Aufforderung zur förmlichen Abnahme, welches Datum gilt hier?

Diskutiere Aufforderung zur förmlichen Abnahme, welches Datum gilt hier? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, es geht um den VOB § 12 Abnahme. Ich zitiere nochmal den passus: """""Verlangt der Auftragnehmer nach der Fertigstellung -...

  1. #1 skyscraper, 03.12.2014
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    Hallo,

    es geht um den VOB § 12 Abnahme. Ich zitiere nochmal den passus:

    """""Verlangt der Auftragnehmer nach der Fertigstellung - gegebenenfalls auch vor Ablauf der vereinbarten Ausführungsfrist - die Abnahme der Leistung, so hat sie der Auftraggeber binnen 12 Werktagen durchzuführen; eine andere Frist kann vereinbart werden.""""


    Ab wann gelten diese 12 Werktage? Ab Fertigstellung des Hauses oder am Tag wo die email bzw. die Anzeige dafür kam. Die email (Eingang Do. 27.11.14) von meinem Bauträger war diese hier:

    """""Sehr geehrte ............

    Wir möchten hiermit formell die Fertigstellung der durch uns zu erbringenden Leistungen zum 05.12.2014 anzeigen und bitten deshalb, entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen möglichst umgehend die formelle Abnahme, das DEKRA-Endaudit sowie den Luftdichtigkeitstest (Blower-Door) durchzuführen.

    Als Termin hierfür schlagen wir Ihnen den 11.12.2014 ca. 10:00 Uhr vor.
    Sollte der Termin für Sie nicht passend sein, so erbitten wir von Ihnen bis zum 02.12.2014 Alternativvorschläge.
    Wir dürfen Sie in diesem Zusammenhang auf §12 der VOB/B hinweisen, wonach Sie binnen 12 Tagen nach Fertigstellungsanzeige die Abnahme durchzuführen haben.

    In Erwartung Ihrer geschätzten Rückmeldung verbleibe ich"""""""
     
  2. #2 OLger MD, 03.12.2014
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    Fertigstellung zum 5.12. +12 Werktage = Abnahme spätestens am 23. 12. Somit passt der vorgeschlagene Termin gut in das Zeitfenster.

    Gruß
    Holger
     
  3. #3 Gast036816, 03.12.2014
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    äh - Holger, ich sag mal spätestens am 19.12. gilt die leistung als abgenommen, wenn keine reaktion erfolgt oder zu einem anderen termin vereinbart! die einvernehmliche vereinbarung kann auch 6.1.2015 lauten.
     
  4. #4 Thomas B, 08.12.2014
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    Abnahme zw. Bauträger und Käufer....richtig?

    Und da wird auf die VOB Bezug genommen?

    Das ist aber eher ungewöhnlich....
     
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