Baugesuch einreichen, 2 Entwürfe

Diskutiere Baugesuch einreichen, 2 Entwürfe im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo. Da wir uns noch nicht ganz klar sind im Grundriss (Außenmaße, Anbau...), kann man einfach 2 Entwürfe für ein Objekt bei der Stadt zur...

  1. #1 malgucken, 19.11.2014
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    Hallo.

    Da wir uns noch nicht ganz klar sind im Grundriss (Außenmaße, Anbau...), kann man einfach 2 Entwürfe für ein Objekt bei der Stadt zur Genehmigung einreichen?
    Somit wäre man noch einige Wochen/Monate flexibel in der Entscheidungsfindung.
    Schönen Gruß
     
  2. #2 Der Bauberater, 19.11.2014
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    Kann man.
    Zwei Anträge - zwei Genehmigungen --> zweimal Genehmigungsgebühr!
    Vielleicht macht das Baurechtsamt auch mit, dass ihr vor der Genehmigung einen Antrag zurückzieht und nur eine Verwaltungsgebühr nimmt. Wäre günstiger, wenn die das mitmachen!!
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 19.11.2014
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    Da beide Objekte ja nicht gleichzeitig an der (mehr oder weniger) selben Stelle errichtet werden können, stellt sich mir die Frage, ob die spätere nicht die frühere Genehmigung aufhebt?
     
  4. #4 Baufuchs, 19.11.2014
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    mir erschließt sich der Sinn nicht.

    Wenn Du jetzt nicht einreichst, bist Du doch auch flexibel in der Entscheidung.

    Nicht nur, dass 2x Genehmigungsgebühr anfällt, auch der Architekt wird nicht 2 Bauanträge zum Preis von einem erstellen.

    Oder hat der im Moment die Aktion "Nimm 2 zahl 1" laufen?:biggthumpup:

    Brauchst Du womögl. für den Bauantrag amtl. Lagepläne, hält auch der Vermesser 2x die Hand auf.
     
  5. #5 malgucken, 19.11.2014
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    Mit dem zurückziehen klingt ja eher danach, dass die sich Zeit lassen sollen. Mal nachhaken.
    2 Entwürfe würden nicht viel mehr kosten. Die Tusche ist ja nicht so teuer :D
    Die Stadt schon eher.

    Vermesser, guter Hinweis.
    Die Außenmaße könnte man sogar gleich halten.
    Das Kernproblem ist eigentlich nur innen, ob es 2 Wohneinheiten oder nur 1 WE werden sollen.
    Für 2 planen (separates Treppenhaus außerhalb der WE) und dann doch nur eine WE bauen (einfacheres Treppenhaus im Wohnzimmer) bei gleichen Außenmaßen wäre eine Option.
    Wie sieht so was rechtlich aus?
     
  6. #6 Thomas B, 19.11.2014
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    Nicht das Material der Tusche ist hier kostentreibend, sondern die Kosten des Tuscherverbrauchers: der Architekt. Der macht die Pläne doppelt, bekommt dann wohl auch das Doppelte (LP 4). Da Anbau, ist der bestand auch immer mit darzustellen...schätze mal, daß ein Bauantrag nicht unter EUR 1.500 - 2.000 zu haben sein wird (abhängig von Baukosten).
     
  7. #7 malgucken, 19.11.2014
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    Es muss ja nicht unbedingt ein Archiekt zeichnen. Die sind doch für höheres qualifiziert.
    Bloß weiß keiner aktuell so recht, wie variabel die Innenwände sein dürfen, in wie weit diese Abweichen dürfen (ohne Vorschriften zu verletzen). bzw. insbesondere ob sogar Wohneinheiten wegfallen dürfen, direkt im Neubau und nicht erst nach einem Umbau später.
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 19.11.2014
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  9. #9 Anda2012, 19.11.2014
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    Von der Bauleitung zum Formularausfüllen
    Warum klärst Du das alles nicht im vornherein ab und reichst dann ein? termindruck?
    Oder Du machst einen Antrag und reichst eine Tektur ein, aber da sind anscheinend schon große Unterschiede mit 1 oder 2 WE.
     
  10. #10 malgucken, 19.11.2014
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    @Dühl: Auch Sie können bestimmt mehr (Aufträge und Geld verdienen--wenn man will und "eigentlich" widerum Kosten sparen), wenn Sie z.B. Arbeiten andersweitig anfertigen lassen.
    Risikoabschätzungen sollte man natürlich machen.

    @Anda: Hm, danke, dass mit der Textur (also quasi nur von außen, wo alles gleich machbar ist) wäre ein denkbare Option.
    Manchmal sind gute Ideen so einfch, man braucht nur etwas Zeit oder Diskussionspartner :)
    Ja, gewisser Zeitdruck und erstmal viele Möglichkeiten... Quahl der Wahl
     
  11. #11 Baufuchs, 19.11.2014
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    @mal gucken

    Nix "Textur", sondern "Tektur".

