Statik. Erdbeben-nachweis bei EFH, Treppenhaus aus Stahlbeton

Diskutiere Statik. Erdbeben-nachweis bei EFH, Treppenhaus aus Stahlbeton im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Liebes Forum, seit einige Zeit muss ein Erdbebennachweis geführt werden. Wir bauen pro Jahr mehrere Einfamilienhäuserund dies hat zu Folge, dass...

  1. #1 BauloeweNRW, 01.12.2014
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    Liebes Forum,

    seit einige Zeit muss ein Erdbebennachweis geführt werden.
    Wir bauen pro Jahr mehrere Einfamilienhäuserund dies hat zu Folge, dass wir seit einiger Zeit immer ein Betontreppenhaus einplanen müssen, was nicht billig ist.

    Gilt der Erdbebennachweis auch für Einfamilienhäuser?b
    Wenn ja, kann man diesen auch anders erreichen? Es geht Vorrangig um die Gebäudeaussteifung.

    Mir ist klar, dass es keine generelle Antwort gibt, mich interessiert die Einschätzung oder die Erfahrungen. Ich sehe eben oft oder meistens Häuser ohne Betontreppenhaus. Vielen Dank.
     
  2. #2 toxicmolotow, 01.12.2014
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    Warum ist ein Haus mit Betontreppenhaus jetzt besser oder schlechter als ein 08/15 Stahlholmtreppenhaus bei einem Erdbeben?
     
  3. #3 Skeptiker, 01.12.2014
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    Wenn das Treppenhaus allseits von Stahlbetonwänden umgeben, wird es zu einer sehr steifen "Röhre" und stabilisiert damit ein sonst eher "weiches" Gebäude. Es geht dabei nicht um die Ausbildung der Treppenläufe!
     
  4. #4 toxicmolotow, 01.12.2014
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  5. #5 Thomas B, 01.12.2014
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    Ist ein Betonkren vorgeschrieben? Oder ist lediglich eine -wie auch immer nachzuweisende- Steifigkeit zu erzielen. Wenn zweiteres, so ist dies ggf. auch mit anderen maßnahmen (Aussteifungsstützen/ betonstützen) zu erreichen, ohne daß man gelcih das gesamte TH in Stahlbeton ausführen muß.

    Wo ist denn in Deutschland mit Erdstößen zu rechnen, die eine derart massive Bauweise als erfoderlich anzusehen ist????? Wir leben ja hier nicht in einem tektonisch brisanten Gebiet...seit Neuestem...oder doch.
     
  6. mls

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    die erste aussage wundert mich.
    köln liegt in eher unteren/mittleren erbebenzonen,
    da gibts erleichterungen für konstr. randbedingungen.
    ein steifer kern gehört nicht zu den notwendigsten
    konstruktionsprinzipien - allerdings kenne ich nicht
    den grundriss: wenn der "zerpflückt" ist, ist der
    beton e. kompensationsmassnahme.

    zu den fragen:
    ja.
    "eigentlich" ja.

    eigentlich .. sind das fragen an den zuständigen twp!
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 01.12.2014
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    Wenn es denn ein solcher ist und nicht ein Rechenknecht zum Sparbrötchenpreis :lock
     
  8. HelgeK

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    Ist geregelt in DIN 4149. Karten in der erforderlichen Detaillierung scheint es nicht frei zugänglich zu geben, aber eine grobe Übersicht über die Zoneneinteilung siehe unten. Das Verfahren ähnelt dem für die Schneelastzonen ...

    [​IMG]
     
  9. #9 BauloeweNRW, 01.12.2014
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    Danke Helge!
    Genau das ist der Punkt. Wir befinden uns nach Aussagen des TWP hier in der Erdbebenzone 2.
    Helge, kannst Du mir sagen, ob Pulheim oder Frechen-Königsdorf in der Zone 1 oder 2 ist? Ggf. liegen wir genau auf der Grenze.

    Für die anderen Vorredner: Betonstützen steifen des Gebäude nicht gegen Querkräfte aus, diese Knicken im Prinzip um, wie ein zusammengefalteter Umzugskarton, wenn es "schüttelt". Es ist ein Betonkern notwendig oder sich kreuzende Wandscheiben aus Stahlbeton. Gemauerte Wände bringen nicht die erforderliche Steifigkeit, wenn es richtig schüttelt. Die Aussage des TWP ist ganz klar, dass die DIN 4109 den Nachweis fordert. Die Ausführung ist teuer und mich wundert es, dass eine Vielzahl der Einfamilienhäuser hier dennoch ohne Betonkern gebaut werden.
     
