Wielange den Bauantrag liegen lassen?

Diskutiere Wielange den Bauantrag liegen lassen? im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, aus taktischen Gründen (Beamtenwechsel auf dem Amt) und weil ich noch einen komplexen Bauantrag auf dem Amt liegen haben, wo ich noch...

  1. #1 Villert, 03.12.2014
    Villert

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    Hallo,
    aus taktischen Gründen (Beamtenwechsel auf dem Amt) und weil ich noch einen komplexen Bauantrag auf dem Amt liegen haben, wo ich noch nicht die Baugehmigung in Händen halte, ist meine Frage.. wielange kann ich einen gestempelten Bauantrag (von 2013) noch liegen lasse bis ich den abgebe, ohne dass der architekt nochmal tätig werden muss (neu abstempeln etc). habe inzw. einen anderen architekten, da will man ja nicht noch beim vorgänger wieder als bittsteller anklopfen. danke
     
  2. #2 Thomas B, 03.12.2014
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    In Bayern darf der amtliche lageplan zum Bauantrag beispeilweise max. 6 Monate alt sein. Danach: Neu!
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 03.12.2014
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    So lange, bis sich das dem Antrag zu Grunde liegende Baurecht ändert. Ich wüsste nicht, dass es da ein "Verfallsdatum" gäbe.
    Wird zwar ggf. blöde Nachfragen geben, wenn jemand über die Daten stolpert, aber was solls
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 03.12.2014
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    OK - da sieht man es wieder. Andere Länder, andere Sitten.
    Wobei zu hinterfragen wäre, ob man zum gestempelten nicht einfach einen aktuellen beilegen kann.
     
  5. Taipan

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    Bei uns steht: soll nicht Älter sein als, muss aber den aktuellsten Stand enthalten. Ich habe schon mit 30a alten Katasterauszügen Anträge gestellt ... Wenn sich zwischen dem älteren und einem aktuellen aber inhaltlich nichts ändert, was soll dann der neue. Eine Bauamtstante aus der Eingangskontrolle war zwar letztens anderer Meinung, konnte aber mittels aureichender Hartnäckigkeit auf dem Schriftwege überzeugt werden den 15a alten Katasterauszug anzunehmen, da sie nicht schlüssig darlegen konnte, was sich geändert haben sollte.

    Außerdem wäre es eine Kleinigkeit einen neuen Katasterauszug einzuheften, da dieser ja nicht vom Architekten gezeichnet wird.
     
  6. #6 Villert, 03.12.2014
    Villert

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    alles klar. danke für die antworten.
     
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