Schornstein vor Fenster gebaut

Diskutiere Schornstein vor Fenster gebaut im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo zusammen, folgendes Problem: Wir haben im Januar eine Penthouse-Wohnung erworben, welche aktuell noch im Bau ist. Die Wohnung ist im...

  1. #1 spawny1, 14.11.2014
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    Hallo zusammen,

    folgendes Problem:
    Wir haben im Januar eine Penthouse-Wohnung erworben, welche aktuell noch im Bau ist.
    Die Wohnung ist im vierten Stock und von den unteren Etagen ca. 1,5 meter zurück gesetzt.
    Nun wurde diese Woche der Edelstahl Aussenkamin (2Rohre) ca. 35cm neben unserem Schlafzimmer an der Außenwand installiert
    wodurch wir bei einem Blick aus dem Schlafzimmerfenster immer den Kamin vor Augen haben.
    Der Kamin war in keinem Plan und auch in keinerlei Ansichten des Hauses eingezeichnet!

    Im Anhang ein Bild zur Veranschaulichung

    Da sich das ganze wohl nicht ändern lässt wird es wohl auf einen Abzug hinauslaufen, was kann man hier ansetzen?
     
  2. #2 spawny1, 14.11.2014
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    Unbenannt.jpg
     
  3. #3 ThomasMD, 14.11.2014
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    Wer sagt, das sich das ganze nicht ändern lässt? Du scheinst nicht sehr beeindruckt von dieser "Aussicht" zu sein.
    Frei nach dem Motto: Schöne Technik muss man nicht verstecken.

    Was wäre es Dir denn wert, tagein tagaus auf diese Blechtüten zu gucken? Ich hätte Angst, dass mir die Frau davonrennt...

    Kauf schon mal ein Paar Puschen für den Schornsteinfeger, der zweimal im Jahr bei Dir klingeln wird.
     
  4. oberh

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    Ähm ...

    Über welchen Zugang kommt denn der Schornsteinfeger an die Revisionsöffnungen (oder wie die Dinger heissen ...)?

    Nachtrag: Hoppla ... hatte Thomas Beitrag gar nicht gesehen ...
     
  5. #5 feelfree, 14.11.2014
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    feelfree Gast

    Wenn ich in der Situation wäre gäbe es für mich genau 2 Lösungen: Komplett umbauen, so dass ich nichts mehr davon sehe oder Rücktritt vom Kaufvertrag.

    Durch genau dieses Fenster?
     
  6. #6 karo1170, 14.11.2014
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    Man muss aber auch mal den praktischen Nutzen sehen, der Schattenwurf des Schornsteines kann prima als Sonnenuhr genutzt werden... paar Kerben in den Fensterrahmen und man weiss an schönen Tagen, immer wie spät es ist.
     
  7. #7 dilbert, 14.11.2014
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    Nur mal rein interessehalber: Gehört der Schornstein zu einer Zentralheizung oder zum privaten Wohnzimmerkamin deiner Nachbarn? Wenn letzteres würde mich (von Seiten der Experten hier) interessieren, ob dich die Nachbarn zwingen können, den Schornsteinfeger in dein Schlafzimmer zu lassen, damit ihr Kamin abgenommen wird oder später nicht stillgelegt wird.
     
  8. #8 spawny1, 14.11.2014
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    Soweit ich weiß muss der Kamin gerade laufen und da er ca 15 meter hoch ist, glaube ich nicht das dieser geändert wird:(
    Der Schornsteinfeger wird wohl über die Dachterasse gehen, diese fängt ca 2 meter neben dem Kamin an..
     
  9. #9 spawny1, 14.11.2014
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    Es handelt sich um den Kamin des BKH im Keller, dieser läuft komplett an der Außenwand hoch
     
  10. bernix

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    Umbau?
    Rückbau oder Auflösung des KV mit Erstattung aller Kosten.....

    Den Nachteil sehe ich nicht nur in der Optik.

    Der Schornstein mindert mE den Wohnwert deines Penthauses weit mehr durch die Emissionen. Da braucht nur ein Ofenbesitzer dabei zu sein, der mit seinem Ofen nicht richtig umgehen kann.....


    PS: hat sich überschnitten, ist kein normaler Ofen dran.
    Wie wird das BHK geheizt?
     
  11. R.B.

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    zuerst mal abklären ob das nicht geändert werden kann, denn wenn es auf einen Abzug hinausläuf wird das Ergebnis vermutlich enttäuschend sein. Einen Schornstein/Abgassystem kann man auch in Grenzen verziehen. Der Abstand zur Hauswand beträgt ja nur 1,5m. Oder soll der freie Bereich irgendwie genutzt werden? (ist das so vereinbart?)

