Was muss ein Bausachverständiger wissen?

Diskutiere Was muss ein Bausachverständiger wissen? im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Unter http://www.bauexpertenforum.de/showpost.php?p=83092&postcount=67 habe ich die Expertise meines Sachverständigen veröffentlicht. Jetzt...

  1. Rolf

    Rolf

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    Unter http://www.bauexpertenforum.de/showpost.php?p=83092&postcount=67 habe ich die Expertise meines Sachverständigen veröffentlicht.

    Jetzt taucht die Frage auf, was ich von einem Sachverständigen erwarten darf?

    Sollte ein SV nach Sichtprüfung sicher zwischen Dampfsperre und Rieselschutz unterscheiden können? Sollte der SV auch sagen können, ob eine Bodeneinschubtreppe geeignet ist oder nicht?

    Muss ich Zeiten die der Sachverständige zum Nachlesen benötigt, bezahlen?
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 06.02.2006
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

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    Es gibt...

    ichweisnichtwieviel Hersteller von Baufolien mit X Produkten verschiedenster Verwendung.
    Kein SV kennt ALLE in allen zulässigen Anwendungen.
    Insbesondere dann, wenn Folien wirklich falsch eingebaut sind, gehören zu einer fundierten Gutachtenerstellung die Datenblätter des Hersteller (soweit zu erlangen), die den falschen Einsatz belegen.
    Ergo ist es doch besser, er findet heraus, wofür die Folie zugelassen ist und wofür nicht, als dass er Ihnen was schreibt, was Sie (mittels seines Gutachtens) angreifbar macht, weil´s schlecht recherchiert ist.
    Und wollen Sie die 1,5 - 3,5 Std. wirklich bemängeln. Na da wünsche ich noch viel Freude miteinander. :shades
    MfG
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 06.02.2006
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

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    Halt Stop...

    War das ALLES, was er dazu geschrieben hat? Im Gutachten?
    Oder was war denn beauftragt? Nur mal gucken, eine Stellungnahme oder ein ausführliches Gutachten?
    MfG
     
  4. Rolf

    Rolf

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    Welches Produkt?

    Mir geht es darum, herauszufinden wie gut mein SV ist.

    Welche Möglichkeit hat denn ein SV herauszufinden welches Produkt verwendet wurde?

    Ich habe den Trockenbauer nämlich schon einmal danach gefragt. Der hat mir auch eine Probe mitgegeben. Diese Folie wurde aber definitiv nicht bei mir verbaut. :motz

    Und die Frage mit der Zeit zum Nachlesen interessiert mich einfach. Ist das üblich? Ich dachte der SV ist teurer als der Handwerker weil die Aus- und Weiterbildung im Preis mit drin ist.
     
  5. Rolf

    Rolf

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    Stellungnahme oder Gutachten

    Die Beauftragung erfolgte mündlich. Ich meine es war eher eine Stellungnahme beauftragt. Der SV nennt es "Expertise".

    Das ist ein Auszug, aber das Wesentliche.
     
  6. #6 Carden. Mark, 06.02.2006
    Carden. Mark

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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Es gibt hunderte DIN Normen, tausende Merkblätter und Zigtausende Verarbeitungsvorschriften, Zulassungen und Schriften zu den einzelnen Gewerken.
    Was glauben Sie was ein Sachverständiger ist - ein Gott?
    Ganz sicher nicht.
    Wie soll der das alles im Kopf haben.
    Die Ausbildung und Fortbildung befähigt den SV unter anderem festzustellen, ob etwas im Argen liegt. Und bei einer verquickten Problematik geht hat eben das Lesen los.
    Natürlich weiß er idR mehr als der normale AN, AG, Architekt oder wer weiß ich sonst noch was. Der Handwerkliche SV ist speziell in diesen einem Gewerk mit hervorragenden Kenntnissen ausgestatte (oder sollte es zu mindestens sein) Aber alles hat der auch nicht im Kopf.

    UND DAS ZAHLEN SIE SELBSTVERSTÄNDLICH.
    Ob ein Gutachten schriftlich oder mündlich ev. begleitet von einer Kurzschrift ist Vertragssache.
     
  7. Eric

    Eric

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    Es ist zu unterscheiden zwischen 1. Mangel, 2. Mangelursache und 3. Möglichkeiten/in Betracht kommende Arten der Mangelbeseitigung und 4. Kosten der Mangelbeseitigung.

    Was alles vom SV geklärt werden soll, bestimmt der Auftraggeber im Auftrag. Hier hat der SV lediglich 1. geklärt, d.h. das Vorhandensein des Mangels. Zu 2. hat er erklärt, was und wie weiter aufgeklärt werden muß und zu 3. und 4. kann er erst was sagen, wenn 2. feststeht.

    Für den Mangelbeseitigungsanspruch gegen den Unternehmer benötigen sie nur eine Klärung zur Frage 1. Es ist Aufgabe des Unternehmers, die Mangelursache nach Anzeige des Mangels aufzuklären und zu beheben.

    Frage 2 und 3 muß erst geklärt werden, wenn der AN nach fruchtloser Aufforderung zur Mangelbeseitigung zur Ersatzvornahme übergehen will.

