Stromleitung beschädigt

Diskutiere Stromleitung beschädigt im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich habe ein kleines Problem. Nachdem mein Elektriker mit der Installation und Verlegung der Elektroleitungen fertig war,...

  1. #1 Gast70810, 23.11.2014
    Gast70810

    Gast70810 Gast

    Hallo zusammen,

    ich habe ein kleines Problem.

    Nachdem mein Elektriker mit der Installation und Verlegung der Elektroleitungen fertig war, fing kurze Zeit später der Sanitäristallateur mit seinen Arbeiten an. Nun (fast zum Schluss) hat der Elektriker sämtliche Leitungen geprüft und gemerkt, dass zwei Leitungen beschädigt sind, da der Sanitärinstallateur diese bei Bihrarbeiten getroffen hat. Nun musste der Elektriker eine Leitung reparieren. Die zweite ist sogar Ireparabel. Kann ich die Mehrkosten durch die Reparaturen an den Sanitärinstallateur weitergeben?

    Vielen Dank im Voraus.

    Tommy
     
  2. #2 zille1976, 23.11.2014
    zille1976

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    Wenn ich der Sanitär wär, würd ich erstmal den Nachweis sehen wollen, dass die Kabel vorher in Ordnung waren, dass meine Bohrung die Leitung beschädigt hat, und dass die Verlegezonen eingehalten wurden.
     
  3. #3 Gast70810, 23.11.2014
    Gast70810

    Gast70810 Gast

    Es wurden Fotos erstellt und der ausführende Mitarbeiter hat bereits zugegeben dass er in diesem Bereich eine Kernbohrung durchgeführt hat. Bei dem anderen Fall handelt es sich um Leitungen, die zerstört wurden, als der Sanitärinstallateur die Halterungen für die Heizkörper in die Wand geschraubt hat
     
  4. R.B.

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    jur. Laienmeinung, hier ist für Dich zuerst einmal der Verursacher maßgebend. Vereinfacht gesagt, der Heizungsbauer hat Dein Eigentum beschädigt, also muss er auch den Kopf dafür hinhalten. Hierzu wäre natürlich festzustellen, ob der Schaden tatsächlich durch den HB verursacht wurde. Ist das eindeutig dann muss er Dir gegenüber haften. Eine vom HB beim Bohren zerstörte E-Leitung ist wohl eindeutig.
    Der Heizungsbauer selbst sollte wiederum prüfen, ob der Schaden dadurch entstand dass er fahrlässig gehandelt (gearbeitet) hat, vor Beginn der Arbeiten nicht ausreichend geprüft hat, ob ihm die falschen Anweisungen gegeben wurden o.ä. Dann wäre es möglich, dass er wiederum denjenigen in die Verantwortung nehmen kann.

    Da stellen sich dann so Fragen wie:

    - wo war die Bauleitung?
    - warum wurden E-Leitungen an Stellen verlegt wo ein HK montiert werden soll?
    - Wurde der HB darauf hingewiesen?
    - usw. usw. usw.

    Frage: Warum ist eine Leitung nicht mehr zu reparieren?
     
  5. SvenW

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    Ich würd mal schätzen, das es die ist die Kernbohrung getroffen hat. Wenn da 10cm in der Leitung fehlen wars das. Allerdings frag ich mich, wo die Leitungen laufen, wenn man sie mit einer Kernbohrung oder bei der Heizkörpermontage erwischt. Beides findet normalerweise in Bereichen statt wo keine Leitung sitzt bzw wo man die Dose zur Leitung sieht.
     
  6. R.B.

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    Nicht unbedingt. Macht zwar mehr Aufwand, aber auch das wäre notfalls zu reparieren. Ein Austausch kann aber die einfachere Lösung sein.
     
  7. #7 Bauliesl, 24.11.2014
    Bauliesl

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    Hmmm, war die Leistung des Elektrikers denn schon abgenommen? Ist es nicht so, dass jeder selber dafür verantwortlich ist, sein Werk bis zur Abnahme zu schützen? Sprich - muss nicht der Elektriker sich mit dem Sani auseinandersetzen und nicht Du?
    Vermutlich wird Ralf Wortmann das auflösen können ;-)
    Gruß,
    Liesl
     
  8. #8 Gast70810, 24.11.2014
    Gast70810

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    Es wurde genau mit dem Sanitärinstallateur kommuniziert das in diesem Bereich Leitungen verlegt wurden und er dieses vorab mit dem Elektriker klären sollte.
    Da die Küche bereits steht und die Wände gestrichen sind, wäre eine Reparatur der Leitung nach draußen (Steckdosen auf der Terasse) sehr aufwändig und kostenintensiv.

    Die zwei Leitungen im Wohnzimmer konnten repariert werden, da ich den Wohnzimmerboden nochmals aufnehmen durfte.
     
