Wie viel versiegelte Fläche ist möglich?

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  1. #1 Gast34097, 26.11.2014
    Gast34097

    Gast34097 Gast

    Der Bebauungsplan gibt 120qm als Grundfläche vor.

    Zur Terrasse folgendes:
    Die zulässige Grundfläche darf durch die Errichtung von Terrassen ausnahmsweise um bis zu 20 m2 überschritten werden.+

    Zur Garage folgendes:
    Die zulässige Grundfläche darf durch die Grundfläche von Garagen bzw. Carports und Stellplätzen mit ihren Zufahrten sowie von Nebenanlagen im Sinnes des § 14 BauNVO um maximal 50 % überschritten werden. Dies gilt auch für bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut wird.

    Unser Haus wird nach Außenmaß der Architektenzeichnung voraussichtlich 85qm haben. Als Garage wollen wir möglichst ein größtmögliche Doppelgarage, da kein Keller. Die Breite liegt bei etwa 6,00 - 6,30 und die Tiefe (mit Geräteabstellraum hinten) bei 8,80 bis 9,00. Gehen wir vom größten aus: 57qm.

    Die Garage muss 5 Meter zur Straße entfernt stehen. Das macht für die Zuwegung bei einer Breite von 6,30 Meter: 32qm

    Die Zuwegung zum Haus, Zuwegung um das Haus, Mülltonnenstandort sowie Terrasse zählen alle komplett zur überbauten Fläche, ist das richtig?

    Wie viel Platz habe ich noch für diese Sachen?

    Meines Erachtens hat man theoretisch 120 qm + 20 qm Terrasse + 60 qm Garage. Insgesamt 200 qm überbaute Fläche. Da wir die Garage aber nur mit 57 qm ausnutzen, wäre für uns wohl bei 197 qm Schluss, sofern die Terrasse mindestens 20 qm groß ist - ist das richtig?

    197qm - 85qm - 57qm - 32qm = 23qm übrig.

    Das erscheint mir aber recht wenig. Andererseits weiß ich auch nicht wirklich, wie man hier Fläche sparen kann. Die Garage kleiner zu machen, bringt nichts, da diese ja ihre eigenen 60qm "Überbauung" hat, welche dadurch nur reduziert werden. Einzig an der Zufahrt könnte man hier einsparen, aber ein 6 Meter Garage mit einer 3 Meter Zufahrt!?

    Das Haus selbst ist mit 133qm auch nicht riesig.

    Sind die 120 + 20 + 60 qm wenig oder viel? Habe jetzt leider nicht so viele Vergleichsmöglichkeiten.

    Achja, außerdem muss eine Regenzisterne oder Rückhaltebecken oder ähnliches gebaut werden, braucht das auch noch Platz von der überbauten Fläche?

    Habe ich außer Zuwegung, Weg um Haus, Mülltonnen, Terrasse, Garage, Zuwegung Garage und Haus noch irgendwas wichtiges an überbauter Fläche vergessen?
     
  2. #2 andi5783, 27.11.2014
    andi5783

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    Ich weiß nicht ob du daran denkst, bzw. wie das in Sachsen ist, evtl. schreibt hier aber noch einer was dazu:
    Brauchst du für eine Garage > 50m² eine Baugenehmigung bzw. ist diese überhaupt zulässig?

    Bitte nur als Denkanstoss verstehen. Wenn du eh daran denkst, dann kannst du meinen Post ignorieren :winken
     
  3. #3 Thomas Traut, 27.11.2014
    Thomas Traut

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    "Wenig oder viel" ist relativ. 3 Haare auf dem Kopf sind wenig, 3 Haare in der Suppe sind viel!

    Aus 120 m² Grundfläche + Garage kann man einen schönen 2-Geschosser machen. Für einen Winkelbungalow ist es zu wenig. Wenn die Grundfläche des Hauses nicht ausgeschöpft wird, bleibt mehr für Nebenanlagen übrig. Letztlich ist es ein Optimierungsproblem. Die Zufahrt muss ja auch nicht in voller Breite gepflastert werden. In Brandenburg werden z.B. je Fahrspur 40 cm Breite angerechnet, in Berlin 50 cm. Sachsen weiß ich nicht, lässt sich aber durch einen Anruf bei der Bauaufsicht rausbekommen.

