Schlichtungsstelle Handwerk - Erfolgsaussichten?

Diskutiere Schlichtungsstelle Handwerk - Erfolgsaussichten? im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Wie ist die Schlichtung bei der zuständigen Handwerkskammer zu bewerten, bringt das was, sind die unparteiisch oder doch lieber gleich gerichtlich...

  1. Shanau

    Shanau

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    Wie ist die Schlichtung bei der zuständigen Handwerkskammer zu bewerten, bringt das was, sind die unparteiisch oder doch lieber gleich gerichtlich klären lassen?
    Es geht um eine relativ kleine Summe von ca. 150-400 Euro. Circa deshalb weil die Höhe streitig ist.

    Hintergrund: ein Holzbauingenieur wurde von uns mit Ausbau einer Treppe und Einbau einer neuen Treppe beauftragt. Alles an einem Tag. Er kam dann allein und kündigte schonmal an, daß wir ihm helfen müßten. Eigenleistung/Mithilfe war nicht vereinbart! Er ließ uns gut mit anpacken, vor allem beim Herausheben der Stufen nach oben und Demontage der schweren zentralen Eisenstange, die er allein nie im Leben da rausgekriegt hätte. Trotz Mithilfe zeichnete sich aber bald ab, daß er die Arbeit nicht schaffen würde. Er teilte uns dann mit, daß er den Einbau der neuen Treppe "irgendwann" anders machen wolle.
    Auf unsern Einwand das könne so nicht bleiben und wir brauchen die Treppe, sagte er er baue uns da ein vorläufiges Sicherheitsgeländer dran. Dazu benutzte er unser Holz.
    Zwei Wochen später teilte er per email mit schonmal die Rechnung für den Ausbau der Treppe schicken zu wollen - 150 Euro.

    Dann wurden wir uns nicht einig, wie der Einbau der Treppe bewerkstelligt werden solle. Er wollte wieder allein kommen, konnte mir aber nicht plausibel erklären, wie er drei (Wand)Wangen gleichzeitig (Gewicht auch mind. 20 kg pro Wange) halten und dabei noch anschrauben wolle. Und das allein. Ich vermutete stark, daß er unsere großzügige Mithilfe schon fest mit eingeplant habe und teilte ihm mit, daß ich nicht mit anpacken würde, auch mein Mann nicht. Er beharrte darauf er könne das allein, nach einer Weile bot er mir an, seinen Nachbarn mitzubringen, der sei "ihm noch was schuldig".
    Darauf sagte ich ihm per email ab und erklärte, wir würden den Einbau anderweitig vergeben, da er nicht in der Lage wäre den Auftrag wie angenommen auszuführen und auf Mithilfe von schwarz arbeitenden Nachbarn, die nichtmal versichert seien, würden wir verzichten.

    Das wertete er als Kündigung des Auftrags wobei wir aber der Meinung waren, daß sich der ursprüngliche Auftrag bereits erledigt hatte als er den Einbau abgebrochen hatte weil er dies zeitlich nicht schaffte, obwohl so vereinbart. Nun schickte er die Rechnung über 400 Euro statt der vorher angekündigten 150. Darin enthalten der Geländeraufbau, obwohl er nicht darum gebeten wurde und auch nicht preislich benannt hatte und auch ein Anteil für UNSER Holz, das er uns einfach mal in Rechnung stellte.
    Diese Rechnung will ich nicht bezahlen.

    Darauf sagte er er habe großzügig die Anfahrtskosten rausgelassen weil wir ja mitgeholfen hatten.
    Ich will nur die zunächst per Email mitgeteilten 150 Euro zahlen. Vorab hatte er damals gesagt der Ausbau würde 240 Euro kosten, aber je nach Aufwand und ich sah im Abschlag einfach den Anteil der Mithilfe, die auch sicherlich über 3 Stunden stattfand. Anfahrtskosten waren im Kostenvoranschlag gar nicht enthalten.

