Wie Uropa August G. das Bauamt belog

Diskutiere Wie Uropa August G. das Bauamt belog im Baugesuch, Baugenehmigung Forum im Bereich Rund um den Bau; Folgendes nach Einsicht einer Bauakte. August G. baute einen kleinen Stall/Schuppen (ca 70m³) anno 1946 ca. 3m neben seinem genehmigten...

  1. #1 Villert, 04.12.2014
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    Folgendes nach Einsicht einer Bauakte.

    August G. baute einen kleinen Stall/Schuppen (ca 70m³) anno 1946 ca. 3m neben seinem genehmigten Zweifamilienwohnhaus und ca 1,5m zur Nachbargrenze (Feld) im heutigen NRW. Dies widersprach wohl gewissen 8m Abstandsvorschfriften nach der preußischen Bauordnung.
    Der ehrenwerte Bauinspektor Erich F. kam August G. auf die Schliche und verfügte, dass August das Dingen innerhalb von 3 Monaten abreißt.
    Durch unterwürfige und traurige Bittschriften konnte August immer Verfügungen erwirken, die eine vorübergehende Genehmigung des Stalles um 2 Jahre erwirkten.
    Dies ging bis ins Jahre 1955... Danach war kein Schriftverkehr mehr in der Akte verfügbar zu dem Thema.

    In weiteren folgenden Baugenehmigungen mit legal errichteten Anbauten (sogar ein Anbau an den besagten Schwarzbau) wurde der Stall immer im Lageplan als Bestand eingezeichnet und mit durchgewunken

    Frage ist nun: Wurde der Stall in die faktische Legalität überführt (auch wenn Schwarzbauten ja eigentlich nie verjähren)
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 04.12.2014
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    Wenn der Stall nicht anno qwecks mal explizit beantragt und genehmigt wurde, ist er noch immer ein Schwarzbau. Schwarz! Nicht dunkelgrau, nicht hellgrau und auch nicht weiß.
    Nicht mal weiße Flecke auf der schwarzen Weste!

    Schon zweimal nicht, wenn immer nur befristete Verlängerungen der Duldung ausgesprochen wurden!
     
  3. #3 Villert, 04.12.2014
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    ok verstehe.
    dazu:
    a.) gilt das auch wenn es zeiten gegeben hat, wo er prinzipiell legal gewesen wäre baurechtlich?
    b.) nun wäre ja der heutige eigentümer des stalles in der beweispflicht und könnte nicht sagen das amt hat es verbummelt?
    c.) die bauakte hat 400 seiten. prüfen bauämter bei bauanträgen die alten bauakten oder wird dann wieder so durchgewunken bei neuen sachen, wie bei den o.g. folgebauanträgen der 70er jahre, wo der stall im bestand mit eingezeichnet war
     
  4. oberh

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    Hi!

    a) Es fehlt immer noch der Bauantrag ...
    b) Nein - der Bauherr hat die Akten aufzubewahren.
    c) Es wird nur das geprüft, was beantragt wird. Fällt ein Schwarzbau nicht auf - Glück gehabt - fällt er auf ... #ohjeohjeh#
     
  5. #5 Villert, 04.12.2014
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    danke. sehr informativ.
    heißt also der bauamtsmitarbeiter prüft nicht automatisch anhand der archivakte und sichtet diese sobald ein bauantrag eingereicht wird (?)

    muss man also wie früher bei den lateinarbeiten mut zur lücke haben:)
     
  6. #6 Stolzenberg, 04.12.2014
    Stolzenberg

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    Schwarz bleibt es trotzdem und bei 1946 wirst Du da wenig Chancen haben wegen verschlampt oder ähnlichem. Ich suche gerade Unterlagen zu einem Schornstein einer Zuckerfabrik von Mitte 1800 und bin zuversichtlich diese auch zu bekommen. Hinter dem Archiv gibt es immer noch ein weiteres Archiv.

    Verschlampt wäre in Deinem Fall auch eher "Archiv abgebrannt" oder wenn "der Kölner eine U-Bahn baut". Da hilft auch nicht "Mut zur Lücke"!
     
  7. #7 Villert, 04.12.2014
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    Außer "Mut zur Lücke" sehe ich keine andere schlaue Option.
    Aufgrund des 1,5m Abstandes zum Feld wird ja auch eine nachträgliche Genehmigung schwierig, zudem ist es im Außenbereich und dann sind ja sogar Gartenlauben verboten
     
  8. #8 Der Bauberater, 05.12.2014
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    Das mit dem Schwarzbau sehe ich anders!
    Wenn an den angeblichen Schwarzbau, der als Bestand in eine Baugenehmigung eingezeichnet ist, ein "neuer" Anbau, eine bauliche Veränderung oder sonst etwas an-, drauf-, drangebaut wird, dann gilt dies als komplett genehmigt. Ansonsten hätte die Baubehörde den "Bestandsbau" grün streichen müssen, mit der Bemerkung "baurechtlich nicht genehmigt".
    Ich kenne Fälle, bei denen das Gericht eine Genehmigung darin sah. Vielleicht hat der Ralf ja ein Urteil dazu!
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 05.12.2014
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    Wenn das Objekt aber zu den jeweiligen Zeitpunkten und nach dem da gültigen Baurecht nicht genehmigungsfähig war, dann wäre eine solche stillschweigende Genehmigung angreifbar!
     
