Mangelhafte WU-Kellerausführung

Diskutiere Mangelhafte WU-Kellerausführung im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Hallo, ich hätte eine Frage, die möglicherweise etwas kompliziert ausfällt. Wir haben von GÜ einen Keller bauen lassen. Laut Vertragswerk...

  1. #1 msedi1977, 17.11.2014
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    Hallo,

    ich hätte eine Frage, die möglicherweise etwas kompliziert ausfällt.

    Wir haben von GÜ einen Keller bauen lassen. Laut Vertragswerk war festgelegt, wenn die Bodensituation keine gemauerten Kellerwände und keine Dränung zulässt, dann erfolgt die Ausführung des Kellers nur als WU-Betonkeller. Der Bebauungsplan sagte, dass Keller grundsätzliche als wasserdichte Wanne auszuführen sind. Das Bodengutachten hat verschiedene Bodensituationen aufgelistet, dazu gehörte tonig-schluffiger Boden mit einer Versickerungsfähigkeit von ca. 10^-7 m/s, eben bei uns anzutreffen sowie verwitterter Sandstein. Der Boden ist phänomenal bindig. Ich kann Kugeln formen, die aushärten lassen und damit jemanden erschlagen. Außerdem war das Gebiet ursprünglich in früherer Zeit auch mal mit Ziegeleien bestückt. Hat es mal stärker geregnet, kann man mit den Gummistiefeln nicht mehr gehen, man haftet einfach am Boden fest.

    So, der Keller wurde nun gebaut, mit folgendem Aufbau:

    - Schotterschicht
    - darauf direkt die Perimeterdämmung unter der Bodenplatte
    - PE-Folie
    - Bodenplatte (25cm)

    Arbeitsfuge
    - Dichtband (innenliegend), jedoch direkt an die Bewehrung ohne Abstand angebracht.

    Wand
    - Halbfertigteil mit Ortbeton verfüllt


    Hier wurden nun einige Fehler gemacht
    • Laut Bodengutachten hätte man durch Baggerschurf die Grundwassersituation ermitteln sollen. Das Problem war, dass der Nachbar (ca. 30m entfernt) vorher schon einige Wochen bei seinem Bau Grundwasser abgepumpt hat. Also hat er hier schonmal für günstige Verhältnisse gesorgt. Zudem haben wir im Sommer bei glühender Hitze gebaut und es hatte dann auch seit mehreren Wochen nicht mehr geregnet.
    • Die Dämmung wurde direkt auf die Schotterschicht gelegt, es fehlt die laut Hersteller nötige Sauberkeitsschicht (Magerbeton oder Sand)
    • Die Anschlussbewehrung wurde nicht mit Stahlkörben gemacht, sondern es wurden in den Frischbeton einfach ein paar Stahlstäbchen gesteckt, die in keiner Verbindung zu dem Stahl der Bodenplatte stehen.
    • Laut abP hätte das Dichtband in den Frischbeton eingedrückt werden müssen und nicht auf den ausgehärteten Beton aufgebracht werden dürfen
    • Die Sollrissfugen sind quasi vorhanden, wurden aber nicht abgedichtet als geschlossenes System mit dem Dichtband, dafür hätte der Hersteller auch ein abP und ist als solches mit dem abP des Dichtbandes angegeben.
    • Wenigstens nachvollziehbar ein Halbfertigteil war unten an der Fuge gebrochen und es fehlten ca. 10cm große Stücke. Auch die gesamte Wand wurde in Mitleidenschaft gezogen. Sie ist ca. 6m lang und hat unter den Fensteröffnungen (jeweils ca. 1,50) über die gesamte Länge Risse.
    • Die Halbfertigteile wurden zwar wie in der WU-RiLi angegeben aufgeständert, aber der Beton ist nicht überall aus den Fugen ausgelaufen. Die Lücken wurden dann einfach mit Mörtel "kaschiert"
    • Die Halbfertigteile wurden vor dem Betonieren nicht vorgenässt und man hat auch nicht die Stellen der Arbeitsfuge gesaubert. Mehr noch, der anwesende Elektriker hat von den Deckenelementen teile herausgeschlagen und die in den Raum zwischen den Halbfertigteilen fallen lassen. Auch die Rauhigkeit wurde vom Gutachter bemängelt. Hat jemand ein Bild wie eine richtige Rauhigkeit aussieht?
    • Die Fugen der Stoßstellen, wo die Wände aufeinanderstoßen wurden mit Bauschaum ausgefüllt.
    • Die Bohrungen für die Stützen wurden einfach mit Mörtel zugeschmiert, auf die wasserundurchlässigkeit hat man nicht geachtet.
    • Die Abläufe der Lichtschächte sind nicht, wie angegeben in die Schotterschicht entwässert, sondern sind in den lehmigen Verfüllboden gesteckt wurden, da läuft natürlich nichts ab.
    • Der Boden unter dem Haus sperrt quasi die Versickerung total ab. Seit Monaten steht dort das Wasser ohne sich im Wasserstand zu ändern
    • Fundamenterder liegt in der Bodenplatte und nicht in der Schotterschicht, das sollte doch auch nicht so sein oder, deshalb haben wir noch einen Ringerder ums Haus herum. Die beiden Erden sind aber nicht miteinander verbunden.


