Gipskarton und Brandschutz

Diskutiere Gipskarton und Brandschutz im Trockenbau Forum im Bereich Neubau; Liebe Leser, soweit ich mich als Laie schlau gemacht habe, haben Gipskartonplatten für sich genommen keine F-Klassifizierung, sondern nur in...

  1. #1 GWeberJ, 19.11.2014
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    Liebe Leser,

    soweit ich mich als Laie schlau gemacht habe, haben Gipskartonplatten für sich genommen keine F-Klassifizierung, sondern nur in Form eines geprüften Wand- bzw. Deckensystems. Stimmt das?

    Wie ist es zu beurteilen, wenn Ringspalt in einer Kernbohrung durch eine F90-Decke dadurch verschlossen wird, dass man von unten einige GK-Platten (bezeichnet als "Brandschutzplatten", also wohl GKF oder GKFI) aufdoppelt?
     
  2. #2 Gast036816, 19.11.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    hat ein brandschutzsachverständiger zu dieser sonderkonstruktion seinen segen erteilt?
     
  3. #3 OLger MD, 19.11.2014
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    Was ist mit dem Rohr selber? Steckt das in einer R90 Brandschutzmanschette?
    Schlimmstenfalls schmilzt/brennt das Rohr weg oder glüht durch und die Bohrung ist wieder offen.

    Gruß
    Holger
     
  4. #4 Inkognito, 19.11.2014
    Inkognito

    Inkognito Gast

    Sicher nicht Promat o.ä.?
     
  5. #5 GWeberJ, 19.11.2014
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    Weiß ich nicht.

    Der technische Berater des Herstellers der Brandschutzmanschetteam HT-Rohr unterhalb des GK-Stapels hält die Konstruktion für untauglich (freilich nur auf Grundlage von mir gemachter Photos/Erklärungen). Was er vorschlägt: GK-Platten durch Calciumsilikat ersetzen und Ringspalt ordnungsgemäß verschließen.

    Dem Bauamt ist's egal bzw. hält man mich dort vermutlich für einen Querulanten.

    Mich interessiert nun erstmal grundsätzlich, ob so ein Gipskartonstapel geeignet ist, den gut daumendicken Ringspalt in den Deckendurchbrüchen (wohl 90 oder 100 mm) ordnungsgemäß abzuschotten. Die Manschette an dem HT-Rohr, das durch die Platten führt, kann es jedenfalls nicht.

    Auf irgendeiner nachvollziehbaren Grundlage (z. B. Prüfzeugnis) muss sowas doch geregelt sein. Oder klärt das für gewöhnlich der Bauherr mit der Leitung der Bauaufsicht bei einem Schnaps?
     
  6. #6 Stolzenberg, 19.11.2014
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    Also, also, also... - Wir wollen hier ja mal keine Schleichwerbung für einen einzelnen Hersteller machen, oder?!?

    Du meinst doch sicher auch nicht die sogenannten "Leichtbauplatten" mit dem "besonderen" Inhaltsstoff!

    Wichtig ist in erster Linie nur die Unterschrift desjenigen der es wissen sollte, dann die Akzeptanzschwelle desjenigen der behördlich zustimmt und danach kommt ja eh der Physiker der sich schlauliest und komische Rückfragen hat...

    DIN 4102 Teil 1,2 und 11!!!
     
  7. #7 gunther1948, 19.11.2014
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    hallo
    schau mal bei wü.. (= schraubenhersteller) nach da sind lösungen aufgezeigt .

    gruss aus de pfalz
     
  8. Peeder

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    richtig, Promat, Fireboard , Ferma, Ridurit, LaFlamm ( habe ich alle ? ) aber auch nicht.

    Alle diese Platten ( und Ihre Verwandten haben aber einen , nicht brennbar ) Somit werden diese Werkstoffe auch bei Brandschutzkonstruktionen und als Hilfskonstruktionen eingesetzt.
    Diese sind in der AbZ oft nicht namendlich benannt, sondern es heiß nur " Aufdoppeln mit 2 x 12,5 mm GKF "

    Was ich nun mal nicht verstehe, eine Brandschutzmanschette um ein brennbares Rohr, nehmen wir mal an DN 100 , aber die Bohrung ist 150, und nun hat man ein paar lagen GK daruntergepackt, eine 100er Bohrung gemacht, darunter die manschette ?? Sicherlich der Dachrinneneinlauf ???

    unter Umständen möglich, aber nicht so einfach. Und damit
    ist es auch nicht getan.

    genau, und darin steht alles, was du mit der Manschette machen darfst, und was nicht. Und auch, wo diese eingebaut werden darf.
    Dieses Prüfzeugnis für diese , und genau diese Manschette , ist alles geregelt, auch der Einbau.

