Interpretation Breite/Tiefe Bagatellregelung

Diskutiere Interpretation Breite/Tiefe Bagatellregelung im Begleitende Ingenieurleistungen Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen! In der BbgBO §6 (2) Satz 3 heißt es: Eine geringfügige Erstreckung von Abstandsflächen auf das Nachbargrundstück mit einer...

  1. JarnoC

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    Hallo zusammen!

    In der BbgBO §6 (2) Satz 3 heißt es:
    Eine geringfügige Erstreckung von Abstandsflächen auf das Nachbargrundstück mit einer Breite von nicht mehr als 4 m und einer Tiefe von nicht mehr als 1 m, höchstens jedoch einer Fläche von insgesamt nicht mehr als 2 m², ist zulässig.

    Wie ist jetzt Breite und Tiefe zu verstehen. Der Vermesser meines Archi sagt die Länge der Abstandsfläche beläuft sich immer in Verlängerung der selben. Das finde ich nicht plausibel.

    Richtig erscheint mir folgendes:
    [​IMG]
    (von http://www.oebvi-schroeder.de/wissen/abstandsflaechen.html#a002)

    Was ist den nun richtig?

    Gruß, J.
     
  2. #2 Thomas Traut, 14.11.2014
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    Das Bild ist richtig. In der Bagatellregelung kommt das Wort "Länge" aber auch gar nicht vor. Evtl. ein Missverständnis?
     
  3. JarnoC

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    Ist leider kein Missverständnis. Konkret geht es um die folgende Ecke die das Nachbargrundstück überlappt:

    ecke.jpg

    Hier sieht man, Archi und Vermesser nehmen Breite und Tiefe entlang der Abstandsfläche. Nach dieser Interpretation ist die (gewünschte) gestrichelte blaue Linie nicht möglich.

    Wird die Tiefe orthogonal zur Grundstücksgrenze des Nachbarn gemessen ist alles gut:

    ecke2.jpg
     
  4. JarnoC

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    Wenn das Bild im ersten Post richtig ist, wie könnte man dies denn begründen?
     
  5. #5 Thomas Traut, 14.11.2014
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    Keine Ahnung. Logik schließe ich aus ...

    Ich kenne es nicht anders als im verlinkten Bild. Vielleicht gibt es aber eine neue Rechtssprechung dazu? Sprich doch mit dem (voraussichtlichen) Bearbeiter der Bauaufsicht.
     
  6. JarnoC

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    Das ist ist eine gute Idee, Danke.
     
  7. JarnoC

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    Bei dem voraussichtlichen Bearbeiter wurde inzwischen nachgefragt. Laut dessen Auskunft wird entlang der Dreickskanten gemessen. Zu doof. Verschiedene Stellen legen die Sache wohl unterschiedlich aus...
     
  8. #8 Thomas Traut, 21.11.2014
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  9. #9 tanzbaer, 21.11.2014
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    Formulieren Behörden gerne redundant, oder wird das vermieden?

    Wenn es vermieden würde, dann spräche gegen die Aussage des Bearbeiters, dass bei seiner Interpretation die 2m2 eine redundante Angabe sind. Die Beschränkung der beiden Dreiecksseiten erzwingt ja schon die Beschränkung der Fläche.
     
  10. JarnoC

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    He he. Gut beobachtet. Jedesmal wenn ich an die sache denke, fange ich an mich zu ärgern...
     
  11. JarnoC

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    @tanzbaer: die 2m² sind nicht redundant. Man kann die Regel mehrfach anwenden. Z.b. bei abstandsflaechen von zwei hausseiten. Dann muss die Summe immer noch kleiner 2m² sein.
     
  12. #12 Kater432, 21.11.2014
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    Der Begriff Tiefe ist doch mMn der direkte kürzeste Weg bis zu dem besagten Punkt. Also von der Grundstücksgrenze im rechten Winkel. Ich würde da weiter versuchen nachzufragen. Die Tiefe im Schwimmbad wird ja auch mit einem Lot von der Wasseroberfläche gemessen und nicht mit nem Anker den ich dann schräg ziehe und dann nachmesse.

    Gruß Kater
     
  13. #13 Kater432, 21.11.2014
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  14. JarnoC

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    Danke für die Ermunterung an der Sache dran zu bleiben. Mittlerweile sind sich alle einig, dass die Zeichnung in #1 ist so richtig ist :biggthumpup:.
     
  15. #15 Gast71313, 05.02.2015
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    Gast71313 Gast

    Gibt es diese Bagatellregelung auch in NRW?
     
  16. #16 Tafelsilber, 20.02.2015
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    Nö, aber z.B. ein Schmalseitenprivilleg.
     
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