    Problem 1:
    Es lief natürlich prompt Wasser in den Keller. Dabei zuerst über die Lichtschachtöffnung. Weil man den lehmigen Boden plan mit dem Lichtschacht verfüllt hat. Die Lösung war, rings um den Lichtschacht aufzugraben. Nachdem der Ablauf in den Lehmboden lief, war das Rückhaltevermögen nur das Volumen des Ablaufschlauches und der Rest kam in den Keller.

    Problem 2:
    Nachdem das Problem beseitigt war, kam das Wasser durch die Hauseinführung der Wasserleitung, weil man die Dichtung vergessen hat. Also wurde eine Dichtung reingemacht.

    Problem 3:
    Nun das größere Problem. Wie erzählt wurde das Fugenband falsch verlegt, die Wand war gebrochen und der Kernbeton lief nicht aus. Das Haus hat eine Gesamtkantenlänge im Keller von 40m und es war nicht ersichtlich, wo den genau überhaupt das Wasser eindrang. Also musste auf Verdacht alles verpresst werden, ohne überprüfen zu können ob man erfolgreich war. Meine Versuche von aussen nochmal Staudruck zu erzeugen, haben damit geendet, dass es mir das Wasser über die Lichtschachtabläufe wieder in den Keller von unten noch oben gedrückt hat. Wenigstens unter den Stellen, wo die Wand gebrochen war und der Beton nicht auslief war es nachvollziehbar. Es ging aber auch weiter zu den vertikalen Fugen. Wir haben alles Verpressen lassen, aber aufgrund der Gesamtsituation sind wir uns nicht sicher, wie dauerhaft das Ganze ist.

    Derzeit behelfen wir uns durch abpumpen, um das Wasser unterhalb der Bodenplatte zu halten. Das letzte und aktuelle Jahr waren hier recht angenehm, da es bei uns fast nicht oder nur wenig geregnet hat. Bei doch etwas stärkerem Regen steigt das Wasser bis zu 20cm über die Bodenplatte. Wir haben es bisher nicht weiter riskiert es mehr ansteigen zu lassen und haben es quasi immer abgepumpt bevor der Wasserstand noch höher wurde. Was jedoch zu sehen ist, dass beim Abpumpen das Wasser unter der Bodenplatte aus der Schotterschicht herausdrückt, da es sonst nirgendwo anders versickern kann. Teilweise musste ich mit einer kleinen Tauchpumpe 2h (Fördermenge ca. 7000l/h bei 3/4") lang Pumpen, um das Niveau wieder soweit zu senken, dass der Wasserstand wieder OK war.

    Laut Bauträger schuldet er nur eine Abdichtung 15cm unter der tiefsten Fensteröffnung (so stand es im Vertrag) und wasserdichte Lichtschächte schuldet er auch nicht. Die Fuge liegt aber deutlich unter den 15cm. Laut ihm wäre aber auch die Fuge dicht, da es sich hier nur um Restbaufeuchte handelt bzw. um Oberwasser welches über die Lichtschächte eintrat. Über Monate hinweg haben wir jedoch dokumentiert, dass der Keller immer wieder trocken war und bei Regen dann entsprechend wieder nass wurde. Er beruft sich auch darauf, dass unser Grundstück im Vergleich zu den anderen, die mit erheblich mehr Wasser zu rechnen haben, vergleichsweise günstig läge.

    Ohne großartig auf das Thema einzugehen, natürlich ist hier alles schief gelaufen, aber vielleicht könntet Ihr auch zu obigen Punkten äußern ob ich bei den "Vergessenen Punkten" (z. B. bzgl. Magerbeton) richtig liege. Die Frage, die das Gericht nun an den gerichtlich bestellten Gutachter stellt ist der Bemessungswasserstand (den mir keiner nennen konnte) und ob die Fuge wirklich undicht ist. Wohlgemerkt, wir wurden verklagt, weil wir Geld einbehalten haben, da der GÜ ohne Sichtung der Probleme einfach behauptet hat, dass es eben nur Restbaufeuchte wäre. Interessanterweise müssen wir sogar den gerichtlich bestellten Gutachter bezahlen.