    Fazit: Wie will man hier eine Einschränkung bei der Nutzung bewerten und dann auch noch einen "Schaden in Euro" festlegen?
    Wieviel ist die "Aussicht" aus einem Fenster in einem Schlafraum "wert"?

    Der "Schornstein" befindet sich ja nicht direkt vor dem Fenster, sondern seitlich. Sieht man das überhaupt wenn man das Schlafzimmer betritt?

    Der Schornstein ist üblicherweise in den Bauunterlagen aufgeführt, und in den Plänen eingezeichnet. Schau mal nach ob Du da was übersehen hast, denn sonst läuft Dein Versuch gleich in´s Leere.

    Ich kann verstehen wenn Dir das nicht gefällt. Wenn man aber gleich nach einem "Abzug" fragt, signalisiert man doch, dass das Ganze nicht so schlimm ist, und dass man sich auch mit ein paar Euro zufrieden gibt. Deswegen muss das Ziel sein, dass eine Änderung vorgenommen wird. Das Ganze funktioniert natürlich nur, wenn die Abgasführung anders geplant war und man nicht diesem "Schornstein" bereits zugestimmt hat.
     
  12. #12 spawny1, 14.11.2014
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    Das BHK wird mit Gas geheizt
     
  13. #13 spawny1, 14.11.2014
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    Das ganze ist sehr schlimm für uns, ein Rücktritt kommt aber nicht in Frage. Daher finde ich diese Frage durchaus legitim, da man als Leihe keine Ahnung hat und dieser Vorschlag mit Sicherheit vom Bauträger kommt...
     
  14. #14 toxicmolotow, 14.11.2014
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    Wenn ein Rücktritt nicht in Frage kommt, ist das Ganze ja doch nicht so schlimm.

    Ich als Bauträger würde daher dann 500 Euro anbieten und es so lassen wie es ist. Alternativ das Angebot, das Fenster zuzumauern.

    PS: Den letzten Halbsatz nicht ernst nehemen.
     
  15. #15 dilbert, 14.11.2014
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    Dann rechne doch mal einen Euro pro verdorbenem Ausblick. Du gehst mindestens 2x am Tag ans Fenster - morgens um die Vorhänge zu öffnen, abends um sie zu schließen. Gehen wir von 30 Jahren Nutzung aus, landen wir bei 21.900 Euro. Soviel wird dir der Bauträger (oder so) mit Sicherheit nicht bieten. Versuche also alles, um das Teil da weg zu kriegen oder je nach Grundriss das Fenster verschieben zu lassen. Kannst du mal einen Ausschnitt des Grundrisses einstellen, damit wir uns das Ganze besser vorstellen können?
     
  16. R.B.

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    Die Frage ist sicherlich legitim, und ich habe Dir geschrieben wie die Sache ausgehen "könnte", und gleichzeitig habe ich Dir auch Argumente geliefert die der BT anführen könnte. Auf so eine Diskussion musst Du Dich einstellen. Hier stehen 2 Meinungen, BT sagt "nicht so schlimm" und Du sagst "Katastrophe", und die Erfahrung zeigt halt, dass die BT bei solchen Dingen über viel mehr Erfahrunswerte verfügen als der Wohnungskäufer. Kommt es nicht zu einer Einigung, dann dürfen SV ihre Bewertung abgeben und Richter ein Urteil fällen.
    Auch da zeigt die Vergangenheit, dass die Einschätzung der Wohnungskäufer eher daneben lag als die der BT. Einen Mangel zu bewerten ist gar nicht so einfach.

    Deswegen noch einmal mein Rat, fordere vom BT dass der Schornstein da weg kommt (vorausgesetzt Du hast dem vertraglich noch nicht zugestimmt). Alles andere interessiert im Moment nicht, denn sonst wird Deine Forderung unglaubwürdig. Sollte er damit kommen, dass man sich ja über ein paar Euro unterhalten könnte, dann mache klar, dass Dir nicht an ein paar Euro gelegen ist, sondern dass das Teil verschwindet. Soll er sich Gedanken darüber machen wie er das Problem vom Tisch kriegt.
    Wenn Du von vornherein mit eine Kompensation von x Euro kommst, braucht er erst gar nicht mehr nachdenken und wird Dir 100,- € bieten und mit ellenlangen Ausreden versuchen zu erklären, dass er im Recht ist. Ihm muss klar sein in welche Situation er sich manövriert hat. Erst dann wird er nachdenken und rechnen und feststellen, dass es mit ein paar Euro nicht getan ist.
     
