Randstein gebrochen und verschoben

Diskutiere Randstein gebrochen und verschoben im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, ich hoffe ich stelle die Frage an der richtigen Stelle. Es ist meine erste als aktive Nutzerin. Gelesen habe ich hier aber schon...

  1. #1 CisRaRo, 09.11.2014
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    Hallo zusammen, ich hoffe ich stelle die Frage an der richtigen Stelle. Es ist meine erste als aktive Nutzerin. Gelesen habe ich hier aber schon sehr viel Nützliches und ich hoffe ihr könnt uns auf die schnelle Helfen.
    Letzte Woche wurde in unserem Haus der Beton auf die Filigrandecke gegossen. Gestern haben wir dann entdeckt, dass die Randsteine an einer Stelle nach Außen gedrückt wurden.
    Bauunternehmen ist erst am
    Montag erreichbar, ebenso unser AP vom BSB.
    Was sagt ihr? schlimm? Welche Lösung schlagt ihr vor? Wäre gern vorbereitet auf etwaige Vorschläge unseres Bauunternehmers
    Danke schonmal!
     
  2. #2 CisRaRo, 09.11.2014
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    Hier noch Bilder image.jpg image.jpg
     
  3. reezer

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    Baustelle in Russland oder Rumänien ?
     
  4. #4 toxicmolotow, 09.11.2014
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    Ich hätte jetzt einfach mal auf Köln getippt. Macht die Sache aber auch nicht besser.
     
  5. #5 Inkognito, 09.11.2014
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    Überbindemaße eingehalten?
     
  6. #6 CisRaRo, 09.11.2014
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    Also am Mauerwerk an sich gibt es nichts auszusetzen. Das hat unser Bausachverständiger vom Bauherrenschutzbund abgenommen und für absolut mängelfrei erklärt.
    Die Baustelle befindet sich tatsächlich im Rheinland und auf unserer Baustelle arbeiten auch Festangestellte Mitarbeiter des Bauunternehmens.
    Eine fachmännische Info wäre nicht schlecht. Danke nochmals!
     
  7. #7 toxicmolotow, 09.11.2014
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    Ich kenne Roki nur als Rodenkirchen oder Rommerskirchen.

    Wie ist denn die genaue Konstellation? GU/GÜ? Bauträger? Einzelgewerk?
     
  8. #8 CisRaRo, 09.11.2014
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    Wir haben einen Bauträger, der Verträge mit unterschiedlichen Bauunternehmen hat und Jena h Kapazität und Lage die Verträge übergibt. Dieses Bauunternehmen macht alles an Mauerwerk und Trockenbau usw. selbst. Wir haben also hier den Chef des Bauunternehmens als Bauleiter und direkten AP.
     
  9. #9 toxicmolotow, 09.11.2014
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    Wenn ihr einen Bauträger habt, dann habt ihr a) nichts zu melden, denn sein Grundstück, sein Haus, und was er macht ist seine Sache und viel wichtiger noch b) nicht Euer Problem, da a) sein Grundstück, sein Haus und somit sein Problem.
     
  10. #10 Anda2012, 10.11.2014
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    Von der Bauleitung zum Formularausfüllen
  11. #11 CisRaRo, 10.11.2014
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    Ja, dann eher GU, das Grundstück haben wir selbst gekauft, ganz unabhängig vom Bauunternehmen. Wir zahlen die RG nach Bauabschnitt (insgesamt 10 Teilrechnungen)direkt an die. d.h. Die ersten beiden RG gingen für Planung etc. an eine andere Fa. (bei der der Architekt angestellt ist). Am Samstag hatten wir die RG für die Erdgeschossdecke im Briefkasten. Mein Mann sagt, so lange das nicht geklärt ist, überweisen wir nicht. Aber ich möchte nicht, dass es dadurch zu einer Verzögerung kommt.
     
  12. Julius

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    Dann solltet ihr umgehend einen eigenen Bauüberwacher beauftragen, der das klärt (und auch den weiteren Bau begleitet)!
     
  13. #13 CisRaRo, 10.11.2014
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    Hallo Julius, den haben wir, der war auch schon auf der Baustelle. Ich warte noch auf seine Rückmeldung.
    Unser Bauunternehmen hat nun folgende Lösung angeboten: der Beton wird an der Stelle weggefräst, die Randsteine mit Dämmung neu gesetzt und evtl. Lücken zu betoniert.
    Klingt für mich ganz gut, oder ist es das nicht?
     
  14. #14 baufix 39, 10.11.2014
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    so ist das sicher die akzeptabelste Lösung.
    wie ich das so sehe auf den Bildern, mit den Schalarbeiten hat er es nicht besonders "drauf"
     
  15. #15 Ralf Wortmann, 10.11.2014
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    Das ist zwar off topic, da die TS ja bereits mitteilte, nicht mit einem BT, sondern mit einem GU zu bauen, aber trotzdem:

    Willst du damit etwa sagen, dass ein AG, der ein noch zu errichtendes Haus von einem Bauträger "kauft", keinen Anspruch auf ein mangelfreies Gewerk hat und dass es sich für einen solchen Bauherren deshalb gar nicht lohnt, während der Bauausführung auf etwaige Mängel zu achten?