    Falls Euch noch Informationen fehlen, gebt mir bitte einfach Bescheid.

    Vielen Dank
     
  2. #2 Gast036816, 17.11.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    eigenen sachverstand hast du an deiner seite? hier hätte frühzeitig eingegriffen werden müssen. dein gü hat nichts geplant und einfach drauf los gewurschtelt.

    besorg dir eigenen sachverstand, der den gü sehr eng überwacht, es scheint, dass man denen jeden tag auf die finger schauen muss.
     
  3. #3 Ralf Wortmann, 17.11.2014
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    Vielleicht meint das Gericht, es sei eine Abnahme erfolgt, bei der ihr euch die nun streitgegenständlichen Mängel nicht vorbehalten habt?
     
  4. #4 Ralf Wortmann, 17.11.2014
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    Das hätte man evtl. mit einer Leckageortung ermitteln können. Da gibt es z.B. Verfahren zur linien- und flächenhaften Messung von elektrischen Potentialen, die die Leckagen in den Kellerwänden darstellen können. Voraussetzung ist aber, dass im Zeitpunkt der Anwendungen des Verfahrens gerade Wasser eindringt. Es geht also nicht z.B. im Hochsommer, wenn alles knochentrocken ist.
     
  5. #5 Baufuchs, 17.11.2014
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    Was war das für ein Bodengutachten? Eines, welches die Kommune für das Baugebiet erstellen ließ, oder eines, welches speziell für euer Baugrundstück/euer Bauvorhaben erstellt wurde?
     
  6. #6 msedi1977, 17.11.2014
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    @rolf: Sogar zwei. Das Problem war nur, dass uns der GÜ bzgl. Bauzeitenplan trotz mehrerer Anfragen im Ungewissen ließ und wir auf Verdacht auf die Baustelle fahren mussten, um festzustellen wann was gemacht wurde. Nachdem man nach dem Gießen der Bodenplatte uns 6 Wochen erstmal versetzt hatte, war plötzlich alle im Unklaren (man hatte vergessen die Wände zu bestellen). Wir wollten auch unseren Gutachter, bevor der Keller verfüllt wird, auf die Baustelle schicken, aber dann war plötzlich alles "unvorhergesehen schon leider verfüllt" -> mit Lehm. Das Gutachten (50 Seiten) wurde schon geschrieben. Dieses Gutachten hat das Gericht aber ignoriert. Nun muss noch ein gerichtlich bestellter Gutachter her.

    Vor kurzem habe ich rausgefunden, dass die Firma für die WU-Halbfertigteile eigentlich auch Fugenbleche (bzw. das ganze Abdichtungsystem) zur Verfügung gestellt hätte, jedoch hat man die nicht genommen. Den Namen des Statikers habe ich auch rausgefunden und mit ihm telefoniert. Soweit er mir, erzählt hatte, wurde für das Haus keine volle Statik gerechnet. Danach wollte er nichts mehr sagen, weil er gemerkt hat wo es klingelt.

    Wie gesagt, wir wollten ihm schon auf die Finger schauen, aber jeden Tag morgens, mittags, abends zu schauen, ob wer auf der baustelle ist und überhaupt was macht, ging leider nicht.
     
  7. #7 msedi1977, 17.11.2014
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    Hallo Ralf, nein wir haben keine Abnahme erteilt, wir mussten den Vertrag nach Abschluss der Rohbauarbeiten (bis Dacheindeckung) sogar aus wichtigem Grund kündigen, da der GÜ das Arbeiten im Winter einfach eingestellt hatte ohne irgendjemanden zu informieren (das ist prinzipiell auch OK, aber keine wußte auch nicht irgendwas). Auf ein Beschwerdeschreiben hatte er dann uns nahegelegt den Vertrag zu kündigen, weil er nichts mehr uns zu tun haben will. Und bezüglich der gerügten Mängel in puncto Feuchtigkeitseintritte überhaupt nicht reagiert hatte.

    Wir hatten uns die gerügten Mängelansprüche und weitere ausdrücklich vorbehalten.

    Wir hatten ihm sogar nach Kündigung nochmal die Chance zur Nachbesserung gegeben, da hatte er dann seinen Rohbauer vorbeigeschickt (der, der ja eigentlich der Pfuscher ist). Abgesprochen war eigentlich, dass wir und unser Gutachter dabei sind. Ich erfuhr dann nur über die dann anwesenden Handwerker, dass jemand da war und vorgegeben hat, dass er mit mir einen Termin hat. Dieser hat dann "festgestellt", dass wir keine Verpressung durchgeführt haben und wir Lügner und Betrüger wären, weil er nicht erkennen konnte, wo die Verpressung stattfand.
     
