Gründung/Unterfangung bei Anbau

Diskutiere Gründung/Unterfangung bei Anbau im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; An ein unterkellertes Haus (1960, Stahlbetonkeller) soll ein unterkellerter Anbau erstellt werden. Das Haus steht auf Streifenfundamenten, laut...

  1. #1 gonz123, 13.11.2014
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    An ein unterkellertes Haus (1960, Stahlbetonkeller) soll ein unterkellerter Anbau erstellt werden. Das Haus steht auf Streifenfundamenten, laut Plan ca. 30-40cm tief. Bodenplatte 16cm.

    Bauunternehmer und Statiker schlagen für den neuen Keller eine vollflächig gegründete Bodenplatte 25cm vor. Es soll jedoch vorher die Fundamenttiefe des Hauses ermittelt werden und ggfs. mittels Unterfangung die Fundamente "verlängert" werden.

    Ich habe Bedenken:
    - Unterfangung birgt Kosten und Risiken und Risse sind wohl nicht zu vermeiden
    - Laut DIN darf man nicht auf der gesamte Länge tiefer als der vorhandene Kellerfussboden ausheben. Für eine voilflächige Gründung der Bodenplatte müsste man aber doch mindestens 30cm tiefer runter. Laut Statiker könnte man das schon vertreten, sofern nur die Fundamente tief genug sind.

    Ist es vertretbar je nach Vor-Ort Situation an dieser Stelle abweichend zur DIN tiefer als der Kellerfussboden auszuheben? Wäre das abschnittsweise Erstellen eines Streifenfundaments auf derselben Gründungsebene wie der Altbau eine Alternative?


    Danke vorab.


    An die Administratoren: ich bitte höflichst nicht erneut aufgrund meiner fehlenden Berufsbezeichnung den Beitrag zu schließen. Ich kann die Berufsbezeichnung nicht selber ändern, und PN an Admin blieb ohne Reaktion. Bitte also Beruf in "Hausmann" ändern (oder falls das nicht zählt in "Bankkaufmann").
     
  2. #2 gunther1948, 13.11.2014
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    hallo
    feststellen wie tief die fundamente gehen ist okay, grundbruchgefahr je nach der angetroffenen bodenart beachten.
    vielleicht sollte man in dem zusammenhang mal eine unterschiedliche bodenplattenhöhe im keller andenken ( nutzungsabhängig ).
    d.h. streifen vor der vorh. wand liegt höher, breite je nach statischen und bodenmechanischen anforderungen.
    letzter absatz ohne kommentar.

    gruss aus de pfalz
     
  3. #3 gonz123, 13.11.2014
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    Hallo,

    vielen Dank für die Anregung. Das hört sich gut an, den Vorschlag werde ich weitergeben. Einen erhöhten Streifen an der Wand und eine Stufe runter in den neuen Keller würde mich nicht gross stören. Die mögliche größere Raumhöhe macht das locker wieder wett (sind aktuell nämlich nur 2,05m).

    Achso, die DIN ist laut Statiker nur eine Empfehlung und ich müsste es schon klar sagen falls danach gearbeitet werden soll :-)
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 13.11.2014
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  5. #5 gonz123, 13.11.2014
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    Würde der Stützstreifen auf der Ebene des Hausfundaments gegründet sein, richtig? Dann abschnittsweise Abgraben und Betonieren?
     
  6. #6 Thomas Traut, 13.11.2014
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    Google mal nach DIN 4123. Das gibt ausreichend Lesestoff.

    (Ich mag gar nicht glauben, dass ein Statiker nicht fachgerecht unterfahren möchte.)
     
  7. mls

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    warum nicht?
    was fachlich erforderlich ist, was er möchte und was er muss -
    sind u.u. 3 paar stiefel.
     
  8. #8 gonz123, 13.11.2014
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    Nochmal eine Frage zu dem vorgeschlagenen Stützstreifen:

    Laut DIN 4123 ist der Stützstreifen dann abschnittsweise auszuschachten und zu betonieren, vorzugsweise auf gleicher Gründungsebene wie der Altbau und mind. 50x50cm. Soweit klar. Könnte dann anschließend die Bodenplatte auf der Gründungsebene des Stützstreifens vollflächig gegründet werden, oder hat man dann die gleiche Problematik mit Grundbruch/DIN, etc. nur 50cm weiter vom Haus weg?

    => darf neben dem Stützstreifen ausgeschachtet werden?
     
  9. #9 gunther1948, 13.11.2014
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    hallo
    hängt alles von der bodenart auf der gegründet wurde ab.
    karlsruh kann stellenweise grenzwertig sein--------> wasser?

    gruss aus de pfalz
     
  10. #10 peterk61, 13.11.2014
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    Die DIN 4123 gibt vor wie ohne Standsicherheitsnachweis im Bereich eines Gebäudes ausgeschachtet und Unterfangen werden und kann.

    Wenn Standsicherheitsnachweise geführt werden, kann von der DIN 4123 abgewichen werden.
     
  11. mls

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    lies dir abs. 6.5 durch .. oder einschlägige urteile
    zu unterfangungsschäden.
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 14.11.2014
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  13. #13 Gast036816, 14.11.2014
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    Gast036816 Gast

    dann solltest du dich erst einmal entscheiden, welche profession Josef jetzt eintragen soll.

    dein tragwerksplaner muss ein vollständiges konzept zur unterfangung ausarbeiten, damit die kosten im vorfeld berechnet werden können. wenn du dann die kosten freigibst, dann muss der tragwerksplaner die ausführungsplanung erstellen und die arbeiten zeitnah und eng getaktet überwachen. sinnvoll ist, wenn er jeden tag auf der baustelle ist.

    sinnvoll ist, an dem zu unterfangende gebäude vor beginn der arbeiten eine beweissicherung durchzuführen.
     
  14. #14 gonz123, 14.11.2014
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    Nachdem was ich gelesen habe und Gespräch mit dem TWP, kommt eine Unterfangung für mich (und meine Frau) nicht in Frage. Das Risiko gehen wir nicht ein. Wir suchen daher eine Lösung zur Gründung ohne Unterfangung auf gleicher Gründungsebene wie der Bestand. Mein TWP spricht immer nur von Unterfangung, oder von ausreichend tiefen Bestandsfundamenten als Voraussetzung für vollflächig gegründete Bodenplatte => verstösst dann aber gegen DIN, da ca. 30cm tiefer als bestehender Kellerboden ausgehoben werden müsste.

    Welche DIN-konforme Möglichkeiten gibt es zur Gründung ohne Unterfangung? (bei ausreichend festem Boden natürlich)
    - abschnittsweise hergestellter Stützstreifen mind. 50x50cm, davor dann Bodenplatte
    - ?
     
  15. #15 Gast036816, 14.11.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    auch dafür muss dir der tragwerksplaner ein ausführbares konzept erstellen, in dem die gründung auf gleichem oder höherem niveau rechnerisch nachgewiesen wird, die anerkannten regeln der technik eingehalten werden und die standsicherheit des nachbargebäudes zu keinem zeitpunkt gefährdet wird.

    du musst die aufgabenstellung an deine planer dazu definieren.
     
Thema: Gründung/Unterfangung bei Anbau
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