    Jetzt überleg ich die Schlichtungsstelle anzuschreiben. Oder einfach die 150 Euro zu überweisen und abzuwarten was er macht. Er müßte mich dann ja verklagen.
    Was wäre hier ratsam?
    Ich möchte nicht wissen wer Recht hat, dh. keine Rechtsberatung, sondern nur, ob sich das Einschalten der Handwerkskammer lohnt oder ob man da als Privatmensch abgewimmelt wird, die machen ja auch nicht grad groß Werbung für die Schlichtung bzw. man findet auf den Webseiten keinen Hinweis, daß die das überhaupt machen.
     
  2. #2 Gast23627, 05.12.2014
    Gast23627

    Gast23627 Gast

    Dann fragen Sie doch mal ganz einfach mal die Handwerkskammer. Woher sollen wir den wissen was die Handwerkskammer macht oder wie Diese möglicherweise damit umgeht.

    Ich weiß es trotz jahrzehntelanger Mitgliedschaft und Vereidigung als Sachverständiger immer noch nicht genau.

    Ich weiß nur, dass die Handwerskammern in Sachen Zwangsmitgliedschaften für Handwerker sehr gut sind.

    Und Eingangs Ihrer Fragestellung Zitat: "bringt das was, sind die unparteiisch oder doch lieber gleich gerichtlich klären lassen?" steckt schon eine gewisse Brisanz.

    Gruß
     
  3. Jan81

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    Die Rechnung schriftlich Widersprechen, dafür gibt es Mustervorlagen. Per Einschreiben raus. Wenn du nur 150 Euro überweist, dann kommst irgendwann in verzug und dann? Kein guter weg.


    In deinem Widerspruch Schreiben, warum du nicht bereit bis komplett zu bezahlen und bereit bist die 150 euro oder 240 Euro zu bezahlen. Schreibe da auch rein, dass ihr beim Ausbau helfen musstet usw.

    Wichtig Frist von 2-3 Wochen setzen.

    Schlichtungsstelle würde ich erst mal nicht machen. Erst wenn er auf den Widerspruch reagiert hat und nicht einsieht.
     
  4. R.B.

    R.B.

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    d.h. er hätte einen kompletten Tag für 150,- € gearbeitet? inkl. An- und Abfahrt?

    Verstehe ich nicht. Oben hast Du noch geschrieben,

    Also habt Ihr die Montage dieses Geländers veranlasst.

    Bevor es jetzt zur Schlichtungsstelle oder vor Gericht geht, würde ich zuerst einmal prüfen, was DU wo und wie nachweislich beauftragt hast. Für mich klingt das nach einem ziemlich chaotischen deal. Dazu hat der Handwerker sicherlich auch seinen Teil beigetragen, denn rechnen kann er anscheinend nicht.
    Egal ob Schlichtung oder Gericht, letztendlich kann man nur mit Fakten punkten. Mit Vermutungen "Nachlass wegen Mithilfe" o.ä. kommt man nicht weit, das hat immer Streitpotential.
     
  5. #5 cristalero, 05.12.2014
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    Kann über die Schlichtungsstelle der HWK nicht meckern, sie versucht ja nur zu vermitteln!!!
    Haben wir auch schon einmal genutzt. Sind neutral, unsere jedenfalls.

    Wenn ihr die Aussage mit dem Nachbarn schriftlich habt, ist der Handwerker ziemlich blöde....

    Die weitergeleitet an das Amt für moderne Christenverfolgung (Finanzamt) und dann hat der
    richtig Spass :bierchen:
    cristalero
     
  6. bernix

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    Liest sich so als ob die alte Treppe abgebaut ist, die neue Treppe aber noch nicht drin, aber dafür ein Sicherheitsgeländer dran....
     
  7. #7 ralph12345, 05.12.2014
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    so hab ich das auch verstanden. So in etwa wie eine Absperrung einer Öffnung bei noch nicht vorhandenen Treppe. Absturzsicherung. Alles andere wäre mit dem Holz des Kunden auch kaum zu bewerkstelligen.

    Also ein Tag Arbeit zum Abriss, provisorische Absperrung. Gibt das die Rechnung wieder?

    Dann wäre das maximal eine Diskussion, ob sein Stundensatz ok ist. Deshalb holt man sich vorher ein schriftliches Angebot ein...
     