  8. #8 msedi1977, 17.11.2014
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    @Ralf: Ja, da war halt leider Hochsommer. Das hat mich sehr geärgert, aber die Frage war ohnehin, ob es aufgrund der oben genannten Mängel nicht ohnehin besser wäre, die Sache nochmal komplett aufzugraben und eine schwarze Wanne zu machen.
     
  9. #9 msedi1977, 17.11.2014
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    @Baufuchs: Das Bodengutachten war für das gesamte Baugebiet, jedoch wurden die einzelnen Parzellen auch separat aufgelistet. Laut Bodengutachten war unser Grundstück diesbezüglich am besten. Hier war jedoch erwähnt, dass man mittels Baggerschurf und einer konkreten Untersuchung nochmal genauer den Grundwasserstand ermitteln müsste. Wir haben den GÜ dann damals auch noch gefragt, ob wir nicht doch noch ein Gutachten einholen sollte. Er meinte jedoch, dass er ohnehin so Abdichten würde, dass es da sowieso kein Problem gibt. Dem Herrn von diesem komischen Verband (um keine Namen nennen zu wollen) habe ich diesen Umstand auch aufgezeigt, er hat hier aber keine Anstalten gemacht noch etwas tun zu müssen, also habe ich den Sachverstand dieses Herrn vertraut. Wie gesagt, dem GÜ habe ich die Aussagen der Nachbarn (bzgl. Pumpen des Nachbarn, alle Nachbarn haben eine "weisse Wanne", das Baugebiet musste von der Feuerwehr mehrfach abgepumpt werden, usf. mitgeteilt. Er wusste also bescheid. Auf die Anforderung, dass wir auch eine "weiße Wanne" brauchen, hat er uns mitgeteilt, dass "weiße Wanne" und WU-Betonkeller identisch sind und "weiße Wanne" halt eben auch ein Begriff für WU-Keller sei.
     
  10. #10 Carden. Mark, 17.11.2014
    Carden. Mark

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    Hmmm, ich hoffe Euer Rechtsbeistand ist fitt.
    Ich sehe hier eigentlich reichlich Fragen die Dieser stellen sollte.
    Evtl. kommen im Rechtstreit noch ein paar Sowieso-Kosten auf den Tisch, aber der Planer (hier der GU) hatte sicherlich die Planungshoheit.
    Von daher hätte er ein Baugrundgutachten anfordern müssen. - nachweislich. Für eben dieses Grundstück. Wie soll er sonst planen????
    Er hätte also nach dem Anforderungen des Grundstücks planen und bauen müssen.

    Nun...
    Ich stelle mir das Laufende in etwa so vor...
    Etwaige Mehrkosten durch Rückbau sollte regelmäßig zu seinen Kosten gehen.
    Die Sowieso-Kosten, also die Kosten die entstanden wären, wenn der Zustand von vorneherein regelkonform erstellt worden wäre gehen für zu Euren Lasten.

    Wer hat die beschriebenen Regelverstöße festgestellt?
     
  11. #11 Inkognito, 17.11.2014
    Inkognito

    Inkognito Gast

    Rein interessehalber, wohin pumpen Sie denn das ganze anfallende Wasser und sind Sie sich sicher, dass Sie das überhaupt dürfen?
     
  12. #12 msedi1977, 17.11.2014
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    @Mark: Ist ein Rechtsanwalt für Bau-und Architektenrecht und macht nix anderes. Der Bruder von ihm ist Professor für Bauingenieurswesen. Ich hoffe von daher schon, aber manchmal kommt er mir etwas träge vor. Ich weiß jedoch nicht, ob ich da manchmal zu viele erwarte. Rechts ist halt träge...

    Naja, das mit dem Bodengutachten ist so eine Frage. Uns kam es damals schon seltsam vor, dass wir es ihm dreimal nacheinander schicken musste, weil er es offenbar immer wieder verschlampt hat. Nachträglich hat er mir erzählt, aber eben nur mündlich, dass er das Bodengutachten garnicht gelesen hat. Der Rohbauer wusste vom Bodengutachten auch nix.

    Der Gutachter (ö.b.u.v. und eigentlich auch gerichtlich bestellter Gutachter, wenn wir ihn nicht schon bestellt gehabt hätten) schätzt die Kosten auf Mängelbeseitigung im Maximum auf ca. 100.000€. Merkantiler Minderwert womöglich 50.000€. Hinzukommen natürlich die Kosten, die entstanden nachdem wir den Vertrag kündigen mussten.
     