  10. HelgeK

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    Nein, ich bin nicht vom Fach...

    Laut Google erteilt der Geologische Dienst Nordrhein-Westfalen Auskunft und gibt Detailkarten heraus, die gegen 7,50 EUR Schutzgebühr erworben werden können.
     
  11. Taipan

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    Die Erbebenzonen der DIN sind zumindest für Sachsen schnuppe. Hier hat das Land eigene Veröffentlichungen, die für die Einordnung heranzuziehen sind. Dies betrifft: Erdbeben, Schneelast, Windlast und Radon.

    Ggf gibt es sowas auch in NRW.?!
     
  12. #12 BauloeweNRW, 01.12.2014
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    Taipan,
    woher bekommst Du die Unterlagen in Sachsen und wie heißen diese.
     
  13. #13 BauloeweNRW, 01.12.2014
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    und woher geht hervor, dass die Erdbebenzonen der DIN nicht anzuwenden sind.
     
  14. Taipan

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    Erbebenzonen: LTB, bspw. sächs. Amtsblatt Sonderdruck Nr. 3/12 30.4.2012 Seite 176 (199-201 & 204-207). Dort ist zwar die DIN 4149 eingeführt, aber zusätzlich noch eine Liste angehängt (Anhang G), für welche Gemeinde genaus was gilt. Zu den Regel IN der DIN wird sich dann noch glatte 2 Seiten ausgelassen.
    Schneelastzonen: Seiten 208-213 (hier sogar mit Gemeindeteilen)


    ich habe es spaseshalber mal hochgelden: www.druckbar.biz/ltbsn201204.pdf
     
  15. #15 Ralf Dühlmeyer, 02.12.2014
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    Vielleicht liegt es daran, dass deren Erbauer mal mehr nachgedacht haben und mehr Geld für den Tragwerksplaner ausgeben.
     
  16. #16 capslock, 02.12.2014
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  17. #17 BauloeweNRW, 02.12.2014
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    Ralf, da könntest Du Recht haben.
     
  18. #18 BauloeweNRW, 02.12.2014
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    Wow, das ist mal ordentlich. Die Schneelasten werden gleich mal halbiert. Das zeigt mir, dass sich da jemand Gedanken gemacht hat und die DIN vermutlich weit überdimensioniert ist.
     
  19. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Nö, nicht so überdimensioniert.

    Erdbeben - nur manche Bundesländer sind betroffen. In den Bundesländern gibt es Anhänge zur Landesbauordnung bzw. Verfahrensordnungen, in denen die betroffenen Gemeinden explizit ausgewiesen sind. Zusätzlich geben manche VPI Landesverbände oder ignedwelche Landesämter manchmal Karten heraus, in einem Maßstab, da ist jeder Gemeindeteil ersehbar. Darin sind dann auch die geologischen Infos mit aufgeführt.

    In Zone 0 und 1 ist das nicht so wild mit dem Nachweis. Allerdings sind so einige bei Bauträgern beliebte Bauweisen nicht so brauchbar. Zudem sind nicht einwandfreie horinzontLe Lastabtragungen auf Stand zu bringen. Wenn man grundsätzlich ordentlich plant - alles kein Thema....

    In Zone 2 und 3 wirds dann ernst.

    Und ja die erdbebenzone gilt für alle Bauwerke und somit auch für Einfamilienhäuser.
    Und bei Erdbebenzone 2 und 3 fallen auch EFH unter die Prüfpflicht, in 1 manchmal.

    Die meisten TWP sind damit nur selten berührt, außer in einem Bundesland.

    So müssen manche ihre Grundkonstruktionen durch größere Betoneinbauten retten. Geht aber auch ohne. Allerdings ziehen manche Kollege wie hier im Forum in anderen threads Mauerwerkskonstruktionen in Zweifel, die müssen dan auch alles betonieren.
     
Thema: Statik. Erdbeben-nachweis bei EFH, Treppenhaus aus Stahlbeton
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