KFW Energieeffizient Bauen 153, auch 2 x beantragen?

Diskutiere KFW Energieeffizient Bauen 153, auch 2 x beantragen? im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, VORWEG: Aktuell liegt das KFW Angebot bei 1,26 % Effektiv, 10 Jahre Zinsbindung, 1 J tilgungsfrei, danach kostenfreie...

  1. #1 Younis2005, 08.11.2014
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    Hallo zusammen,

    VORWEG: Aktuell liegt das KFW Angebot bei 1,26 % Effektiv, 10 Jahre Zinsbindung, 1 J tilgungsfrei, danach kostenfreie Sondertilgung ab 1.000 € möglich. Sehr günstiges Geld wie ich finde.


    Das Förderprogramm der KFW 153 (50.000 €) fördert unter anderem PRO WOHNEINHEIT:

    Neu entstehende Wohneinheiten. Wohneinheiten sind in einem abgeschlossenen Zusammenhang liegende und zu dauerhaften Wohnzwecken bestimmte Räume in Wohngebäuden, welche die Führung eines Haushalts ermöglichen (Zimmer, Küche/Kochnische Bad und WC)

    Mein Neubauvorhaben ist so konzipiert, dass das EG und das OG autark voneinander vermietet werden könnten. Das OG verfügt jetzt in der Planung über Küchenanschlüsse, eine Küche ist im OG bisher noch nicht vorgesehen.

    Ich frage mich, wenn ich provisorisch eine Kochnische im OG einrichten und vor dem Treppenende im OG eine provisorische Eingangstür errichten würde, dann das 153 Programm 2x beanspruchen könnte.

    Ich gestehe ein, dass ich zunächst selbst mit meiner Familie einziehen möchte. Hypothetisch könnte meine Frau (100 % Eigentümerin) mir aber eine Wohneinheit vermieten.

    Jemand Erfahrung damit? Vielen Dank im Voraus.
     
  2. R.B.

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    Was steht im Bauantrag? Wenn dort 2 Wohneinheiten ausgewiesen werden, dann sehe ich kein Problem. Aber daran denken, dass es dann auch weitere Anforderungen an Rettungswege, Zugang etc. gibt. Ein Küchenanschluss alleine ist noch kein Merkmal für eine eigenständige Wohneinheit.
    Was ist mit Badezimmern? Toilette(n)?

    Eine Vermietung unter Eheleuten kann noch weitere Probleme steuerlicher Natur hervorrufen. Vorher Steuerberater konsultieren.

    Ganz interessant wird es, wenn sich im Nachhinein herausstellen sollte, dass es sich nicht um 2 eigenständige Wohneinheiten handelt.
     
  3. #3 Younis2005, 10.11.2014
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    Hallo,

    der KFW Mitarbeiter meinte heute fernmündlich, dass es darauf ankäme, ob die OG Wohnung eine abgeschlossene Wohneinheit sei. Sofern man dort eine eigene Wohnungseingangstür installieren würde und sich aus den Unterlagen auch ergäbe, dass auch 2 Wohneinheiten baurechtlich genehmigt sind, es keine Probleme mit der 2 fachen Bewilligung gäbe.
     
  4. #4 Gurkensalat, 10.11.2014
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    Bedenke bitte, dass zwei Wohneinheiten in einigen Städten und Gemeinden dazu führen, dass man die doppelte Anzahl Stellplätze nachweisen muss. Wenn Du die nicht sowieso anlegen willst, rentiert es sich gegenüber dem Bankkredit schon nicht mehr. Wenn es aber sowieso zwei Wohneinheiten sind (was ja nicht heißt, dass zwei Parteien drin wohnen müssen), dann kann man den Kredit auch mitnehmen.
     
  5. R.B.

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    Hatte ich doch geschrieben. Aber noch einmal, 2 Wohneinheiten bedeutet nicht nur eine eigene Wohnungseingangstür oder die Möglichkeit eine Küche einzubauen. Der Mehraufwand kann den Zinsvorteil des günstigeren Kredits schnell wieder zunichte machen, denn so groß ist der Zinsvorteil nun auch wieder nicht. Einsparpotenzial < 30,- €/Monat.

    Und noch einmal zur Erinnerung, vorher mit dem Stb sprechen, denn bei einem Zweifamilienhaus ergibt sich eine andere steuerliche Betrachtung. Das beginnt bereits mit der Grundsteuer die für ein EFH anders ermittelt wird. Das kann abhängig vom Einheitswert von Vorteil sein, muss aber nicht.
     
  6. #6 Younis2005, 11.11.2014
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    Hallo zusammen,

    vor dem Hintergrund der kurzen Zinsbindungsfrist werde ich das KFW 153 Förderprogramm sicherheitshalber nur 1x beantragen. Überdies ist mein Annuitätendarlehen vom Zins her teurer, so dass ich erst dieses, anstelle des günstigen 153 tilgen sollte.

    Theoretisch zwar machbar, aber zu viele Unwägbarkeiten.
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 11.11.2014
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    Sprechen wir es doch mal deutlich aus:

    Du kennst die Förderbedingungen, erfüllst diese eigentlich nicht, willst aber vortäuschen, diese doch zu erfüllen, in dem Du Papiertiger erschaffst, die nie springen werden.

