Schlichtungsstelle Handwerk - Erfolgsaussichten?

Diskutiere Schlichtungsstelle Handwerk - Erfolgsaussichten? im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Im Kostenvoranschlag steht definitiv "brutto" dabei. Danke für die Hinweise! :)

  1. Shanau

    Shanau

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    Im Kostenvoranschlag steht definitiv "brutto" dabei.
    Danke für die Hinweise! :)
     
  2. R.B.

    R.B.

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    und er hat pauschal einen Festpreis angeboten inkl. MwSt.

    Also Rechnung korrigieren, Geld überweisen, Schreiben aufsetzen mit Begründung (angeboten waren pauschal 240, -€ Brutto usw. usw.) und an den Handwerker schicken. Dann abwarten.
    Er müsste dann reagieren oder er hakt die Sache ab (was ich vermute).

    Wichtig ist, dass alle Aussagen belegbar sind. Es geht nur um Fakten, Emotionen muss man völlig ausblenden. Ansonsten soll das ein Unbeteiligter machen. Manchmal ist weniger eben mehr, und deswegen sollte das Schreiben mit der Begründung kurz und präzise verfasst sein. Über den Handwerker kannst Du trotzdem denken was Du willst, nur halt nicht niederschreiben.
     
  3. #23 Gast23627, 05.12.2014
    Gast23627

    Gast23627 Gast

    Richtig und nicht richtig

    Daher, Ruhe bewahren und einen guten Anwalt (auch ohne Rechtsschutzversicherung) fragen.

    Und, wenn die HWK "schlichten" soll macht die das evtl. nur wenn der "Holzbauingnieur" auch ein (Zwangs) Mitglied dieser Organisation ist.

    Gruß
     
  4. Shanau

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    Belegbar ist zum Glück eigentlich alles, da die ganze Kommunikation per Email lief. Auch die von mir monierten Tatsachen (Mithilfe, Holz aus unserm Eigentum, der Nachbarhelfer etc) hat der Handwerker alle per Email bestätigt bzw. zugegeben. Die Mithilfe wollte er mit der Anfahrtspauschale verrechnet haben, von der aber im Angebot gar keine Rede war. Nun habe ich schon gesehen, daß er die gar nicht wie angedroht wieder ansetzen kann, wenn ich "Schwierigkeiten" mache, da sie im Angebot auch nicht enthalten war.
    Nein, ich schreib meine Briefe immer sehr emotionslos... hat ja keinen Sinn sich da auszulassen, es ändert nix an den Tatsachen.

    @ JSch

    Eine Rechtsschutz hab ich. Einen Anwalt werd ich auf jeden Fall auch noch fragen, bevor ich irgendwas abschicke, aber kann ja nicht schaden sich vorab ein wenig zu informieren. Dieses Forum ist da ja immer sehr hilfreich und es werden einem die eigenen Dummheiten auch nicht vorenthalten ;)
     
  5. R.B.

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    Na ja, wenn´s hart auf hart kommt, kannst Du die emails als "Beweise" knicken. Interessiert aber im Moment noch nicht.
     
  6. Shanau

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    Hm ich hatte da vor einem Jahr Ähnliches mit einer Heizlastberechnung, das ging vor Gericht und ich hab in vollem Umfang gewonnen, da waren die Emails durchaus relevant, wurden sogar im Urteil zitiert. Warum sollten Emails als Beweis nicht taugen?
     
  7. R.B.

    R.B.

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    Google hilft. Das fängt bereits damit an, dass man die Zustellung beim Empfänger nicht nachweisen kann. Deswegen doch die ganze Diskussion wegen DE-Mail und so Kram. Ich kann Dir beliebige eMails konstruieren, ohne dass diese jemals verschickt wurden. Und selbst wenn sie verschickt wurden, kann ich nicht nachweisen, ob die auch von demjenigen gelesen wurden für den sie gedacht waren. So lange beide Seiten mitspielen geht Vieles, aber wehe eine Seite tanzt mal aus der Reihe und es werden Korinthen......
     
