Grenzbebauung - Fenster

Diskutiere Grenzbebauung - Fenster im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich habe schon die Suche bemüht, aber nicht so wirklich was gefunden. Daher Sorry, falls die Frage schon beantwortet wurde, oder sie im...

  1. #1 FrauMissy, 28.11.2014
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    Hallo,
    ich habe schon die Suche bemüht, aber nicht so wirklich was gefunden. Daher Sorry, falls die Frage schon beantwortet wurde, oder sie im falschen Forenteil eingestellt wurde. :)

    Ich übernehme demnächst ein altes Haus meiner Oma in Franken. Es ist typische Grenzbebauung (links Haus der Nachbarin, dann unser Hof, dann unser Haus, dann der Hof des Nachbarn, das Haus des Nachbarn usw).
    Wir haben zwei Fenster zum Hof vom Nachbarn, einmal im Bad und einmal in der Küche, welche auch schon mindestens seit 70 Jahren existieren, vor 20 Jahren wurden diese nur mal modernisiert.
    Wir würden diese jetzt gerne halbieren/Bad, bzw. verkleinern/Küche und direkt "blinde" Fenster einbauen lassen zur Wahrung der Privatsphäre beider Seiten.

    Jetzt kam die Aussage aus der Familie, dass das nicht möglich wäre, weil wir dadurch den Bestandsschutz verlieren würden und der Nachbar verlangen könnte, dass wir das Fenster zumauern. Mit dem Nachbarn haben wir ein recht gutes Verhältnis.

    Stimmt das denn, dass wir zwar die Fenster erneuern dürfen, aber diese nicht in der Größe verändern?

    Danke schonmal für Input!
     
  2. #2 BauPraktiker, 28.11.2014
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    Grenzbebauung Fenster:
    -nun würde ich gern wissen ob dieses Gebäude im Denkmalschutz oder in einem Ensembleschutz sich befindet.
    wenn beides nicht zu trifft spricht nichts gegen eine Verkleinerung der Fenster.
    Mein Vorschlag wäre Fenstereinsatz mit sandgestrahlter Oberfläche zu verwenden und die Größe dieser Fenster beibehalten.
    Außerdem kann ein Nachbar nicht verlangen damit irgendwelche Fenster zugemauert werden. :)
     
  3. #3 Wachtlerhof, 28.11.2014
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    Frag doch einfach beim vor Ort zuständigen Stadtbaumeister nach. Der muss das wissen.

    LG - Gisela
     
  4. #4 Thomas Traut, 28.11.2014
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    Baupraktiker, Du bist noch nicht mal einen Tag im Forum, hast aber schon mehr Mist geschrieben als andere in einem ganzen Jahr!
     
  5. #5 Ralf Dühlmeyer, 28.11.2014
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    1) Ic h weiß nicht, was blinde Fenster sein sollen?

    2) Baupraktiker erzählt Blödsinn. Genau das, was die Verwandten sagen, kann eintreten.
    Wenn denn die Fenster Anno 18dickemilch so genehmigt waren, dann haben sie "Bestandsschutz".
    Verändere ich aber die Öffnung wesentlich, ist ohne eine dingliche Sicherung der Fenster in Form von Baulast, Recht im Grundbuch o.ä. die heute gültige Bauordnung einzuhalten.
    Und sagt zu Fenstern in Wänden auf der Grenze NO!
    Spitz gesehen kann schon der Austausch der eigentlich Fenster reichen, um zumindest Brandschutzfenster zu verlangen.

    Wenn die Fenster mal angefasst wurden, kann der Nachbar auch das komplette Zumauern verlangen!
     
  6. #6 BauPraktiker, 28.11.2014
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    @ Ralf Dühlmeyer

    na du bist ein Scherzkecks ! Drück mal dein nase in die LB NRW da kannst dann was lernen.
     
  7. R.B.

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    und das will was heißen. :mega_lol:
     
  8. #8 BauPraktiker, 28.11.2014
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    Na, da melde sich die Richtigen, vorallem wenn dann ein bauliche Prüfungen an Planung usw anstehen.

    Was ich so alles mitbekomme mit welchen Normen so mancher Dipl-.... irgendwas wie bearbeitet, da stellen sich mir oft die Haare zu Berge, vorallem wenn sie ihre, aus den Fingernägeln gezogenen Nachweise darbringen.

    Ich muß ja nicht alles verraten.
     
  9. #9 Thomas B, 28.11.2014
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    Man könnte die Fenster doch in der Größe (Loch in wand) belassen und durch eine entsprechende Unterteilung innerhalb des Fensters (satiniert / klar) Privatsphäre schaffen..
     
  10. #10 BauPraktiker, 28.11.2014
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    Na, da melde sich die Richtigen, vorallem wenn dann ein bauliche Prüfungen an Planung usw anstehen.

    Was ich so alles mitbekomme mit welchen Normen so mancher Dipl-.... irgendwas wie bearbeitet, da stellen sich mir oft die Haare zu Berge, vorallem wenn sie ihre, aus den Fingernägeln gezogenen Nachweise darbringen.

    Ich muß ja nicht alles verraten.
     
  11. #11 Wachtlerhof, 28.11.2014
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    Sag mal BauPraktiker, warum stänkerst Du denn andauernd hier rein?

