WU-Keller gegen aufstauendes Sickerwasser

Diskutiere WU-Keller gegen aufstauendes Sickerwasser im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Hallo liebe Forenmitglieder, ich bin seit dieser Woche auch am Häusle bauen, bzw besser gesagt ein Fertighaus. Dazu habe ich ebenfalls einen...

  1. #1 DonaldSuck, 06.11.2014
    DonaldSuck

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    Hallo liebe Forenmitglieder,

    ich bin seit dieser Woche auch am Häusle bauen, bzw besser gesagt ein Fertighaus.
    Dazu habe ich ebenfalls einen Fertigkeller.
    Und genau hier liegt jetzt ein wenig mein Problem.
    Ursprünglich war ein "normaler" Keller mit Drainage vorgesehen.

    Nach dem Bodengutachten hat sich allerdings herausgestellt,
    dass wir sehr lehmhaltigen Boden haben und wir deshalb gegen aufstauendes Sicherwasser den Keller sichern müssen.
    Laut Architekt hatten wir zwei Möglichkeiten. Entweder normaler Keller mit Drainage und mehreren Spülschächten oder einen wasserdichten Keller. Da unklar war, wie das mit der Drainage zu handhaben ist und wir auf Nummer Sicher gehen wollten, haben wir uns für den "wasserdichten" Keller entschieden, wofür wir anscheinend keine Drainage brauchen.

    Jetzt das Problem. Unser WU-Keller ist keine weiße Wanne. Laut meinem Bauunternehmer sollte aber dann eine Drainage verlegt werden. Kellerbauer ( großes Fertigkellerhersteller) und Architekt sagt, dass es nicht nötig ist.
    Für mich als Laie nicht nachvollziehbar wer jetzt Recht hat, deshalb der Post hier.
    Da ich mich aber nicht unbedingt blind auf deren Urteil verlassen will wenn es um 20 Jahre verschulden geht, wollte ich mir hier eine neutrale Meinung einholen.

    Anbei die Rahmendaten:

    O-Ton Bodengutachten:

    Falls das Einleiten von Dränagewässern nicht zulässig ist und lokal keine geeignete Anschlussmöglichkeit besteht und / oder aus baulichen Gründen die Herstellung einer Ringdrainage nicht möglich ist, ist eine Bauwerksabdichtung gemäß Abschnitt 9 von DIN 18 195-6: 2011-12 gegen zeitweise aufstauendes Sickerwasser vorzusehen. Die Abdichtung hat fachgerecht und gemäß den Ausführungen nach DIN 18 195-6:2011-12 Abschn. 5 bis 7 und 9 zu erfolgen. Bei Anwendung der wu-Richtlinie ist die BEanspruchungsklasse 1 nach Abschnitt 5.2(2) sowie im Falle eines Wohnkellers die Nutzungsklasse A nach Abschnitt 5.3(2) anzusetzen.

    Die exakte Einhaltung der Vorgaben der DIN18195:2011-12 sowie der DIN4095 bzw. der wu-Richtlinie ist obligatorisch und führt bei Nichtbeachtung zu massiven ´Bauwerksschäden.


    Im Schreiben vom Kellerbauer steht jetzt folgendes:

    Leistungen Abdichtung gegen aufstauendes Sickerwasser:

    Bodenplatte:
    - Verstärkung der Bodenplatte von 20cm auf ca. 25cm
    - Betoniervorgang mit wasserundurchlässigen Beton
    - Erhöhung des Bewehrungsgrade auf bis zu 20,0kg/m²

    Entwässerung:
    - Die in der Grundleistung gemäß der Bau- und Leistungsbeschreibung enthaltenen
    - Entwässerungsdurchführungen werden druchwasserdícht ausgebildet

    Abdichtung im Außenwandbereich:
    - Verstärkung der Außenwände von ca. 20cm auf 24cm
    - Die systembedingten Fugen werden im erdangefüllten Bereich abgedichtet
    - Der verwendete wasserundurchlässige Beton zur Herstellung der Außenwände und der Betonplatte bildet die Flächenabdichtung

    Dieses Abdichtungsystem basiert auf den Anforderungen der Richtlinie des deutschen Ausschusses für Stahlbeton "Wasserundurchlässige Bauwerke aus Beton (WU-Richtlinie)", Ausgabe 2003

    Entspricht dieser Keller jetzt den Anforderungen des Bodengutachtens oder nicht und falls nein, was muss geändert werden. Noch steht nix.

