Bauträger stellt Zusatzkosten in Rechnung

Diskutiere Bauträger stellt Zusatzkosten in Rechnung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir habe eine ETW von einem Bauträger gekauft und Anfang November bezogen. Nun stellt er uns Kosten für Sonderausstattungen in...

  1. #1 dreamababy, 14.11.2014
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 14.11.2014
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    Hallo zusammen,

    wir habe eine ETW von einem Bauträger gekauft und Anfang November bezogen. Nun stellt er uns Kosten für Sonderausstattungen in Rechnung, welche uns vorher nicht mitgeteilt wurden. Alle anderen Sonderausstattungen mussten wir vorher inkl. des dafür fälligen Betrages bestätigen.

    Können Sie mir mitteilen, wie wir darauf reagieren können bzw. müssen?

    Vielen Dank im Voraus!

    VG
     
  2. #2 Thomas B, 14.11.2014
    Thomas B

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    Zurückweise der Rechnung, wenn nicht berechtigt!

    Wurden die aufgeführten Sonderausstattungen (was immer man sich darunter vorstellen darf...) ausgeführt?
     
  3. #3 Gast943916, 14.11.2014
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    Gast943916 Gast

    die Kosten oder die Sonderausstattung?
     
  4. #4 Ralf Wortmann, 14.11.2014
    Ralf Wortmann

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    Vorsicht, das klingt etwas sehr forsch.

    Erstmal prüfen, ob der TE etwas beauftragt hat. Wenn der TE Sonderausstattungen wirksam beauftragt und auch eingebaut bekommen haben sollte, bei denen er nicht davon ausgehen durfte, dass diese kostenlos erbracht werden, käme ein Zahlungsanspruch des Bauträgers u.U. selbst dann in Betracht, wenn man sich nicht auf einen Preis geeinigt hat. Das ergibt sich aus

    --------------------------------------------------------
    § 632 BGB:
    (1) Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Herstellung des Werkes den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.
    (2) Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe die taxmäßige Vergütung, in Ermangelung einer Taxe die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen.
    -------------------------------------------------------------------

    Falls kein Preis vereinbart wurde, käme es dann evtl. nur darauf an, wie hoch die ortsübliche Vergütung dafür zu veranschlagen ist. Das bestimmt nicht der Bauträger.
     
  5. R.B.

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    Was steht denn auf der "Rechnung"? Einfach eine Position "Sonderausstattung" oder wurde diese näher spezifiziert?
    Sind die vorab bestätigten Sonderausstattungen bereits in Rechnung gestellt?
    Handelt es sich evtl. um diese Positionen?
    Handelt es sich um etwas das gar nicht beauftragt war?

    Es wäre eher unüblich, dass auf einer Rechnung so eine pauschale Position auftaucht. Meist wurde die Leistung auch erbracht. In dem Fall wäre die Rechnung mit hoher Wahrscheinlichkeit gerechtfertigt.
     
  6. #6 Ralf Wortmann, 14.11.2014
    Ralf Wortmann

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    Nein, das kann man auf Basis der uns erteilten Informationen noch nicht vermuten. Falls kein Werklohn dafür vereinbart wurde, nur in Höhe der ortsüblichen Vergütung (s.o.).

    Oft gibt es dann auch noch weitere Probleme, weil für die Sonderausstattung z.B. eine andere Leistung weggefallen ist, deren Wert kalkulatorisch zu ermitteln wäre.

    @ TE: um welche Leistung und um welchen Betrag geht es denn?
     
  7. R.B.

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    Jepp. Ich hatte aber nichts zum Rechnungsbetrag bzw. Betrag der einzelnen Position geschrieben, sondern nur, dass die Position an sich vermutlich gerechtfertigt ist, und somit auch die Rechnung.
    Um zu prüfen ob der Rechnungsbetrag korrekt ist, müsste man jede Position unter die Lupe nehmen.
     
  8. #8 dreamababy, 14.11.2014
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    Hallo, uns wurde vorgeschlagen, dass wir im Bad einen Waschmaschinenanschluss erhalten. Diesen haben wir abgelehnt. Nun sollen wir für das Abdichten des Anschlusses, der bereits vorbereitet war, 180 € bezahlen, obwohl uns gesagt wurde, dass hier keine Kosten anfallen. Auf der Rechnung steht pauschal "Waschmaschinenanschluss".
    Danke schon mal im Voraus!
     