    Problem liegt also bei Ihnen selbst: Sie müssen dem SV erklären, welchen Inhalt und Umfang das Gutachten haben soll und ihn sodann entsprechend ( weiter ) beauftragen: Nur Klärung des Vorhandenseins eines Mangels oder auch die Ursachen sowie Art und Kosten der Mangelbeseitigung.

    Hier war offensichtlich nur 1. beauftragt und das war im gegenwärtigen Stadium auch völlig richtig.

    >>>>>>
    Vollständige Klärung der Frage 1:

    "Das Prinzip des belüfteten Kaltdaches funktioniert nicht zufrieden stellend am überprüften Objekt. Es gibt einen starken Tau- und Kondenswasserausfall im nicht ausgebauten Spitzboden. Die Dampfsperre zwischen Warm- und Kaltbereich unterhalb der Zangen des Dachstuhles funktionert nicht.

    Der vorhandene Schimmelbefall und die Ansammlung des Tau- und Kondenswassers führen ohne weitere Maßnahmen zu erheblichen Bauschäden!

    Der Schimmelbefall stellt eine ersthafte Gesundheitsgefährdung für die Hausbewohner dar!

    Das Tau- und Kondenswasser reduziert die Wirkung der Dämmung erheblich, so dass auch hier schnellstmöglich für Abhilfe gesorgt werden muss!"

    vorläufige Hinweise zu 2. ( Ursachen ):[/

    Die Sichtprüfung der Dampfsperre lässt die Vermutung zu, dass es sich bei der montierten Folie nur um eine Rieselschutzfolie, nicht aber um eine Dampdiffusionssperre handelt! Dadurch kommt es zu einem unzulässig hohen Wasserausfall im Kaltbereich mit anschließendem Schimmelbefall.

    Eine weitere Problemstelle und Ursache für den hohen Tau- und Kondenswasseranfall ist die verwendete Bodeneinschubtreppe. Die Dämmung erscheint nicht ausreichend, die Einbauspalten sind ohne Dampfsperren bzw. Dichtungslippen ausgeführt." ...

    Hinweis, wie die Mangelursache weiter aufgeklärt werden kann:

    ... "Die exakten Defizite der Dampfsperren lassen sich anhand einer Thermografie ermitteln.

    ( Aussage ist wohl nicht zutreffend; es ist ein BDT mit gegebenenfalls Theaternebel angezeigt ).

    Rolf, Sie haben das Prinzip

    der Rechtsbegriff " Mangel " muß mit Hilfe eines Sachverständigen mit Fakten unterlegt werden ( ... ist die vorhandene Erscheinung ein Mangel im Rechtssinne ? )

    nicht verstanden und regen sich daher völlig unnötig auf. Gehen Sie zu einem Anwalt, der sagt Ihnen, was Sie mit dem Gutachten zu machen haben.

    >>> Vorlage an den Unternehmer und Aufforderung zur Mangelbeseitigung unter Fristsetzung.
     
  8. Rolf

    Rolf

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    Dann ist das ja in Ordnung

    Wenn es an der Leistung des SV nichts zu meckern gibt, bin ich zufrieden.

    Genau wie von Eric vorgeschlagen, habe ich bereits gegenüber dem Bauträger den Mangel mit dieser Expertise argumentiert und den BT zur Nachbesserung aufgefordert. Zum Anwalt gehe ich erst wenn ich so nicht weiterkomme.

    Telefonisch hat der Geschäftsführer des Bauträgers dem Sachverständigen schon wiedersprochen und dem Bauleiter zugestimmt.
     
  9. Eric

    Eric

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    >>Telefonisch hat der Geschäftsführer des Bauträgers dem Sachverständigen schon wiedersprochen und dem Bauleiter zugestimmt.

    Na toll. Und wie solls dann ohne Anwalt weitergehen?
     
  10. #10 BTopferin, 06.02.2006
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    Ist aber nicht besonders überraschend, oder? Genau das hat meinem BT auch getan. Und er behauptet immer noch, dass "meine" SVs keine "richtige" SVs sind (trotz sehr detailierte Gutachten und Bauteilöffnung, usw.).

    Und trotz dass mein BT nun endlich "einiges" tut, der behauptet immer noch, dass "meine" SVs keine Ahnung haben. Same procedure as every year..... :motz
     
  11. #11 Harald W., 06.02.2006
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    Telefonisch....

    ...haben manche schon viel Mist (Angriff ist die beste Verteidigung) erzählt. Soll er´s (BT) schriftlich machen, dann hat Rolf was in der Hand.
     
  12. #12 Harald W., 06.02.2006
    Harald W.

    Harald W.

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    Gemach....

    ...abgerechnet wird am Schluß und behauptet wird soviel wie gebabbelt wird. :)
     
  13. ISYBAU

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    Als neuer hier in diesem Forum noch ein kleiner Hinweis zur ursprünglichen Frage. Die "nackte" Bezeichnung "Sachverständiger" ist nicht geschützt, kann also im Prinzip von jedem geführt werden der sich für SACHVERSTÄNDIG hält.
     
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