    Wenn in der Genehmigungsfreistellung eingereicht wird, ist Tektur nicht möglich. (Gilt für NRW, das angenommen, weil der von "malgucken mit "K" angegebene Wohnort wohl Köln? ist)
     
  12. #12 Der Bauberater, 19.11.2014
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    Aber ein Stempelaugust will auch etwas verdienen :wow
     
  13. #13 malgucken, 19.11.2014
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    Hi.
    Ja, und die verdienen doch reichlich mit 10% (meinte jemand, der einige dutzend Wohnungen in mehreren Wohnblöcken baut) Bin ja immer noch erstaunt, wie man für unter 1500€/m^2 schlüsselfertig sogar Eichenparkett und einen Aufzug und noch etwas Grün um einige Bunker MFHs bauen kann, die gar nicht so schlecht aussehen,rel. gut ausgestattet sind, inkl. einen Haufen teures WDVS. Die Masse machts eben. Ist ja woanders auch so. Letztes WE Zündkerzen gewechselt, Bosch Made in Germany knapp unter 10 Euro. So viel zahlt das Autowerk wohl nicht.
    Ich will nun damit keine Diskussion anfangen.
    Wie du siehst, wäre ich sogar bereit etwas mehr für 2 Pläne zu investieren.

    Verdienen tut wohl fast jeder nicht übel, insbesondere in Großstädten. Es herscht eher Mehrbedarf an Planer/Handwerker oder am Geld (je nachdem, welche Seite man betrachtet).

    Ja, einmal NRW und einmal BW. Bekannter baut auch, sind zeitversetzt. Man lernt vom anderen und ich darf vieles klären :)

    So weit ich als nicht viel Ahnung Habener sagen kann, soll ein normales Baugesuch/-antrag eingereicht werden.
     
  14. #14 Baufuchs, 19.11.2014
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    welches ist denn dein Wohn-/Bauort?
     
  15. #15 malgucken, 19.11.2014
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    Der Bauort ist in BW.
    Mein Wohnsitz ist irgendwie beides...wobei der erste hier im Süden ist (wenn ich nun nicht komplett daneben bin )

    Ich suche einfach eine Möglichkeit, die Entscheidung noch ein wenig aufzuschieben, in den Winter hinein.
     
  16. #16 malgucken, 19.11.2014
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    Der Bauort ist in BW.
    Mein Wohnsitz ist irgendwie beides...wobei der erste hier im Süden ist (wenn ich nun nicht komplett daneben bin ).
    Macht es etwas noch einen Unterschied, wenn man in einem anderem Bundesland baut in dem man wohnt? Zuständiges Regelwerk sollte ja das BauBundesland sein.

    Ich suche einfach eine Möglichkeit, die Entscheidung noch ein wenig aufzuschieben, in den Winter hinein. Werde mal Tektur in den Raum stellen lassen.
    Planer meinte, das Bauamt interssiert die äußeren Maße. Aber ob ein oder zwei WE gebaut werden, könnte schon interessant sein.
    Wenn man nun vom komplizierterem mit 2WE zum einfacheren auf 1WE runter geht, d.h. 2 beantragt und nur 1 WE baut... ob das erlaubt ist...
     
  17. #17 Baufuchs, 19.11.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Da Du im Süden wohnst und auch baust, macht es das beantworten von Fragen einfacher, wenn als Wohnort auch der Wohnsitz hier im Forum eingetragen ist, den Du als 1. Wohnsitz benannt hast.

    Ich habs mal geändert.
     
  18. #18 Der Bauberater, 20.11.2014
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    In Ba-Wü ist dem Baurechtsamt deine Innenaufteilung eigentlich sch...egal, denn nach § 50 Anhang LBO Nr. 2 a-c sind in Gebäuden der Klasse 1 u. 2 die tragenden und nicht tragenden Wände verfahrensfrei. Die meisten Baurechtsämter handhaben das dann auch beim Neubau so. Wenn also deine Außenmaße bleiben, ein Bauantrag und die Innenaufteilung kannst du dir noch überlegen.
     
  19. #19 ManfredH, 20.11.2014
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    ManfredH Gast

    Könntest du das bitte mal etwas präzisieren, lieber
    , wer genau ? mit 10 % wovon ? und wofür ? reichlich verdient?
     
  20. #20 malgucken, 21.11.2014
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    danke baufuchs.

    @Bauberater: Danke, da stehts ja sogar. Mal sehen, was das WE/Besprechung bringt.
    D.h. ja quasi vereinfacht, ich müsste für BW einfach nur die äußeren Abmasse abgeben, und nenne das Projekt "1 oder 2 Familienhaus".

    Aber ein Haken gibt es. Das Gebäude ist etwas höher als 7m :-s

    Gebäudeklasse 2:
    Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 m²....
    (ähnliches mit 7m gilt für Klasse 1, was also eher nur für 1 Vollgeschoss in frage kommt. Hmm, dann gehts wohl so doch nicht. So flach möchte ich nun auch nicht bauen. Das mit der Statik und den Wänden hat sich wohl jemand überlegt, warum da nur 7m steht)
    Höhe im Sinne des Satzes 1 ist das Maß der Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist, über der Geländeoberfläche im Mittel. Grundflächen im Sinne dieses Gesetzes sind die Brutto-Grundflächen; bei der Berechnung der Brutto-Grundflächen nach Satz 1 bleiben Flächen in Kellergeschossen außer Betracht.


    @Manfred: siehe z.B. den 3 oder 5 Link https://www.qwant.com/?q=honorar+architekten&client=firefox
     
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