  9. #9 dreamababy, 14.11.2014
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    Der Bauträger hat zugegeben, dass eine Rückbestätigung bei uns bzgl. des anfallenden Betrages vergessen wurde. Allerdings beharren sie nun trotzdem auf dem Betrag. Hätten wir von den Kosten gewusst, hätten wir den Anschluss einfach einbauen lassen.
     
  10. #10 DerMarc, 14.11.2014
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    naja 180€ für nen Blindstopfen (falls es so gemacht wurde) ist schon hart. Selbst wenn er dafür nen kompletten Strang stilllegen musste ist das immer noch ordentlich.
    Wenn euch aber, evtl. sogar unter Zeugen, gesagt wurde, es fallen keine Kosten an sieht die Sache aber anders aus. Dann hattet ihr ja schon einen Vertrag.
     
  11. #11 Thomas B, 14.11.2014
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    Geil.

    Mehrkosten für eine Minderleistung......
     
  12. R.B.

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    Wenn die einfach einen Waschmaschinenanschluss im Bad gemacht haben, OHNE das vorher mit Euch abzustimmen, dann ist das deren Problem.
    War der Waschmaschinenanschluss im "Standard-Paket" mit dabei, und war somit auch vereinbart, dann könnte man Euch den Mehraufwand für dessen Beseitigung in Rechnung stellen, zumal wenn dieser Wunsch zu spät geäußert wurde. Sonderwunsch muss ja nicht bedeuten, dass man etwas "mehr" bekommt, sondern es kann auch eine Abweichung vom vereinbarten Standard ein Sonderwunsch sein die nicht zu einem "mehr" führt.

    Ob die 180,- € gerechtfertig sind, darüber kann man streiten. Kommt darauf an wieviel Aufwand betrieben wird.
     
  13. #13 Andreas21, 14.11.2014
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    180,00€?!
    Wenn das alles ist anrufen beim BT bezahlen 50/50 gut ist.
    Das als Aktennotiz bestätigen und fertig. Das lohnt den Aufwand nicht zu streiten.
     
  14. rose24

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    Finde ich auch. Dass das zusätzlich kosten würde, lag wohl nicht gerade auf der Hand! :mauer
     
  15. #15 Ralf Wortmann, 14.11.2014
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    Wenn es nicht etwa so war,

    a) dass dieser Waschmaschinenanschluss im Bad von vornherein Gegenstand der Leistungsbeschreibung eures Kaufvertrags war, oder so,

    b) dass ihr zunächst mündlich oder konkludent signalisiert habt, den Anschluss zu wollen, dann aber doch abgelehnt habt,

    dann solltet ihr die 180 € nicht bezahlen. Schreibt dem Bauträger, dass es für diese Forderung keine Rechtgrundlage gibt und dass ihr nicht bereit seid, das zu bezahlen.

    Wenn wirklich nicht ansatzweise eine Anspruchsgrundlage ersichtlich sein sollte, sollte der Betrag auch nicht bezahlt werden. Auch keine 50 %. Denn dann wird der Bauträger solche „Peanuts“ auch nicht einklagen und es wird keinen Streit geben. Ich vermute, der Bauträger versucht es nur einfach mal ...
     
  16. #16 Achim Kaiser, 14.11.2014
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    Wenn rationell gebaut werden soll so ist das vermeiden von Änderungen oberstes Gebot.
    Im Grunde ist es doch vollkommen wurscht *wann* geändert wird.
    Zu irgendeinem Zeitpunkt kostet selbst das *weglassen* irgendeiner Leistung administrativen Aufwand.

    Meine Installatonspläne sind oftmals 3 Monate VOR DER AUSFÜHRUNG fertig.
    Selbst wenn ich *blos* weglassen soll kostet das ...
    Plan ändern, Stückliste ändern, Bestellliste ändern, Instruktionen für den/die Monteur(e) updaten ....

    Wenn ich mir das heutige Gewurstel auf den Baustellen ansehe .... für jeden Hühnerscheiss 4 Besprechungen und 6 Änderungen und dann gibts immer noch 5 ? und festgelegt ist dass morgen die Sonne wieder scheint und wenns regnet wirds anders (nix) ... Wenn ich das gewusst hätte .... gute Nacht Marie.

    Nur mal so zum nachdenken ...

