Dachterasse: Anschluss- bzw. Übergangshöhen des Fertigfußbodens innen/außen

Diskutiere Dachterasse: Anschluss- bzw. Übergangshöhen des Fertigfußbodens innen/außen im Dach Forum im Bereich Neubau; Liebes Forum, wir haben ein bei einem mittelkleinen Bauträger (Generalübernehmer) ein EFH gekauft (in Kürze Baubeginn). EG, OG, sowie ein voll...

  1. kirobx

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    Liebes Forum,

    wir haben ein bei einem mittelkleinen Bauträger (Generalübernehmer) ein EFH gekauft (in Kürze Baubeginn).
    EG, OG, sowie ein voll ausgebautes Dachgeschoss unter Pultdach (12° Dachneigung).
    Massiv, Stein-auf-Stein, Ziegelsteine. Beton-Zwischendecken; KfW70.

    Ein Teil der Dachfläche soll eine Dachterasse (DT) werden, also mit Zugang nach außen. Darunterliegend ist Wohnraum; also (natürlich) wärmegedämmter DT-Boden.

    Nun erst scheint sich unser BT detailliertere Gedanken zu machen über die konkrete Ausgestaltung der DT zu machen - und kommt dabei bei den Bodenhöhen auf unschöne Lösungen. Nun also meint er, um die Boden-Isolierung der DT dort unterzubringen, sei schließlich eine Stufe um 10cm hoch (vom Innenraum nach außen auf die DT) nötig.
    Nach unser Auffassung haben wir das so nicht bestellt, von einer Stufe war bei den vielen detaillierten Planungsgesprächen nie die Rede.

    Frage: Müssen wir diese Stufe so hinnehmen? Ist das tatsächlich, wie sie behaupten, "Stand der Technik"?
    Wir werden in modernen Häusern heute üblicherweise Dachterassen-Übergänge höhenmäßig gestaltet?

    Vielen Dank für eine AW.
    Viele Grüße
    kirobx
     
  2. reezer

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    einfach einmal logisch denken:
    welcher Bodenaufbau ist notwendig, wie hoch ist das , einmal innen , und einmal außen
    wenn die notwendige Höhe unterschiedlich ist, dann kann man das z. B. so machen daß irgendwo ein Absatz ist
    entweder die Stufe beim Ausgang zur Dachterrasse
    oder z. B. ein Absatz in der Decke des darunterliegenden Raumes
    wenn kein Absatz und keine Stufe gewünscht ist, kann z. B. mit einer abgehängten Decke im darunterliegenden Raum der Deckenversprung verkleidet werden
    oder die Decke eben, und darauf innen ein höherer Fußbodenaufbau

    dann kann man auch noch Überlegungen zur Höhe der Türschwelle beim Ausgang zur Dachterrasse anstellen

    das Thema ist wesentlich komplexer als die Frage "Müssen wir diese Stufe so hinnehmen" andeutet
     
  3. H.PF

    H.PF

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    Man kann auch die Dämmung so weit verbessern das man keine Stufe braucht...
    Ich habe das auf einer Baustelle mit Vakuumdämmung gelöst...

    Über den Preis schweigen wir grad mal besser *g*
     
  4. #4 Kalle88, 12.11.2014
    Kalle88

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    Also erstmal was denn jetzt GU oder BT? Grundstück mit erworben?

    Die Dachterrasse wird vom DG betreten? Oder vom OG? Untergrund ist? Beton? Holzkonstruktion? Welche Detailpläne habt ihr gesehen, verstanden und gegengezeichnet? Hat jemand "neutrales" die Unterlagen gesichtet und bewertet? Was ist Vertragsgrundlage, wie ist in der BLB der Punkt Dachterrasse beschrieben?

    Mich wundert es, dass es "nur" 10 cm sind? Nehmen wir mal an die Dämmung inkl. Abdichtung hat das Gleiche Höhenniveau wie fertig Fußboden innen. Dann sind 10 cm aber immer noch zu wenig und Enden in einer Sonderlösung.

