Nachbars Zufahrt geht über mein Grundstück

Diskutiere Nachbars Zufahrt geht über mein Grundstück im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Guten Tag, ich habe mal ein Frage zu einer Zufahrt die teilweise über mein Grundstück geht. Wir möchten gerne die komplette Einfahrt...

  1. #1 denis5586, 24.11.2014
    denis5586

    denis5586

    Dabei seit:
    31.01.2013
    Beiträge:
    50
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Mechatroniker
    Ort:
    Rheinberg
    Guten Tag,

    ich habe mal ein Frage zu einer Zufahrt die teilweise über mein Grundstück geht.


    Wir möchten gerne die komplette Einfahrt pflastern. Allerdings ist dort ein Problem. Unser Nachbar liegt 1 meter höher als unser Grundstück ist. und er hat aus Platzgründen leider seit Jahren seinen Weg als Zufahrt zu seinem Haus teilweise ca. 0.5 - 1 m auf das Nachbargrundstück gebaut. ( Dieses Grundstück haben wir jetzt allerdings gekauft ) .

    Muss der Nachbar seinen Weg von unserem Grundstück entfernen ? (Er Argumentiert das es ja schon immer so sei und außerdem auch Versorgungsleitungen unter dem Schotterweg liegen. )

    Es wäre für den Nachbarn möglich diesen weg zu verlegen, allerdings müsste er dazu ein teil seines eigenen Vorgartens opfern.

    Und wer ist dafür zuständig das höher gelegende Grundstück vor dem Abrutschen zu sichern ? ( Ich gehe davon aus das Wir das machen müssen.


    Denke fürs Lesen und euren Antworten




    Mfg
     
  2. #2 Pruefhammer, 24.11.2014
    Pruefhammer

    Pruefhammer

    Dabei seit:
    26.07.2011
    Beiträge:
    1.311
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    techn. Angestellter
    Ort:
    Düren
    Hallo,
    Da lohnt der Blick ins Grundbuch bzw. in entsprechende Vereinbarungen zwischen dem Nachbarn und deinem Grundstück. Wenn hier sog. Grunddienstbarkeiten eingetragen sind, hat bzw. hätte er ein Recht, dass dort Versorgungsleitungen und Zuwegung verlaufen je nach dem was eingetragen ist. Gibt es keine Vereinbarung über solche Dienstbarkeiten muß er das auf eigene Kosten auf sein Grundstück verlegen, ein Gewohnheitsrecht kann er da kaum geltend machen.
    Was die Sicherung angeht: derjenige der den natürlichen Geländeverlauf ändert also abgräbt oder auffüllt muß auch die Sicherungsmaßnahmen durchführen und zahlen.
     
  3. #3 Inkognito, 24.11.2014
    Inkognito

    Inkognito Gast

    Und trotz allem... nicht gleich das nachbarschaftliche Verhältnis ruinieren. Das soll nicht heißen, dass Sie sich alles gefallen lassen müssen, aber man kann so etwas auf verschiedene Arten ausdiskutieren - ich würde die Flasche Wein zum Gespräch mitbringen, dem Nachbarn darlegen, wie Sie das Grundstück bebauen wollen.

    Ansonsten, je nach Länge des Weges und Größe der Grundstücke ist es eventuell die bessere Entscheidung für eine gute Nachbarschaft sich jedes Jahr als Obulus für die Grundstücksnutzung etwas auszahlen zu lassen und das dann in ein gemeinsames Grillfest zu investieren.
     
  4. #4 denis5586, 26.11.2014
    denis5586

    denis5586

    Dabei seit:
    31.01.2013
    Beiträge:
    50
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Mechatroniker
    Ort:
    Rheinberg
    Danke für die schnellen Antworten.

    Das mit dem Grundbuch werde ich jetzt mal nachschauen was dort alles eingetragen ist.

    Haben am 9.12 ein treffen Vereinbart um das ganze Thema noch einmal zu besprechen. Einer der Nachbarn ist Anwalt für Baurecht :( , aber der Vorteil sollte sein das er Wissen sollte was Sie nicht dürfen.

    Ich will auf keinen Fall Streit, aber mein eigenes Grundstück bebauen will ich trotzdem.

    Danke
     
  5. Taipan

    Taipan

    Dabei seit:
    12.10.2011
    Beiträge:
    5.673
    Zustimmungen:
    2
    Beruf:
    Architekt
    Ort:
    in einem Haus
    Baulastenverzeichnis ebenfalls einsehen.
     
  6. #6 BlackFlag, 26.11.2014
    BlackFlag

    BlackFlag

    Dabei seit:
    07.03.2013
    Beiträge:
    167
    Zustimmungen:
    9
    Hallo Denis,

    ein ähnlicher Fall wie auf unserem Grundstück; erst bei der Planung eines Holzschuppens haben wir gesehen, dass die Gasleitung des Nachbarn ohne Grunddienstbarkeit über unser Grundstück verläuft und so den Bau verhindern würde. Das ist kein schönes Gespräch, aber ein vernünftiger Nachbar muss wissen, dass es keinesfalls Deine Schuld ist, wenn versäumt wurde, die Sache über eine Grunddienstbarkeit zu regeln.
    Mein Nachbar ist so vernünftig und versteht, dass die Leitung verlegt werden muss. Es gab keinerlei Probleme, nicht zuletzt, weil die rechtliche Situation bei fehlender Grunddienstbarkeit vollkommen klar ist. Nur als Anmerkung: Gerade Leitungen auf fremdem Grund sind absolut problematisch - wann immer etwas repariert werden müsste, wird ein fremdes Grundstück aufgegraben, das kann es nicht sein. Sei froh, dass Du die Sache gleich nach dem Kauf regelst, dann ist wenigstens dauerhaft Ruhe.

