Kernsarnierung ETW im MFH

Diskutiere Kernsarnierung ETW im MFH im Sanierungskonzept & Kostenschätzung Forum im Bereich Altbau; Hallo, ich bin seit rund 3 Jahren Besitzer einer Eigentumswohnung. In der Gesamten Wohnanlage gibt es 35 Parteien. Das Haus ist Bj. - Stand...

  1. Jimboo

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    Hallo,

    ich bin seit rund 3 Jahren Besitzer einer Eigentumswohnung. In der Gesamten Wohnanlage gibt es 35 Parteien. Das Haus ist Bj. - Stand meiner Wohnung ebenfalls (Bäder, Heizkörper, Türen usw...).
    Früher oder später möchte ich alles neu machen.
    Das Problem: es mach in meinen Augen keinen Sinn Bäder, Küche, Heizkröper usw. alles Neu zu machen während die Infrastruktur (Heizungsrohre, Abwasser/Frischwasser, Elektro) alt zu lassen... nach dem Motto: Außen Hui innnen Pfui. Kaum haste das Bad und 3 Jahre später ist die Steigleitung über Jordan und schon wieder musste die frischen Fließen runter kloppen.
    Jetzt würde man sagen: Auf der Eigentümerversammlung das Problem angehen und einen Beschluss fassen das dies die nächsten Jahre angegangen wird. Ich sage: Das kann mann vergessen! Ich war jetzt auf mehreren Versammlungen - es geht alles schief was schief gehen kann. Hausverwaltung kriegts nicht gebacken, EIgentümer bekriegen sich und der Beirat ist machtlos.
    Kann ich in meiner Wohnung die genannten Punkte (Heizung, Wasser/Abwasser) erneuern lassen? Ich sage mal von Rohboden bis Decke? Macht das Sinn? Somit müsste man später im Falle einer Gesamtsarnierung nicht mehr in meine Wohung (bzw. nur bis an die Aschlussstellen über Rohboden bzw. knapp unter Decke!). Macht das Sinn? Bzw. was für bessere Möglichkeiten/Alternativen gibt es?

    MFG

    PS: Elektro bin ic in de Renovierung autark von den anderen.
     
  2. #2 Skeptiker, 23.11.2014
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    Ja, man kann Stränge sinnvoll wohnungsweise sanieren. Dies muss aber nach den meisten Teilungserklärungen durch die Hausverwaltung oder in enger Abstimmung mit der HV bzw. dem Beirat erfolgen, den die Stränge sind oft Gemeinschaftseigentum - einer der Nachteile von WEG. Normalerweise ist das aber kein Ding, sondern ständiges Alltagsgeschäft. Lies zuerst Eure Teliungserklärung!
     
  3. Julius

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    Von welchem Baujahr reden wir?
     
  4. Jimboo

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    Hallo,

    ich hatte versucht den ersten Beitrag zu editieren. Leider nicht hinbekommen.
    Haus ist Bj. 66.
     
  5. Julius

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    Dann wären neue Steigstränge nicht unbedingt zwingend, aber auch nicht verkehrt.
    Die Problematik dürfte in der Gemeinschaft liegen. Wenn es keinen zwingenden Grund gibt, dürfte es unwahrscheinlich sein, daß man dort einer vorsorglichen Erneuerung über alle Etagen zustimmt (außer, Du allein willst das alles bezahlen...).
    Wenn es meine Wohnung wäre, würde ich versuchen, eine Lösung zu finden, bei der alle abzweigenden Leitungen erneuert werden, der Steigstrang aber für dessen spätere Kompletterneuerung zugänglich bleibt (z.B. mittels abnehmbarer Schachtverkleidung). Und genügend Reserverfliesen bunkern.

    Nichts machen würde ich an den Heizungsrohren (die können vermutlich sowieso noch lange bleiben).
    Und auch beim Austauschen von Heizkörpern sollte man SEHR zurückhaltend sein. Dies bedarf - sofern überhaupt zulässig - guter technischer und organisatorischer Vorarbeit (Hydraulik, Heizkostenverteiler)!
     
Thema: Kernsarnierung ETW im MFH
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