Große Wohnheit für zwei Mietparteien

Diskutiere Große Wohnheit für zwei Mietparteien im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, eine Wohnung mit 160m² hat je 2mal Küche, Bad, WC. Über einen kleinen gemeinsamen Flur kann man in den rechten Wohnflügel...

  1. #1 Villert, 16.11.2014
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    Hallo zusammen,

    eine Wohnung mit 160m² hat je 2mal Küche, Bad, WC. Über einen kleinen gemeinsamen Flur kann man in den rechten Wohnflügel oder in den linken Wohnflügel.
    Der Flur selbst hat noch die gemeinsame Wohnungseingangstür.

    Kann ich diese Wohnung an 2 verschiedenen Parteien mit 2 eigenständigen Mietverträgen vermieten?

    Wenn ja. Warum und wie ist die Rechtslage?
    Wenn nein. Warum nicht und wie ist die Rechtslage

    Studenten-WGs funktionieren auch legal oder?

    Danke vorab!
     
  2. #2 toxicmolotow, 16.11.2014
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    Rechtsberatung darf nur durch qualifizierte Personen erfolgen. In Deutschland dürften das Rechtsanwälte sein, soweit ich mir erinnere und damit geht die Anzahl derjenigen, die hier im Forum aktiv sind und eine juristische Antwort geben können gegen 1.

    Mir fallen spontan solche Dinge wie vorzuhaltende Stellplätze, Überbelegung, Nebenkostenverteilungsschlüssel, Lärmschutz zwischen den beiden Wohnungen, Müll, Eigentümervereinbarungen (bei WEGs) ein, die dem entgegen stehen könnten, aber vielleicht auch nicht müssen.

    Ich bin raus.
     
  3. #3 Villert, 16.11.2014
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    Hallo, ich wollte ja keine Beratung in dem Sinne sondern einfach nur das persönliche Meinungen idealerweise mit Quellen benannt werden.

    Es sind ja nicht zwei Wohnungen. Es ist eine Wohnung mit dann 2 Mietern. Es soll wie eine WG werden, nur halt nicht mit Studenten und Gemeinschaftsräumen.
     
  4. #4 toxicmolotow, 16.11.2014
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    Wem gehört denn der Rest des Hauses? Und was sagen deren Eigentümer dazu? Ist eine Untervermietung als WG denn erlaubt oder ausgeschlossen? Siehe Studenten-WG... vertraglich vereinbaren kann man viel, wenn man will und alle Vertragsparteien damit einverstanden sind.

    Problematisch oder zumindest zu überdenken sind die Punkte, die ich eben angesprochen habe... Strom, Wasser, Telefon, Müll, sontige Nebenksoten etc... Ganz so einfach wird es nicht oder wie hast du dir das vorgestellt? Ganz fern ab von rechtlichen Dingen, die ich nicht beurteilen kann.

    Wo kein Kläger, da kein Richter.
     
  5. #5 Villert, 16.11.2014
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    Das Haus gehört mir. Die anderen Wohnungen sind kleiner. Es wird eh über Heizkostenzähler abgerechnet. Beide Wohnteile haben eigene Stromzähler
     
  6. #6 Villert, 19.11.2014
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    ist das so ein exotisches problem? :)
     
  7. bernix

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    ....für dieses Forum anscheinend schon...

    Wenn du dir mal den Namen anschaust dann steht da nicht Vermietungsexpertenforum...:biggthumpup:
     
  8. #8 Villert, 19.11.2014
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    Aber es geht doch um Baurecht, da ja das Amt möglicherweise dann eine Nutzungsuntersagung ausstellen könnte.
    Immerhin ist es baurechtlich eine Wohneinheit und es könnte ja sowas passieren:
    http://www.ra-kotz.de/dachgeschosswohnung.htm

    Leider habe ich aber keine baurechtliche Definition dazu gefunden, was eine Wohngemeinschaft ist und wie sich dass dann anders Verhalten würde.
     
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