Ein lustige Geschichte

Diskutiere Ein lustige Geschichte im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Es begab sich einmal, dass einem anständigen, gottesfürchtigen jungen Mann allerlei Ungereimtheiten an dem Zusammenspiel von Ofen, Abgasanlage und...

  1. #1 GWeberJ, 26.11.2014
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    Es begab sich einmal, dass einem anständigen, gottesfürchtigen jungen Mann allerlei Ungereimtheiten an dem Zusammenspiel von Ofen, Abgasanlage und Lüftungsgeräten in seiner neuen Wohnung auffielen. Fluchs benachrichtigte er die Miteigentümer, die Hausverwaltung und den Bauträger. Vom letzteren forderte er die Behebung der Missstände. Dann harrte er ein Dreivierteljahr der Dinge, die da kommen mochten. Es kam aber kein Ding. Schließlich ließ unser junger Streiter ein Gutachten anfertigen, welches jeden der gerügten Mängel in brutalstmöglicher Eindeutigkeit belegte. Als auch dies bei seinen Mitmenschen nicht auf Anklang stieß, verschickte der arme Tor das Gutachten an die Schornsteinfegerinnung, den BZM sowie die Bauaufsicht.

    Im Bauamt besann man sich nicht lang und schon zwei Wochen später fand unser Held eine Bauaufsichtliche Verfügung vor, aus der hervorging, dass sein Ofen schwerwiegende Mängel aufweise (gleichwohl mit dem Ofen alles in Ordnung ist, hingegen der Rest des Gebäudes einfach nicht auf einen Ofen eingestellt ist) und nicht mehr betrieben werden dürfe. Bei letzterem kann man nicht widersprechen. Da es im Bauamt wohl grade wenig zu tun gab, verschickte man einen gleichlautenden Text auch noch an die Ehefrau, der weder Wohnung noch Ofen gehören und die sich zum Brennholz schleppen ohnehin immer zu fein war. Und oben drauf gab es zweimal eine Rechnung über je 150 Euro. Ohne Anhörung versteht sich.

    Vermutlich muss man der Kaste der Bauträger angehören, um nach Bekanntwerden eines Mangels erstmal ein Viertel- bis halbes Jahr verhandeln zu können.
     
  2. rose24

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    Naja - um eine drohende Gefahr abzuwenden wendet sich die Behörde immer zuerst an den Nutzer der Wohnung. Und der kann ja am einfachsten den Ofen außer Betrieb nehmen. Das nennt sich dann "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit". Damit kann aber der Held dann wieder zum Bauträger gehen und Forderungen stellen...
    Sorry, da hast Du Dir wohl selbst ins Knie geschossen, weil offenbar die Behörde das so verstanden hat, dass der installierte Ofen nicht zum Rest passt. :mauer
     
  3. Stoni

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    Der gute,
    sollte sein Schicksal in Demut ertragen, denn
    wenn man dich auf die linke Wange schlägt, so halte auch die rechte hin.
    So wäre wieder Frieden im Bauamt und beim Bauträger.
    Da es bei dem jungen, anständigen Mann mit der Gottesfurcht jedoch nicht soweit her zu sein scheint,
    alleine die Formulierung
    deutet darauf hin,
    wäre vielleicht Auge um Auge, Zahn um Zahn als Motto angesagt.

    Was sagt denn der Advokat dazu?

    Gruß Stoni
     
  4. rose24

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    Die Ehefrau ist auch Nutzerin der Wohnung. Also muss auch sie einen Bescheid erhalten, denn auch sie könnte den Ofen ja einheizen (könnte ja immerhin sein, dass der junge Held das Holz schon massenweise in der Wohnung gestapelt hat). Es ist egal, ob sie (Mit-)Eigentümerin der Wohnung ist oder nicht. Das Sicherheitsrecht ist nunmal nicht dafür gemacht, die Mängelbeseitigung durch den Verursacher zu erwirken, sondern soll tatsächlich nur der Gefahrenabwehr dienen.
    :bef1021:
     
  5. Ortwin

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    Ich schmeiß mich weg!
    :-)
     
  6. #6 Ralf Wortmann, 26.11.2014
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    Coole Story, schön geschrieben.

    Aber:
    Statt sich daran abzuarbeiten, Dritte anzustiften, für ihn doch bitte die Kastanien aus dem Feuer zu holen und sich dabei in Form von behördlichen Rechnungen unerwartet eine blutige Nase zu holen, hätte der anständige, gottesfürchtige Held unserer Geschichte vielleicht diejenigen Instrumente benutzen sollen, die die Regierung des märchenhaften Staates, in dessen Gebiet sich die Geschichte zutrug, für solche Fälle bereit hält:

    z.B. das Instrument einer Mängelbeseitigungsklage. Soll Wunder wirken.


