Betonstütze ohne Bewehrung

Diskutiere Betonstütze ohne Bewehrung im Beton- und Stahlbetonarbeiten Forum im Bereich Neubau; Hallo zusammen, ich würde gerne eure Experten-Meinung zu folgenden Sachverhalt erfahren: Eine Treppenhausstütze (für eine Spindeltreppe) aus...

  1. #1 judddredd, 17.11.2014
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    Hallo zusammen,

    ich würde gerne eure Experten-Meinung zu folgenden Sachverhalt erfahren:

    Eine Treppenhausstütze (für eine Spindeltreppe) aus Beton (8,54 m hoch,
    Durchmesser 50 cm) wurde ohne Bewehrung erstellt.

    Sind durch das Weglassen der Bewehrung Bauschäden zu erwarten?
     
  2. #2 Inkognito, 17.11.2014
    Inkognito

    Inkognito Gast

    :yikes


    Ich hoffe ich habe Sie missverstanden:

    Eine Spindeltreppe? Mit auskragenden Stufen? Knapp 9m? Ich erwarte keine Bauschäden, ich erwarte Lebensgefahr.

    Haben Sie davon Fotos?
     
  3. #3 Gast036816, 17.11.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    nicht betreten - nur abreißen!!!
     
  4. #4 judddredd, 17.11.2014
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    Hallo,

    Fotos habe ich leider noch keine.

    Momentan ist nur die Treppenhausstütze vorhanden.

    Die Treppenstufen (l=ca. 110 cm) wurden wegen dem Baustopp
    noch nicht angebracht.

    Auch ich habe aufgrund der fehlenden Bewehrung erhebliche Sicherheitsbedenken.
     
  5. #5 Inkognito, 17.11.2014
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    Inkognito Gast

    Also, alleine aufgrund der fehlenden Mindestbewehrung für ein biegebeanspruchtes Bauteil halte ich das für einen vollständigen Rückbau, von der Problematik des Knickens will ich gar nicht anfangen.

    Irgendeiner braucht bei diesem Ding dringend einen Satz heiße Ohren, wenn das wirklich so ist, wie die Beschreibung vermuten lässt - insbesondere derjenige, der an dieser Stelle anfängt herumzudiskutieren.
     
  6. R.B.

    R.B.

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    Ich frage mich, "wie konnte so etwas überhaupt gebaut werden?"

    Fast 9m Säule mit 1,10m Stufen, das stellt man ja nicht zuhause in´s Wohnzimmer. Da muss es doch Pläne, Statik usw. geben und ich kann mir nicht vorstellen, dass darin steht "da kippen wir mal ein paar m3 Beton in eine Schalung, das hält schon". Folglich dürfte es auch gar keine Diskussionen geben, denn das Teil muss weg.
     
  7. #7 judddredd, 17.11.2014
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    Hallo,

    das Fragen Sie sich nicht allein.

    Auf meine Nachfrage nach einen Bewehrungsplan für die Stütze kam als
    Antwort von der Baufirma es gibt keinen Bewehrungsplan und man darf
    auch Betonbauteile ohne Bewehrung erstellen.

    Das der Tragwerksplaner und Objektüberwacher dies durchgehen liess
    ist für mich nicht mehr nachvollziehbar.

    Zu Bedenken ist zudem, dass diese Stütze ohne Anschlussbewehrung ans
    Fundament (75/75/40) cm (nach meiner Meinung zu gering dimensioniert)
    erstellt wurde.
     
  8. mls

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    mal langsam.

    klingt vielleicht nach harakiri, isses vielleicht auch -
    aber ohne die planungsrandbedingungen zu kennen?

    hätte ich das zu überwachen, würde ich mir die
    "abnahme" durch den twp, dessen stat. berechnung
    und vom objektplaner ein paar weitere angaben
    holen (zb schallschutzanforderungen). bis deren
    schweiss geronnen ist: baustelle sperren.
     
  9. #9 judddredd, 17.11.2014
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    Hallo,

    wie schon gesagt ruht die Baustelle.

    Planer (Tragwerksplaner + Objektüberwacher) hat die Seiten gewechselt
    und fungiert nun als Sachverständiger des Bauunternehmens.

    Ein Abnahmeprotokoll bzw. ein Bewehrungsplander Betonstütze gibt es nicht.

    Offensichtlich sind vom TWP Abnahmeprotokolle nachträglich erstellt
    worden (Jahreszahl vertauscht trotz fortlaufender Nummerierung).
     