  13. #13 msedi1977, 17.11.2014
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    @Inkognito: Wir haben eine Regenwasserzisterne, da pumpe ich das Wasser rein. Aktuell ist es nicht so schlimm, da es schon länger nicht mehr geregnet hat. Die Zisterne ist komplett leer. Ich musste sie leerpumpen, weil der GU die Zisterne über die Grundstücksgrenze des Nachbarns gebaut hatte und diese versetzt werden musste.

    Daran waren laut GU wir Schuld, weil wir die Grenzsteine nicht richtig angegeben haben. Die liegen halt dummerweise auf einer Linie und eine Gerade abzustecken ist halt sehr schwer ;-)
     
  14. #14 msedi1977, 17.11.2014
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    Ach, ja. Dazu kommt noch die Perimeterdämmung. Ohne den Namen zu nennen: Das grüne harte Zeug, wurde falsch herum angebracht, die Stufenfalz steht mit der abgesenkten Stufe zur Wand hin. Nachdem die Platten nur irgendwie angeklebt wurden - einfach den 1K-Kleber an die Wand geklatscht, die Kanten nicht entsprechend verspachtelt, steht nun in der Falz immer Wasser. Ich habe ehrlich gesagt nicht gedacht, man das falsch machen kann. Zudem hängt die Dämmung an dem Übergang Perimeterdämmung unter Bodenplatte und Wanddämmung in der Luft, weil man die Dämmung der Bodenplatte nicht überstehen hat lassen, sondern abgesägt hat.
     
  15. mls

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    habt ihr den keller durch konkludentes handeln abgenommen?

    hat euer gutachter irgendwann die idee gehabt, einen blick in
    die statik und auf die pläne zu werfen? vielleicht sogar vor
    baubeginn?
     
  16. #16 msedi1977, 18.11.2014
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    @mls: Nein, wir haben eine Mängelrüge ausgesprochen und mit Fristsetzung um die Beseitigung bzw. nachdem noch nicht klar war, was das Problem der Undichtigkeit darstellte, um Klärung gebeten. Der GU hatte daraufhin seine Arbeiten eingestellt und uns durch ein Schreiben nahegelegt zu kündigen, da wir Querulanten wären. Nachdem dann nach der Fristsetzung nichts geschehen ist, haben wir gekündigt und die Abnahme verweigert. Wir haben explizit die Außenanlagen nicht fertiggestellt, wir wohnen also auf einer Baustelle.

    Das Problem war, dass es eigentlich hieß, dass wir die Statik bekommen. Haben wir aber dann interessanterweise doch nicht und dann konnte keine die Statik anschauen. Der Statiker rückt die Statik nicht raus und es kam mir so vor, als ob der Rohbauer auch keine richtigen Ausführungspläne hatte, sondern auch nur die Pläne, die mal grob das Haus beschreiben.
     
  17. mls

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    da wird der doppelte sinn von bbq deutlich:
    mit baubegleitender qualitätssicherung hat´s nix zu tun,
    statt steak oder tofu kann man auch pfeifen grillen.
     
  18. #18 karo1170, 18.11.2014
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    Das ist prinzipiell schon richtig, bei Dämmung unterhalb der Bodenplatte gehört der Fundamenterder (für Potentialausgleich) in die Bodenplatte, ein Ringerder (Betriebserder) unter die Schotterschicht (erdfühlig) oder um das Gebäude herum verlegt. Beide miteinander verbunden und im HAR herausgeführt zur HES.
     
  19. #19 msedi1977, 18.11.2014
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    @karo: OK, verstanden. Soweit ich gelesen habe, wäre es richtiger gewesen, den Fundamenterder in die Schotterschicht, also unter die Bodenplatte zu legen. Die Perimeterdämmung isoliert den Fundamenterder durch den hohen Übergangswiderstand ab, oder? Der Ringerder wurde in den Arbeitsraum in halber Geschosshöhe um das Haus verlegt. Jedoch nicht mit dem Fundamenterder verbunden.
     
  20. #20 msedi1977, 18.11.2014
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    @mls: Jaja, später ist man immer schlauer. :mauer. Wohlgemerkt wir haben nicht billig gebaut. Ein seit 25 Jahren eingesessenes Familienunternehmen, guter Leumund, Chef ist Maurer, die beiden Söhne sind Maurer, die Nichte Bauingeneurin, der Bruder Architekt. Da denkt man, dass man nichts falsch machen kann.
     
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