    Danke schonmal vorab für eure Hilfe.

    Viele Grüße

    Stephan
     
  2. #2 aladini, 06.11.2014
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    was sagt der Statiker dazu, welche Rissbreitenbeschränkung ist in Statik für Wände und Bodenplatte angegeben ?
    Ist im LV die Banspruchungsklasse und Nutzungsklasse vereinbart? Ist es jetzt alles in Ortbeton gegoßen oder Fertigelemente?
    (laut deiner Beschreibung deutet alles auf ein Keller aus WU-Beton)
     
  3. #3 aladini, 06.11.2014
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    Bodenplatte bei 20kg/m² könnte als wasserundurchlässig ausgebildet sein
     
  4. #4 aladini, 06.11.2014
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  5. #5 Inkognito, 06.11.2014
    Inkognito

    Inkognito Gast

    Drainage ist nicht notwendig bei einer weißen Wanne.
    Ok. 'circa' kann alles bedeuten. Besser festlegen
    Es gibt lediglich 'Beton mit hohem Wassereindringwiderstand'. Hier muss die zulässige Wassereindringtiefe gesondert vereinbart werden. 5cm. Ein lässlicher Fehler, meist kein Problem.
    Rechnen Sie eher mit 28 bis 35 kg/m²
    Ich erahne was kommt. Das soll eine Zebrawanne werden. Lassen Sie sich das genau erläutern und achten Sie darauf dass das nicht der Fall ist. Da muss stehen "entspricht den ...."
    Das sollte Ihr Planer drauf haben. Wenn mir einer so einen Mist unter die Nase hält würde ich mir veräppelt vorkommen, der BU weiß ganz genau, dass er mit 20kg/m² nie hinkommt und wenn er Ihnen wirklich eine Zebrawanne unterzujubeln versucht würde ich alle Bereiche der Zusammenarbeit überdenken, eventuell sind da noch mehr solche Überraschungseier versteckt.
     
  6. nolu13

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    Jetzt mal weit weg davon ,wer wem später ans Bein pinkelt aufgrund irgendwelcher wu-Richtlinien :
    Man versenkt sein Geld im Erdreich für den WW- Keller und spart sich eine Drainage ,die sich von den Kosten her im niedrigen 4-stelligen Bereich ansiedelt?

    Auch wenn es ein WW- Keller ist und kein Drain erforderlich ist,würde ich,wenn möglich eine Drainage verlegen lassen!

    Wer hat das Bodengutachten bestellt?
     
  7. #7 aladini, 06.11.2014
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    ab und zu ist eine Drainage nicht machbar......
     
  8. #8 Gast036816, 07.11.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    ich würde das angebot nicht unbedingt als mist bezeichnen. warum sollte der unternehmer zum angebot erkennen, dass eventuell mehr erforderlich sein sollte?

    mist ist wahrscheinlich, dass an der planung gespart wird und die mindest erforderlichen elemente in einer erschöpfenden planung und leistungsbeschreibung definiert werden.
     
  9. Julius

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    Könnte es daran liegen, daß der Architekt gar nicht Deiner ist (sondern der des Fertighäus-Erstellers)?

    Es sollte doch nicht schwer sein, einen Keller exakt nach den Vorgaben des Bodengutachtens zu bestellen!
    Warum tut man das dann nicht?
     
  10. mls

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    ich weiss, dass die frage rhetorisch war - meine antwort auch ;)
     
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