  8. Shanau

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    Achso war das gemeint... Aber wenn der Empfänger dann drauf geantwortet hat und der ganze Diskussionsbaum im Zitat bei jeder Mail dabeisteht, kann man von Kenntnisnahme ausgehen. Es SEI denn natürlich der Gegner käme auf die Idee zu behaupten, das sei sein Neffe gewesen.. aber so kreativ muß man ja erstmal werden und ich glaub das würde schon arg konstruiert klingen.
    Aber das gleiche Problem hätte man mit einem Einschreiben, da könnte der Empfänger auch behaupten es wäre nur ein leeres Blatt drin gewesen. Trotzdem ist es immer noch besser man hat den Einlieferungsbeleg als dass man gar nichts in der Hand hat.
    Übrigens genau dasselbe mit Fotos vor Gericht, der eine sagt, das seien wichtige Beweise, der andere (Richter) will sie nichtmal angucken, weil er sagt, man könne ja nicht erkennen wann und wo sie aufgenommen wurden. Oder "Fotos kann man manipulieren".
    Letztlich ist jeder Beweis und jede Zeugenaussage nicht 100% belastbar, aber trotzdem taucht man vor Gericht besser nicht mit leeren Händen auf. So zumindest meine bisherige Erfahrung.
     
  9. #29 Matti70, 06.12.2014
    Matti70

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    Also in meinem Fall ist es leider tatsächlich so, dass der Gutachter, der selbst Treppenbauer ist, scheinbar den Schaden für seinen, im selben Kammerbezirk tätigen, Kollegen möglichst gering halten wollte. Anders ist es nicht zu erklären, dass Risse von > 1mm im Holz als Haarrisse bezeichnet wurden, das Mängel so fotografiert wurden, dass sie auf dem Foto vom Richter kaum oder nicht zu erkennen sind. Bei der Befragung hat der Gutachter ausweichende Antworten gegeben und der scheinbar überforderte Amtsrichter, dem der Sachverstand fehlt und der sich die Treppe ja selbst nicht angesehen hat, hat den Aussagen des Gutachters Glauben geschenkt. Warum ich kein Privatgutachten in Auftrag gegeben habe? Da ich rechtsschutzversichert bin, habe ich mich von einem Anwalt beraten lassen und der hat mir vorgeschlagen, über das Gericht einen Gutachter bestellen zu lassen. Ich konnte ja nicht ahnen, wie das abläuft. Nun muss ich tatsächlich noch ein Privatgutachten in Auftrag geben, um die Mängel nochmal begutachten zu lassen. Traurig ist das, was einem als Geschädigten wiederfährt. Da heißt es immer: Man soll nur den sog. Meisterbetrieben Aufträge erteilen, damit man Qualität bekommt. Hätte ich lieber eine Treppe in Polen bestellt. So ist es leider! Ich wollte auch gern, dass einheimische Firmen Arbeit haben. Jetzt habe ich den Schaden und die einheimische Firma mein Geld und lacht sich kaputt. Die Monteure wussten, dass sie gepfuscht haben und haben sich nicht mal verabschiedet sondern wie räuige Hunde die Baustelle verlassen. Als Bauherr muss man daneben stehen und ständig aufpassen, dass ordentlich gearbeitet wird. Servicewüste Deutschland sag ich da nur.
     
  10. R.B.

    R.B.

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    Ich bin kein Jurist, ich kann Dir nur von Erfahrungen berichten, und da habe ich schon Lehrgeld bezahlt. So lange es um Kleinkram geht, interessiert das niemanden. Wenn aber wirklich mal Summen im Raum stehen, dann wird mit härteren Bandagen gekämpft. Ich habe wichtige Schreiben schon von meinem RA bzw. Notar eintüten lassen, nur damit ich auf der sicheren Seite bin.
    Mir hat mal ein Richter in´s Urteil geschrieben (frei interpretiert) "Ätsch, hättest Du 3,- DM mehr für die Rücksendung ausgegeben, dann wäre Dein Nachweis lückenlos gewesen. So aber darfst Du zahlen. Kannst Dir das Geld ja vom Paketdienst holen". Natürlich war das viel schöner formuliert, und juristisch korrekt ausformuliert.

    Das war mir eine Lehre. Seitdem ist mir so ein Fehler nie wieder passiert. Sobald irgendwelche deals entsprechende Summen überschreiten, achte ich pingelig darauf, dass die Form gewahrt bleibt.
     
  11. #31 wasweissich, 06.12.2014
    wasweissich

    wasweissich Gast

    Mati,
    Das sind ja schwerwiegende vorwürfe ,die du hier schreibst .

    meinst du nicht ,dass du dich sehr weit aus dem fenster lehnst ?
    pass auf ,dass du nicht das gleichgewicht verlierst .....
     
  12. #32 GWeberJ, 06.12.2014
    GWeberJ

    GWeberJ

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    Nach meinen bisherigen Erfahrung werde ich bei größere Aufträgen (> 2000 Euro) bei jeder Auftragserteilung darauf hinweisen, dass das fertige Werk von einem Sachverständigen begutachtet wird. Und wenn der nennenswerte Mängel findet, darf sich mein Vertragspartner sein Geld einklagen.

