscheinend egal, solange Sie final damit einverstanden sind. Die Kosten für den Umbau übernimmt vielleicht der Mieter, da die ja immer gerne nach eigenem Geschmack einrichten lassen (käme eben auf die Miete an, inwieweit man sich da einig werden kann - so habe ich das jedenfalls mit "meinem" Zahnarzt gehändelt).

    Grüße!

    Nachtrag: Das Wort "Gutachten" finde ich ein wenig hochgegriffen, es geht einfach darum, ob die Anforderungen, die baurechtlich gestellt werden, zutreffen oder ob noch etwas "nachgerüstet" werden muss - und Pläne müßten Sie ja vom Kauf her haben, also alles "halb so wild".
     
  4. Bruno

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    Weiter oben habe ich mich schon gewundert, dass neuerdings der Makler festlegt, welche Gutachten vorzulegen sind. Sagen Sie Ihrem Makler, dass Sie jetzt auf Grund seiner Beratung zwei Gutachten beauftragen. Sollten sie im bauaufsichtlichen Verfahren nicht notwendig sein, würden Sie ihm die Kosten wegen Falschberatung berechnen.

    Bevor hier weiter spekuliert wird:

    Die Landesbauordnung NRW unterscheidet bei Brandschutzanforderungen an Bauteile allenfalls zwischen Wohnungen und anders genutzten Räumen und wirft alle Nutzungseinheiten mit Aufenthaltsräumen in einen Topf. Für die Bauteile von Büroräumen gelten also bezüglich Brandschutz die selben Anforderungen wie für Praxisräume.

    Besondere Anforderungen stellt die BauO ggf. an Sonderbauten. Aber weder einzelne Büros noch einzelne Praxen gehören dazu. Der Begriff des Sonderbaues bezieht sich auf das gesamte Gebäude, z.B. auf Gebäude mit mehr als 30 m Höhe oder Bürogebäude mit mehr als 3.000 m2 Nutzfläche. Also kommen auch aus dieser Richtung keine voneinander abweichenden Anforderungen für Büro- und Praxisräume.

    Bezüglich Schutzbedürftigkeit kennt die DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" nur 4 Kategorien von Räumen: Wohnräume, Schlafräume (auch in Hotels und Krankenhäusern), Unterrichtsräume, Büroräume (Praxisräume sind eine Untermenge davon). Für Wände und Decken von Büroräumen gelten also bezüglich Schallschutz die selben Anforderungen wie für Praxisräume.

    Besonders hohe Anforderungen stellt die DIN 4109 nur an Bauteile zwischen "besonders lauten" und schutzbedürftigen Räumen. Die DIN enthält eine Liste der besonders lauten Räume. Weder Büros noch Praxen gehören dazu. Also auch hier: gleiche Anforderungen, nämlich keine besonderen.
     
  5. #25 Newcomer, 07.02.2006
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    Danke an alle, die sich - meine - Gedanken gemacht haben. Vielleicht kann ich Euch ja auch mal nen Rat geben.
    Newcomer sagt tschüss - vorerst - wer weiss, was noch so alles kommt von Amts wegen...
    (Das betreffende Haus ist übrigens 20 Jahre alt).
     
  6. H.PF

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    Ich sehe grade, Newcomer kommt aus Remscheid, da drehen die Gegenarbeiter (MITarbeiter kann man die zur Zeit nicht nennen :boxing )auf der Bauverhinderungsbehörde ziemlich am Rad zur Zeit. Die sind wirklich nicht gut drauf.
    Zur Zeit nur Theater mit denen wegen Kleinigkeiten :mauer :mauer :mauer :mauer :mauer

    Gruß Holger
     
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