    Moralisch nenne ich das Betrug, juristisch wirst Du den richtigen Begriff dafür kennen, ebenso die Folgen bei Subventionsmißbrauch.
     
  8. R.B.

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    Unwägbarkeiten gibt es nur dann wenn die Grundlage für Förderfähigkeit eben doch fraglich ist. Ansonsten ist alles planbar.

    Ob es sich wirklich um 2 Wohneinheiten handelt, lässt sich doch ermitteln. Dafür gibt es Regeln. Wenn alles erfüllt ist, dann greift unabhängig von der aktuellen Nutzung auch die Förderung. Wenn eben doch nicht alles erfüllt ist, dann sollte man wegen den paar Euro keine weiteren Gedanken an diese Option verschwenden.
     
  9. IngoBF

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    Bitte beachten, dass mit Beantragung des Darlehens eine Onlinebestätigung erbracht werden muss (vor Beginn der Maßnahme) aus dem alle Daten hervorgehen, sowie eine notwendige Bestätigung eines Sachverständigen nach Fertigstellung. Der Sachverständige muss bei der KfW gelistet sein! Neu seit ein paar Wochen ist auch die Bestätigung des Sachverständigen nach einzelnen Bauabschnitten! Du wirst niemanden finden der seinen Namen bei der KfW herhält, damit Du Subventionsbetrug betreiben kannst...
     
  10. #10 Younis2005, 11.11.2014
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    Lieber Ralf,

    dazu kann ich nur sagen "Schuster bleib bei deinen Leisten". Ich maße mir nicht an, einem anderen einfach öffentlich Betrug vorzuwerfen. Woher nimmst du in Gutsherrenart selbstredend an, obgleich du nicht mein Architekt bist, dass ich die Voraussetzungen nicht erfülle, nicht erfüllen wollte?
     
  11. #11 Younis2005, 11.11.2014
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    @ INGO: Ich habe zuvor auch darauf hingewiesen, dass das Haus tatsächlich über 2 sep. Wohneinheiten verfügt. Dies wird auch so in der Genehmigungsplanung eingereicht werden. Dies deshalb, da ich jederzeit beruflich flexibel sein möchte.

    O-Ton KFW: " Es ist uns egal, ob Sie die Eingangstür des OG's sogar mit einem Keil versehen würden und mit der Familie das Haus bewohnen."

    Also, echauffiert euch hier nicht künstlich über etwas, was von mir nicht beabsichtigt war und ist. Selbstredend habe ich mit meinem Sachverständigen- der auch in dieser KFW Liste benannt ist- hierüber diskutiert. Er meinte, dass dies kein Problem sei, sofern die 2 Wohneinheiten in der Genehmigungsplanung enthalten wären.
     
  12. #12 toxicmolotow, 11.11.2014
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    Die Aussage der KFW ist doch eindeutig. Wenn alle Anforderungen erfüllt sind ist doch alles Bestens.

    Imeressant wird aber das tote Ende der Wasserleitung, in der das Wasser steht und irgendwann mit Sicherheit die Partyzentrale für Keime wird, wenn keine regelmäßige Wasserentnahme erfolgt.
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 11.11.2014
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    Gutsherrenart, ja?
    Wie schrieb der Herr doch gleich?
    Sag mal, denkst Du, wir hätten alle die Baumschule besucht und unsere Eltern hätten uns mit dem Klammerbeutel gepudert?

    Da hast ganz genau gesagt, was Du willst. Das an sich ist schon schlimm genug.
    Jetzt aber auch noch die zu beschimpfen, die den Schimmel Schimmel heissen - das ist mehr als dreist!
     
  14. #14 Younis2005, 11.11.2014
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    JA, Ralf, von dir als Architekt erwarte ich schon, dass du einen Konjunktiv von einer - mir unterstellten- Absicht unterscheiden kannst.
     
  15. #15 toxicmolotow, 11.11.2014
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    Der Konjunktiv impliziert aber auch, dass sich dort dann keine Wohnungseingangstür und keine zweite Küche befände.

    Damit sind die Voraussetungen dann eben nicht erfüllt.

    Wir drehen uns im Kreis.
     
  16. #16 KlausClausen, 11.11.2014
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    IM-Tür wird dich bei der KFW verraten und dann wird die 8 angelegt.
     
  17. IngoBF

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    Quelle KfW: Wohneinheiten sind in einem abgeschlossenen Zusammenhang liegende und zu dauerhaften Wohnzwecken bestimmte Räume in Wohngebäuden, welche die Führung eines Haushalts ermöglichen (Zimmer, Küche/Kochnische und Bad/WC).

    Für die Planung, Antragstellung und Durchführung des Vorhabens ist die Einbindung eines Sachverständigen erforderlich.

    Anerkannte Sachverständige sind in der Expertenliste unter www.energie-effizienz-experten.de gelistet.


    Sicher ist das Gespräch mit einem der anerkannten Sachverständigen aus der Region der richtige Weg! Einen besseren Rat kann man über diesen Weg sicher nicht geben...
     
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