Einstufung Gebäudeklasse nach NBauO

Diskutiere Einstufung Gebäudeklasse nach NBauO im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Projekt = Anbau einer Steigleiter an eine bestehende Lagerhalle Teilprojekt = Bauantrag In welche Gebäudeklasse ist das bestehende Gebäude...

  1. #1 OLger MD, 18.11.2014
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    Projekt = Anbau einer Steigleiter an eine bestehende Lagerhalle
    Teilprojekt = Bauantrag

    In welche Gebäudeklasse ist das bestehende Gebäude einzustufen?

    Bauort: Niedersachsen
    Vorhandene bauliche Anlage = Lagerhalle für Schüttgüter, nicht freistehend
    Außenabmessungen: L/B ca. 60/32m (bei OK Gelände)
    Außenwände: Betonsockel, h=3m, darauf Dach (Holzkonstruktion mit Kunststoffdachplatten)
    Der Firstbereich besteht aus einer begehbaren "Laterne" mit einem Förderband zur Verteilung des Lagergutes.
    OK Fußboden in der Laterne: ca. 13m; First bei ca. 17m
    Von der Laterne geht man höhengleich in ein anschließendes Gebäude in dem es eine Treppe gibt oder über eine Bandbrücke in ein anderes Gebäude in dem es ebenfalls eine Treppe gibt.
    Außenabmessungen Laterne: L/B ca. 60/3.50m
    Die Förderanlagen werden fernbedient. Keine ständigen Arbeitsplätze, keine Warte, keine Bedienräume, keine Sozialräume. Begehung nur für Wartung, Kontrollen, Reparaturen.
    Lagergut: Schüttgut, lose, nicht verpackt, nicht pallettiert, nicht brennbar

    Die neue Steigleiter soll als zusätzlicher Ausgang aus der 13m-Ebene dienen (zusätzlicher Fluchtweg).
    Zwischpodeste, Rückenschutz nach DIN 14094-1 und Geländer h=1.10m, etc. werden geplant.
    Abweichung (Steigleiter) soll beantragt werden.


    - da keine Aufenthaltsräume (Laterne = Maschinenraum für Fördertechnik) --> höchste Geschossebene bei +/- 0.00
    - Grundfläche über 400m²
    --> somit Gebäudeklasse 3 nach §2 Abs. 3 NBauO ?

    ODER

    ist es gar keine Gebäudeklasse sondern ein Sonderbau, da die 1.600m² Grundfläche überschritten werden?
    Gilt die begehbare Laterne automatisch als Aufenthaltsraum (vorh. lichte Höhe mind. 2.60m) nach §43 (5), weil die entsprechenden Abmessungen vorhanden sind?
    ODER ist es Gebäudeklasse 5, da Gebäudeklassen und Sonderbauten getrennt betrachtet werden?

    Gruß
    Holger
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 18.11.2014
    Ralf Dühlmeyer

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    Laterne kann man so nicht richtig beurteilen, aber nach Deiner Beschreibung würde ich den Aufenthaltsraum erstmal verneinen.

    Dann Sonderbau nach §2 (5) 3. > 1600 m²
     
  3. #3 OLger MD, 18.11.2014
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    Danke. Hab' ich mir schon fast gedacht.

    Gruß
    Holger
     
  4. mls

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    gibts in niedersachsen nicht die kombination
    von gk + sonderbau?
     
  5. #5 floba arb, 18.11.2014
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    Ich schließe mich der Meinung an: Gbkl. 3 und Sonderbau wg. der Grundfläche.
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 19.11.2014
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    Ob 3 oder 5 hängt an der Frage, ob die Laterne ein Aufenthaltsraum ist und ausserdem ist die Unterscheidung hier rel. müßig, da die "Privilegien" der Klassen 1-2/3 an Wohnnutzung gekoppelt sind, die hier nun mal nicht vorliegt.
     
  7. #7 OLger MD, 19.11.2014
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    Tel. (somit unverbindliche) Aussage vom Bauamt: GK 3 und Sonderbau wegen der Grundfläche.
    Laterne sieht er (im Moment) nicht als Aufenthaltsraum da nur für Maschinentechnik vorgesehen und für Kontrollgänge.
    Mal sehen ob es eine Rückmeldung gibt, wenn die Unterlagen eingereicht wurden.

    Gruß
    Holger
     
  8. #8 OLger MD, 18.03.2015
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    Habe jetzt eine Kopie der Baugenehmigung vorliegen. Ist als Gebäude der GK 3 durchgegangen.
    Keine Aufenthaltsräume, keine ständigen Arbeitsplätze, Anlagen werden fernbedient usw. als Begründung im Beiblatt zur Ermittlung der Gebäudeklasse.
    Auflage: Handfeuerlöscher am Ausgang anbringen + Pictogramme.
    Na denn ...

    Gruß
    Holger
     
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