    Muss man dann ja nciht wirklich so handhaben. Aber vielleicht macht es auf potentielle Pfuscher etwas Eindruck.
     
  13. #33 wasweissich, 06.12.2014
    wasweissich

    wasweissich Gast

    Weisst du ,ich würde sowas sogar begrüssen ,würde mir hier und da stundenlage diskusionen über richtig/falsch ersparen um halbgares internthalbwissen gerade zu rücken....
     
  14. #34 Gast23627, 06.12.2014
    Gast23627

    Gast23627 Gast

    Eindruck? Mit Sicherheit nicht!

    Das Gedrohe mit SV und einklagen ist schon ein harter Ansatz.

    Aber bitte diese Hinweise bitte direkt bei einer Anfrage zu einem Angebot mitteilen und die Kostenfrage für den SV vorher schon bei der Anfrage klären denn so ein Sachverständigen-Gutachten ist seriös nicht unter 600,00 € zu haben.

    Viel Spaß bei der Suche nach danach noch verbleibenden Anbietern.

    Und:

    "pontetielle Pfuscher" lassen sich davon nicht beeindrucken, denn richtige Pfuscher wissen in der Regel nicht das sie Pfuscher sind bzw. glauben es nicht und bemerken es nur wenn sie darauf hingewiesen werden und vergessen es dann sofort wieder.

    Gruß
     
  15. #35 Ralf Wortmann, 06.12.2014
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    @Shanau:

    Deine E-Mail und deine Erklärung, dass ihr den Treppeneinbau anderweitig vergebt, da er (der Holzbauingenieur) nicht in der Lage gewesen sei, den Auftrag wie angenommen auszuführen und auf Mithilfe von schwarz arbeitenden Nachbarn, die nichtmal versichert seien, angewiesen ist, war aus meiner Sicht ein Fehler.

    Es wäre hilfreich gewesen und hätte spätere etwaige Prozessrisiken vermieden, wenn du den Holzbauingenieur zuvor per Einwurfeinschreiben eine Fristsetzung zur mängelfreien Erbringung seiner Leistung mit gleichzeitiger Androhung einer Kündigung des Werkvertrags aus wichtigem Grund für den Fall der Versäumung der Frist angedroht hättest, verbunden mit dem Hinweis, dass er die werkvertragliche Leistung - ggf. mit geeignetem Personal – selbstverständlich eigenverantwortlich und ohne eure Mithilfe zu erbringen hat.

    Ob es dir schon im Zeitpunkt deiner E-Mail unzumutbar war, an dem Vertrag festzuhalten, sodass du schon so frühzeitig ohne Fristsetzung und Kündigungsandrohung zur einer Kündigung aus wichtigem Grund, berechtigt warst, liegt im Streitfalle im Ermessen des Gerichts. Richter sind schnell damit bei der Hand, eine etwaige Kündigung aus wichtigem Grund und eine so genannte „freie Kündigung“ nach § 649 BGB umzudeuten.

    Zwei Varianten gibt es:

    a)
    „freie Kündigung“ (nach § 649 BGB): dein AN darf seine bis dato erbrachte Teilleistung nach Abnahme der Teilleistung unter Offenlegung seiner Kalkulation abrechnen (meines Erachtens ohne das Behelfsgeländer). Für die nicht erbrachte Teilleistung kann er die vereinbarte Vergütung unter Anrechnung seiner ersparten Aufwendungen abrechnen.

    b)
    „Kündigung aus wichtigem Grund“ (nach Richterrecht, entwickelt von der Rechtssprechung):
    dein AN darf nur seine bis dato erbrachte Teilleistung (also den Ausbau der alten Treppe) nach Abnahme der Teilleistung unter Offenlegung seiner Kalkulation abrechnen, soweit diese Leistung für dich von Vorteil und verwertbar ist. Für die nicht erbrachte Teilleistung kann er nichts verlangen.

    Fazit:

    Ich gehe davon aus, dass ihr nicht mehr mit dem Treppenprovisiorium lebt, sondern eine andere Firma beauftragt habt, sodass man da nicht mehr zurück rudern kann.

    Das Einschalten einer Schlichtungsstelle etc. halte ich bei solchen geringen Summen eher für unnötig. Das solltet ihr ohne fremde Hilfe unter euch ausmachen.
     