    @andi: Falls der Beitrag eine Aufforderung gewesen sein sollte, die Garage einfach später zu bauen und bei der Nutzungsberechnung wegzulassen, geht das sehr wahrscheinlich nach hinten los. Genehmigungsfreiheit heißt nicht, dass die genehmigungsfrei errichteten Gebäude nicht in die GRZ zählen.
     
  4. #4 andi5783, 27.11.2014
    andi5783

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    Nö, so war es nicht gedacht. Bezog sich wirklich rein auf die eventuell nötige Baugenehmigung für die Garage.
     
  5. #5 Thomas Traut, 27.11.2014
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    Die steht aber in keinem Zusammenhang mit der Nutzungsberechnung!
     
  6. #6 mastehr, 27.11.2014
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    Ist das der Dachüberstand schon miteingerechnet?
     
  7. #7 Gast34097, 27.11.2014
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    Nein, zählt der dazu? Ich dachte eigentlich es geht nur um versiegelte Fläche und die Vorschrift gibt es aus ökologischen Gesichtspunkten.
     
  8. Jan81

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    kommt drauf an. Bei uns zählt ab 50 cm Dachüberstand, deswegen habe ich nur 45 und wollte eigentlich deutlich mehr.
     
  9. #9 mastehr, 27.11.2014
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    Ob er dazu zählt, sagt Dir Deine Landesbauordnung. Man spricht auch eigentlich nicht von der versiegelten, sondern von der überbauten Fläche.
     
  10. #10 BauPraktiker, 28.11.2014
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    Wieviel versiegelte Fläche ist möglich :lock

    Die Frage kann dir die GRZ bzw. die Grundflächenzahl aus einen qualifizierten Bebauungsplan eindeutig beantworten.
    Meist bewegt sich diese zwischen 030 bis max 050 soll heißen, damit 30 bzw max 50% der Gesamtgrundstücksfläche überbaut werden dürfen.
    Beispiel : 600 m² Grund x 0,20 (GRZ 020) = 120 m².
     
  11. #11 Thomas Traut, 28.11.2014
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    BauPraktiker, es ist hilfreich, vor der Antwort die Eingangsfrage zu lesen!
     
  12. #12 BauPraktiker, 28.11.2014
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    Wenn der qualifizierte Bebeauungsplan 120 m² dann wird es Wohl oder Übel bei den 120 m² bleiben. Nicht umsonst werden solche Bebauungpläne aufgestellt, damit hinterher irgend jemand was nachpfrimelt und da beißt die Maus keinen Faden ab.
    Wenn es dann nämlich hart auf hart kommt, dann wird der Bauherr zum Rückbau gezwungen ob wissentlich überschritten oder auch nicht, da hab ich bereits so manchen stolzen Häuselbauer kotzen sehen, als die Behörde den Rückbau angeordnet hatte obwohl der Herr Architekt doch alles so genau ausgerechnet hat ! ( klassischer Schwarzbau)

    Manchmal hält nur der Glaube einen über Wasser und der trägt auch nicht!
     
  13. #13 toxicmolotow, 28.11.2014
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    Und was, wenn der qualifizierte Bebauungsplan 50% Zuschlag für Nebenanlagen vorsieht? Dann sinds plötzlich 180qm.

    Und überhaupt, hast du den Eingangsbeitrag überhaupt gelesen? Es geht insbesondere um die Nebenanlagen, Garage, Carport, Zuwegung und weis der Geier.

    Also schieb hier mal eine ruhigere Kugel wenn du dem TE mit den Detailfragen nicht helfen kannst oder willst. Lautstarke Beiträge verfassen hast du ja schon drauf. Jetzt gilt es selbige mit geistreichem Inhalt zu füllen. Dann bist du hier gern gesehener User.
     
  14. #14 BauPraktiker, 28.11.2014
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  15. #15 feelfree, 28.11.2014
    feelfree

    feelfree Gast

    Baupraktiker: Lesen und Verstehen ist nicht deine Stärke, oder? Bitte bitte lies nochmal den Eingangsbeitrag. Jeder hat es verstanden, außer dir.
     
  16. jdotcc

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    Auch wenn das Thema schon älter ist, ist es für mich gerade relevant. Wo ist beschrieben bzw. festgelegt, dass in Brandenburg nur 40 cm Breite je Fahrspur angerechnet werden? Danke und viele Grüße.
     
    simon84 gefällt das.
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