ESG-Schiebetür nach nur 4 Monaten von selbst zersprungen - Gewährleistung durch BT?

Diskutiere ESG-Schiebetür nach nur 4 Monaten von selbst zersprungen - Gewährleistung durch BT? im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; na da bin ich ja fast froh, dass ich nicht dieses forum von meiner unschuld überzugen muss, sondern "nur" die, mit denen ich über ein jahr lang...

  1. #21 Daedalus, 26.11.2014
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    na da bin ich ja fast froh, dass ich nicht dieses forum von meiner unschuld überzugen muss, sondern "nur" die, mit denen ich über ein jahr lang ein faires geschäftsverhältnis hatte. ich kenne die "ich hab nichts gemacht"-pappenheimer sehr gut aus meinem beruf. wenn ich aber einen neuen gegenstand bestimmungsgemäss nutze, dann darf der nicht einfach so kaputtgehen. das dumme ist nur, dass es kein beweismittel mehr gibt, bzw die gutachterkosten die schadenssumme vermutlich übersteigen. es ist daher absolut legitim, sich über seine rechte zu informieren ... das würde jeder andere auch tun, egal ob neues auto oder neue glastüre.
     
  2. #22 Ralf Wortmann, 26.11.2014
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    Diese angebliche Hinweispflicht hilft dir nur mit viel Glück weiter, wenn du an einen Richter gerätst, der dieselbe Meinung vertritt (dürfte selten sein) und vor allem nur dann, wenn du beweisen kannst, oder es im Prozess unstreitig ist, dass es sich um einen spontanen Glasbruch aufgrund von Nickelsulfid-Einschlüssen gehandelt hat.

    Das Urteil des OLG Stuttgart ist eine Einzelfallentscheidung und meines Erachtens überdies falsch.

    Warum soll man als Werkunternehmer auf eine Glasbruchrisiko hinwiesen, das sogar in der dazugehörigen DIN normiert ist? Zudem noch, wo die Auftraggeberin offenbar durch ein Planungsbüro vertreten war. Es gehört z.B. zu den Grundleistungen der Planer in Leistungsphase 2 Anlage 10 HOAI, zu Planungsvarianten zu beraten und Vor- und Nachteile abzuwägen. Wenn ein AG fachkundig beraten ist, braucht der AG nicht auf Besonderheiten des Produktes hinzuweisen.

    Bedenken nach § 4 Absatz 3 VOB/B muss ein AN nur dann anmelden, wenn er ein Risiko außerhalb des Normalen erkennt. Auf Risiken, die innerhalb der Norm liegen, braucht er nicht hinzuweisen.
    Es ging in dem Fall um die Errichtung eines Stahl-Glas-Daches und einer Stahl-Glas-Fassade bei einem offenbar größeren gewerblichen Objekt (wird im Urteil nicht näher beschrieben). In jenem Fall war offenbar eine größere Anzahl von Scheiben gebrochen.

    Hier ein Auszug aus dem Text:
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------
    OLG Stuttgart, Urteil vom 16. Mai 2007 – 4 U 23/07 –, juris
    Aus den Gründen:
    Die Klägerin hat der Beklagten durch die Anordnung im Leistungsverzeichnis vorgegeben, dass als Außenscheiben ESG-Scheiben einzubauen seien. Nach dem Vortrag der Beklagten, den die Klägerin nicht bestritten hat, können Nickelsulfid-Einschlüsse, die eine Eignung von ESG-Scheiben zum Spontanbruch begründen können, bei der Herstellung der Scheiben nicht vermieden werden. Um bruchgefährdete Scheiben auszusortieren, werden die Scheiben daher, wie die Parteien in der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht unstreitig gestellt haben (Bl. 45), einem sog. Heißlagerungstest unterzogen, bei dem das Glas auf hohe Temperaturen aufgeheizt und für einige Stunden heiß gehalten wird; dabei brechen diejenigen Gläser, die über Nickelsulfid-Einschlüsse verfügen. Gleichwohl können auch durch diesen Test nicht alle aufgrund von Nickelsulfid-Einschlüssen bruchgefährdeten Scheiben ausgesondert werden; es verbleibt, wie die Parteien unstreitig gestellt haben, " ein Restrisiko im Promillebereich ", dass bei einzelnen Scheiben, die dem Test standgehalten haben, später Spontanbrüche auftreten. Die Parteien haben unstreitig gestellt, dass sich im vorliegenden Fall gerade dieses Restrisiko verwirklicht hat. Bei diesem Restrisiko aber handelt es sich um eine dem Material ESG-Glas allgemein anhaftende, nach gegenwärtigem Stand von Wissenschaft und Technik nicht ausschließbare nachteilige Eigenschaft. Dieser Mangel ist daher unmittelbar auf die generelle Vorgabe der Klägerin, ESG-Glas zu verwenden, zurückzuführen, sodass die Klägerin für diesen Mangel nach § 13 Nr. 3 VOB/B verantwortlich ist.
    -----------------------------------------------------------------------------------------
    Soweit der Text. Wie schon geschrieben - ich halte das Urteil für falsch.

    Wie viel kg ESG-Glas wurden bei eurem Bauvorhaben verbaut? Mehr als 100 kg dürfen es doch wohl nicht gewesen sein.

    Laut DIN EN 14179 – 1 ist ESG-Glas offenbar dann nicht mangelhaft, wenn auf 400 t Glas 1 x Glasbruch aufgrund von Nickelsulfid-Einschlüssen vorkommt.
    Wenn ihr 100 kg ESG habt, habt ihr eine Chance von 1:4000, dass sich bei euch ein solcher Glasbruch ereignet.

    Bei großen Bauvorhaben, bei denen z.B. 10 Tonnen ESG Glas verbaut werden (Chance von 1 x Glasbruch wäre läge dann bei als 1:40) könnte ich mir schon eher vorstellen, dass ein Planer auf Risiken hinweisen sollte und auf Kosten die später entstehen, wenn sich das Glasbruchrisiko verwirklichen sollte. Aber bei weniger als 100 kg Glas? Never.

    Aber man sieht es an dem OLG-Urteil. Alles ist möglich, es gilt das Prinzip der richterlichen Unabhängigkeit. Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.
     
  3. #23 Daedalus, 27.12.2014
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    Hallo zusammen,

    letztlich sind wir doch noch zu einer gütlichen Einigung gekommen.

    Der Vollständigkeit wegen und als Hilfestellung für andere:
    Der Glashersteller hat den Fall von sich aus als "Spontanbruch" eingestuft und spendiert kostenlos eine neue Türe, die auch noch 2mm dicker (also 10mm statt 8mm) ist und aus VSG (2xESG-H) ist. Der Schreiner baut die Geschichte dann zum halben Stundensatz ein und berechnet keine Anfahrt. Somit kommen wir mit ungefähr 100 Euro zzgl. Aufpreis für VSG statt ESG (ca. 80 Euro) aus der Nummer raus.
     
  4. #24 Wachtlerhof, 27.12.2014
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    Glückwunsch zu dieser Lösung. Ist ja ein richtiges Weihnachtsgeschenk geworden. Und danke für die Rückmeldung.

    LG - Gisela
     
  5. Taipan

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    Finde ich sehr kulant. Gratuliere, das ist ein echtes Weihnachtsgeschenk.
     
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    Das ist mal eine richtig geile Lösung, da haben alle drauf gezahlt und alle gewonnen... Find ich gut :)
     
  8. Markul

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    Und eine gute Glasversicherung kostet im Rahmen der Wohngebäudeversicherung ca. 40,- EUR im Jahr.
     
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