Blowerdoor Test - kurze Querprüfung Ergebnis/ Korrektur

Diskutiere Blowerdoor Test - kurze Querprüfung Ergebnis/ Korrektur im Begleitende Ingenieurleistungen Forum im Bereich Neubau; Moin, ich habe das Ergebniss vom Blowerdoortest und es gibt zumindest eine Unstimmigkeit - aber in welche Richtung schlägt das dann aus?...

  1. #1 ekko123, 20.11.2014
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    Moin,

    ich habe das Ergebniss vom Blowerdoortest und es gibt zumindest eine Unstimmigkeit - aber in welche Richtung schlägt das dann aus?

    Wir haben eine KWL. Temporär abgedichtet waren Abwasserrohre, Bodentreppe, Lüftungsanlage.

    Hier die Ergebnisse (wenn etwas fehlt, dann sagen)

    Messgerät: blowertest 3000
    Netto-Grundfläche AF: 262m2 (Keller, EG, OG)
    Raumvolumen V: 561m3
    Hüllfläche AE: 514m2
    Messverfahren: B

    Messwert Unterdruck (da gibt es eine Tabelle - ich schreib mal nur das Folgende):
    Leckagestrom V50: 562 m3/h
    Luftwechselrate n50: 1.00 h-1

    Messwert Überdruck
    Leckagestrom V50: 394 m3/h
    Luftwechselrate n50: 0.70 h-1


    Mittelwert
    Leckagestrom V50: 478 m3/h
    Luftwechselrate n50: 0.85 h-1


    soweit.... aber Raumvolumen V: 561m3 ist OHNE Keller denke ich mal. Laut KFW Antrag ist das beheizte Volumen 821m3. die anderen Werte stimmen überein.

    Wenn ich richtig Wikipedia verstehe, so bedeutet das unser Blowerdoortest ist eigentlich BESSER ist: V50 478 / V 821 = 0,58 h-1

    Korrekt? andere Anmerkungen?

    Danke..... ich bin kein Experte und auch wenn man sich in Wikipedia die Formel anlesen kann, man kann sich schnell irren ;-)
     
  2. #2 neoplan, 20.11.2014
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    wenn BDT nicht nur ein formal-akt ( in rechtl.zusammenhängen ) sein soll, ist das ohne Leckage-Ortung wenig aussagend: wenn zb 1 ( o wenige ) gross-leck(s), dann ( je nach Location ) kann das unsaniert erhebliche mangel / schaden-trächtigkeit über auslegungszeitraum ? 100j ? bedeuten.
     
  3. #3 ekko123, 20.11.2014
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    Denke das ist der BDT hier immer da KWL, KFW.... also auch darum die Frage nochmal zur Kalkulation, denn wenn ich genau falsch liege und der Wert sich verschlechtert und über 1,5 landet - so habe ich ein formal-rechtliches Problem. (Daneben auch ein praktisches Problem)
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 20.11.2014
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    Ich würde erstmal klären, ob die Messung falsch war (also ohne Keller) oder die Berechnung falsch war.

    Wenn die Messung ohne den Keller vorgenommen wurde, wer weiß, was da für Leichen wortwörtlich im Keller liegen.

    Und wenn "nur" falsches Volumen eingegeben, ist es doch egal, ob es formal dann drüber ist.
    Wenn Mangel, dann Mangel, dann muss nachgebessert werden!
     
  5. mls

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    das ergebnis sollte in einer eindeutigen form sein und ggfs. vom
    ersteller erklärbar sein.

    "abweichende volumen" sind normal, da dem bdt-volumen e. eigene
    berechnungssystematik zugrunde liegt.
     
  6. #6 ekko123, 20.11.2014
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    hmmm - ohne Keller messen geht ja wohl nicht??? Der war ja da und das Loch sicher nicht abgedichtet....

    Mangel = Mangel am BDT Dokument? Ja, das hätte ich halt gerne korrekt.



    Bevor ich den Ersteller frage, wollte ich halt meine Nachberechnung hier prüfen - macht ja Unterschied, ob BDT besser/ schlechter kalkuliert ist.... ok, wegen den "abweichenden Volumen" mal sehen - aber so gross kann ja nicht sein.


    Aber zur Frage: hab ich formal richtig nachgerechnet (wenn es den nur falsch angesetztes Volumen ist) ?
     
  7. #7 Alfons Fischer, 21.11.2014
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    Formularausfüller
    in den angegebenen Daten kann kein Hinweis auf eine fehlerhafte Messung gefunden werden.

    - im KfW-Antrag ist Ve angegeben. Dies schließt alle Konstruktionselemente (Bodenplatte, Wände, Dach, Fußbodenaufbauten, etc.) = thermische Hülle unter Zugrundelegung von Außenabmessungen, mit ein.
    - das der Messung zugrundegelegte Volumen ist das belüftete Nettovolumen und muss sogar kleiner sein! Wieviel kleiner, kann man erst sagen, wenn man alle Randbedingungen kennt... Ich halte den angegebenen Wert jetzt nicht für unrealistisch.


    Ich empfehle, bei Unklarheit, den Messdienstleister anzurufen und sich das erklären zu lassen...
     
  8. #8 ekko123, 21.11.2014
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    Danke. Die Erklärung macht Sinn.
     
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