  17. #17 Thomas B, 14.11.2014
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    ...hoffentlich sind die Stahlspargel hoch genug. Nicht daß bei entsprechend schlechter Wetterlage (Inversion) die Abgase bei Dir landen.

    Nun ist das bei gas sicher nicht das große Problem, aber eben doch eher unschön.

    Zugleich würde mich interessieren wie es mit der Zugänglichkeit aussieht (Maknikehrer). Ist da vertraglich etwas geregelt? Schließlich scheint es so, als seid ihr die "Leidtragenden" für den ganzen Häuserblock/ das Mehrfamilienhaus...
     
  18. #18 Ralf Wortmann, 14.11.2014
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    Ich gehe davon aus, dass ihr die Wohnung direkt vom Bauträger gekauft habt. Bejahendenfalls könntet ihr eurem Vertragspartner, dem dem Bauträger per Einwurfeinschreiben wie folgt schreiben:

    ----------------------------------------------------------------------------------------
    Bezüglich der von uns erworbenen Penthousewohnung erteilen wir folgende

    Mängelanzeige vor Abnahme:

    Direkt vor dem Fenster des Schlafzimmers der Penthousewohnung wurde ein aus zwei Edelstahlrohren (Durchmesser jeweils ca. 35 cm) bestehender Außenkamin errichtet. Dieser Kamin war in keinem Plan und in keiner Außenansicht eingezeichnet und beeinträchtigt / verunstaltet nunmehr den Ausblick. Die bauliche Maßnahme stellt eine erhebliche Abweichung der Ist-Beschaffenheit von der werkvertraglichen Sollbeschaffenheit und somit einen Mangel gem. § 633 Absatz 2 BGB dar.

    Wir fordern Sie auf, diesen Mangel spätestens bis zur Fertigstellung und Übergabe der Kaufsache ordnungsgemäß, fachgerecht und den anerkannten Regeln der Technik zu beseitigen und die Rohre vor dem Fenster zu entfernen.

    Bitte anerkennen Sie Ihre Mängelbeseitigungsverpflichtung binnen drei Wochen ab Datum dieses Schreibens. Sollte kein Anerkenntnis eingehen, werden wir anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, was zu erheblichen, vermeidbaren Kosten für Sie führen könnte.

    Wir werden die Kaufsache mit diesem Mangel nicht vorbehaltslos abnehmen. Falls die Rohre so belassen werden, behalten wir uns vor, zu gegebener Zeit auf Mängelbeseitigung zu klagen und wir werden prüfen lassen, ob wir Zurückbehaltungsrechte in Höhe der doppelten Mängelbeseitigungskosten gem. § 641 Absatz 3 BGB geltend machen können.

    Noch können Sie eine solche Klage kostengünstig verhindern. Während der Bauphase lässt sich ein Rückbau / eine bauliche Umgestaltung preisgünstiger realisieren, als später aufgrund eines Urteils im bewohnten Zustand.
    ------------------------------------------------------------------------------------------------

    Soweit der Textvorschlag. Bei der Abnahme müsst ihr den Mangel ausdrücklich im Protokoll rügen. Falls die Gegenseite nicht einlenkt, solltet ihr nach Fristablauf einen Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht mit Kanzleisitz am Ort der Bausache einschalten.
     
  19. #19 Subraid, 14.11.2014
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    Hallo,

    als Baulaie kann ich aus Erfahrung von solch einer Konstruktion berichten.
    In eine Mietwohnung hatten wir solch einen ähnliche Konstellation.
    Je nach Wetter konnten wir es vergessen, bei offenem Fenster zu schlafen. Die Abgase der ebenfalls Gas-Betriebenen Zentralheizung landeten in unserem Zimmer. Der Geruch war mit der Zeit unerträglich (Was ist in den Abgasen eigentlich genau enthalten? Hat immer so nach Ammoniak/Ozon gerochen).
    Ein weitere Nebeneffekt war ein starkes "Jaulen" der Konstruktion bei etwas stärkerem Wind zwischen den Doppelrohren...
     
  20. R.B.

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    Das sollte bei fachgerechter Ausführung ausgeschlossen sein, kann man aber auf dem Bild natürlich nicht erkennen. Wenn Höhe und Abstand nicht passen würde ich gleich noch den Schorni antanzen lassen und fragen ob er bei der Abnahme zuviel Höhenluft geschnuppert hat.

    Nur kriegt er damit das Teil vor dem Fenster nicht weg (wobei es gar nicht direkt vor dem Fenster steht)
     
Thema: Schornstein vor Fenster gebaut
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