Wand Teilabtragung und Türdurchbruch

Diskutiere Wand Teilabtragung und Türdurchbruch im Sanierung konkret Forum im Bereich Altbau; Hallo, ich stecke mitten in einem Sanierungsprojekt einer Altbauwohnung (BJ. ca. 1965) und bis jetzt verlief auch alles nach Plan. Bei einem...

  1. #1 Sailing 20, 20.11.2014
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    Hallo,

    ich stecke mitten in einem Sanierungsprojekt einer Altbauwohnung (BJ. ca. 1965) und bis jetzt verlief auch alles nach Plan. Bei einem Punkt bin ich mir jedoch unsicher.
    Im Zuge dieses Projekts soll eine Tür von 80cm auf 130cm verbreitert werden und bis an die Decke abgetragen werden. Weiters soll in diese Wand eine 70cm Türe zur Küche nachträglich eingestemmt werden.
    Die Wand besteht aus 8cm dicken Hohlen Ziegeln und ist 4,80m lang . Eigentlich müsste es sich also eine nichttragende Wand handeln. Das ist im Plan auch ersichtlich. Allerdings ist die Stahlzarge der zu verbreiternden Türe eingemauert. Weiters nehme ich an, dass in den Wohnungen über der Projektwohung ebenfalls eine solche Wand verläuft.

    Hier meine konkreten Fragen:

    Kann ich beide Durchbrüche so wie geplant durchführen? (70cm Durchbruch mit Überlager; Verbreiterung Deckenhoch auf 130cm)
    Soll lieber auf den Deckenhohen Durchbruch verzichtet werden und dort ebenfalls ein Überlager oder ein Träger verwendet werden?
    Muss eventuell die Entstehende Kraft der oberen Wände mit einer Stützkonstruktion die Kraft ins untenliegende Stockwerk übertragen werden?
    Wie viel Risiko bleibt bei der Variante 1 mit Deckenhohen Durchbruch und um wie viel kann das Risiko durch Variante 2 senken?


    Ich hoffe ihr könnt mir Helfen. Ich lese in eurem tollen Forum schon eine ganze Weile vor allem im Heizungsbereich mit und habs jetzt endlich geschafft mich zu Registrieren. Freu mich auf viele Hilfreiche Kommentare!

    Freundliche Grüße
    Daniel
     
  2. #2 Skeptiker, 21.11.2014
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    All Deine Fragen wird Dir ein Statiker nach Ortsbesichtung gegen ein angemessenes Honorar von einigen hundert € gerne beantworten.

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  3. #3 Sailing 20, 21.11.2014
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    Reicht in diesem Fall eventuell ein Gutachten über die Statische Geringfügigkeit? Wann wird ein solches erteilt? (Kostet ca. 100€)

    Braucht man wirklich schon für das Austauschen einer Zarge einen Statiker? Denn viel mehr ist die Variante 2 ja nicht...
     
  4. #4 Skeptiker, 21.11.2014
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    Der Begriff "statischer Geringfügigkeit" ist mir in D noch nicht untergekommen. Statik führt immer zu risikolosen Ausführungen, denn sie soll Sicherheit geben, nicht Wahrscheinlichkeiten oder Risiken quantifizieren. Nein, für den Austausch einer Zarge braucht man keine Statik, aber möglicherweise für der Um- oder Ausbau eines Türsturzes. Und davon hast Du hier geschrieben! Ob eine Wand tragend oder aussteifend ist, lässt sich nur lokal klären. Und die Standfestigkeit der Wand kann durch Deine Maßnahmen ebenfalls beeinträchtigt werden. Such Dir einen Statiker!

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  5. #5 grubash, 21.11.2014
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    Hi,
    hier kann ich nur aus eigener Erfahrung sprechen, dass ich vorher glücklicherweise einen Statiker mit Baustellenbesuch gebucht hatte. Plan und Wirklichkeit lagen weit auseinander. Die eigentlich nicht tragende Trennwand war dann doch aufgrund kreativer Materialeinsparung (bissel vermitteln = 1 Träger weniger) als Deckenunterstützung ausgeführt. Bei einer Tür war irgendwie der Holzrahmen das "tragende" Element, da der gemauerte Sturz irgendwie doch nicht gehalten hat. Wenn man das beim Zargenausbau weiß, tut es nicht weh :-).

    Ciao Christian
     
  6. #6 Sailing 20, 21.11.2014
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    So, ich habe mich noch weiter Informiert und mir ist das Risiko ohne einen Statiker/Ziviltechniker zu groß! Dieser wird auch nächste Woche gebucht.

    Kann bitte noch jemanden mit mehr Erfahrung sagen ob das Projekt aller Wahrscheinlichkeit nach durchgewunken wird oder nicht.
    Falls nämlich größere Maßnahmen zu erwarten sind wird nur die Zarge ausgetauscht und gut ists.

    Ich frage weil dann umgeplant werden muss. Ich werde ohne Statiker nichts machen, aber ich wüsste gerne was wahrscheinlich auf mich zukommt.
     
  7. Julius

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    Vielleicht nicht was, sondern wer - der Eigentümer nämlich...
     
  8. #8 Sailing 20, 28.11.2014
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    Der Statiker war da. Überhaupt kein Problem! Eine 8cm Wand hat in den meisten Fällen keine Tragende Funktion. Die eingemauerte Zarge ist normal.

    In meinem Fall hätte man die Statische Funktion der Wand leicht dadurch überprüfen können indem man sich die Decke genauer anschaut und festgestellt hätte, dass die Mauer gar nicht bis nach ganz oben sondern nur bis zur Zwischendecke gehen.

    Es ist sicher nie verkehrt einen Statiker zu Rate zu ziehen. Aber ein bischen mehr Rat und Beratung hätte ich mir schon gewünscht.

    @Julius: Warum sollte der Eigentümer auf mich zukommen? Und wer sollte das sein?
     
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