Garage Abdichtung Bodenplatte erster Stein Spritzwasser?

Diskutiere Garage Abdichtung Bodenplatte erster Stein Spritzwasser? im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo, ich habe jetzt vom Maurer und Putzer immer verschiedene Lösungen erhalten. Mein Planer überlässt das den Gewerken zumindest habe ich nicht...

  1. #1 loewe501, 15.11.2014
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    Hallo,

    ich habe jetzt vom Maurer und Putzer immer verschiedene Lösungen erhalten.
    Mein Planer überlässt das den Gewerken zumindest habe ich nicht die eine genaue Ausführung.

    Ich habe eine Bodenplatte-G200DD-Porenbeton-DeltaFolie-Porenbeton, einfach Dichtschlämme auftragen, würde wohl gerade
    am Übergang BP->Stein reißen.

    Gibt es hier einen Masterweg?

    Danke
    Anhang111 1.jpg
     
  2. #2 gunther1948, 15.11.2014
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    hallo
    unverständlich was, wie, wo.

    gruss aus de pfalz
     
  3. #3 loewe501, 15.11.2014
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    Übergang Bodenplatte und erster Stein sollen gegen Spritzwasser Feuchtigkeit geschützt werden.
    Das Erdniveau ist später ca. 3cm über Bodenplatte.
     
  4. #4 familieri, 15.11.2014
    familieri

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    Dann wird wohl noch was auf die Seite kommen.
     
  5. mls

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    was denn jetzt?
    a) oder b)?
    so die werkplanung beauftragt ist, kommt er da nicht raus.
     
  6. #6 Gast036816, 15.11.2014
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    Gast036816 Gast

    dann solltest du überlegen, ob du den planer wegen zu großem trägheitsmoment vorzeitig in den winterschlaf schickst!
     
  7. #7 loewe501, 16.11.2014
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    Also meine Planungsunterlagen umfassen einen Grundriss, zwei Schnitte(Längs und Quer) und eine Seitenansicht mit Lagenweise Aufbau vom Dach.
    Der Statiker hat noch etwas umfangreicher gerechnet. Das Detail zur Abdichtung ist nicht beschrieben, ich weiß auch nicht ob das die Pflicht
    vom Planer ist. Hat noch jemand einen Tipp wie hier fachgerecht gearbeitet werden sollte? Danke
     
  8. reezer

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    unabhängig von der Pflicht oder nicht Pflicht eines Planers, sollte jeder Fachhandwerker hier wissen was zu tun ist
     
  9. #9 loewe501, 16.11.2014
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    Der Maurer würde Bitumenabdichtung aufbringen, Putzer sagt lässt sich eventuell schlecht überputzen er würde mit Gewebe armieren und Dichtschlemme auftragen.
    Weiterer Mauer sagt hier könnte Feuchtigkeit hinterziehen und über Jahre den Putz nach vorn drücken er würde ein teures Spezialprodukt von Sto auftragen usw.

    Hmm wenn lasse ich da jetzt ran?
     
  10. #10 Wiener23, 22.11.2014
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    Ihren Planer/Planverfasser haben Sie doch bezahlt!
    Der muß planen, koordinieren, kontrollieren.

    http://www.baunetz.de/recht/Haftung_37603.html

    Dieser steht am Ende, ein Bauherr muß keine Foren befragen, Er hat die
    Fachleute die er kostenlos befragen kann und darf schon bezahlt!
     
  11. #11 Wiener23, 22.11.2014
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    Also ganz entspannt den Planer/Planverfasser sprich Architekt in die Verantwortung ziehen.
    Der entsprechende Architekt der für Sie die Baugenehmigung beantragt hat, MUß Sie kostenlos
    beraten, sogar die Vorschläge der "Verputzer" auf ihre normgerechte Ausführung überprüfen.

    Der Planverfasser ist Ihnen ein gebrauchstaugliches Bauwerk schuldig!
     
  12. #12 Wiener23, 22.11.2014
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    Der Masterweg ist, den Planer in die Verantwortung zu zwingen.
    Sie entscheiden gar nichts, Sie sind nicht fachkundig!
    Sie haben den Planer bezahlt, der Ihnen diese Entscheidung abnehmen muß!
    Den haben Sie bezahlt.
    Dafür ist ein Planer in die Planverfasserliste der einzelnen Bundesländer eingetragen,
    hat somit Rechte und Pflichten.
     
