$34 und fassadenprobleme

Diskutiere $34 und fassadenprobleme im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Liebe Bauexperten. Folgende Sachlage: "Unser" Grundstück (nicht gekauft aber reserviert bis bauvoranfrage usw durch) liegt ausserhalb eines...

  1. #1 bejumi1985, 29.11.2014
    bejumi1985

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    Liebe Bauexperten.
    Folgende Sachlage:
    "Unser" Grundstück (nicht gekauft aber reserviert bis bauvoranfrage usw durch) liegt ausserhalb eines bebauungsplans und soll nach paragraf 34 bebaut werden.
    Links von und stehen 2 dhh 1.5 geschossig, verputzt. Rechts neben uns steht ein mfh mit 3 vollgeschossen, verklinkert.
    Hinter uns steht ein reihenendhaus 2geschossig mit giebelseite zu uns. Giebelseite verputzt vorderseite verklinkert.
    jetzt haben wir bauvoranfrage gestellt und unter anderem ist jetzt ein problem das wir unser haus nur verputzen wollen. Wie zum teufel kann das sein? Wir wollen keinen klinker und können uns den aufpreis dafür ehrlich gesagt auch nicht leisten.
    mir entzieht es sich jeder logik wie man unser haus wie nachbarn baut-wir kriegen den klinker vorgeschrieben wo unsere unmittelaren nachbarn doch verputzte häuser haben!?
    Gibt es eine höhere instanz oder wie kann ich mich jetzt verhalten?

    Bin dankbar für jeden tip!
     
  2. #2 Gast71313, 29.11.2014
    Gast71313

    Gast71313 Gast

    Im Paragraph geht es nur um das Einfügen in die nähere Umgebung.
    Lies Dir den Paragraphen mal nüchtern durch.
    Hat Dir das ein Bauamtsbeamter gesagt oder irgendein Makler oder sonstige Unwissende?
    Der Paragraph lässt viel Interpretationsspielraum, aber um Putz, Dachziegelfarbe oder ähnliche subjektiven Dinge geht es nicht.
    Frag beim Bauamt nach, was du bauen darfst.

    1,5-Geschosse gibt es so formal nicht, das wäre dann 1-geschossig
     
  3. H.PF

    H.PF

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    Lass das lieber mal einen Architekten machen... Da kann man als Amateur viel zu viel bei versauen
     
  4. #4 Gast71313, 29.11.2014
    Gast71313

    Gast71313 Gast

    Sehe gerade, dass du eine Bauvorabfrage gestellt hast. Wenn das wirklich so mit dem Putz vom Bauamt kommt, mach einen Termin mit einem Fachanwalt für Baurecht. Der wird denen dann schon was husten.
     
  5. #5 Gast71313, 29.11.2014
    Gast71313

    Gast71313 Gast

    Oder so, ja.
    Die stehen öfters mit den Leuten da in Verbindung und wissen wie man die Bauamtsleute an den Eiern packt.
     
  6. #6 bejumi1985, 29.11.2014
    bejumi1985

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    Ja das kommt vom Bauamt! Aber die klinker-vorderung koennen die doch nicht einfach treffen weil dem sachbearbeiter klinker gut gefällt die müssen diese entscheidung doch irgendwie begründen oder? Und ich hätte jetzt keine idee was ein grund dafür währe das wir nicht verputzen dürfen wie die anderen auch...
    Ich soll am Montag persönlich zum Bauamt kommen und mit dem zuständigen sachbearbeiter nochmal sprechen. Bin gespannt was er mir für eine begründung nennen kann. Nachmittags hab ich dann ein gespräch mit der Architektin. Ich wollt jetzt nur übers wochenende nicht untätig sein und mich einfach schonmal etwas informieren. Es währ wirklich hart für uns wenn das Projekt Eigenheim deswegen platzen würde...
     
  7. #7 Gast71313, 29.11.2014
    Gast71313

    Gast71313 Gast

    Hast Du Dir mal selbst den Paragraphen durchgelesen?
    Was liest du daraus?

    Was sagt deine Architektin?
    Nimm sie mit zum Gespräch.
     
  8. rose24

    rose24

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    Nach § 34 BauGB kann keine gestalterische Regelung getroffen werden. Ich würde erstmal ganz vernünftig mit dem Sachbearbeiter zu sprechen versuchen. Die werden Dir ja einen Grund für ihre Forderung nennen können. Dann kannst Du entweder hier nochmal fragen oder zu einem Architekten gehen und Dir dort Rat holen.
     
  9. bernix

    bernix

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    Nach derzeitigem minimalen Informationsstand kann ich die Ablehnung der Bauvoranfrage nicht nachvollziehen....
     
  10. #10 tillfisc, 03.12.2014
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    §34 BauGB:
    "Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. ..."

    - Art der Nutzung: z.B. Wohnen
    - Maß der Nutzung: Anzahl Geschosse, Geschossflächenzahl oder ähnlicher Wert
    - Bauweise: offene Bauweise (freistehendes Haus) oder geschlossene Bauweise (Blockrandbebauung, Reihenhäuser oder ähnliches)
    - Grundstücksfläche die überbaut werden soll: erklärt sich von selbst

    Wichtig:
    Mit "Bauweise" ist keine wie auch immer geartete Formgebung gemeint. Das BRA kann über §34 nicht mal vorschreiben ob Flach- oder Satteldach.
    Falls eine Gemeinde Gestaltungsvorschriften durchsetzen will kann sie z.B. eine Ortsbausatzung erlassen.

    Ich würde zusammen mit der Architektin vorab das Gespräch mit dem Baurechtsamt suchen und Fragen auf welcher Rechtsgrundlage die Forderungen gestellt werden.
    Wenn die Bauvoranfrage erst einmal abgelehnt ist müsst Ihr ggf. Einspruch erheben, dann wird's immer bisschen hässlich.
     
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