  8. Jan81

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    Wenn man das so sieht, dann stimmt das schon. Nur man kann es auch anders sehen.

    Kunde hat "ein Holzbauingenieur wurde von uns mit Ausbau einer Treppe und Einbau einer neuen Treppe beauftragt."
    Dieser hat zu gesagt an einem Tag fertig zu werden. Wurde aber nicht, also muss er auf seine Kosten die Baustelle sichern und gewerkleisten, dass der Auftragnehmer in OG kommt.
    Da hat der Auftraggeber nur den Auftragnehmer darauf hingewissen, mehr nicht. Kein Auftrag erteilt.

    Der Auftragnehmer hat jetzt nur Abriss gemacht und abgerechnet und den Vertrag bzw. Auftrag gekündigt. Eigentlich könnte sogar der Auftragnehmer Schadenersatz verlangen. Er hatte für mehrere Wochen eine Baustelle, muss irgendwenn "teuer" finden wer dieses Chaos übernimmt. Nur das müsste man rechtlich klären.

    Der Handwerker hat mist gebaut und der Auftraggeber soll dafür auch noch teuer zahlen? Auch wenn 400 Euro für ein Tag Arbeit plus Anfahrt usw. absolut ok ist.
     
  9. R.B.

    R.B.

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    Wir wissen leider nicht was nachweislich vereinbart war und was tatsächlich beauftragt wurde.
    Nur mal zur Erinnerung, selbst wenn der Handwerker verpflichtet gewesen wäre die Baustelle zu sichern, dann hätte ein Sperrband genügt. TE wollte aber irgendwie die Treppe weiter nutzen, woraus sich schon einmal die Frage ergibt, ob tatsächlich nur ausgebaut wurde, oder ob die neue Treppe in Teilen schon eingebaut ist oder was auch immer.
    d.h. Das provisorische Geländer ist vielleicht mehr als tatsächlich notwendig gewesen wäre.

    Denkbar wäre auch, dass der TE den Handwerker nur für ein paar "Stunden gebucht" hat, dann liegen alle Pflichten weiterhin beim TE. Der Handwerker ist quasi nur Gehilfe.

    Wer nun was und wie rechtsverbindlich gekündigt hat, das kann ich aus den obigen Infos noch nicht beurteilen.

    Ich hatte ja schon geschrieben, ein ziemlich chaotischer deal.
     
  10. #10 wasweissich, 05.12.2014
    wasweissich

    wasweissich Gast

    ein vorschlaag zur güte :

    bevor du irgendjemanden damit beauftragst den sachverhalt zu klären ,versuche ihn für dich
    zu sotieren .es ist schon ziemlich wirr .....
     
  11. #11 Matti70, 05.12.2014
    Matti70

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    Meine bisherigen Erfahrungen mit Schlichtungsstellen sind eher schlecht, da dort hauptsächlich Vertreter des Handwerks sitzen. Bei einer Klage ist es extrem wichtig, dass alle Mängel detailliert aufgeführt werden, da sie sonst nicht Bestandteil des sog. selbstständigen Beweisverfahrens werden. Ich streite mich derzeit selbst mit einer Treppenbaufirma vor Gericht und muss feststellen, dass der Gutachter der Handwerkskammer eher dem Antragsgegner als mir hilft, da er aus dem selben Kammerbezirk wie der Antragsgegner kommt. Das Gericht ist immer dem gefolgt, was der Antragsgegener verlangt. Es ist schon erstaunlich, wie man als Geschädigter von Schlichtungsstellen behandelt wird, noch erstaunlicher ist, dass selbst Gerichte mehr dem Schädiger als dem Geschädigten helfen. In meinem konkreten Fall hatten wir einen Gutachter der IHK gefordert, der Antragsgegner einen Gutachter der Handwerkskammer. Das Gericht hat einen Gutachter der Handwerkskammer bestellt. Dann hat der Gutachter der Handwerkskammer die Mängel verniedlicht, so dass wir ein zweites Gutachten gefordert haben. Die Gegenseite hat dies abgelehnt. Auch hier ist das Gericht dem Antragsgegener gefolgt. Da fragt man sich schon, was mit dem Rechtsstaat los ist, wenn Gerichte die Rechte der Verbraucher mit Füßen treten.
    Ich würde also vorschlagen, über das Gericht ein Gutachten durch einen Gutachter der IHK zu fordern und jeden kleinsten Mangel genau zu erfassen und begutachten zu lassen, da sie sonst nicht Bestandteil des Gutachtens werden. Der Gutachter beurteilt nämlich nur die aufgeführten Mängel und nicht die Mängel, die man als Verbraucher vielleicht gar nicht oder noch nicht erkannt hat.
     