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  17. #17 dreamababy, 14.11.2014
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    Wir haben es mehrmals mündlich und schriftlich angemerkt. Da hieß es noch: alles kein Problem. Er wird beseitigt - kein Mehraufwand! So wurde es auch in Anwesenheit meiner Eltern dargestellt. Und nun 180€! Ich weiß, das hört sich nach Peanuts an. Allerdings finde ich 180€ für einen Blindstopfen wirklich eine Unverschämtheit...
     
  18. #18 dreamababy, 14.11.2014
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    Ach ja das erste Mal hatten wir es angemerkt, als sich die Wohnung noch im frühen Rohbaustadium befand
     
  19. R.B.

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    Du musst einen Schritt weiter zurück gehen. War dieser Wasseranschluss irgendwann irgendwie nachweislich vereinbart? Ja oder nein.
    Dabei muss es sich nicht um eine getrennte Beauftragung handeln, sondern es genügt wenn dieser Wasseranschluss Bestandteil des Standardpakets war.

    Also nachschauen, was Du beauftragt hast. Das ist wichtig, denn davon hängt die weitere Vorgehensweise ab.

    War dieser Wasseranschluss niemals beauftragt, dann ist es ganz allein ein Problem des BT wie er den vertragsgemäßen Zustand herstellt, welcher Aufwand damit verbunden ist usw. Das geht alles auf seine Kappe. Du kannst davon ausgehen, dass Du das Haus so bekommst wie es beauftragt war, und zwar ohne diesen Wasseranschluss, und ohne irgendwelche zusätzlichen Kosten.

    War dieser Wasseranschluss nachweislich beauftragt, egal in welcher Form, dann stellt die Beseitigung einen Sonderwunsch dar, und Sonderwünsche sind kostenpflichtig, egal ob es ich um eine Mehr- oder Minderleistung handelt, denn auch eine Minderleistung produziert Aufwand. Jetzt kann man sich darüber streiten mit welchen Kosten (für Euch) dieser Sonderwunsch angesetzt wird. Üblicherweise trifft man dazu eine Vereinbarung, beispielsweise "kostenfrei" oder auch " für xxx,- €", auf jeden Fall sollte diese Vereinbarung ebenso nachweisbar sein. Irgendwelche mündlichen Aussagen auf der Baustelle, vielleicht auch noch von Leuten die dazu gar nicht befugt sind (immer daran denken, "wer ist Euer Vertragspartner?"), sind immer schwierig.

    Ob die 180,- € gerechtfertigt sind, darüber kann man streiten. Gehen wir davon aus, dass dieser Betrag für den "Sonderwunsch" nicht vereinbart war, dann wäre zu prüfen was dieser Sonderwünsch ortsüblich kosten würde. Dabei nicht nur an den Blindstopfen denken (Materialwert wenige Euro) sondern auch an den Arbeitsaufwand, einschließlich eventueller Änderungen der Dokumentation usw. (Achim hat das oben auch schon angedeutet).

    Meine Vermutung, die 180,- € sind zu hoch angesetzt. Das entspricht vermutlich den kompletten Kosten für den Wasseranschluss, so dass Ihr jetzt den Wasseranschluss bezahlt, egal ob mit Blindstopfen oder nicht. Aber wie gesagt, das ist nur eine Vermutung.

    Welche Möglichkeiten Ihr nun habt hängt von den o.g. Punkten ab. Das kann von 0,- € bis xxx,- € gehen. Wenn der Fehler eindeutig beim BT liegt, sprich dieser Anschluss niemals vereinbart war, dann würde ich dafür keinen Cent bezahlen. Soll er doch den Anschluss wieder ausbauen.
    Sollte sich jedoch herausstellen, dass dieser Anschluss ursprünglich vereinbart war, dann sieht die Sache ganz anders aus. Ob man dann aber wirklich 180,- € ansetzen kann, das wäre zu prüfen. Dann müsste man auch einmal genau schauen, wann Euer "Sonderwunsch" geäußert wurde, welche Arbeiten bis dahin schon ausgeführt waren usw.

    Wurde Euer Wunsch geäußert nachdem die Rohinstallation schon abgeschlossen war, dann besteht der Schaden ja nicht nur aus dem Blindstopfen, sondern auch aus dem sinnlos verbauten Material inkl. Arbeitszeit.
     
  20. #20 Inkognito, 15.11.2014
    Inkognito

    Inkognito Gast

    Frischwasser nehme ich an - ist das eine Stichleitung dort hin? Und wenn ja, wie lang?
     
Thema: Bauträger stellt Zusatzkosten in Rechnung
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