    Die Moral von der Geschicht´: Brauchst du eine helfende Hand, suche sie am Ende deines Armes.
     
  7. #7 GWeberJ, 26.11.2014
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    Das soll nicht in eine Rechtsberatung ausarten. Aber die Grundlage für so eine Anordnung ohne Anhörung schent mir allein in der Eilbedürftigkeit der Gefahrenabwehr zu liegen. Ob sich diese nachvollziehbar begründen lässt?

    Raöf Wortmann hat natürlich recht. Andererseits mag es, wenn man an einen nict ganz so blitzgescheiten Richter gerät, vielleicht von Vorteil sein, wenn der Ofen behördlich stillgelegt wurde.
     
  8. rose24

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    :mega_lol:
     
  9. rose24

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    Deine Vermutung ist richtig - aber um die Frage zu beantworten, müssten wir den Bescheid und den Grund für dessen Erlass genauer kennen. Ich nehme mal an, die Baubeamten haben sich dabei etwas gedacht...
     
  10. #10 Baufuchs, 26.11.2014
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    Denken? würde mich bei Baubeamten wundern.....:D
     
  11. rose24

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    Vielen Dank für die Blumen! Aber das soll es tatsächlich geben - wenn auch eher selten...:hammer:
     
  12. #12 GWeberJ, 27.11.2014
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    So, der wackere Streiter wird sich auch mit diesem Drachen anlegen und hat nun Widerspruch eingelegt:

    Sehr geehrte ...,

    bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom ... lege ich Widerspruch ein, da die zugrunde gelegte Eilbedürftigkeit nicht erkennbar ist.

    Begründung: Seit gut einem Jahr habe ich nachweislich Zweifel an dem gefahrlosen Betrieb der Feuerstätten im Gebäude geäußert. Ich habe deswegen schriftlich beim zuständigen Schornsteinfeger sowie bei der Schornsteinfegerinnung nachgefragt. Zusätzlich habe ich die übrigen Bewohner im Haus sowie die Hausverwaltung informiert. Und ich habe mehrfach die bestehenden Mängel schriftlich beim Bauträger angemahnt. Schließlich habe ich selbst ein Gutachten in Auftrag gegeben, welches die Mängel und die potentielle Gefährlichkeit der Feuerstätten belegt. Dieses habe ich Ihnen aus eigenem Antrieb vorgelegt. Mit mir in der Wohnung leben meine Frau und unsere sechs Monate alte Tochter, die ich sicherlich keiner vermeidbaren Gefahr aussetzen werde. Vor diesem Hintergrund davon auszugehen, dass das Untersagen des Ofenbetriebs in unserem Fall von besonderer Dringlichkeit sei, ist grotesk. Stattdessen wäre zunächst eine Anhörung geboten gewesen.

    Zudem steht Ihre Argumentation in krassem Widerspruch zu Ihrer bisherigen Praxis. Im Falle von eindeutigen Mängeln im baulichen Brandschutz haben Sie mit dem Bauträger gut ein halbes Jahr darüber verhandelt, ob man etwas ändern müsste oder es auch ohne Brandschutz geht. Bis heute muss ich Ihnen bestehende Brandschutzmängel regelrecht vorbuchstabieren, bevor Sie tätig werden. Im Gegensatz zu dem Betrieb von Feuerstätten treten Hausbrände aber für gewöhnlich unvorhersehbar und ohne Steuerungsmöglichkeit durch die Bewohner auf. Die negativen Folgen unzureichenden Brandschutzes können also jederzeit eintreten. Dennoch sieht die Bauaufsicht offenkundig keine Dringlichkeit. Diese nun im Fall der Öfen zu behaupten, zeugt von bemerkenswerter Inkonsequenz.
     
  13. #13 Villert, 27.11.2014
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    An einem Orte der Mancha, an dessen Namen ich mich nicht erinnern will, lebte vor nicht langer Zeit ein Hidalgo, einer von jenen, die einen Speer im Lanzengestell, eine alte Tartsche, einen hageren Gaul und einen Windhund zum Jagen haben.


    Hat irgendein Amt jemals einem Steuerzahlerirgendeinen Nutzen erbracht? Wie kann man also Hilfe vom Amt erwarten;)?
     
  14. #14 Ralf Wortmann, 27.11.2014
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    Betreibst du den Ofen denn? Oder hat sich deine „Eingabe“ beim Bauordnungsamt irgendwie so angehört, dass du ihn benutzt, oder mal benutzt hast?
    Dann wäre tatsächlich eine Gefahrenlage erkennbar und das Amt muss dagegen etwas unternehmen.