    Wenn ich jetzt mal ein Holzdeck annehme und für Stelzlager 3 cm, UK 4,5 cm, Belag 2,5 cm - komme ich auf 10cm. Das wäre Oberkante Fußbodenbelag. Davon bräuchte es jetzt noch 15 cm zusätzlich zum sauberen Eindichten. Setzen wir mal voraus, dass vor dem Türelement eine Rinne verbaut wird, dann nehmen wir mal 8 cm zum Eindichten - oberhalb vom Fertigfußboden. Haben wir eine Stufenhöhe von 18 cm.
     
  5. kirobx

    kirobx

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    Hallo, danke für die Antwort,

    unsere Baufirma ist ein GU, genau genommen. Grundstück unabhängig gekauft.

    Die DT wird vom (vollwertig ausgebauten) DG aus betreten. Die Geschossdecke des DG (wie die DT-Grundlage selbst) ist aus Beton.

    Tja, zugegeben gab es da zur DT bei der Unterzeichung keine Detailpläne zur Ausgestaltung der Bodenaufbau, Dämmung, Entwässerung etc.), ich vermute, erst jetzt macht sich die Firma genauere Gedanken dazu. Und kommt erst jetzt also mit der Stufe um die Ecke. (Btw., heute Baubeginn :-) )
    Die BLB beschreibt die DT wie folgt: "DT m. Plattenbelag Betonplatten, im Splittbett verlegt. Inklusive Abdichtung, Wärmedämmung und Entwässerung. Geländer aus verzinktem Stahl". Noch der Verweis auf die Pläne. Ja, vor dem Türelement wird eine Rinne verbaut.
    Ja, ist eine eher dünne Beschreibung.
    Im Energieberechnungsgutachten (KfW, auch die Stadt will das (Befreiung Fernwärmezwang)) ist die Rede von 10cm Dämmung durch Polystyrolplatte.

    Hilft das?

    Mir geht es eher darum, was ist bei solchen DTen heute, 2014, üblich - mit Stufe, ohne Stufe.
    Dass es einen ziemich dicken Bodenaufbau der DT geben muss aufgrund der Dämmung und Entwässerung, leuchtet mir ein.

    Nochmal ein dickes 'Dankschön' an alle!
     
  6. #6 planfix, 13.11.2014
    planfix

    planfix Gast

    10 cm PE / XPS oder ähnliches werden nicht reichen. PU oder Vakuumplatten
    1. Detailplanung mit oder nach EnEV, Dampfsperre nicht vergessen!
    2. Detailplanung Entwässerung
    3. Stufe falls immer noch nötig in Kauf nehmen, weil sonst wohl 1. und 2. nicht passen.
     
  7. #7 Kalle88, 13.11.2014
    Kalle88

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    Sind Detailpläne Vertragsbestandteil? Wenn nein, dann schuldet er Euch wohl auch keine. Dennoch würde ich die anfordern und entsprechend bezahlen. Damit geht ihr dann zu einem SV- Fachgebiet Dach am besten von der HWK und lasst euren Aufbau prüfen. Hier KANN viel schiefgehen!

    Die Pläne habt ihr bekommen? Welche Pläne sind das genau? Wie wird das Geländer verankert?

    Die Frage ist ob wir dir helfen können. Onlineplanung wird hier keiner machen, wir können dir nur sagen wo es klemmt. Das geht aber nur, wenn man ausreichende Infos bekommt. Am besten Detailpläne. Dann kann man sagen, funktioniert oder geht voll in die Hose.

    Ob Plattenbelag im Splittbett heute üblich ist? Keine Ahnung. ICH würde es sicherlich nicht machen, heißt aber ja noch lange nicht, dass es nicht ausgeführt wird. Stufen entstehen immer dann, wenn die Unterkonstruktion sich nicht dem Aufbau unterordnet. Wird hier einfach durchbetoniert und passt der innere Fußbodenaufbau nicht, dann tjoa, dann ist das halt scheiße. Wenn ihr das aber so gegegezeichnet habt, oder es nicht näher konkritisiert wurde, tja, dann haben wir eine Streitfrage und somit kommen die Juristen auf den Plan.

    Hast du eigentlich deinen eigenen Sachverstand? Der dich unterstützt in Dingen wo von du keine Ahnung hast? Oder vertraut ihr eurer Gegenseite einfach so?
     
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