    Gruß
     
  7. #7 SteveMartok, 26.11.2014
    SteveMartok

    SteveMartok Gast

    Nun ja, eine nette Ansicht, bei der man aber schon viel Naivität mitbringen müsste. Man muss es nämlich mal realisctisch sehen...wir sind hier nicht in Amerika, wo oft große Grundstücke, Höfe oder eine Ranch neben der anderen stehen und es nicht auffällt oder auch nicht stört, wenn der Nachbar da seine Pferde jeden tag über meine Wiese treibt.

    Wir haben hier nunmal meistens Muckelgrundstücke, die man sich oft teuer erkaufen muss.
    Ich kenne lauter solche Leute, die aus Gewohnheit ständig fremde Grundstücke, fremde Wege usw. nutzen und nicht mal im Geringsten darüber nachdenken. Oft kommt es dann dazu, dass es heißt: ,,ach, da hab ich doch schon immer...da kann ich doch jetzt auch ein bisschen mehr von in Anspruch nehmen"!
    Und wenn man dann als Besitzer die Leute anspricht, ist oft ein normales Gespräch gar nicht möglich, die denken alle gleich, man will sie anwaltlich belangen oder so und die Nachbarschaft ist dahin. Die Leute sind hier oft überhaupt nicht zu solchen Gesprächen mehr bereit, jeder denkt nur noch an sich.

    Ich hab da ein kleines Beispiel: Meine Nachbarin hat ihre Pflasterfläche, die bis an unsere Grenze geht und mit einem Carport bebaut ist, schön von Borden einfassen lassen. Dumm nur, dass die Kanten schon alle auf ihrer Seite sind, die 25 cn dicke Rückenstütze aber auf 14 Meter Länge auf meiner Seite. Dazu kommt, ihr Grunstück liegt höher als unseres.
    Nun, ich wollte meine Garage bauen, ebenfalls bis an die Grenze, Leider war aber die Stütze im Weg. Ich hab mal vorsichtig angefragt, ob sie die überstehende Stütze entfernen lassen würden. Nun ja, das Gespräch wurde schnell ziemlich frostig, man sah es nicht ein und das kostet ja soviel und sie wäre zuerst dagewesen usw.
    Nur nach langen Bitten meinerseits und dem Vorschlag, das statt einer Firma ich ihr das wegzuflexe gegen einen Obolus von 20 € (ich wollte nur meine Ruhe), willigte sie ein.
    Seitdem herscht mehr oder weniger Funkstille. Die Stütze hab ich weggeflext, aber die 20 € hab ich bis heute nicht erhalten.

    Soviel zur tollen Nachbarschaft, die sich immer noch viele vorstellen, die es aber wirklich kaum noch gibt.
     
  8. rose24

    rose24

    Dabei seit:
    15.09.2013
    Beiträge:
    745
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Beamtin
    Ort:
    Wasserburg am Inn
    Ja, SteveMartok, das kenne ich auch so. Wir haben einen 50m langen Privatweg parallel zu einem öffentlichen Fußweg, der noch dazu von mehreren Leuten in Ausübung ihres Geh- und Fahrtrechts genutzt wird. Die ganze Gemeinde ist dort selbstverständlich unterwegs gewesen - zu Fuß und auf dem Rad. Außerdem wurde der Weg von Lastwägen als Wendeplatz genutzt und oft auch mal von Besuchern der anderen Nutzer zugeparkt. Nur niemand will sich um den Unterhalt und das Schneeräumen kümmern, obwohl jeder Nutzer dazu verpflichtet wäre. Nun haben wir den Weg abgesperrt und die Mitnutzer müssen jetzt eben Ketten auf und zu hängen. Anders können wir unserer Verkehrssicherungspflicht nicht vernünftig nachkommen. Und prompt herrscht Funkstille mit einer der Nachbarparteien! Es war halt vorher alles viel praktischer...
     
Thema:

Nachbars Zufahrt geht über mein Grundstück

Die Seite wird geladen...

Nachbars Zufahrt geht über mein Grundstück - Ähnliche Themen

  1. Keine Grenzbebauung ohne nachbarliche Grenzbebauung? Typisch Bauchrecht

    Keine Grenzbebauung ohne nachbarliche Grenzbebauung? Typisch Bauchrecht: Hallo zusammen, wir haben eine negative Bauvoranfrage zurück erhalten. Soweit aufgrund Kleinigkeiten, außer bei folgendem Punkt: § 34er Gebiet....
  2. Nachbarliches Bauen an Grundstückgrenze

    Nachbarliches Bauen an Grundstückgrenze: Hallo an die Wissenden, überrascht von einer Nachbarlichen Baumaßnahme und nicht gleich alle Pferde wild zu machen möchte ich gerne eure...
  3. L-Stein Fundament des Nachbars auf unserem Grund - Rechtslage?

    L-Stein Fundament des Nachbars auf unserem Grund - Rechtslage?: Hallo! Unsere Nachbarn, die mit ihrem Grundstück ca. 1,20m unterhalb unseres Grundstücks liegen, wollen den Hang mit L-Steinen abfangen und das...
  4. §34 | Reicht ein Nachbar um Gebäudehöhe zu erlauben?

    §34 | Reicht ein Nachbar um Gebäudehöhe zu erlauben?: Wir möchten in deinem Innenbereich ohne Bebauungsplan (Häuser ursprünglich 50er Jahre) bauen. Ein direkter Nachbar hat eine Firsthöhe von 13m, der...
  5. Flachdach-Attika zu Nachbar

    Flachdach-Attika zu Nachbar: Hallo in die Runde, ich brauche Dachdecker-Rat, ich hoffe, jemand kann mir weiterhelfen. Ausgangslage: wir haben ein Reihenmittelhaus mit...