    Du könntest, wenn Du das alles SO richtig weißt, ja auch entsprechend aus den Vorschriften/Richtlinien zitieren und diese Benennen.
     
  12. #12 Thomas B, 28.11.2014
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    Nu iss ja guuuut. Aufhören zu kappeln!

    Grundsätzlich sind solche Fenster auf Grenze nat. bestandsgeschützt aber eben auch nicht unbedingt frei von Problemen. Ein Bad, in welchem nackeliug herumhüpft sollte natürlich von Nachbars Frühstücksterrasse einen gewissen Sichtschutz haben. kann man diesen nicht durch üppigen Pflanzenwuchs auf dem eigenen Grundstück herstellen, sind andere Maßnahmen von Nöten.

    Im Zweifelsfall würde ich dies mit dem örtlichen Bauamt abklären.
     
  13. #13 FrauMissy, 28.11.2014
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    Danke schon mal für die vielen Antworten.

    @Baupraktiker: Denkmalschutz besteht nicht, was bedeutet Ensembleschutz?
    LB NRW zählt hier nicht, das Haus steht wie erwähnt in Bayern - Franken.

    @Wachtlerhof: Stadtbaumeister, geht das auch telefonisch oder online, da muss ich mich mal informieren. Das Haus ist 300km weit weg und ich habe ein kleines Kind, durch das ich in meiner Mobilität ("mal eben schnell runterfahren") eingeschränkt bin.

    @ Ralf Dühlmeyer: Mit blind meinte ich Milchglas oder ähnliches. So dass eben Licht durchkkommt, aber man trotzdem nicht durchschauen kann.
    Und 2. hört sich ja gar nicht gut an...

    @ Thomas B.: Im BAd würde das sogar gehen, da hau ich dann eben eine Folie drauf. Obwohl niemand so ein riesiges Fenster im Bad braucht und uns dadurch Stellfläche geraubt wird.
    In der Küche beginnt das Fenster jedoch in einer sehr niedrigen Höhe und darunter muss die Arbeitsplatte der Küche. Kurz gesagt: Wir sind groß und die Arbeitsplatte wäre dann seeehr niedrig... :D Deshalb möchte ich das Fenster ein stück verkleinern.

    Herrje.. ich hätte nicht gedacht, dass diese 2 Fenster mehr Sorgen machen als die Neuinstallation einer kompletten Heizungsanlage.
     
  14. #14 Ralf Dühlmeyer, 28.11.2014
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    Und dann, Du Grootschnut?

    So - und jetzt sag ganz lieb:

    Entschuldigung, lieber Herr Architekt.
     
  15. #15 Thomas B, 28.11.2014
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    :mega_lol: :mega_lol: :mega_lol:
     
  16. #16 Thomas B, 28.11.2014
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    Also: es steht in Franken, Nicht in Bayern.

    So wird ein Schuh daraus.

    Aber auch der Franke, der zwar gerne dem Biere auf dem Keller fröhnt, ist nicht überall gleich. Da gibt es Zugängliche, Vernünftige, Verständnisvolle...und eben andere.

    Tatsächlich werden solche Dinge häufig von Gemeinde zu gemeinde unterschiedlich gehandhabt/ gesehen/ verstanden.

    Wo in Franken steht denn das Objekt der Begiederde?
     
  17. #17 Wachtlerhof, 28.11.2014
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    Und genau deswegen hab ich ja schon in #3 geschrieben, den Stadtbaumeister fragen. Geht ja auch per Telefon, muss doch nicht persönlich von Angesicht zu Angesicht sein.

    LG - Gisela
     
  18. #18 FrauMissy, 28.11.2014
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    Dann werde ich mich also mal an die zuständige Stelle wenden und das Beste hoffen.
     
  19. #19 FrauMissy, 07.12.2014
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    So, ich habe mich jetzt mal schlau gemacht beim zuständigen Landratsamt. Die Sache ist recht einfach... mehr oder weniger. :D

    Ich muss einen Antrag stellen auf "isolierte Abweichung" und es muss ein Brandschutzfenster nach F90 rein. Die Dame meinte, solche Anträge würden bei so alten Häusern genehmigt, da man nicht davon ausgeht, dass originale Baupläne vorhanden sind und deshalb der Bestandsschutz greift.

    Für den Fall, dass ich einfach so ein Brandschutzfenster einbaue ohne Genehmigung (und dann doch irgendwo ein Kläger mit einem Richter winkt) meinte sie: Najaaa.. so einen Antrag kann man ja auch im Zweifel noch im Nachhinein stellen.

    Ich werde jetzt also noch mal in mich gehen, ob ich die Fenster wirklich tauschen möchte und falls ja, auf welchem Weg.
     
  20. BJ67

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    Auf dem preiswerten Weg. Erst den Antrag stellen, wird er abgelehnt bleibt das Fenster so (es kommt Sichtschutzfolie von innen auf das Glas), wird er genehmigt, tauscht du entsprechend Genehmigung. Machst du es umgekehrt und es wird abgelehnt, baust du die Fenster wieder aus und mauerst zu und hast die Fenster übrig.
     
Thema: Grenzbebauung - Fenster
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