    Also, mal her damit, was für eine Manschette ?? und was für eine Zzulassung, eine Kennzeichnung muß als Schild darunter befestigt sein, ist diese nicht mehr vorhanden, gilt die Schottung als F 0 ( R )

    Peeder
     
  9. #9 Stolzenberg, 20.11.2014
    Stolzenberg

    Stolzenberg Gast

    :biggthumpup:

    Danke, dass Du das mit der Kennzeichnung gebracht hast! - Genau so sieht das mit fehlenden Schildern eigentlich aus...

    Jetzt wird gleich auf mich eingeprügelt... - Wegducken und verpissen!!!
     
  10. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Nö, es muss (leider) nicht mehr alles gekennzeichnet werden. Wie peeder ausführt: Einbaurandbedingungen für die Manschette - falls es eine gibt - ist maßgebend.
     
  11. #11 Stolzenberg, 21.11.2014
    Stolzenberg

    Stolzenberg Gast

    Ich hatte jetzt aber eigentlich mit mehr Prügel gerechnet, aber ich freue mich über das "leider"...
     
  12. #12 GWeberJ, 23.11.2014
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    Also, hier der Link zur Zulassung der Manschette: http://www.walraven.com/library//re...-AWM-III-approval-Z-1917-1651-20141231-DE.pdf
    Laut Hersteller besteht kennzeichnungspflicht. Kennzeichnung fehlt natürlich.
    Einbauanleitung: http://www.bti.de/inc/fileserver.ph...rbeitung/awm_iii_montageanleitung_05_2012.pdf

    Aber die Manschette sitzt ja auf einem GK-Stapel, der wiederum unterhalb einer Kernbohrung in der Betondecke sitzt. Diese exotische Situation kommt da nicht vor.

    In der Betondecke wiederum sitzt eine Metallleitung, die dann im GK-Stapel auf HT-Rohr übergeht. Und um die Metallleitung befindet sich ein unverschlossener, fingerdicker Ringspalt in der Betondecke. Mich interessiert nun, ob dieser wirklich allein dadurch, das unten drunter ein paar GKF-Platten sitzen, mit F90 geschottet ist.
     
  13. Peeder

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    Nach der AbZ ist die Manschette in den Bereich, wo sie sitzt nicht zulässig.

    Es macht sich ja keiner die Mühe, eine AbZ , ganz durchzulesen.

    1. Die Manschette ist nur in Betondecken zugelassen, und nicht in einen Stapel GK ohne AbZ .
    siehe Anwendungsbereich

    2. Das Brennbare Rohr muß mindestens 150 mm in der Decke aus Beton weitergeführt werden .

    3. Der verbleibende Spalt ist gem. AbZ mit Dämmschichtbildner oder mit Mörtel ( z.b. MG III) aus zu mörteln.

    sicherlich noch ein paar Punkte, nach denen erst geschaut wird, wenn der Schadensfall eingetreten ist.

    Die Manschette bzw. die Abschottung ist so F 0

    Peeder
     
  14. #14 karo1170, 24.11.2014
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    Die Rohrmanschette ist für den Anwendungsfall "brennbare Rohrleitung" durch Bauteil mit Feuerwiderstand vorgesehen. Lt deiner Beschreibung liegt aber ein ganz anderer Anwendungsfall ("nichtbrennbare Rohrleitung" durch Bauteil mit Feuerwiderstand) vor.
    Man könnte nun vermuten, das sich da jemand an einen Workaround versucht hat, um irgendwie eine kostengünstige Lösung zu basteln....Vielleicht wollte man den Einsatz von Einläufen mit R...-Klassifizierung und nichtbrennbarer Rohrdurchführung irgendwie einsparen?
     
  15. #15 sniper, 24.11.2014
    Zuletzt bearbeitet: 24.11.2014
    sniper

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    moin peeder

    das ist leider das ganz große problem ,manches ist ähnlich ,jedoch nicht gleich

    sind sie nicht schön
    k-Linz 028.jpg
     
  16. Peeder

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    Ich liebe es ......... :bierchen:

    Peeder
     
  17. #17 GWeberJ, 26.11.2014
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    Vielen, vielen Dank für die Hinweise.

    Ich habe nun an die Bauaufsicht geschrieben.

    1. unverschlossener Ringspalt
    2. Befestigung GK(F)-Platten an der Decke mit Plastikdübeln und sowieso keine Zulassung/Prüfzeugnis für die Konstruktion
    3. mangelnde Überdeckung zwischen Manschette und Anfang des Metallrohres
    4. Zulassung der Manschette nur für Einbau direkt an massiver Decke, keine Aufdopllung mit was auch immer
    5. Keine Kennzeichnung, obwohl vom Hersteller gefordert

    Mal schaun, ob etwas passiert. Leider weiß ich inzwischen, dass der Amtsleiter und mein Bauträger very best friends sind.
     
  18. Peeder

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    Kreisbrandmeister ? Brandschutzsachverständiger ?

    Damit muß ich mich oft herumschlagen, aber wir kommen immer zu einen guten Ergebnis .

    Peeder
     
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