  13. mls

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    wiener, dein larifari bringt niemanden weiter.
    nichteinmal der bauherr (? oder käufer? oder oder?)
    scheint zu wissen, was er mit "seinem architekten"
    (possesivpronomen und geschützte berufsbezeichnung
    unter vorbehalt) vereinbart hat, daher kann man
    bestenfalls raten, welche vertraglichen verpflichtungen
    sich ergeben.
     
  14. #14 loewe501, 24.11.2014
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    Bauherr, LP1-9, ich glaube der Planer weiß es nicht genau, hatte mir deshalb hier ein kostenfreien Tipp erhoft.
    DenPlaner werde ich weiter nerven, aber wirklich helfen tut mir das nicht. Für einen Streit fehlt mir die Zeit im Moment.
    Falls jemand von euch weiß wie das Dtail ausgeführt wird wäre ich Dankbar.
     
  15. #15 Wiener23, 05.12.2014
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    Hallo mls,

    hört sich vielleicht nach larifari an, aber letzendlich ist der dran, der den Bauantrag gestellt hat.
    Aufgrund seines Titels "Planverfasser" hat er Rechte und Plichten!

    Wenn nach larifari Art, gewisse Leistungen ausgeschlossen, oder nicht berücksichtigt werden,
    die aber doch zum Handwerk nach LBO, BGB, oder zu den legitimen Ansprüchen des Auftraggebers
    zur Lieferung eines gebrauchstauglichen Bauwerks gehören, dennoch nicht nach HOAI zu
    den Grundleistungen der LPHasen gehören, ist das fast pipegal!

    Wenn ein Bauherr das nicht so recht verstanden hat, ist das auch pipegal, der muß nämlich gar
    nix wissen.

    Richter sind da heute sehr deutlich!

    Wenn ich LPH 1-9 lese, ist der Planverfasser eh in der Verantwortung.

    Desweiteren sind sämtliche andere beteiligte "Fachfirmen" verpflichtet ein
    gebrauchstaugliches Bauwerk/Bauteil abzuliefern.
    Dafür haften sie!

    Nochmal, ein Bauherr muß rechtlich gesehen technisch nix wissen, kann sich auf den Sachverstand der
    ausführenden Beteiligten verlassen.
     
  16. #16 Wiener23, 05.12.2014
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    Hallo mls,

    höhrt sich vielleicht nach larifari an, aber letzendlich ist der dran, der den Bauantrag gestellt hat.
    Aufgrund seines Titels "Planverfasser" hat er Rechte und Plichten!

    Wenn nach larifari Art, gewisse Leistungen ausgeschlossen, oder nicht berücksichtigt werden,
    die aber zum Handwerk nach LBO, BGB, den legitimen Ansprüchen des Auftraggebers
    zur Lieferung eines gebrauchstauglichen Bauwerks gehören, dennoch nicht nach HOAI zu
    den Grundleistungen der LPHasen gehören, ist das fast pipegal!

    Wenn ein Bauherr das nicht so recht verstanden hat, ist das auch pipegal, der muß nämlich gar
    nix wissen.

    Richter sind da heute sehr deutlich!

    Wenn ich LPH 1-9 lese, ist der Planverfasser eh in der Verantwortung.

    Desweiteren sind sämtliche andere beteiligte "Fachfirmen" verpflichtet ein
    gebrauchstaugliches Bauwerk/Bauteil abzuliefern.
    Dafür haften sie!

    Nochmal, ein Bauherr muß rechtlich gesehen nix wissen, kann sich auf den Sachverstand der
    ausführenden Beteiligten verlassen.
     
  17. #17 loewe501, 13.12.2014
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    Die Planung ist trotz LP 1-9 beauftragt und bezahlt sicher einiger Kritik würdig insbesondere wenn
    ich Dinge mit einbeziehe die ich hier nirgends genannt habe.
    Leider hilft mir das nicht wirklich weiter.
    Hat jemand noch ein Tipp für mich. Habe gerade gestern über 1K oder 2K Dickbeschichtung laut nachgedacht,
    da bekam ich gleich den Einwurf das diese unter anderen nicht UV beständig ist. puhhh....
     
Thema: Garage Abdichtung Bodenplatte erster Stein Spritzwasser?
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