  10. #10 Carden. Mark, 17.11.2014
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    und öbuv SV für das Maurer- und Betonbauerhandwerk
    Ich werden oft gefragt "ob da genug drin ist und vor allem ob die Richtig liegt" ...

    ... aber gar Keine.

    Es gibt Sachen
     
  11. #11 Inkognito, 17.11.2014
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    Inkognito Gast

    Machen Sie mal ein Foto, das würde mich echt interessieren... woher ist bekannt, dass kein Stahl drin ist? Von außen sind die Dinger doch meistens grau?
     
  12. #12 Multibau, 17.11.2014
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    Das ist ja unglaublich!Kommt die Baufirma aus Rumänien oder Bulgarien? Unbedingt abreißen und dabei möglichst Abstand halten.
    Zumindest wird der Abriss leicht.
     
  13. Gwenny

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    *Ironiemodus an*
    Das finde ich gut. Erst Bockmist machen, dann die Seite wechseln und den eigens verzapften Bockmist als "Alles ist gut" darstellen.
    *Ironiemodus aus*
     
  14. #14 SteveMartok, 17.11.2014
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    SteveMartok Gast

    Ich glaube das nicht!
     
  15. #15 judddredd, 18.11.2014
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    Hallo,

    da kein Bewehrungsplan vorgelegt wurde hat die deutsche Baufirma ("die ansonsten einen
    guten Ruf besitzt soll") auf mein Nachfragen erklärt, dass keine Bewehrung
    eingebaut wurde.

    Schriftliche Begründung des Bauunternehmens:
    "Aufgrund der Stützendicke und der geringen statischen Belastung, wurde keine Bewehrung eingebaut.
    Diese ist entbehrlich, da in der ursprünglich geplanten Mauerwerksstütze ebenfalls keinerlei Bewehr-
    ung vorhanden gewesen wäre. Eine Ausführung von unbewehrten Betonteilen ist nach DIN grundsätzlich
    möglich".

    Das mit dem "Bockmist machen......" ich stimme Ihnen da voll zu.

    So ein "Kaliber" ohne Bewehrung zu erstellen ist schon ein Hammer.
     
  16. R.B.

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    Standardspruch Nr. 7 der Handwerker.

    Da hilft nur nachhaken, "wo steht das in welcher DIN"? und ganz wichtig "ist das auf diesen Fall überhaupt anwendbar?" Wenn das Bauteil aus fachlicher Sicht (Statik etc.) in Ordnung sein sollte, dann müsste es ja für die Firma einfach sein einen nachvollziehbaren und tragfähigen Nachweis zu führen. Dann könnten sich alle Beteiligten bequem zurücklehnen und die Sache ist erledigt.
    Sollte das Ergebnis aber so aussehen wie vermutet, dann hilft nur Abriss und noch einmal von vorne.
     
  17. #17 Ralf Wortmann, 18.11.2014
    Ralf Wortmann

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    Wie ist denn die Vertragslage und der Bautenstand?

    Bis du der Auftraggeber des Hausbaus? Oder ist es ein Mehrfamilienhaus und du bist dort der Käufer einer Wohnung? Baust du mit Bauträger, mit GU/GÜ oder mit Architekt und Einzelvergabe der Gewerke?

    Wurde im Vertrag der Firma, die die betreffende Betonstütze errichtet hat, die VOB/B vereinbart?
     
  18. #18 kappradl, 18.11.2014
    kappradl

    kappradl Gast

    Sind die Stufen wirklich auskragend oder beidseitig befestigt (Oben stand was von Treppenhaus)?
     
  19. #19 judddredd, 18.11.2014
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    Hallo,

    momentan ist nur die Betonstütze erstellt.

    Die Stufen sind noch nicht angebracht.
     
  20. #20 judddredd, 18.11.2014
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    Hallo Herr Wortmann,

    ich bin nicht der Auftraggeber der Baumaßnahme.

    Ich wurde vom Bauherrn beauftragt, die „Schlussrechnung“ des Bauunternehmens
    zu prüfen, nachdem der Planer der auch die Tragwerksplanung und Objektüberwachung
    durchführte nun als Sachverständiger der Baufirma auftritt.

    Bei der Besichtigung des Bauwerks habe ich dann eine Vielzahl von wesentlichen Mängeln festgestellt.

    Die VOB/B wurde im Bauvertrag vereinbart.

    Aufgrund der von mir festgestellten Mängel ruht die Baumaßnahme.

    Das Gericht klärt z.Zt. diese Sachlage.
     
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