Frage zu 16 m Privileg

Diskutiere Frage zu 16 m Privileg im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, kann mir jemand bei einer eigentlich sehr trivialen Frage helfen, für die ich keine klare Antwort im Netzt gefunden habe....

  1. Fenrir

    Fenrir Gast

    Hallo zusammen,

    kann mir jemand bei einer eigentlich sehr trivialen Frage helfen, für die ich keine klare Antwort im Netzt gefunden habe.

    Ich müßte wissen, ob das Schmalseiten-Privileg = 16-m-Privileg nur gilt für Gebäude, die auf allen Seiten maximal eine Länge von 16 m erreichen oder ob es für alle Gebäude gilt, wenn sie auf einer (oder zwei Seiten) unter 16 m zurückbleiben.

    Konkret also:

    1. Grundsfläche 16 m x 10 m => klar; Schmalseitenprivileg grds 2 x, d.h. auf zwei beliebig wählbaren Seiten müssen nur H/2 Abstand eingehalten werden.

    2. Grundfläche 21 m x 15 m => unklar:

    Kann das Schmalseitenprivileg hier auf den beiden 15 m langen Seiten genutzt werden oder entfällt das SSP ganz, weil das Haus an seiner Seite deutlich länger als 16 m ist?

    Vielen Dank für Euere Hilfe (idealerweise mit Verweis auf Beleg)!!!
     
  2. #2 ManfredH, 13.11.2014
    ManfredH

    ManfredH Gast

    Du kannst das 16-m-Privileg auf beliebig wählbare Gebäudeseiten anwenden; wie lang die anderen, davon nicht betroffenen Seiten sind, ist egal. Du kannst es sogar auf Seiten anwenden, die länger als 16 m sind, aber dort dann nur bis auf eine Länge von max. 16 m. (Zumindest in BY ist es so)
    Aber natürlich gilt die 2-malige Anwendbarkeit nur, wenn alle Gebäudeseiten frei sind; wenn das Haus auf einer (z.B. Doppelhaus) oder zwei Seiten (z.B. Reihenhaus) auf der Grenze steht, kann man das Privilieg nur noch 1x bzw. gar nicht anwenden.

    Schönen Beruf hast du übrigens. Hallo Kollege, ich bin auch Internetnutzer!
     
  3. Fenrir

    Fenrir Gast

    Hallo Manfred!

    Super. Danke für die schnelle und präzise Beantwortung! Mit diesem Ergebnis hätte ich nicht gerechnet. Danach müßte also sogar ein 40 m x 16 m Bau an den 16-Seiten "Schmalseiten" nur die halbe Wandhöhe Abstand einhalten. Unglaublich.

    Danke im Übrigen auch für den Hinweis zu DH und RH. Dazu noch zwei ergänzende Fragen:

    Der Verlust des Schmalseitenprivilegs gilt allerdings nach meinem Verständnis nur, wenn die Gebäudeeinheiten auf eine Grundstücksgrenze gesetzt sind (also zB DG, dessen eine DHH von der anderen DHH durch eine Grundstücksgrenze abgetrennt ist). Soweit das ganze DH / RH auf ein (nicht getrenntes) Grundstück gebaut wird, dürfte es da kein Problem geben - ?)

    Aber gilt die Einschränkung bei DH denn auch, wenn ein etwa tatsächlich über eine Grundstücksgrenzen gebaute DH in seiner Erstreckung auch über die Grundstücksgrenze hinweg unter einer Länge von 16,0 + x m bleibt (also z.B 8,0 m x 10 m auf dem einen Grds, 8,0 m x 10 m auf dem anderen Grds)?

    Nochmals vielen Dank!
     
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