  12. reezer

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    wahrscheinlich so eine my Hammer Geschichte mit zwei ganz schlauen Beteiligten
    ("Holzbauingenieur")
     
  13. R.B.

    R.B.

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    Warum hast Du dann nicht ein eigenes Gutachten in Auftrag gegeben? Dein Anwalt hätte damit Euren Wunsch nach einem weiteren Gutachten begründen können. Kein Richter könnte das so einfach ignorieren.
    Oder aber die Sachlage ist eindeutig. Vielleicht sind die strittigen Punkte ja gar nicht so strittig.

    Der Begriff "Mangel" wird landläufig für alles mögliche verwendet, und nicht alles was man auf den ersten Blick als Mangel bezeichnet ist aus jur. Sicht auch wirklich ein Mangel. Das ist ein schwieriges Terrain.
     
  14. #14 wasweissich, 05.12.2014
    wasweissich

    wasweissich Gast

    matti ,du unterstellst dem gutachter also ein falsches zeugnis abgelegt zu haben ?

    ist das jetzt mutig oder eher vermessen...?

    und warum soll ein vom gericht bestellter sv ,der bestellt wurde die von dir aufgeführten "mängel" zu beurteilen ,alles andere untersuchen ??
     
  15. #15 Gast943916, 05.12.2014
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    fällt euch auf, dass vom TE, obwohl online, kein Kommentar kommt?
     
  16. Shanau

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    @ R.B.
    Ja er hat einen ganzen Tag gebraucht für den Ausbau unter kräftigem Mitanpacken durch uns, sonst wäre der Ausbau auch nicht an einem Tag fertig gewesen. Der Einbau hätte ja am selben Tag stattfinden sollen. Für beides waren 800 Euro vereinbart (zusammen). Ein Tag Arbeit für 800 Euro sind meiner Meinung nach vollkommen ok. Daß er nur den Ausbau geschafft hat und dazu trotzdem einen Tag gebraucht, ist ja nicht unsere Schuld. Es handelte sich um eine einfache Spindeltreppe.

    @ alle
    Da hier die Frage aufkam:
    Die Treppe war danach tatsächlich komplett weg, also die neue auch nicht in Teilen eingebaut. Der Handwerker hat uns eine Leiter hingestellt. Ins OG kommt man aber auch noch über eine Haustür, also OG und EG haben jeweils einen eigenen Eingang. Es ging daher vor allem um die Sicherung des Lochs. Das wäre aber nicht nötig gewesen, wenn er seinen Auftrag wie vereinbart an einem Tag abgeschlossen hätte.

    Den Handwerker hatte ich übrigens nicht über ******** sondern über Bekannte und bei mir war er auch schonmal (Verkleinerung einer Fensteröffnung mit Holzbalken). Da war noch alles ok gewesen.
    Chaotisch - ja im nachhinein. Im Vorfeld war eigentlich alles völlig klar. Das Angebot lautete auf kompletten Einbau und Ausbau an einem Tag ohne jegliche Mithilfe und auch nicht stundenweise. Da gabs gar nichts dran zu deuteln. Habe dies auch schriftlich. Ebenso hab ich per email die Aussagen des Handwerkers, daß wir mithelfen mußten, daß es unser Holz war, welches er für das Notgeländer (nur Querhölzer oben am Loch sonst nix) genommen hat, daß er seinen Nachbarn anschleppen wollte und daß er für den Ausbau 150 Euro berechnen wollte. Kann das also alles nachweisen.

