Landwirtschaftliche Fläche

Diskutiere Landwirtschaftliche Fläche im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Bauexperten, ich hoffe hier eine kurze Bestätigung zu meiner Annahme zu erhalten. Wir sind dabei ein Grundtsück zu kaufen, dass zur Zeit...

  1. #1 baubanause, 20.11.2014
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    Hallo Bauexperten,

    ich hoffe hier eine kurze Bestätigung zu meiner Annahme zu erhalten.
    Wir sind dabei ein Grundtsück zu kaufen, dass zur Zeit als landwirtschaftliche Fläche ausgeschrieben ist.

    Links und rechts von dem Grundstück stehen bereits Häuser. Das Haus rechts von dem Grundstück wurde bereits vor 4 Jahren mit Hilfe eines erweiterten Hausanschlusses an den Kanal angeschlossen. Mit Hilfe einer Bauvoranfrage haben wir nun versucht herauszubekommen, ob auf dem Grundstück überhaupt gebaut werden darf.

    Aus der Bauvoranfrage geht nun hervor:
    "Damit ich Ihnen nun einen positiven Vorbescheid erteilen kann, möchte ich Sie bitten, in Absprache mit der Planungsabteilung die Lage des geplanten Einfamilienhauses im Lageplan zu ändern..."

    Gehe ich recht in der Annahme, dass wir mit einem positiven Vorbeischeid einer Bauvoranfrage diese landwirtschaftliche Fläche bebauen dürfen, oder haben ich etwas übersehen/vergessen?
    Aus der Bauvoranfrage geht das Grundstück ganz klar hervor sowie der Bau eines EFH.


    Vielen Dank vorab für eure Hinweise.
    MfG der Baubanause!
     
  2. Neutal

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    Sie müssen erst mit der Landwirtschaftskammer sprechen. Ackerland/ landwirtschftliche Nutzflächen dürfen nicht ohne weiteres umgenutzt bzw bebaut werden. Sie wurden mit der Änderung im Lageplan wohl schon dezent darauf hingewiesen. Sie sollten mit der Gemeinde sprechen, ob der Flächennutzungsplan zu Ihren Gunsten geändert werden kann. Die erschließungskosten können aber hoch sein.
     
  3. #3 baubanause, 20.11.2014
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    Hallo und vielen Dank für Ihre Antwort. Das Planungsamt teilte uns lediglich mit, dass der Baukörper 3 Meter nach vorne verschoben werden müsste. Aus unserer Sicht sprach nichts dagegen, aus diesem Grund haben wir nachträglich die Lage des Baukörpers verändert.

    Die Erschließung wird mit einer Art Gestattungsvertrag geregelt. Der direkte Nachbar muss uns an seinen erweiterten Hausanschluss, natürlich gegen 50%iger Bezahlung der vor 4 Jahren entstandenen Kosten, dran lassen. Dies wurde damals ebenfalls in seinem Gestattungsvertrag geregelt.

    Das bedeutet, dass durch eine positiven Vorbescheid einer Bauvoranfrage noch lange nicht auf dem Grundstück gebaut werden darf? - Ich dachte doch immer, dass genau dafür die Bauvoranfrage gedacht ist. Was würde eine Nutzungsänderung kosten?
     
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