    Wenn du das so gemeint haben solltest, wäre das (mit Verlaub und bei allem Respekt) himmelschreiender Unsinn.
     
  16. reezer

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    dafür hat er dann wahrscheinlich die "Fräsarbeiten" besser drauf.
    Mit was für einer Fräse wird er das wohl wegfräsen, muss ja ein mächtiges Teil sein wenn er sogar selbst damit rechnet daß da Lücken übrig bleiben die dann noch zubetoniert werden müssen ..
    Halt uns auf dem Laufenden !
     
  17. #17 toxicmolotow, 10.11.2014
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    Das wusste ich zum Zeitpunkt der Antwort allerdings noch nicht. Meine Glaskugel war leider defekt.
    Mit Verlaub, natürlich nicht. Dem Käufer steht ein mangelfreies Werk zu. Achten kann und sollte der Käufer auf was auch immer er will. Aber der Käufer eines fertigen Hauses vom BT hat, man möge mich korrigieren, keine Handhabe gegenüber dem Verkäufer während der Bauphase. Der BT muss den Käufer sogar nicht einmal überhaupt auf die Baustelle lassen, wenn dies nicht im Vertrag geregelt ist. Der Bauträger kann die Fertigstellung so machen wie er es will (den gültigen Gesetzen und Normen natürlich entsprechend). Jetzt wird es kreativ abwegig: Vielleicht soll das ja auch erstmal so sein, damit es später korrigiert wird.

    Für Unsinn bin ich in der Regel nicht zuständig.

    Worauf ich hinaus wollte: Der Käufer hat keinen Einfluss auf die Erstellung und Mängelbeseitigung des Werkes während der Bauzeit. Erst bei Übergabe des Hauses können dann noch bestehende Mängel bemängelt werden.

    Man möge mich korrigieren wenn ich da falsch liege.

    PS: Trifft aufcden TE in dieser Form ja nicht zu.
     
  18. #18 Ralf Wortmann, 10.11.2014
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    Bezüglich der Rechnung für die Erdgeschossdecke:

    a) Bei Verbrauchern ist eine 5%-ige Erfüllungssicherheit der Hausbaufirma (für die Dauer der Bauphase) nach § 632a Absatz 3 BGB Pflicht, sofern im Bauvertrag nicht anderes wirksam vereinbart wurde und zwar auch dann, wenn der Bauvertrag mit seinem Ratenzahlungsplan dazu ”schweigt”.

    Wenn in eurem Werkvertrag die Gestellung einer Erfüllungssicherheit nach § 632a Absatz 3 BGB nicht wirksam ausgeschlossen ist, habt ihr einen Anspruch darauf und könnt erstmal 5 % des gesamten vereinbarten Vertragspreises einbehalten und von der Erdgeschossdeckenrechnung abziehen.

    Ihr solltet aber zugleich eine Erfüllungssicherheit fristsetzend anfordern und der Baufirma (eurem Vertragspartner, dem GU) per Einwurfeinschreiben (vorab per Mail) das erläutern und schreiben, dass ihr bezüglich jener 5 % ein Zurückbehaltungsrecht bis zur Gestellung der Erfüllungssicherheit geltend macht.

    b) Wenn nach Abzug jener 5 % von der Erdgeschossdeckenrechnung noch etwas übrig sein sollte, lasst euch von eurem eigenen Baubetreuer ausrechnen, wie hoch bezüglich der ausgebrochenen Stelle ungefähr die Kosten für eine fachgerechte Mängelbeseitigung sind. Lasst euch das schriftlich geben und schreibt dann dem GU, dass ihr wegen des Mangels nach § 641 Absatz 3 BGB das Doppelte dieser Kosten bis zur Mängelbeseitigung zurückbehaltet. (Wenn dann aber der Mangel später beseitigt wurde, müsst ihr diesen Teil nachentrichten!)

    c) wenn dann noch etwas von der Rechnung übrig ist, zahlt den verbleibenden Rest, aber erläutert dem GU das Ganze mit Zugangsbeweis schriftlich.
     
  19. #19 CisRaRo, 10.11.2014
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    Danke für die ausführliche Beantwortung!
    Die 5% sind als Schlussrate im Vertrag festgesetzt, nach Schlüsselübergabe.
    Die Frist habe ich bereits gesetzt. Da die Rate erst in 1 Woche fällig ist und die Arbeiten diese Woche ausgeführt werden sollen, warten wir einfach noch bis Freitag mit der Bezahlung und gehen ansonsten wie vorgeschlagen vor.

    Bezüglich Fräsen, er sagte nicht dass dort Lücken bleiben. Ich habe gefragt was da rein kommt wenn welche bleiben sollten.
     
  20. #20 Baufuchs, 10.11.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    5% Schlussrate sind etwas anderes als 5% Erfüllungssicherheit.

    Lies den diesbezgl. Beitrag von R. Wortmann nochmal.
     
Thema: Randstein gebrochen und verschoben
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