  16. #36 Ralf Wortmann, 06.12.2014
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    Ob und wie viel von der Rechnung gerechtfertigt ist, ist schwer zu sagen. Das hängt davon ab, wie hoch der vereinbarte Werklohn ursprünglich war und ob er auch entgangenen Gewinn für die nicht erbrachte Leistung geltend macht.

    Schreibt dem Holzbauingenieur per Einwurfeinschreiben wie folgt (Textvorschlag):

    -----------------------------------------------------------------------------------------------------------
    Wir widersprechen Ihrer Rechnung vom ... über 400 €. Derzeit ist Ihrerseits aus mehreren Gründen kein Werklohnzahlungsanspruch fällig.
    Wir haben aus wichtigem Grund gekündigt, da Sie die von Ihnen zugesagte Leistungszeit üerschritten haben. Vereinbart waren der Ausbau und der Einbau der Treppe „an einem Tag“. Sie befanden sich daher mit der von Ihnen zu erbringenden Leistung in Verzug. Ein Festhalten am Vertrag war für uns nicht zumutbar, da sie keine Arbeitskräfte hatten, uns zur Mithilfe anhielten, nicht in der Lage waren, den Auftrag, wie angenommen, auszuführen und zudem mitteilten, wenn wir selbst nicht mitarbeiten wollten, auf die Mithilfe von schwarz arbeitenden Nachbarn, (die nicht einmal versichert oder bei der Berufgenossenschaft gemldet sind) angewiesen zu sein.

    Eine Vergütung für das Geländer schulden wir ohnehin nicht. Dieses haben wir nicht beauftragt. Sie mussten es nur aus Sicherheitsgründen errichten, da Sie Ihre Zusage (Ausbau und der Einbau der Treppe „an einem Tag“) nicht einhalten konnten. Es handelt sich um eine für uns kostenfreie Verzugsschadensleistung.

    Auch fehlen weitere Vergütungsvoraussetzungen Ihrer Werklohnforderung, u.a. die Offenlegung Ihrer Kalkulation.

    Weitere Einwendungen behalten wir uns vor.

    Wir bieten aus Kulanz, ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht eine Zahlung von 100 € brutto an, wenn Sie uns zuvor schriftlich erklären, dass Sie nach Eingang dieser 100 €-Zahlung keine weiteren Forderungen mehr und gegenüber inne haben.
    -----------------------------------------------------------------------------------------------------------
     
  17. Shanau

    Shanau

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    @ Ralf Wortmann

    Vielen lieben Dank für diese Ausführungen, das hilft ungemein weiter. Ja, diese Email mit der Aussage, daß wir nach reiflicher Überlegung die Treppenmontage an jemand anderen vergeben werden, war unüberlegt. Normalerweise mach ich sowas auch nicht, aber diesmal lag es einfach mit daran, daß der Mann mich abends beim Essen angerufen hat und einiges an Beleidigungen auf Lager hatte. Nach anderthalb Stunden Gezänk war bei mir einfach der Ofen aus, die Sache mit dem Nachbarn hat dann das Faß zum Überlaufen gebracht und so kam am nächsten Tag (hatte nochmal drüber geschlafen) diese Mail zustande. Lag sicherlich auch daran, daß wir bereits seit 6 Wochen dieses Provisiorium hatten.

    Die Treppe ist übrigens noch immer nicht eingebaut, es steht eine Leiter im Loch... aber nochmal zurückrudern kommt nicht in Frage. Der Handwerker hatte einiges an Chancen und ist mittlerweile ein rotes Tuch hier.

    Eine Nachfrist per Einschreiben haben wir nicht gestellt, aber es ging schon aus dem Emailverkehr hervor, daß wir bis zuletzt eigentlich die Montage durch ihn durchführen lassen wollten. Das hatte sich erst schlagartig geändert, als er uns vor die Wahl stellte entweder die Montage allein zu machen (und das wäre zu 100% auf Mithilfe rausgelaufen, die wir abgelehnt haben) oder aber den Nachbarn mitzubringen (hatten wir aus den genannten Gründen ebenfalls abgelehnt). Ob das nun ein wichtiger Grund war, weiß ich nicht.

    Ich werde es aber nun mit diesem Schreiben versuchen und denke ganz bestimmt, daß sich damit irgendeine Form der Einigung (wenn auch mit Gegrummel auf beiden Seiten) erzielen läßt.
    Also herzlichen Dank dafür!!
     
Thema:

Schlichtungsstelle Handwerk - Erfolgsaussichten?

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