  9. #9 Ralf Wortmann, 24.11.2014
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    Wenn die Arbeit des Elektrikers im Zeitpunkt der Beschädigung noch nicht abgenommen war (auch nicht konkludent), sollte die Abnahme nunmehr in die Wege geleitet werden, sofern bei dessen Gewerk alles fertiggestellt ist. Auch du kannst ihn zur Durchführung eines Abnahmetermins auffordern, um damit zu dokumentieren, dass diese noch nicht erfolgt ist.

    Die Mehrkosten für die Reparaturarbeiten hast in diesem Falle nicht du zu zahlen, denn bis zur Abnahme haftet der AN für etwaige Beschädigungen und für den so genannten „zufälligen Untergangs“ seines Werkes. Das ist einer der Gründe, weshalb ich den Handwerkern unter meinen Mandanten immer wieder predige, unverzüglich nach Fertigstellung die Abnahme zu verlangen. Größere Baufirmen haben das in der Regel schon verinnerlicht.

    Wenn also noch nicht abgenommen war, muss sich der Elektriker selbst an den Sanitärinstallateur wenden, der seine Arbeiten beschädigt hat und diesen auf Schadensersatz in Anspruch nehmen. Viele Handwerksbetriebe haben dafür eine Betriebshaftpflichtversicherung, welche vom Sanitärinstallateur ggf. eingeschaltet werden sollte.

    Wenn die Arbeit des Elektrikers im Zeitpunkt der Beschädigung doch schon abgenommen waren, solltest du die hierdurch entstandenen Mehrkosten gegenüber dem Elektriker geltend machen und kannst in dem Umfang, in dem der Schaden beweisbar ist und diese Kosten ortsüblich und angemessen sind, mit der Schadensersatzforderung gegenüber dem Werklohnanspruch des Sanitärinstallateurs aufrechnen. Der kann dann, wenn er will seine Betriebshaftpflichtversicherung in Anspruch nehmen und erhält von dieser im Idealfall netto (und unter Abzug einer etwaigen Selbstbeteiligung) den Aufrechnungsbetrag erstattet.
     
  10. #10 Bauliesl, 24.11.2014
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    Ja super - danke Ralf - dann hat mich mein "juristisches" Architekten-Verständnis nicht getrogen ;-)
    Gruß,
    Liesl
     
  11. #11 Ralf Wortmann, 24.11.2014
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    Stimmt. Mein Beitrag war die umständliche juristische Wiedergabe von exakt dem, was du auf nur 1 1/2 Zeilen im Beitrag #7 schon treffend zusammengefasst hattest.
     
  12. #12 Gast70810, 24.11.2014
    Gast70810

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    Vielen Dank für die Aufklärung. Ich möchte hier nun keine juristische Beratung in Kauf nehmen, allerdings stellt sich für mich weiterhin die Frage, wie ich mit folgendem Sachverhalt umgehen soll:

    Selbe Firma (Sanitärinstallateur):

    Bauschaum auf fertigen Linoliumboden und diesen nicht abgewischt. Fazit: Boden wegen einem großen nicht entfernbaren Fleck beschädigt.

    Der Boden wurde allerdings in Eigenleistung verlegt. Wie soll ich mich in so einer Situation verhalten?
     
  13. #13 Ralf Wortmann, 24.11.2014
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    Melde wegen dieses Schadens Schadensersatzansprüche beim Sani an, lass dir von einem Fußbodenlegefachbetrieb einen Kostenvoranschlag für die Mängelbeseitigung erstellen und empfehle dem Sani, seine Betriebshaftpflichtversicherung einzuschalten.

    Nimm auf den Kostenvoranschlag Bezug (beifügen) und setze deinem Sani ein Frist, den sich daraus ergebenden Netto-Betrag binnen 2 Wochen auf dein angegebenes Konto zu zahlen. Das ganze per Einwurfeinschreiben.

    Es ist zwar (insbesondere, wenn er seine Versicherung einschaltet) nicht davon auszugehen, dass der Sani binnen der zwei Wochen zahlt, aber damit hast du ihn erstmal in Verzug gesetzt. Später kannst du gegenüber seinen Werklohnforderungen in dem Umfang aufrechnen, in dem die im Voranschlag genannten netto-Preise ortsüblich und angemessen sind. Also nur moderat kalkulieren. Bevor die Sache nicht "durch" ist, würde ich den Schaden nicht beseitigen lassen, da du sonst deine eigenen Beweise vernichtest.

    Hat der Sani den Schaden zugegeben?
     
  14. #14 Gast70810, 25.11.2014
    Gast70810

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    Das kann ich noch nicht ganz beurteilen. Ich habe ihn nun nochmals angeschrieben und einen Termin vereinbart.
     
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