Beheizte Dixi-Klos

Diskutiere Beheizte Dixi-Klos im Sonstiges Forum im Bereich Haustechnik; @dimitri Den Unterschied zwischen Kindern und Jugendlichen (von denen hier die Rede ist) kennst Du? Und zur Haftung Eltern/Kinder mal hier lesen.

  1. #21 Baufuchs, 27.11.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    @dimitri

    Den Unterschied zwischen Kindern und Jugendlichen (von denen hier die Rede ist) kennst Du?

    Und zur Haftung Eltern/Kinder mal hier lesen.
     
  2. #22 Ralf Wortmann, 27.11.2014
    Ralf Wortmann

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    Mal angenommen, die „Dixiklovandalen“ waren z.B. 15 Jahre alt, dann würde folgendes gelten:
    Die Eltern bekommen durchaus die Rechnung übersandt, denn die Eltern sind gesetzliche Vertreter des Minderjährigen und als solche empfangsbevollmächtigt. Es trifft also zu, dass „Papa“ da was ins Haus flattert.

    Auch eine Schadensersatzklage gegen den minderjährigen Vandalismustäter bekommt den Zusatz „vertreten durch“ und wird den Eltern zugestellt. Nur sind nicht die Eltern zur Zahlung verpflichtet, sondern nach wie vor ihr Kind. Eine persönliche Verpflichtung der Eltern zur Schadensersatzzahlung kommt bei Jugendlichen nur in dem Ausnahmefall in Betracht, dass die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. In der Regel gelingt es den Eltern bei älteren Minderjährigen recht leicht, nachzuweisen, dass sie ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, denn ein z.B. 15-jähriger darf auf der Straße durchaus unbeaufsichtigt allein gelassen werden.

    Am Ende des Schadensersatz-Rechtsstreites hat der Geschädigte dann einen verzinslichen vollstreckbaren Titel gegen den Minderjährigen in der Hand, aus dem er 30 Jahre lang vollstrecken kann. Der Minderjährige kann sich dieser Verpflichtung auch nicht einfach durch eine Verbraucherinsolvenz entziehen, weil es bei Forderungen, die auf einer unerlaubten Handlung beruhen, keine Restschuldbefreiung gibt. Der Täter startet also seine Ausbildung und seine berufliche Laufbahn mit Schulden. Einkünfte und Vermögen können 30 Jahre lang gepfändet werden, sofern das Einkommen die Pfändungsfreigrenzen übersteigt. Das wären bei Alleinstehenden rund 1.000 € netto monatlich. Von allem, was darüber liegt, wird ein Teil gepfändet. Wer später gut verdienen möchte, für den ist das durchaus ein Problem.

    Die Schuld wächst stetig durch Zinsen (5 % über dem Basiszins) und weitere Kosten für etwaige Vollstreckungsversuche des Gläubigers. Die Zinsen, die der Gläubiger zu beanspruchen hat, liegen weit über dem, was man derzeit auf der Bank bekommt. Wenn man annimmt, dass aus dem Täter trotz allem später mal „etwas werden wird“ (soll es ja geben), oder er eine erkleckliches Erbe antreten wird, ist eine Titulierung der Forderung sogar eine interessante Geldanlage.

    Vor diesem Hintergrund überlegen sich manche Eltern schon, ob sie ihrem Filius nicht freiwillig etwas Gutes tun und die Schuld des Kindes sofort begleichen. Gerade finanziell besser gestellte Eltern tun das in der Regel.
     
  3. R.B.

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    Zumal so ein Vandalismusschaden niemanden in den Ruin treiben sollte.
     
  4. #24 ultra79, 27.11.2014
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    Aber wenn Eltern sowas tun müssen sie auch sicherstellen das die Strafe anderweitig beim Nachwuchs ankommt...
     
  5. #25 dimitri, 27.11.2014
    dimitri

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    Inwiefern hängt diese seltsame Frage mit der Haftung zusammen? Deliktsfähig ist man ab 7 bzw. im Straßenverkehr ab 10.

    Es gilt weiterhin, dass Eltern nicht für ihre Kinder haften - nichts anderes steht auch in § 832 BGB. Sie haften wegen Verletzung der Aufsichtspflicht (sofern dies festgestellt wurde). Also nicht nur die ersten zwei Zeilen lesen.
    Ist das Kind also z.B. nicht deliktsfähig und haben die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt, dann haftet hier niemand.

    Alles andere hat Ralf Wortmann ja bereits erklärt.
     
  6. R.B.

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    Das ist etwas was eine Familie intern regeln muss. Der "Staat" muss nicht überall seine Finger im Spiel haben, und die Gesellschaft kann nicht jedes Problem lösen.
     
  7. #27 ultra79, 27.11.2014
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    Definitiv - das war an Eltern gerichtet - nicht an den Staat das er ein Gestetz zur weitergabe von Strafen an Minderjährige schafft ;-)
     
Thema: Beheizte Dixi-Klos
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