    Falls zutreffend, solltest du im Widerspruchsschreiben erwähnen, dass der Ofen wegen der von dir längst erkannten Gefahren ohnehin nicht betrieben wird und auch (falls zutreffend) nicht betriebsbereit vorgehalten wird.

    Ohne Gewähr, da ich den Bescheid nicht kenne: Vielleicht solltest du besser erwähnen, dass ihr euch nicht gegen die Nutzungsuntersagung selber wendet, da euch die Gefahr natürlich selbst gut bekannt ist, sondern vor allem dagegen, dass es keinen Anlass für den Bescheid gab, da ihr den Ofen ohnehin nicht benutzt und dass ihr euch gegen die mit dem Bescheid verbundene Kostenfolge wendet.
     
  15. #15 GWeberJ, 27.11.2014
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    Lieber Ralf Wortmann, danke für den Hinweis.

    Zu meiner Entschuldigung sei vorgebracht, dass bei einer Reihe von Mängeln beim baulichen Brandschutz des Gebäudes das "Über-die-Bande-spielen" mittels der Bauaufsicht der einzige Weg war, eine Mangelbeseitigung in erträglicher Zeit durchzusetzen. Und schon da musste ich ziemlich penetrant nerven. Die Verfügung zur Beseitigung der Mängel erging dann auch gegen den Bauträger und nicht etwa die Eigentümer/Nutzer des Gebäudes. Es war vermutlich naiv zu erwarten, dass es diesmal genauso laufen würde. Ein "Sorry, aber da können wir ihnen nicht helfen. Wenn Sie die Öfen trotz der Mängel betreiben, werden wir das aber natürlich (kostenpflichtig) untersagen." wäre als Antwort des Bauamts ja auch möglich gewesen.

    Folgendes hatte ich ursprünglich dem Bauamt geschrieben:

    ...

    Mit einigen Bedenken (zu den Öfen im Haus) hatte ich mich bereits vor einem Jahr schriftlich an den Bezirksschornsteinfeger Herrn A gewandt (siehe Anhang A). Dieser sagte mir jedoch am Telefon, dass ich mir keine Sorgen machen sollte und blieb ansonsten untätig. Nicht einmal einen Besuch vor Ort hielt Herr A für nötig. Daraufhin hatte ich zum Jahreswechsel 2013/14 über die Innung Kontakt mit Herrn B (Technischer Innungswart) aufgenommen, der meine Bedenken teilte (siehe Anhang B). Nunmehr liegen Unterdruckmessungen durch Schornsteinfeger C aus Weimar und ein Gutachten von Herrn D, dem Technischen Innungswart des LIV Sachsen, vor (siehe Anhang C). Es wurden mehrere, gravierende Mängel festgestellt.

    ...


    Ich glaube nicht, dass irgendjemand, der bei Verstand ist, daraus folgern kann, dass wir den Ofen nun weiter fröhlich betreiben.
     
  16. #16 Baufuchs, 27.11.2014
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    da setzt Du aber etwas voraus, was bei Behörden nicht unbedingt zu erwarten ist:D

    Im Ernst: Was soll der Sachbearbeiter anders machen, als die Nutzung zu untersagen? Käme es zum SuperGau, würde man ihm Untätigkeit vorwerfen.
     
  17. #17 Skeptiker, 27.11.2014
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    Läßt sich unabhängig von der Kostenfrage dieser Bescheid nicht ganz wunderbar als Hebel gegen den Verkäufer / Bauträger einsetzen? Schließlich hat er etwas verkauft, was offensichtlich mangelhaft ist (Beweis: behördliche Nutzungsuntersagung)?
     
  18. #18 GWeberJ, 27.11.2014
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    Wird sich herausstellen.

    Demnächst hat der Bauträger die Möglichkeit, die Wohnung zurückzunehmen und mir sämtliche Unkosten zu erstatten. Hat er darauf keine Lust, werde ich ihm den culus aufreißen und zwar bis zum collum.
     
  19. #19 Ralf Wortmann, 27.11.2014
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    Ja, auf jeden Fall. Vor Gericht wäre das zumindest hilfreich als Zusatzargument. Der Bescheid ist jetzt ja "in der Welt". Aber ein Beweis wäre das nicht, denn Behördenbescheide sind ja keine Gottesurteile. Behörden können sich natürlich irren. Wenn der BT trotzdem im Prozess behauptet, die Behörde hätte unrecht und der Kamin sei mangelfrei, müsste gleichwohl ein SV-Gutachten eingeholt werden.
     
  20. #20 Thomas Traut, 27.11.2014
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    Da kommt er immerhin besser weg, als wenn er die Kosten übernehmen müsste...
     
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