    Vielen Dank für die zahlreiche und hilfreiche Beteiligung, und das so schnell :)

    @ Gipser
    Ich war gerade 10 Min. online und am tippen ... du meine Güte.
     
  17. R.B.

    R.B.

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    und was genau möchte er jetzt in Rechnung stellen bzw. hat er in Rechnung gestellt?

    Die erstgenannten 150,- € sind die extra bezahlt worden?

    Das Loch zu sichern dürfte wohl das geringste Problem gewesen sein. Also der Ausbau ist erledigt, dafür waren 400,- € vereinbart? Wo ist nun das Problem mit der Rechnung?
     
  18. Shanau

    Shanau

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    Vereinbart für den Ausbau waren per Kostenvoranschlag 240 Euro brutto inkl. Entsorgung der Holzteile. Und 560 für den Einbau. Abrechnen wollte er 150 Euro für den Ausbau (unter Berücksichtigung der Mithilfe nahm ich an)- zunächst per Email angekündigt. Dann teilten wir ihm mit daß wir den Einbau jemand anders machen lassen, weil die Lösung mit Nachbarn als zweiten Mann für uns nicht in Frage kam und er ansonsten allein gekommen wär, was auch unmöglich geklappt hätte ohne unsere Mithilfe. Das wertete er als Kündigung und stellte uns dann 400 Euro in Rechnung.

    In der Rechnung stehen dann auf einmal 240 netto statt brutto. Er möchte zusätzlich knapp 40 Euro netto für das Anbringen der Lattensicherung und 40 Euro für das Holz (aus unserm Eigentum) und Schrauben außerdem 15 Euro zusätzlich für die Entsorgung der Holzteile die im Voranschlag noch inkl. waren. Alles in allem 400 brutto.
     
  19. Shanau

    Shanau

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    Nachtrag: das mit dem Holz fand ich schon dreist und teilte ihm per mail mit, daß ich das wohl kaum bezahlen würde und er die Rechnung ändern solle. Darauf schrieb er zwar zurück, daß es sich tatsächlich um unser Holz gehandelt habe, er die Rechnung aber nicht ändere und ich gefälligst bezahlen solle, sonst schickt er den Inkasso. Allerdings wäre es auch nicht so schlimm, wenn ich den Anteil fürs Holz nicht mitüberweisen würde. Aha.
    Ja, chaotisch ist die ganze Sache auf jeden Fall aber ich kann jetzt kaum ein Verschulden bei mir erkennen. Vielleicht abgesehen davon, daß wir dann den Auftrag anderweitig vergeben wollten, da gibts sicherlich auch Formalitäten, die wir hätten beachten sollen (Fristsetzung?). Hinzufügen muß ich dabei aber, daß er schon am Tag des Ausbaus auf die Frage wann er denn wohl wiederkommen könnte um die Arbeit fertigzustellen sagte, das wisse er nicht so genau, er habe im Moment viel Arbeit. Zwischen Ausbau und "Kündigung" lagen dann auch 6 Wochen! Ich find da haben wir uns wirklich lang genug geduldet, vor allem da er zwischendurch dann kam und auch noch die von ihm gestellte Leiter wieder mitgenommen hatte.

    Aber ich glaub das wird doch ein Fall für die Rechtschutzversicherung, ist einfach zu komplex und unmöglich jedes Detail hier wiederzugeben.
     
  20. R.B.

    R.B.

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    OK. Die 40,- € für das Holz kannst Du abziehen, das ist klar.

    Der Rest wird strittig sein. War im Angebot VERBINDLICH von Bruttopreisen die Rede? Bei Angeboten an private Endkunden werden normalerweise grundsätztlich Bruttopreise genannt.

    Die korrigierte Rechnung würde dann wohl wie folgt aussehen:

    240,- € Demontage inkl. MwSt.
    48,- € für die Lattensicherung (Arbeitszeit) also 40,- € + MwSt.
    18,- € Entsorgung also 15,- € + MwSt.

    Endbetrag: 306,- € inkl. MwSt.

    Aber wie gesagt, nur wenn die ursprüngliche Vereinbarung tatsächlich inkl. MwSt. war.
     
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