  10. #10 Der Bauberater, 05.12.2014
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    Nicht gestrichen und gestempelt --> Genehmigt!!
    Hätte der SB prüfen müssen, wenn er nicht hat! :bef1021:
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 05.12.2014
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    Nene - SO einfach ists nicht.

    Ich habe selber schon für einen uneinsichtigen Kollegen einen genehmigten An- und Umbau in Teilen zurückbauen (lassen) müssen, weil der Bau in Teilen gültigem Baurecht widersprach und ein Nachbar geklagt hatte!
    Die Eigentümer hatten noch dagegen geklagt und verloren.

    Einziger Unterschied: Mit Stempel könnte das Amt in der Amtshaftung sein!
     
  12. #12 Eumeltier, 05.12.2014
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    Hier in der weiteren Umgebung gab es auch einen Fall.

    Baugenehmigung vom Amt fälschlicherweise erteilt. Wohnhaus wurde gebaut. Irgendwann fiel das irgend jemand auf. Nach jahrelangem Rechtsstreit kam es dann zum Abrißbefehl und schliesslich gar zur Zwangsräumung, da der Besitzer sich weigerte.

    Es sollte eine Entschädigung geben, die war dem Besitzer aber nicht hoch genug. Vielleicht wollte er den Streß des Neubaus auch nur nicht nochmal haben...

    Ich würde auch sagen, in so einem Fall sollte es nicht nur eine Entschädigung geben in Höhe des Wertes sondern einen ordentlichen Aufschlag als "Schmerzensgeld" noch obendrauf. Wenn man sich noch nicht mal auf das Bauamt verlassen kann...

    Gruß,
    Martin
     
  13. reezer

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    das ist offensichtlich ein weit verbreiteter Irrglaube daß man sich auf etwas "verlassen" könnte nur weil ein Stempel drauf ist
    überspitzt formuliert, ich probier es einfach einmal, und wenn es der Sachbearbeiter nicht merkt und den Stempel draufhaut, dann ist es genehmigt und keiner kann mir mehr was

    das wird nicht funktionieren

    auch eine Genehmigung oder ein Stempel entbinden den Ausführenden nicht von der Pflicht die geltenden Gesetze einzuhalten
     
  14. #14 Eumeltier, 05.12.2014
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    Dann wäre doch die Konsequenz, Baugenehmigungen völlig abzuschaffen. Muß sich halt jeder an die geltenden Gesetze und Regeln halten, dann kann auch nichts schiefgehen. Und das Bauamt kontrolliert nur noch, ob die Gesetze eingehalten werden.
     
  15. #15 saarplaner, 05.12.2014
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    @Eumeltier:

    In den sogenannten Freistellungsverfahren sind wir doch schon so weit. Da wird der Antrag nur auf Vollständigkeit kontrolliert und zu den Akten gelegt.
    Erst wenn mal ein Nachbar nachfragt, wird mal ein prüfendes Auge drüber geworfen. Wenn dann was nicht stimmt wird's idR mächtig teuer...
     
  16. #16 Eumeltier, 05.12.2014
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    Ja sicher. Dann soll es so sein.

    Ich mag nur immer so halbgare Sachen nicht. Wenn es eine Genehmigung gibt, dann muß man sich darauf auch verlassen können.


    Ich bekomme auch regelmäßig Erinnerungen, ich möge mit meinen Kindern zur U-Untersuchung gehen. Und wenn ich die unterstempelten Zettel nicht zurückfaxe, dann bekomme ich noch eine Erinnerung. Und wenn ich die nicht ernst nehme, wird das Jugendamt informiert und wird auf mich einwirken, daß ich zur U gehe (zumindest steht das so auf dem Zettel, keine Ahnung ob das wirklich passiert, ich geh eh mit meinen Kindern zu den U-Untersuchungen).
    Das finde ich ganz große Scheisse. Entweder die U-Untersuchungen sind Pflicht, dann ist es okay die Wahrnehmung der Untersuchungen zu kontrollieren - oder sie sind keine Pflicht, dann geht es aber auch keinen was an, ob ich da hingehe mit meinem Kind (zumindest nicht, solange das Kind nicht durch irgendwelche Entwicklungsprobleme auffällt). Aber dieses "es ist keine Pflicht, aber wenn Sie nicht gehen, dann kommt das Jugendamt mal gucken, was da los ist" - das finde ich völlig daneben. Das ist nichts halbes und nichts ganzes.
    Aber das ist ein anderes Thema :-)
     
  17. #17 Villert, 05.12.2014
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    nicht schlecht. dann hat der august ja doch alles richtig gemacht;)
    was der liebe bauberater sagt erscheint mir logisch (ok, das will natürlich nichts heißen in deutschland).

    aber eumeltier, dasa jugendamt kommt ja nur schauen um dir und deinem kind tipps zu geben :) ist quasi ein netter servicebesuch , der dir da geschenkt wird:)
     
  18. #18 Villert, 05.12.2014
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    interessante ansatzmöglichkeit um schwarzbauten zu legalisieren;)
     
  19. #19 Ralf Dühlmeyer, 05.12.2014
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    Selektivleser?

    Nein. Nie nicht. :smoke
     
  20. #20 Villert, 05.12.2014
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    habe doch selbst danach ergänzt.. logik ist oft wertlos im deutschen beamtenstaat:)
     
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